Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) müssen Sie eine neue Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit DATEV abschließen. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie empfindliche Bußgelder!

Die Vereinbarung erhalten Sie durch das Ausfüllen eines der folgenden Formulare*. Wir empfehlen den Aufruf über DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin, da somit Ihre Angaben bereits vorausgefüllt sind.

Die DS-GVO tritt am 25. Mai 2018 in Kraft. Ohne Zustimmung bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie keine personenbezogenen Daten mehr zur Auftragsverarbeitung überlassen. Schaffen Sie schon jetzt Sicherheit!

Aktuelle Hinweise

  • Jeder Kunde mit direkter Vertragsbeziehung zu DATEV muss aufgrund der Bestimmungen der DS-GVO die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen. Sie muss unter Angabe der eigenen Beraternummer abgeschlossen werden.
  • Die Vereinbarung ist Grundlage für Verarbeitung von Daten in einem Rechenzentrum. Liegt diese nicht vor, würde dies einen Verstoß gegen die Vorschriften der DS-GVO bedeuten. Der Gesetzgeber hat hierfür einen Bußgeldrahmen in Höhe von bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes definiert.
  • Sollte Ihre SmartCard nicht funktionieren, nutzen Sie bitte die Kontaktdatenerfassung.

Weitere gesetzliche Änderung: § 203 StGB

Zusätzlich können Sie auch die Verschwiegenheitserklärung mit DATEV nach dem novellierten §203 StGB abschließen.*

*) Nach Absenden des Formulars zur Vereinbarung der Auftragsverarbeitung können Sie direkt auch die Verschwiegenheitserklärung nach §203 StGB abgeben.

Kontakt

Sie haben noch Fragen? Senden Sie bitte eine E-Mail an: info@datev.de

Sie Verwenden einen veralteten Browser oder den IE11 im Kompatiblitätsmodus. Bitte deaktivieren Sie diesen Modus oder nutzen Sie einen anderen Browser!