Die häufigsten Fragen zur elektronischen Lohnsteuerkarte
- Wann werden die Daten mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen zur Verfügung stehen?
- Wo kann ich mich über die gesetzlichen Hintergründe zur elektronischen Lohnsteuerkarte informieren?
- Wo finde ich weitere Fragen und Antworten zur Umsetzung?
Wann werden die Daten mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen zur Verfügung stehen?
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2.10.2012 die Entwürfe der Schreiben zum Start und zur Einführungsphase 2013 sowie am 11.10.2012 zur Anwendung der ELStAM ab 2013 veröffentlicht. Der Starttermin des Verfahrens ist für den 01.01.2013 geplant. Die Anwendung der ELStAM somit ab Januar 2013 möglich. Da das Jahressteuergesetz 2013 nicht mehr rechtzeitig in 2012 verabschiedet wurde, ist vom BMF wurde am 19.12.12 ein weiteres BMF-Schreiben vorgesehen Startschreiben zum erstmaligen Abruf und zur Anwendung ab dem Kalenderjahr 2013 veröffentlicht, um damit ersatzweise den ELStAM-Start mit Wirkung ab 01.01.2013 (§52b EStG) rechtlich sicherzustellen. Die Einführung wird schrittweise erfolgen. Nähere Informationen finden Sie unter:
Wo kann ich mich über die gesetzlichen Hintergründe zur elektronischen Lohnsteuerkarte informieren?
Wie das neue Datenaustauschverfahren im Detail funktioniert und wie die Umsetzung in den Lohnprogrammen erfolgt, darüber informieren wir Sie rechtzeitig zum Jahreswechsel hier:
Wo finde ich weitere Fragen und Antworten zur Umsetzung?
Das im Hinblick auf die Umsetzung extra eingerichtete Kommunikationsprojekt hat eine umfangreiche Fragen-Antworten-Liste erarbeitet, die kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Diese Fragen - unterteilt nach Fragen der Arbeitgeber und Fragen der Arbeitnehmer - sind auf der Internetseite www.elster.de eingestellt. Hier können Sie diese einsehen:







