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Letzte Änderungen

Datum

Änderung im Dokument

01.08.2025

Kapitel 2.3 aktualisiert.

Hinweis
Hinweis

Für die E-Rechnung wird kein individuelles Formular benötigt. Daher werden alle im Rechnungsformular vorgenommenen Änderungen bei E-Rechnung nicht berücksichtigt.

Die E-Rechnung für nationale B2B-Transaktionen ist Pflicht. Mehr Informationen zu den Übergangsregelungen finden Sie unter: E-Rechnung mit DATEV.

Eine Rechnung, die Sie mit Ihrem individuellen Rechnungsformular als PDF elektronisch versenden, ist eine Digitale Rechnung.

Digitale Rechnung ist keine E-Rechnung im Sinne der Norm EN 16931.

E-Rechnung einrichten: E-Rechnung einrichten und versenden in Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1018466)

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie Ihr Rechnungsformular ändern in DATEV Rechnungsschreibung oder DATEV Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle.

Sie haben 2 Möglichkeiten das Rechnungsformular zu ändern:

Folgende Inhalte können unter anderem geändert werden:

  • Kanzleianschrift / Kuvert-Fenster

  • Kanzleibankverbindung

  • Kanzleilogo

  • Kanzlei-Briefkopf / Kanzlei-Brieffuß

  • Unterschrift

2 Vorgehen

2.1 Änderungsmöglichkeiten außerhalb des Rechnungsformulars

Folgende Texte werden direkt in der Rechnungsschreibung geändert, ohne den Formularentwurf zu überarbeiten:

2.2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:

DATEV Eigenorganisation compact / classic - bestehende Rechnungsformulare ändern

2.3 Rechnungsformulare selbstständig ändern

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die bereitgestellten Informationen.

3 Weitere Informationen

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Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: