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Aktuelle Änderungen

15.06.2019

Aktualisierung auf DATEV Anwalt classic 9.26 (14.06.2019)

1 Situationsbeschreibung

Sie arbeiten mit dem Programm Anwalt classic 9.11 oder folgende und nutzen das Anwaltspostfach in Anwalt classic in Verbindung mit der Schnittstelle zum beA-Webclient (besonderes elektronisches Anwaltspostfach). Sie rufen im Eingangskorb des Anwaltspostfachs über Post abholen beA-Nachrichten ab.

Es werden keine oder nicht alle Nachrichten angezeigt, obwohl im beA-Webclient eine oder mehrere Nachrichten vorhanden sind. Die beA-Nachricht wird im beA-Webclient der BRAK nicht in den Ordner von DATEV abgerufen verschoben und ist dort im Eingang weiterhin sichtbar.

2 Ursache

Achtung
Achtung
beA-Webclient täglich prüfen

Mit der Wiederverfügbarkeit des beA-Systems am 03.09.2018 trat die passive Nutzungspflicht sofort ohne Testphase in Kraft. DATEV konnte deshalb vor Auslieferung der neuen Schnittstelle auf dem beA-Produktivsystem keine Tests mit Pilotanwendern durchführen. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, täglich zusätzlich im beA-Webclient zu prüfen, ob alle beA Nachrichten vollständig an Anwalt classic übergeben worden sind oder ob im Posteingang oder im Postausgang des beA-Webclients noch nicht verarbeitete Nachrichten liegen.

Wenn Nachrichten nicht abgerufen oder angezeigt werden, muss DATEV in jedem Einzelfall die Ursache analysieren.

3 Protokoll prüfen

Öffnen Sie das Protokoll des Anwaltspostfachs und prüfen Sie, ob dort Fehler für den aktuellen Abruf protokolliert wurden:

4 Servicekontakt senden

Senden Sie einen Servicekontakt an DATEV Anwalt mit den folgenden Informationen:

  • Betreff: beA-Nachrichten werden nicht im Eingangskorb des Anwaltspostfachs in DATEV Anwalt classic abgerufen

  • Installierte DATEV Anwalt classic Version, z. B. 9.11, 9.12.

    • Diese finden Sie in DATEV Arbeitsplatz unter Hilfe | Info. Dazu im Fenster Info in der Spalte Komponente im Erweiterte Suche-Feld anwalt erfassen. In der Zeile DATEV Anwalt classic (PAK07694) finden Sie in der Spalte Version die auf Ihrem Arbeitsplatz installierte aktuelle Version von DATEV Anwalt classic.

  • Ggf. Protokoll-Eintrag für die abgerufene Nachricht mit Screenshot

  • Exportierte fehlerhafte beA-Nachricht (siehe Abhilfe) als Anlage beifügen

5 Abhilfe

beA-Nachricht manuell aus dem beA-Webclient exportieren, zur Akte speichern und im beA-Webclient in Unterordner verschieben
Voraussetzung:

Sie haben den beA-Webclient (https://www.bea-brak.de) geöffnet und sich mit Ihrem Kartenleser und Ihrer PIN oder Ihrem Softwarezertifikat angemeldet.

Vorgehen:
1

Empfangsbekenntnisnachricht aus dem beA-Webclient ins Anwaltspostfach exportieren und zur Akte speichern:

2

Exportierte beA-Nachricht über den Scanner- oder Drucker-Kanal ins Anwaltspostfach importieren:

oder

Exportierte beA-Nachricht im Explorer-Verzeichnis zur Akte speichern.

3

Empfangsbekenntnis-Nachricht im beA-Webclient der BRAK vom Posteingangs-Ordner in einen anderen Ordner oder in den Papierkorb verschieben, z. B. von DATEV abgerufen.

Sie können im Anwaltspostfach in Anwalt classic wieder beA-Nachrichten aus dem beA-Webclient abrufen.

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