Märzklausel für gesetzlich Versicherte abrechnen in LODAS
Aktuelle Änderungen |
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30.11.2024 |
Kapitel 2.1: Berechnungsbeispiele an die Beitragsbemessungsgrenze 2025 angepasst. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie eine Lohnart für die Auszahlung eines Einmalbezugs im 1. Quartal in LODAS anlegen. Sie erfahren, wie Sie Vorbeschäftigungswerte bei Wechsel des Abrechnungssystems erfassen. Anhand eines Beispiels erfahren Sie, nach welchen Kriterien die Märzklausel geprüft wird.
2 Hintergrund
Eine Einmalzahlung wird im Zeitraum von Januar bis März eines Jahrs ausgezahlt. In diesem Fall wird geprüft, ob die Einmalzahlung dem Vorjahr zugeordnet wird.
Für die Prüfung ist die anteilige BBG KV/PV und das KV-Brutto bis zur Auszahlung der Einmalzahlung relevant. Zuerst wird die Differenz zwischen der anteiligen BBG KV und dem laufenden KV-Brutto ermittelt. Die Differenz wird mit der Höhe des Einmalbezugs verglichen. Wenn der Einmalbezug größer ist als die Differenz wird die Einmalzahlung dem Vorjahr zugeordnet.
Die Prüfung wird anhand der BBG KV/PV des laufenden Jahrs durchgeführt. Nicht ausgeschöpfte Beiträge der BBG RV/AV werden nicht berücksichtigt.
Beitragsbemessungsgrenzen Vorjahr ausgeschöpft
Die Einmalzahlung wird dem Vorjahr zugeordnet. Die Beitragsbemessungsgrenzen des Vorjahrs sind in allen Sozialversicherungszweigen ausgeschöpft. Für die Einmalzahlung fallen keine SV-Beiträge an. Die Einmalzahlung wird nicht dem aktuellen Jahr zugeordnet. |
2.1 Berechnungsbeispiel zur Märzklausel
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde. |
Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem monatlichen Gehalt von 4.500,00 EUR erhält im Februar eine Einmalzahlung in Höhe von 2.500,00 EUR. |
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze bis Februar 2025: 2 x 5.512,50 EUR |
11.025,00 EUR |
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt Januar bis Februar 2025: 2 x 4.500,00 EUR, inkl. für dieses Kalenderjahr schon gezahlter Einmalbezüge |
9.000,00 EUR |
Differenz: 11.025,00 EUR – 9.000,00 EUR |
2.025,00 EUR |
Einmalzahlung aktueller Monat |
2.500,00 EUR |
Da die Einmalzahlung größer ist als die Differenz, wird die Einmalzahlung dem Vorjahr zugeordnet.
2.2 Auswirkungen auf die Lohnabrechnung
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Die Einmalzahlung unterliegt den SV-Beitragssätzen des Vorjahrs. Das monatliche Entgelt unterliegt den SV-Beitragssätzen des laufenden Kalenderjahrs.
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Die Einmalzahlung wird dem Vorjahr zugeordnet. SV-Beiträge werden bis zur Ausschöpfung der Jahresbeitragsbemessungsgrenze des Vorjahrs erhoben. Übersteigende Beträge der Einmalzahlung sind beitragsfrei.
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Das zu meldende SV-Entgelt des Vorjahrs wird um den beitragspflichtigen Teil der Einmalzahlung erhöht.
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Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung wird in einer gesonderten DEÜV-Meldung bescheinigt. Eine DEÜV-Meldung mit Grund der Abgabe 54 "Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)" wird erstellt.
3 Was möchten Sie tun?
Um in LODAS eine Lohnart für die Auszahlung eines Einmalbezugs im 1. Quartal anzulegen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
3.1 Lohnart für den Einmalbezug anlegen
Lohnart für den Einmalbezug anlegen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
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2 |
Eine eigene Lohnartennummer für die Stammlohnart 203 sonstiger Brutto-Bezug, Jahrestabelle anlegen und gegebenenfalls die Bezeichnung ändern.
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Einmalbezug erfassen | |||||||||
Vorgehen: | |||||||||
1 |
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Standard wählen. |
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2 |
Folgende Angaben erfassen:
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3 |
Die Prüfung der Märzklausel wird in LODAS automatisch durchgeführt. Wenn das Vorjahr nicht über LODAS abgerechnet wurde: Vorbeschäftigungswerte zur Prüfung für das Vorjahr erfassen. Erst dann wird eine Einmalzahlung im 1. Quartal bei Überschreitung der BBG automatisch dem Vorjahr zugeordnet. |
3.2 Vorbeschäftigungswerte bei Wechsel zu LODAS erfassen
Beim Wechsel zum Abrechnungssystem LODAS müssen die Vorbeschäftigungswerte erfasst werden.
Jahreswerte des Vorjahrs erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Vorbeschäftigungswerte SV , Registerkarte SV-pflichtiges Entgelt Vorjahr wählen. |
2 |
Im Feld Gültigkeitsjahr (JJJJ) das aktuelle Kalenderjahr erfassen. |
3 |
Unter Versicherungsart in den Feldern Brutto-Betrag und Beitragsbemessungsgrenze die Vorjahreswerte in der jeweiligen Versicherungsart erfassen. |
4 |
In der Gruppe Angaben zur freiwilligen Krankenversicherung oder Angaben zur privaten Krankenversicherung die entsprechenden Daten erfassen. |
5 |
Registerkarte Allgemeine SV Daten Vorjahr wählen. |
6 |
In der Gruppe Beitragsgruppenschlüssel die entsprechenden Daten erfassen. |
7 |
Registerkarte Sonstiges Vorjahr wählen. |
8 |
In den Gruppen Angaben zur Krankenversicherung, Angaben zur Umlage und ggf. Versorgungswerk die entsprechenden Daten erfassen. |
Die hier erfassten Werte werden für die Abrechnung von Einmalzahlungen im 1. Quartal herangezogen. |
Beachten Sie: Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlung muss in einer gesonderten DEÜV-Meldung gemeldet werden. Die Meldung wird mit Grund der Abgabe 54 "Meldung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (Sondermeldung)" erstellt.
Die Meldung mit Grund der Abgabe 54 wird mit folgender Programm-Meldung abgelehnt:
"Der Zeitraum der DEÜV-Meldung liegt vor dem Monat der ersten Abrechnung. Bitte stellen Sie sicher, dass dieser Zeitraum/Entgelt im Altsystem gemeldet wurde. Sollte dies dort nicht möglich sein, erstellen Sie die DEÜV-Meldung bitte über das SV-Meldeportal." |
Die DEÜV-Meldung muss über das SV-Meldeportal erstellt werden.
3.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung