Elektronische Steuerkontoabfrage, elektronische Übermittlung, elektronischer Bescheidabgleich
Häufigste Fragen zu DATEV E-Steuern
- Welche elektronischen Möglichkeiten gibt es im Bearbeitungsprozess einer elektronischen Steuererklärung und wo kann ich mich informieren?
- Wo erhalte ich Informationen zur elektronischen Datenübermittlung von Steuererklärungen (ELSTER) mit den DATEV-Steuerprogrammen?
- Für welche Veranlagungszeiträume (VZ) können Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden und ab wann ist die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung für den VZ 2012 möglich?
- Wie kann ich die neue Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlung" im DATEV Arbeitsplatz pro effektiv nutzen?
- Wie lassen sich die Daten in der neuen Geschäftsfeldübersicht aktualisieren?
- Warum sind in der Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlung" im DATEV Arbeitsplatz pro in bestimmten Fällen keine ELSTER-Informationen verfügbar?
- Wo kann ich nachsehen, ob und wann eine Steuererklärung bei der Finanzverwaltung eingegangen ist?
- Wann und wie kann ich die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung an die Finanzverwaltung stornieren?
- Was ist aus Haftungsgründen bei der elektronischen Authentifizierung zu beachten?
- Wie kann es zu einer unbeabsichtigten Neubildung einer Telenummer kommen und welchen Kanzleiablauf empfiehlt DATEV?
- Welche Schritte sind erforderlich, um die elektronische Steuerkontoabfrage in der Kanzlei einzuführen?
- Wie kann ich die elektronische Bescheiddaten-Rückübermittlung nutzen?
Welche elektronischen Möglichkeiten gibt es im Bearbeitungsprozess einer elektronischen Steuererklärung und wo kann ich mich informieren?
Beginnend bei der elektronischen Steuerkontoabfrage mit DATEV Steuerkonto online pro, über die elektronische Übermittlung der Steuererklärungsdaten aus den DATEV Steuerprogrammen bis hin zur elektronischen Bescheidprüfung in DATEV Eigenorganisation compact, classic, comfort pro lässt sich die Abwicklung einer Steuererklärung optimieren. Die Prozess-Demo zeigt Ihnen wie einfach und komfortabel die elektronische Kommunikation mit der Finanzverwaltung funktioniert.
Wo erhalte ich Informationen zur elektronischen Datenübermittlung von Steuererklärungen (ELSTER) mit den DATEV-Steuerprogrammen?
Informieren Sie sich über gesetzliche Hintergründe, Verfahrensmöglichkeiten bei ELSTER und darüber, wie ELSTER in den DATEV Steuerprogrammen funktioniert bzw. ob es Einschränkungen gibt. Näheres erfahren Sie in diesem Dokument:
- ELSTER: Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012 (Dok.-Nr. 1080359)
Für welche Veranlagungszeiträume (VZ) können Steuererklärungen elektronisch übermittelt werden und ab wann ist die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung für den VZ 2012 möglich?
Sie nutzen die aktuellen Versionen der DATEV-Steuerprogramme und möchten wissen, bei welchen Steuerarten und Veranlagungszeiträumen die elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) und die Bescheiddaten-Rückübermittlung möglich sind. Außerdem interessiert es Sie, ab wann die elektronische Übermittlung der Körperschaftsteuererklärung für den VZ 2012 möglich ist. Dann lesen Sie mehr dazu in folgendem Dokument.
- ELSTER - Welche Steuerarten und VZ können übermittelt werden? (Dok.-Nr. 1035944)
Wie kann ich die neue Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlung" im DATEV Arbeitsplatz pro effektiv nutzen?
Nach Installation der Programm-DVD DATEV pro 6.0 finden Sie als Anwender eines DATEV Steuerprogramms die neue Übersicht "Elektronische Übermittlung" in der Geschäftsfeldübersicht Steuern im DATEV Arbeitsplatz pro. Sie zeigt ELSTER-Informationen für Mandanten ab Veranlagungszeitraum 2011, die seit Installation der Programm-DVD DATEV pro 6.0 an das DATEV-Rechenzentrum übertragen wurden.
Welche Schritte notwendig sind, um die neue Übersicht zu nutzen und wie Sie die Übermittlung von bereitgestellten Daten an das Finanzamt unmittelbar aus dem DATEV Arbeitsplatz pro anstoßen, erfahren Sie in folgenden Dokument:
- Neuerungen im ELSTER-Prozess mit Steuern Basis V. 4.7 (Dok.-Nr. 1021955)
Wie lassen sich die Daten in der neuen Geschäftsfeldübersicht aktualisieren?
Die genaue Vorgehnsweise finden Sie in folgendem Dokument:
- ELSTER: Aktualisieren der Übersicht Elektronische Übermittlung (Dok.-Nr. 1070465)
Warum sind in der Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlung" im DATEV Arbeitsplatz pro in bestimmten Fällen keine ELSTER-Informationen verfügbar?
