Welche Mandanten sind von Corona-bedingten Maßnahmen und Hilfen betroffen?
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erhalten Sie einen Überblick über mandantenübergreifende Auswertungen zum Thema Corona im Daten-Analyse-System. Diese zeigen Ihnen auf einen Blick, welche Ihrer Mandanten im Zuge der Corona-Krise beschlossene Soforthilfen und –maßnahmen nutzen können.
2 Hintergrund
Ein bedeutender Teil der Unternehmen kämpft seit Monaten täglich mit den wirtschaftlichen Herausforderungen der Corona-Krise. Mandanten kommen in der Regel selbst auf die Steuerkanzlei zu und bitten um Hilfe, z. B. bei der Beantragung von staatlichen Hilfen, Anträgen, Kurzarbeit und vielen mehr.
Damit Sie immer vorausschauend im Überblick behalten, welche Ihrer Mandanten von welchen Soforthilfen profitieren kann, bietet sich allerdings an, mandantenübergreifende Auswertungen zu nutzen, statt einzelne Mandanten aufwändig zu durchsuchen.
Hierzu stehen ab sofort spezielle Auswertungen im Daten-Analyse-System zum Thema Corona bereit.
Tipp: Wie Sie Auswertungen im Daten-Analyse-System aktualisieren, ist beschrieben im Dokument Auswertungen aktualisieren (Überblick) (Dok.-Nr. 9217145).
3 Auswertungen im Rahmen der Corona-Krise
Um in der Corona-geschädigten Wirtschaft, speziell den kleinen und mittleren Unternehmen schnell und möglichst unbürokratisch helfen zu können, wurde der Zugang zu öffentlichen Mitteln für professionelle betriebswirtschaftliche Beratungsleistungen vereinfacht. Hierzu wurde die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows um ein Modul für von der Corona-Krise betroffene KMU zunächst bis 31. Dezember 2020 – im Sinne eines Sofortprogramms ergänzt. Steuerberater sind nicht zuletzt aufgrund Ihres Know-hows und Ihrer Vertrauensstellung bei den Unternehmen, bestens geeignet, um diese Beratungsleistung zu erbringen.
Welche Ihrer Mandanten kommen für diese Beratung in Betracht? Hierzu stehen zwei Auswertungen bereits:
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Welche freiberuflich oder selbstständig tätige Mandanten könnten aufgrund der Corona-Krise von staatlichen Hilfsprogrammen profitieren? (60220019)
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Welche Mandanten mit Gewerbebetrieben könnten aufgrund der Corona-Krise von staatlichen Hilfspaketen profitieren? (60220020)
Hintergrundinformationen zum Thema BAFA-Förderung siehe BAFA Beratungsprogramm.
Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen Lebens sind viele Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dadurch negativ betroffen, dass sich ihre Einkünfte im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verringern und sie für den Veranlagungszeitraum (VZ) 2020 einen rücktragsfähigen Verlust ($ 10d Abs. 1 Satz 1 EStG) erwarten müssen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt im Hinblick auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Zuschlagsteuern) – nachfolgend „Vorauszahlungen“ – Folgendes:
Von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffene Steuerpflichtige, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, können in den zeitlichen Grenzen des § 37 Abs. 3 Satz 3 EStG grundsätzlich eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen.
Details zum Thema finden Sie im Dokument Corona-Sofortmaßnahme: Antrag auf pauschalierte Herabsetzung bereits geleisteter Vorauszahlungen für 2019.
Für welche Ihrer Mandanten kommt dieser Antrag in Frage? Hierzu stehen zwei Auswertungen zur Verfügung:
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Welche Mandanten mit Gewinneinkünften, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, könnten aufgrund der Corona-Krise eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen? – Handlungsempfehlung für die Mandanten (60220015)
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Welche Mandanten, die noch nicht für den VZ 2019 veranlagt worden sind, könnten aufgrund von Corona-bedingten Mietausfällen eine Herabsetzung der festgesetzten Vorauszahlungen für 2019 beantragen? – Handlungsempfehlung für die Mandanten (60220014)
Tipp: Der Anpassungsantrag kann auch elektronisch gestellt werden. Eine Anleitung dazu finden Sie im Dokument Elektronischer Anpassungsantrag Vorauszahlungen: Erste Schritte.
Das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte 2. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei
einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (19/18967) sieht u.a. eine Prämie
für die in der Corona-Krise besonders geforderten Beschäftigten in der Pflege vor.
Konkret sieht der Gesetzentwurf eine einmalige Corona-Prämie von bis zu 1.000 Euro
vor. Auch Auszubildende, freiwillige Helfer, Leiharbeiter und Mitarbeiter von Servicegesellschaften
sollen eine Prämie bekommen (vgl. dazu die Mitteilung des Deutschen Bundestags vom 06.05.2020).
Für welche Ihrer Mandanten kommt diese Prämie in Betracht? Nutzen Sie dazu folgende Auswertung:
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Welche Mandanten könnten aufgrund der Corona-Krise von einer Prämie für Pflegekräfte profitieren? (60220017)
Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Corona-Pandemie verloren. Das stellt viele vor finanzielle Engpässe. Für solche Fälle stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Überbrückungshilfe bereit.
Konkret bedeutet das: Studierende können ab Anfang Mai bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat und kann unbürokratisch online beantragt werden. Vgl. dazu Pressemitteilung der KfW zum Förderprogramm vom 30.04.2020.
Welche Ihrer Mandanten bzw. deren studierende Kinder von diesen Kredithilfen profitieren, finden Sie mit folgender Auswertung heraus:
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Bei welchen Studierenden könnte aufgrund der Corona-Krise die Beantragung eines KfW-Studienkredits zu prüfen sein? (6022018)