Das Steuerbürokratieabbaugesetz (SteuBAG) hat den Stein ins Rollen gebracht: Zukünftig müssen Jahresabschlüsse elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden (Stichwort "E-Bilanz"). Alle bilanzierenden Unternehmen - unabhängig von Rechtsform und Größe - werden davon betroffen sein. Was kommt konkret auf Sie zu? Wie unterstützt DATEV bei der Umsetzung?
Das Wichtigste in Kürze
- § 5b EStG: Elektronische Übermittlung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Überleitungsrechnung auf Basis des XBRL-Standards*
- Erstmals verpflichtend anzuwenden auf Jahresabschlüsse für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen. Die Nichtbeanstandungsregelung der Papiereinreichung im Erstjahr der Anwendung erlaubt es, die Jahresabschlüsse 2012 noch wie bisher auf Papier an das Finanzamt zu übermitteln. Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2013 werden nur noch in elektronischer Form angenommen.
- Vorgaben über Aufbau (Taxonomie) des elektronisch zu übermittelnden Abschlusses sowie Mindestpositionen (Muss-Felder), die übermittelt werden müssen
- Androhung und ggf. Festsetzung von Zwangsgeld, falls nicht elektronisch eingereicht wird. Eine Einreichung auf Papier ist nicht mehr möglich.
- Auf Antrag kann zur Vermeidung unbilliger Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet werden.
Lesen Sie mehr:
Diese Seite werden wir laufend den aktuellen Entwicklungen anpassen, um Ihnen immer die neuesten Informationen zur E-Bilanz zur Verfügung zu stellen.
* XBRL ist ein weltweit anerkannter Standard, um Daten in einheitlichem Format auszutauschen. Bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im eBundesanzeiger ("EHUG") kommt er bereits zum Einsatz.







