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1 Vorausgesetzte DATEV-Programme, technische Voraussetzungen

Die nachstehenden Programme sind Voraussetzung für die Nutzung des Programms DATEV LOVOR, Version 27.0.

Die Leistungsbeschreibungen dieser Programme sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Ggf. fällt für diese Programme eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller DATEV-Preisliste an.

In den folgenden Dokumenten sind die technischen Voraussetzungen für die Programmnutzung detailliert beschrieben:

Weitere Voraussetzungen

  • Internetzugang

Für Kunden der DATEV eG bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV eG. Für Kunden der DATEV.at GmbH bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV.at GmbH. Wenn im weiteren Text der Begriff „DATEV eG“ verwendet wird, meint dies ausschließlich DATEV eG.

2 Leistungsumfang

Die Leistungsbeschreibung für das Programm DATEV LOVOR ab Version 27.0 gilt bis zur Ersetzung durch eine neue Leistungsbeschreibung.

2.1 Programmziel

DATEV LOVOR ist ein Programm für die Beratung und Auskunftsbereitschaft in Fragen der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Es ist sowohl für die Beratung von Arbeitgebern, als auch für die Beratung von Arbeitnehmern geeignet. Insbesondere können mit DATEV LOVOR Auszahlungsbeträge und Tabellenwerte für das aktuelle Jahr, das Vorjahr und das Folgejahr ermitteln sowie die Kostenentwicklung bei Einstellungen oder Gehaltsmaßnahmen verfolgen.

DATEV LOVOR ergänzt damit DATEV RZ-Lohn bzw. DATEV Lohn und Gehalt und stellt eine Alternative zu den Lohnsteuer- und Pfändungstabellen dar.

2.2 Programminhalt

Das Programm bietet folgende Funktionen:

(1 = zusätzliche Vergütung gemäß aktueller Preisliste, 2 = RZ-Leistung / Cloud-Dienst)

Leistung

Beschreibung

Beträge berechnen und speichern

Mit DATEV LOVOR können Sie die folgenden Berechnungen durchführen:

  • Ermittlung Netto-Verdienst / Auszahlungsbetrag

  • Netto-Lohn-Hochrechnung

  • Berechnung von Einmalbezügen mit Berücksichtigung der Märzklausel

  • Berücksichtigung von pfändbaren Beträgen, Beiträgen zur Altersvorsorge und Kammerbeiträgen

  • Ermittlung der Effektivkosten je Arbeitnehmer

  • Berechnung der geldwerten Vorteile aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens

Die eingegebenen Daten können gespeichert und miteinander verglichen werden. Es ist auch möglich, die Daten eines Falls zu variieren und den ursprünglichen Daten gegenüberzustellen. Gespeichert werden entweder die Ausgangsdaten oder die variierten Daten.

Tabellenwerte nachschlagen

Über Berechnungsdialoge ermittelt DATEV LOVOR:

  • die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag laut Lohnsteuertabelle

  • den pfändbaren Betrag bei Lohnpfändung

  • die günstigste Steuerklassenkombination bei Ehegatten

Ausgeben

Alle Rechenergebnisse können auf einem Drucker ausgeben oder per E-Mail versendet werden. Neben ILA wird auch PDF als Dateiformat für den Druck und E-Mail-Versand angeboten

Programmverbindungen

Rechteverwaltung

Freischaltung und Sperrung von Funktionen und Mandantenbeständen (nicht alle Funktionen können gesperrt werden) über das Programm DATEV Rechteverwaltung.

Programmstart mit Ordnungsbegriffen

Beim Programmstart von DATEV LOVOR aus der Programmoberfläche von DATEV LODAS bzw. DATEV Lohn und Gehalt können die Ordnungsbegriffe berücksichtigt werden.

Stammdaten-Übernahme aus LODAS bzw. Lohn und Gehalt

Bei der Neuanlage von Mitarbeitern können Stammdaten aus DATEV LODAS bzw. DATEV Lohn und Gehalt übernommen werden

DATEV LOVOR (Vorversion)

Die Daten aus der Vorversion von DATEV LOVOR können übernommen werden

Institutionen in DATEV Arbeitsplatz

Bei der Erfassung von Mitarbeiterdaten erfolgt die Zuordnung einer Umlagekasse direkt aus dem Datenbestand der Institutionen im DATEV Arbeitsplatz. Die Umlagesätze werden automatisch mit dem Datenbestand der DATEV Institutionen in DATEV Arbeitsplatz abgeglichen.

