Informationen für die Vergabe von FIBU-Funktionen bei Sachkonten
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erhalten Sie Informationen, was Sie beachten müssen, wenn Sie im DATEV-Rechnungswesen-Programm für Sachkonten individuelle FIBU-Funktionen und Beschriftungen sowie für Anlagekonten Anlagenspiegelfunktionen vergeben.
2 Hintergrund
Sie können im Kontenplan für Sachkonten (unter Stammdaten | Sachkonten | Kontenplan) in der Bearbeitung eines Sachkontos individuelle FIBU-Funktionen und Beschriftungen anlegen. Für Anlagekonten können Sie Anlagenspiegelfunktionen vergeben.
Wenn Sie den gewünschten Hauptfunktionstyp in der Liste nicht finden, wählen Sie zuerst die Zusatzfunktion (z. B. V Nur Vorsteuerrechnung erlaubt). Nach Auswahl einer Zusatzfunktion werden die zugehörigen Hauptfunktionstypen in der Liste angeboten (z. B. AV Automatische Vorsteuer).
Um eine Standardfunktion zu deaktivieren, wählen Sie zuerst aus der Liste Zusatzfunktion Keine Zusatzfunktion. Dann können Sie als Hauptfunktionstypen * (Standardfunktion deaktiviert) wählen. Mit Hilfe des Links Funktion löschen können Sie nur bereits eingerichtete individuelle Funktionen löschen.
Eine Buchungssperre vergeben Sie, indem Sie als Zusatzfunktion KU (Keine Steuerrechnung erlaubt) und als Hauptfunktionstyp F (Allgemeine Funktion) wählen. Dann können Sie als Hauptfunktion die Nr. 12 Buchungssperre wählen.
Um eine Standard-Sammelfunktion zu verlegen, wählen Sie das Konto, auf das die Sammelfunktion gelegt werden soll. Sobald Sie die Funktion auf dem neuen Konto vergeben, wird die Sammelfunktion auf dem ursprünglichen Konto deaktiviert. Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen sollte grundsätzlich bei unbebuchten Beständen erfolgen. Sie können Sammelfunktionen auch unterjährig bei bereits bebuchten Mandantenbeständen unter folgenden Voraussetzungen verlegen:
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Die jeweiligen Konten dürfen noch nicht bebucht sein.
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Der Sachverhalt, der die Ausführung der neuen Sammelfunktion auslöst, darf im aktuellen Wirtschaftsjahr noch nicht aufgetreten sein.
Wenn Sie Konten in andere Kontenbereiche verlegen möchten oder wenn in einem Bereich die vorhandenen Konten nicht ausreichen, können Sie die benötigten Konten individuell einrichten und mit Hilfe von Kontenzwecken dem gewünschten Bereich zuordnen.
Jedem Sachkonto kann unabhängig vom verwendeten Standardkontenrahmen ein Kontenzweck zugeordnet werden. Der Kontenzweck legt fest, wie das Konto in den jeweiligen Auswertungen berücksichtigt wird. Wenn Sie für ein Konto den Kontenzweck ändern, wirken sich die Änderungen automatisch in allen Auswertungsschemata aus, die mit Hilfe der Kontenzweck-Zuordnung erstellt werden.
Für die Vergabe von FIBU-Funktionen gelten folgende Bedingungen:
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Unter Stammdaten | Mandantendaten müssen in den Grunddaten Rechnungswesen für den ausgewählten Mandanten individuelle Funktionen geschlüsselt sein.
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Das Buchen darf nicht geöffnet sein.
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Bei einem bebuchten Konto kann eine Funktionsänderung nur durchgeführt werden, wenn alle Buchungssätze festgeschrieben wurden.
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Das Anlegen und Verlegen von Sammelfunktionen bei FIBU-Funktionen mit dem Hauptfunktionstyp SAV oder SAM ist nur bei unbebuchten Beständen möglich.
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Sie können Sammelfunktionen auch unterjährig bei bereits bebuchten Mandantenbeständen unter folgenden Voraussetzungen verlegen:
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Die Konten dürfen noch nicht bebucht sein.
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Der Sachverhalt, der die Ausführung der neuen Sammelfunktion auslöst, darf im aktuellen Wirtschaftsjahr noch nicht aufgetreten sein.
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Bei einer Sachkontennummernlänge größer 4 können Funktionen auf Unterkonten zu Konto-Nr. 0 nicht vergeben werden.
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Funktionen zu Lösch- und Korrekturschlüssel-Konten können nicht vergeben werden (Konto 9800 und 9801).
Für die Vergabe sowie das Löschen von Anlagenspiegelfunktionen gelten folgende Bedingungen:
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Es können die Funktionen Anlagekonto, Abschreibung und Zuschreibung vergeben werden.
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Sobald ein Konto bebucht wurde, kann darauf eine Anlagenspiegelfunktion nicht mehr vergeben werden.
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Ein Konto mit der Funktion Anlagekonto kann mit keiner anderen Anlagenspiegelfunktion versehen werden.
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Anlagenspiegelfunktionen, die bereits in das DATEV-Rechenzentrum gesendet wurden oder mit dem Bestand aus dem RZ geholt wurden, können nicht mehr geändert werden.
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Anlagenspiegelfunktionen können im Kontenplan nur geändert werden, wenn sie auch an dieser Stelle eingegeben wurden.
Programm Rechnungswesen compact
Die Erfassung von individuellen Funktionen ist im Programm Rechnungswesen compact nicht möglich. Sie können individuelle Funktionen nur anzeigen. Um individuelle Funktionen zu nutzen, wenden Sie sich an Ihren steuerlichen Berater. |