WPK: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen

WPK, Pressemitteilung vom 29.07.2010

IDW S 7 und Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen

Bislang bestand insbesondere für solche WP/vBP, die zugleich als Steuerberater bestellt sind, Unsicherheit darüber, wie Bescheinigungen bei Aufträgen zu erteilen sind, die die Erstellung eines Jahresabschlusses mit gleichzeitiger Plausibilitätsbeurteilung beinhalten. Dies lag daran, dass die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) im Jahr 2001 eine Verlautbarung herausgegeben hatte, die in einigen Formulierungen den Eindruck erwecken konnte, die Beurteilung beziehe sich auch auf Sachverhalte, an denen der Beurteilende selbst mitgewirkt hat. Dies war vom Vorstand der WPK als bedenklich angesehen worden. Inzwischen haben sowohl das IDW als auch die BStBK überarbeitete Verlautbarungen zu diesem Thema herausgebracht.

Auf Seiten des Berufsstandes, insbesondere bei WPK-Mitgliedern mit gleichzeitiger Bestellung als Steuerberater, besteht ein Interesse zu erfahren, ob (nunmehr) die BStBK-Verlautbarung angewendet werden kann, ohne hierdurch gegen Berufspflichten zu verstoßen. Der Vorstand der WPK hat sich daher mit dem Thema befasst.

Die Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen finden Sie auf der Homepage der WPK.

Quelle: WPK

http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=102804

© 2010 DATEV