E-Mail-Integration

Mit dem DATEV Sicherheitspaket wird auch die Komponente E-Mail-Integration installiert. Damit können die Abrechnungsergebnisse per E-Mail gesendet werden.

Servicekontakt

Die Online-Anwendung DATEV Servicekontakt können Sie aus DATEV LOVOR direkt starten, um Anfragen an die DATEV zu erzeugen und zu verschicken. Dabei werden wichtige Systemparameter mitgeliefert, die dem DATEV-Service die Beantwortung Ihrer Fragen erleichtert.

SkyPDF-Druckertreiber

Im DATEV Grundpaket Basis ist auch der PDF-Treiber SkyPDF Pro Driver erhalten, um beim Exportieren, Drucken und E-Mail-Senden die Abrechnungsergebnisse als PDF-Dateien auszugeben zu können

Einschränkungen

Einschränkungen bei der Abrechnung

Spezielle Entlohnungsformen und Abrechnungsarten wie z. B. Akkordlohn, Baulohn, Kurzarbeitergeld können mit DATEV LOVOR nicht abgerechnet werden. Die Lohnvorwegberechnung mit DATEV LOVOR ersetzt also nicht die Lohnabrechnung über das RZ bzw. mit dem Programm DATEV Lohn und Gehalt.

Technische Normen und Standards

Das hier beschriebene Programm unterstützt bei der Eingabe, Anzeige, Verarbeitung und Speicherung von Texten und Zeichen den Standard DIN 66003. Dies gilt ebenso für die Datenannahme und -weitergabe über die angebotenen Programmschnittstellen.

2.3 Berechnung

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

2.4 Service und Kundensupport

Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

Für Kunden der DATEV eG: DATEV-Preisliste öffnen.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV-Preisliste anfordern unter info@datev.at.

2.5 Pflege und Weiterentwicklung

Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Überlassung neuer Versionen, z. B. bei gesetzlichen Anpassungen oder Leistungserweiterungen.

2.6 Verfügbarkeit

DATEV-Cloud-Lösungen

Soweit DATEV-Cloud-Lösungen im DATEV-Rechenzentrum ausgeführt werden, gilt Nachfolgendes:

Die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums stehen zu den im Dokument Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 0908200) beschriebenen Zeiten zur Verfügung.

Der Einsatz von weiteren Auftragsverarbeitern ist in Ziff. 3.4 genannt. Hierfür können abweichende Verfügbarkeitsregelungen gelten.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV eG ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung weiterer Auftragsverarbeiter der DATEV.at GmbH im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO.

Leistungsübergabepunkt ist für Leistungen des DATEV-Rechenzentrums der Router-Ausgang des von DATEV genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

Wartungsarbeiten und Störungen

Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen im DATEV-Rechenzentrum finden Sie unter http://www.datev-status.de.

3 Regelungen zur Auftragsverarbeitung der DATEV nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die in dieser Ziffer 3 getroffenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung finden Anwendung für alle Leistungen der DATEV in Bezug auf personenbezogene Daten, die von DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Kunde als direkter Vertragspartner der DATEV, im Folgenden "Kunde" genannt.

Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der zwischen DATEV und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.

3.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.

DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

3.2 Art und Zweck der Verarbeitung

Programmziel und Programminhalt beschreiben Art und Zweck der Verarbeitung.

3.3 Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten sind alle Arten personenbezogener Daten, die DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hiervon umfasst sind auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Im Programm werden personenbezogene Daten, die der Kunde im Programm eigenverantwortlich speichert, verarbeitet. Das Programm ermöglicht die Verarbeitung folgender Arten personenbezogener Daten zu Kategorien betroffener Personen im Rahmen der Auftragsverarbeitung:

Programm DATEV LOVOR

Kategorien betroffener Personen

Art personenbezogener Daten

Mandant / direkter Geschäftspartner

Stamm- und Bewegungsdaten, z. B.

  • Identifikations- und Adressdaten

  • Vertragsstammdaten

  • Vertragsabrechungsdaten

  • Zahlungsdaten

Anwender / Nutzer des Programms

Aufzeichnung von Interaktionen des Anwenders bei der Nutzung des Programms und damit zusammenhängende personenbezogene Daten des Anwenders, z. B.

  • Identifikationsdaten

  • Benutzereinstellungen

Weitere Personen

  • Beschäftigte

  • Beschäftigte, Familienangehörige und Geschäftspartner des Geschäftspartners / Mandanten

  • Beschäftigte des Geschäftspartners des Geschäftspartners / Mandanten

Stamm- und Bewegungsdaten, z. B.

