Anhörung des Berufsstandes zur Änderung der Wahlordnung und der Satzung der WPK
WPK, Mitteilung vom 03.12.2012
Der Beirat der Wirtschaftsprüferkammer hatte sich für eine Neustrukturierung des Wahlrechtes und die Einführung personalisierter Verhältniswahlen ausgesprochen. Damit hat der Beirat nicht zuletzt unter dem Eindruck des Ergebnisses der vergangenen Wahlen einen bereits mit Einführung der Briefwahl im Berufsstand geäußerten Wunsch nach einem Wahlrecht aufgegriffen, das der zugrunde liegenden Forderung nach Einbindung der verschiedenen Interessengruppen in die Arbeit des Beirates gerecht wird.
Die Einführung personalisierter Verhältniswahlen macht Änderungen der Wahlordnung, aber auch der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer erforderlich. Beirat und Vorstand haben einen gemeinsamen Projektausschuss mit der Erarbeitung der Änderungsvorschläge beauftragt und dies mit der Bitte verbunden, auch die Satzung der WPK im Übrigen einer materiellen und redaktionellen Revision zu unterziehen.
In seiner Sitzung am 20.11.2012 hat der Beirat die Vorschläge des Projektausschusses zur Änderung der Wahlordnung und der Satzung erörtert und beschlossen, diese den Mitgliedern gemäß § 7 Abs. 6 Satzung WPK zur Anhörung vorzulegen. Die Anhörung gibt dem Beirat die Möglichkeit, bei seinen weiteren Beratungen auch die Ideen, Anregungen oder Fragen aus dem Berufsstand zu berücksichtigen.
Die Materialien zur Änderung der Wahlordnung und der Satzung der Wirtschaftsprüferkammer stehen unter der dafür eingerichteten Rubrik "Neu auf WPK.de > Anhörungen des Berufsstandes > Änderung der Wahlordnung und der Satzung der WPK" zur Verfügung.
Häufig gestellte Fragen zu Details des Wahlverfahrens beantwortet die WPK ebenfalls in oben genannter Rubrik. Die Zusammenstellung soll unter Berücksichtigung etwaiger Stellungnahmen und weiterer Fragen aktualisiert werden.
Anhörung des Berufsstandes zur Änderung der Beitragsordnung
Im Rahmen der Beratungen des Wirtschaftsplanes 2013 hat der Beirat auch die ersatzlose Streichung von § 7 BO WPK erörtert. Bevor der Beirat darüber einen Beschluss fasst, möchte er seine Überlegungen den Mitgliedern gemäß § 7 Abs. 6 Satzung WPK zur Anhörung vorlegen. Die Anhörung gibt dem Beirat die Möglichkeit, bei seinen weiteren Beratungen auch die Ideen, Anregungen oder Fragen aus dem Berufsstand zu berücksichtigen.
Einzelheiten dieser Anhörung stehen unter der dafür eingerichteten Rubrik "Neu auf WPK.de > Anhörungen des Berufsstandes > Änderung der Beitragsordnung" zur Verfügung.
Quelle: WPK







