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Lehrgangs-ID
StrafR1-09-12
Thema des Seminars
Verteidigung in der Tatsacheninstanz mit Blick auf die Revision
Seminarkategorie
Strafrecht
Ort des Seminars (Detail)
Köln Marriott Hotel Johannisstr. 76-80 50668 Köln
Startdatum
12.09.2012
Endedatum
12.09.2012
Uhrzeit
von 18:00 Uhr - 20:00 Uhr
Hinweis zum Termin
Abends
Seminarbeschreibung
Der bekannte Grundsatz, dass Verteidigung in der Revisionsinstanz nicht erst nach dem Urteilsspruch des Tatgerichts, sondern schon in der laufenden Hauptverhandlung beginnt, hat in den letzten Jahren noch an Bedeutung gewonnen. Schon seit langem sorgen eine Reihe gesetzlicher Regelungen (wie z.B. die Vorschriften über die Besetzungsrüge in den §§ 222a und 222b StPO) dafür, dass Verfahrensfehler nur dann in der Revisionsinstanz mit Aussicht auf Erfolg gerügt werden können, wenn sie bereits in der Tatsacheninstanz formgerecht geltend gemacht wurden. Dieses Grundmuster der Präklusionsvorschriften wird in der neueren Rechtsprechung aber zunehmend auf andere Bereiche der StPO übertragen. So können manche Verfahrensfehler z.B. nur noch dann gerügt werden, wenn zuvor eine gerichtliche Entscheidung nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt wurde. Diese Entwicklung in der neueren Rechtsprechung macht es umso wichtiger, dass bei der Verteidigertätigkeit in der Hauptverhandlung schon die Besonderheiten eines Revisionsverfahrens berücksichtigt werden. Das Seminar soll die Konsequenzen neuerer Entscheidungen des BGH für die praktische Tätigkeit in der Hauptverhandlung aufzeigen. Vorgesehene Themen sind u.a. Verwertungsverbote vor dem Tatgericht und in der Revision, die Reichweite der Beanstandungspflicht nach § 238 Abs. 2 StPO, Konsequenzen aus der neueren Rechtsprechung zum Beweisantragsrecht sowie die Bedeutung von Erklärungen nach § 257 StPO.
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.
Referenten
RA Jürgen Pauly, Frankfurt
Referenteninfo
Es freut uns sehr, Herrn Kollegen Jürgen Pauly als Referenten ankündigen zu können. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und seit vielen Jahren Partner einer gleichermaßen in der Tatsachen- wie in der Revisionsinstanz tätigen bundesweit angesehenen Strafverteidigerkanzlei. Darüber hinaus weisen seine Veröffentlichungen ihn als Kenner des Strafverfahrenrechts aus. Im Anschluss an die Veranstaltung besteht - wie stets - bei einem Kölsch die Möglichkeit des kollegialen Austausches in geselliger Atmosphäre.
Kosten für Mitglied
35,70 EUR
Kosten für Nichtmitglied
35,70 EUR
Text zu Kosten
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