Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen Sie eine neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit DATEV abschließen. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie empfindliche Bußgelder!
DATEV bietet Lösungen für ...
Setzen Sie zunächst einen Filter und Sie erhalten maßgeschneiderte Informationen.
Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen Sie eine neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit DATEV abschließen. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie empfindliche Bußgelder!
Die Vereinbarung erhalten Sie durch das Ausfüllen eines der folgenden Formulare*. Wir empfehlen den Aufruf über DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin, da somit Ihre Angaben bereits vorausgefüllt sind.
Die DS-GVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Ohne Zustimmung bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie keine personenbezogenen Daten mehr zur Auftragsverarbeitung überlassen. Schaffen Sie schon jetzt Sicherheit!
Zusätzlich können Sie auch die Verschwiegenheitserklärung mit DATEV nach dem novellierten §203 StGB abschließen.*
*) Nach Absenden des Formulars zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung können Sie direkt auch die Verschwiegenheitserklärung nach §203 StGB abgeben.
Sie haben noch Fragen? Senden Sie bitte eine E-Mail an: info@datev.de
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