In bestimmten Fällen erhalten Sie in der Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlung" in der Spalte Übermittlungsstatus lediglich den Hinweis, dass keine ELSTER-Informationen angezeigt werden. In der Folge werden die übrigen ELSTER-Spalten überwiegend leer angezeigt. In folgendem Dokument erfahren Sie den Grund dafür und Möglichkeiten, wo Sie die gewünschten Informationen alternativ finden:
- ELSTER: ELSTER-Informationen in der Geschäftsfeldübersicht nicht verfügbar (Dok.-Nr. 1044779)
Wo kann ich nachsehen, ob und wann eine Steuererklärung bei der Finanzverwaltung eingegangen ist?
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie prüfen können, ob die elektronisch übermittelte Daten beim Finanzamt angekommen sind:
- ELSTER: Prüfen des Eingangs der elektronisch übermittelten Steuererklärung in der Finanzverwaltung (Dok.-Nr. 1070420)
Wann und wie kann ich die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung an die Finanzverwaltung stornieren?
In diesem Dokument erfahren Sie, in welchen Fällen und wie Sie die elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung stornieren können:
- ELSTER: Storno der elektronischen Datenübermittlung (Dok.-Nr. 1070419)
Was ist aus Haftungsgründen bei der elektronischen Authentifizierung zu beachten?
Die Finanzverwaltung bietet für alle Steuerarten ein ELSTER-Verfahren ohne Unterschrift und ohne Abgabe einer Komprimierten Erklärung (elektronische Authentifizierung).
Das vereinfachte Verfahren setzt nur noch voraus, dass der Einreicher der Steuererklärung eindeutig identifiziert werden kann. Mit der elektronischen Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum ist dies gewährleistet. Ein zusätzliches persönliches Zertifikat zur Authentifizierung wie es beim Verfahren der Finanzverwaltung (ElsterOnline-Portal: https://www.elsteronline.de/eportal) benötigt wird, ist nicht erforderlich.
Auch wenn die Finanzverwaltung keine Unterschrift des Mandanten fordert, empfehlen wir Ihnen die Daten (z.B. die Komprimierte Erklärung) von Ihrem Mandanten unterschreiben zu lassen.
Mehr erfahren Sie in folgenden Dokument:
- ELSTER: Elektronische Steuererklärung mit Authentifizeriung: Informationen, Verfahrensvergleich und Steuerarten (Dok.-Nr. 1034534)
Wie kann es zu einer unbeabsichtigten Neubildung einer Telenummer kommen und welchen Kanzleiablauf empfiehlt DATEV?
Sie nutzen die elektronische Datenübermittlung ohne Einreichung der komprimierten Erklärung bei der Finanzverwaltung (elektronische Authentifizierung) und möchten vermeiden, dass sich die Telenummer im Datenbestand ändert, bevor Sie diesen - nach Erhalt der vom Mandanten abgezeichneten komprimierten Erklärung - elektronisch übermitteln.
Mit den auf der Programm-DVD DATEV pro 6.0 enthaltenen Versionen der DATEV Steuerprogramme können ELSTER-Übermittlungsaufträge im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt und deren Weiterleitung an die Finanzverwaltung nach Eingang der vom Mandanten unterschriebenen komprimierten Erklärung auch zentral im DATEV Arbeitsplatz pro über eine neue Geschäftsfeldübersicht "Elektronische Übermittlung" steuerprogramm- und mandantenübergreifend aktiviert werden können.
Näheres erfahren Sie in folgendem Dokument:
- ELSTER ohne Einreichung der kompr. Erklärung: Ablauf, um die unbeabsichtigte Neubildung einer Telenummer zu vermeiden (Dok.-Nr. 1070350)
Welche Schritte sind erforderlich, um die elektronische Steuerkontoabfrage in der Kanzlei einzuführen?
Wenn die technischen Voraussetzungen vorliegen, müssen Sie noch folgende Schritte durchführen, damit die Steuerkonten abgerufen werden können:
- DATEV SmartCard / DATEV mIDentity bestellen
- Eindeutige Authentifizierung durchführen
- Schriftliche Vollmacht einholen
- Elektronischen Registrierungsantrag stellen
Näheres erfahren Sie in folgendem Dokument:
- Steuerkonto online pro - Vier Schritte zum Abruf von Steuerkonten (Dok.-Nr. 1070378)
- oder -
Starten Sie die Demo zur elektronischen Steuerkontoabfrage unter:
Wie kann ich die elektronische Bescheiddaten-Rückübermittlung nutzen?
Für die Steuerarten Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung ist eine elektronische Übertragung der Bescheiddaten vom Finanzamt möglich. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie bei den Angaben zur elektronischen Datenübermittlung in den DATEV Steuerprogrammen die Übertragung der Bescheiddaten vom Finanzamt aktiviert haben.
Über die Komponente Post, Fristen und Bescheide, die Bestandteil von Eigenorganisation compact pro / classic pro / comfort pro ist, kann der Bescheidabgleich aus dem Rechenzentrum abgerufen werden. Bei einem Bescheidabgleich handelt es sich um die Gegenüberstellung der von Ihnen ermittelten Erklärungswerte und den vom Finanzamt festgesetzten Bescheidwerten. Die daraus resultierenden Abweichungen sind auf einen Blick zu erkennen. Eine manuelle Erfassung der Daten ist deshalb nicht erforderlich.
Näheres erfahren Sie in folgendem Dokument:







