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Aktuelle Änderungen

29.04.2024

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

Hinweis
Hinweis

Die verpflichtende E-Rechnung soll zum 01.01.2025 für inländische B2B-Umsätze eingeführt werden. Mehr Informationen und Informationen zu den geplanten Übergangsregelungen bis 31.12.2027 finden Sie unter: www.datev.de/erechnung

Für die E-Rechnung wird kein individuelles Formular benötigt. Daher werden alle im Rechnungsformular vorgenommenen Änderungen bei E-Rechnung nicht berücksichtigt.

Eine Rechnung, die Sie mit Ihrem individuellen Rechnungsformular als PDF elektronisch versenden (Digitale Rechnung) oder als ZUGFeRD 1.0, ist keine E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931.

E-Rechnung (XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0) einrichten und versenden in Eigenorganisation comfort (Dok.-Nr. 1018463)

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, welche Grafiken im Rechnungsmuster verwendet werden können

2 Hintergrund

Nicht alle Grafiken und Grafik-Größen können in Rechnungsmustervorlagen verwendet werden. Aufgrund des RTF-Formats gibt es keine Komprimierungen der Grafiken.

3 Unterstützte Grafiken

Stellen Sie Grafiken in der Größe zur Verfügung, in der sie in der Rechnung gedruckt werden.

Folgende Grafiktypen werden unterstützt:

  • WMF

  • EMF

  • PNG

  • GIF

  • JPG/JPEG

Grafiken dürfen nur eine Punktdichte von maximal 300 dpi haben.

Teilen Sie große Grafiken in mehrere kleine Einzel-Grafiken auf:

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