DATEV EÜR Steuern - funktionale Erweiterung

Status: Pilotierung für Q2|2024 geplant, Freigabe mit den DATEV-Programmen 18.0 geplant

Mit der neuen Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern ist die Erstellung und elektronische Datenübermittlung der Anlagen EÜR, AVEÜR und SZ für Einzelunternehmen (ohne land- und forstwirtschaftliche Betriebe) möglich.

Die Anlagen EÜR und AVEÜR werden mit einem Klick komfortabel aus Kanzlei-Rechnungswesen bestückt. Dabei werden die gebuchten Kontensalden und die Einzelinventare nach DATEV EÜR Steuern übergeben und nach Fertigstellung der Erklärung an die Finanzverwaltung übermittelt. Der in DATEV EÜR Steuern ermittelte Gewinn bzw. Verlust kann in die Einkommensteuererklärung übernommen werden.

Im Jahr 2024 wird DATEV EÜR Steuern funktional erweitert.

Vorteile | neue Funktionen

  • Eine Elektronische Online-Übermittlungsübersicht in MyDATEV in einer ersten Stufe mit EÜR-Übermittlungen
  • Datenübernahme aus EÜR Steuern in eine gesonderte Feststellung
  • EÜR für Personengesellschaften mit Datenweitergabe aus Kanzlei-Rechnungswesen für die Gesamthand

Weitere Informationen | Hinweise

Die Freigabe für DATEV EÜR Steuern ist am 29.11.2023 für alle Kanzleien mit einem Vertrag für ESt classic oder ESt comfort erfolgt. Weiterhin findet eine kontinuierliche Weiterentwicklung bis zum kompletten Funktionsumfang statt.

Mehr Informationen finden Sie unter – DATEV-Cloud-Anwendung DATEV EÜR Steuern: Überblick (Dok.-Nr. 1028394)

DATEV Meine Steuern und digitale Belege Steuern - funktionale Erweiterungen

DATEV Meine Steuern wird in 2024 um folgende Funktionen weiterentwickelt:

Konzeptionierung einer Referenzierung auf Belege (RaBe)
(Status: Pilotierung für 1. Halbjahr 2024 geplant)

Bei der Erstellung der Steuererklärung können erforderliche Belege an der Formularzeile referenziert werden. Nach Übermittlung kann die Finanzverwaltung im Bedarfsfall die Belege direkt abrufen. Die Kanzlei entscheidet bei der Erstellung der Erklärung, welche Belege die Finanzverwaltung einsehen darf.

Dies ermöglicht effizientere Arbeitsabläufe für die Kanzlei und das Finanzamt und damit eine effizientere Bearbeitung einzelner (Steuer-)Erklärungen.

Erfassung steuerlicher Daten in DATEV Meine Steuern
(Status: Pilotierung ab Q1|2024 geplant)

Steuerlich relevante Daten (wie vorerst z. B. persönliche Angaben, Angaben zu Fahrtkosten und Homeoffice) können direkt durch Mandant:innen (in Form von Interviews) in DATEV Meine Steuern erfasst werden.

Dies erleichtert die Erfassung steuerlicher Daten, unterstützt effiziente Prozesse der Kanzlei dei der Einkommensteuerdeklaration und verbessert die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant:innen.

Digitale Kommunikation mit der Finanzverwaltung – Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Status: Pilotierung gestartet

Die Pilotierung des Abrufs des Gewerbesteuerbescheids der Kommunen über DATEV-Software ist mit wenigen ausgewählten Piloten gestartet. Der Zeitpunkt der Freigabe ist abhängig vom Verlauf der Pilotierung. Die Beantragung des digitalen Gewerbesteuerbescheids erfolgt (analog zum damaligen DIVA I-Verfahren bei ESt) in der Gewerbesteuererklärung. Eine Nutzung der Mechanismen von DIVA II (Beantragung über die Vollmachtsdatenbank) ist nicht möglich, da die Kommunen keinen Zugriff auf die Vollmachtsdatenbank besitzen.

Vorteile | neue Funktionen

  • Die Grundlagenbescheide zur Gewerbesteuer und einige weitere Dokumenttypen werden in einigen Bundesländern bereits elektronisch bekanntgegeben ( Digitale Bescheide (DIVA II): Überblick - DATEV Hilfe-Center). Mit der elektronischen Bekanntgabe des GewSt-Bescheids der Kommune wird ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung gegangen.
  • Sie können den gewohnten Abrufprozess für digitale Bescheide/Dokumente nutzen.
  • Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid.
  • Mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid liefern die Kommunen nicht nur das PDF, sondern auch die zugehörigen XML-Werte. Diese können perspektivisch für den Bescheidabgleich verwendet werden.

Weitere Informationen | Hinweise

Seit April 2023 kann über das ELSTER-Portal angegeben werden, dass der Bescheid elektronisch bekanntgegeben werden soll. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann, erstmalig als PDF mit maschinenlesbarem XML-Anhang, in das Postfach von "Mein Unternehmskonto" zugestellt, das bundesweite Unternehmensportal auf Basis von ELSTER. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei der zuständigen Kommune die technischen Grundlagen dafür erfüllt sind. Aktuell gibt es noch keine verbindliche Information zur flächendeckenden Unterstützung durch die Kommunen.

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