Grafiken im Rechnungsmuster
Aktuelle Änderungen |
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29.04.2024 |
Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben. |
Hinweis
Die verpflichtende E-Rechnung soll zum 01.01.2025 für inländische B2B-Umsätze eingeführt werden. Mehr Informationen und Informationen zu den geplanten Übergangsregelungen bis 31.12.2027 finden Sie unter: www.datev.de/erechnung Für die E-Rechnung wird kein individuelles Formular benötigt. Daher werden alle im Rechnungsformular vorgenommenen Änderungen bei E-Rechnung nicht berücksichtigt. Eine Rechnung, die Sie mit Ihrem individuellen Rechnungsformular als PDF elektronisch versenden (Digitale Rechnung) oder als ZUGFeRD 1.0, ist keine E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, welche Grafiken im Rechnungsmuster verwendet werden können
2 Hintergrund
Nicht alle Grafiken und Grafik-Größen können in Rechnungsmustervorlagen verwendet werden. Aufgrund des RTF-Formats gibt es keine Komprimierungen der Grafiken.
3 Unterstützte Grafiken
Stellen Sie Grafiken in der Größe zur Verfügung, in der sie in der Rechnung gedruckt werden.
Folgende Grafiktypen werden unterstützt:
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WMF
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EMF
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PNG
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GIF
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JPG/JPEG
Grafiken dürfen nur eine Punktdichte von maximal 300 dpi haben.
Teilen Sie große Grafiken in mehrere kleine Einzel-Grafiken auf:
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