  • Gehaltsabrechnungsdaten

  • Finanzbuchhaltungsdaten

  • Finanzbuchhaltungsbelege

  • Bestelldaten

  • Vertragsdaten

  • Abrechnungsdaten

  • Zahlungsdaten

  • Bankverbindungsdaten

  • Leistungsnachweise

  • Dokumente, in denen potenziell weitere personenbezogene Daten (auch besondere Kategorien personenbezogener Daten) enthalten sein können

Es werden auch besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet

Das Programm bietet weitere nicht spezifizierte Erfassungsfelder an, in denen potenziell weitere personenbezogene Daten jeglicher Art enthalten sein können.

3.4 Weitere Auftragsverarbeiter

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung weitere Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO eingesetzt werden, sind diese in der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter zu finden.

3.5 Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, sind

  • das Drittland,

  • der Empfänger in dem Drittland

  • und die Information, für welche Zwecke dieser Empfänger die Daten erhält,

in der Übersicht Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland zu finden.

3.6 Datenlöschung

Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht DATEV nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach (für Kunden der DATEV eG) deutschem bzw. (für Kunden der DATEV.at GmbH) österreichischem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

DATEV ist berechtigt, den Kunden auf die im Programm vorhandenen Löschmöglichkeiten zur Löschung der personenbezogenen Daten zu verweisen. Weist der Kunde DATEV an, die Daten zu löschen, obwohl der Kunde die personenbezogenen Daten auch selbst löschen kann, so ist DATEV berechtigt, für diese Leistung eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.

Im Übrigen löscht DATEV personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung auf Weisung der Kunden.

3.7 Anonymisierungsvereinbarung

DATEV hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann DATEV alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke, wie statistische Auswertungen, Branchenvergleiche, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke, verarbeiten und nutzen.

Der ursprüngliche Datenbestand ist von der Anonymisierung nicht betroffen.

Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die vorstehende vertragliche Regelung in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen DATEV und dem Kunden gestrichen hat.

3.8 Vereinbarung weiterer Vertragszwecke

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Fehlerbehebung in dem DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind, zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung für das DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind bzw. einer neueren Version des DATEV-Produkts zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zum Zweck der Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender DATEV-Produkte in einer angemessen gesicherten Umgebung zu verarbeiten. DATEV berücksichtigt auch in diesem Verarbeitungsprozess, dass vom Kunden gelöschte oder zur Löschung angewiesene Daten nicht mehr verarbeitet werden.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten,

  • soweit sie dies für die Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit unbedingt notwendig und verhältnismäßig erachtet,

  • soweit dadurch die Fähigkeit eines Netzes oder Informationssystems gewährleistet wird, mit dem vereinbarten Grad der Zuverlässigkeit Störungen oder widerrechtliche oder mutwillige Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit zusammenhängender Dienste, die über diese Netze oder Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen.

Dies umfasst insbesondere auch, den Zugang Unbefugter zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die Verbreitung schädlicher Programmcodes zu verhindern sowie Angriffe in Form der gezielten Überlastung von Servern ("Denial of service"-Angriffe) und Schädigungen von Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.

3.9 Auftragsverarbeitung hinsichtlich gesondert vereinbarter Service- und Supportleistungen

Im Falle von Anfragen an den Kundensupport wird auf die im DATEV-Systemumfeld gehosteten Kundendaten zweck- und weisungsgebunden zugegriffen, sofern dies zur Lösungsfindung zwingend erforderlich ist.

Der Zugriff umfasst:

  • Einsicht auf Kundendaten zur Analyse und Lösungssuche bei konkreten Supportanfragen

  • Beheben von technischen Störungen oder Fehlerfällen (z. B. „Konfigurations-Fehler“ korrigieren)

  • Prüfen relevanter Daten zur Supporterbringung, wie etwa die relevanten Produktparameter und Arbeitsschritte die im Produkt/Programm gesetzt sind.

Weitere Informationen zur Fernbetreuung siehe Ziffer 1 dieser Leistungsbeschreibung.

Die dazu notwendige Autorisierung erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Anfrage an den Kundensupport.

Für die Neuanlage, Löschung, Einrichtung oder Bearbeitung/Administration von Daten als Serviceleistung (z. B. Lohn-Dienstleistung) ist darüber hinaus eine gesonderte Beauftragung des Kundensupports notwendig.

3.10 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.

DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

Bei der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung handelt es sich um eine On-Premises-Programm ohne Datenverarbeitung im DATEV-Rechenzentrum. Das bedeutet, dass DATEV nur bei gesondert vereinbarten Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

3.11 Datenschutzrechtliche Informationen der Steuerverwaltung

Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: