Leistungsbeschreibung Agrar-Abschluss nach BMEL, Version 14.2, Art.-Nr. 99350
1 Vorausgesetzte DATEV-Programme, technische Voraussetzungen
Die nachstehenden Programme sind Voraussetzung für die Nutzung des Zusatzmoduls Agrar-Abschluss nach BMEL, Version 14.2.
Die Leistungsbeschreibungen dieser Programme sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.
Ggf. fällt für diese Programme eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller DATEV-Preisliste an.
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DATEV Grundpaket Basis
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DATEV Framework Library
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Microsoft SQL Server für DATEV
Leistungsbeschreibung SQL-Server für DATEV (Dok.-Nr. 0903077)
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DATEV Fernbetreuung online
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Nur für Kunden der DATEV eG: DATEV Service-Anwendungen
Leistungsbeschreibung DATEV Service-Anwendungen, Version 5.0 (Dok.-Nr. 0904129)
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DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
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DATEV Finanzanalyse
Leistungsbeschreibung DATEV Finanzanalyse, Version 3.2, Art.-Nr. 40786 (Dok.-Nr. 0903301)
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Einsatz des DATEV Branchenpakets Land- und Forstwirtschaft
Leistungsbeschreibung DATEV Branchenpakete (Dok.-Nr. 0904212)
In den folgenden Dokumenten sind die technischen Voraussetzungen für die Programmnutzung detailliert beschrieben:
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Unterstützte Betriebssysteme, Updates und Systemkomponenten (Dok.-Nr. 0908526)
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Hardware-Voraussetzungen und Kaufempfehlungen für PC-Systeme und Server-Systeme (Dok.-Nr. 0908081)
Weitere Voraussetzungen
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Internetzugang
Für Kunden der DATEV eG bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV eG. Für Kunden der DATEV.at GmbH bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV.at GmbH. Wenn im weiteren Text der Begriff „DATEV eG“ verwendet wird, meint dies ausschließlich DATEV eG.
2 Leistungsumfang
Diese Leistungsbeschreibung für das Zusatzmodul Agrar-Abschluss nach BMEL ab Version 14.2 gilt bis zur Ersetzung durch eine neue Leistungsbeschreibung.
2.1 Programmziel
Das Zusatzmodul dient dazu, über das Programm DATEV Kanzlei-Rechnungswesen und die DATEV-Branchenlösung Land- und Forstwirtschaft den Agrarabschluss nach den Richtlinien des BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu erstellen. Der Einsatz für Mandanten mit nationalem Recht Österreich ist nicht möglich.
2.2 Programminhalt
Das Zusatzmodul integriert sich nach der Installation in das Programm DATEV Kanzlei-Rechnungswesen. Zusätzlich zu den Funktionen von DATEV Kanzlei-Rechnungswesen bietet das Zusatzmodul folgende Funktionen:
Leistung |
Beschreibung |
Auswertungen |
Anzeige und Ausgabe der Auswertungen:
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Export |
Export der Auswertungen im CSV-Format für die Abgabe bei den Landwirtschaftskammern und -ämtern |
Branchenvergleich |
Verglichen werden landwirtschaftliche Unternehmen einer Region und Betriebsform. Datengrundlage ist der BMEL-Jahresabschluss sowie die Gesamtwerte zur Branche vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) |
2.3 Berechnung
Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.
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Für Kunden der DATEV eG: DATEV-Preisliste öffnen.
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Für Kunden der DATEV.at GmbH: Preisliste anfordern unter info@datev.at.
2.4 Service und Kundensupport
Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.
Für Kunden der DATEV eG: DATEV-Preisliste öffnen.
Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV-Preisliste anfordern unter info@datev.at.
2.5 Pflege und Weiterentwicklung
Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Überlassung neuer Versionen, z. B. bei gesetzlichen Anpassungen oder Leistungserweiterungen.
2.6 Verfügbarkeit
DATEV-Cloud-Lösungen
Soweit DATEV-Cloud-Lösungen im DATEV-Rechenzentrum ausgeführt werden, gilt Nachfolgendes:
Die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums stehen zu den im Dokument Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 0908200) beschriebenen Zeiten zur Verfügung.
Der Einsatz von weiteren Auftragsverarbeitern ist in Ziff. 3.4 genannt. Hierfür können abweichende Verfügbarkeitsregelungen gelten.
Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV eG ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung weiterer Auftragsverarbeiter der DATEV.at GmbH im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO.
Leistungsübergabepunkt ist für Leistungen des DATEV-Rechenzentrums der Router-Ausgang des von DATEV genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.
Wartungsarbeiten und Störungen
Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen im DATEV-Rechenzentrum finden Sie unter http://www.datev-status.de.
3 Regelungen zur Auftragsverarbeitung der DATEV nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Die in dieser Ziffer 3 getroffenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung finden Anwendung für alle Leistungen der DATEV in Bezug auf personenbezogene Daten, die von DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.
Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Kunde als direkter Vertragspartner der DATEV, im Folgenden "Kunde" genannt.
Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der zwischen DATEV und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.
3.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.
DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.
Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.
3.2 Art und Zweck der Verarbeitung
Programmziel und Programminhalt beschreiben Art und Zweck der Verarbeitung.
3.3 Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten sind alle Arten personenbezogener Daten, die DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hiervon umfasst sind auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.
Im Programm werden personenbezogene Daten, die der Kunde im Programm eigenverantwortlich speichert, verarbeitet. Das Programm ermöglicht die Verarbeitung folgender Arten personenbezogener Daten zu Kategorien betroffener Personen im Rahmen der Auftragsverarbeitung:
Kategorien betroffener Personen |
Art personenbezogener Daten |
Mandant/direkter Geschäftspartner |
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Anwender/Nutzer des Programms |
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Weitere Personen |
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Das Programm bietet weitere nicht spezifizierte Erfassungsfelder an, in denen potenziell weitere personenbezogene Daten jeglicher Art enthalten sein können.
3.4 Weitere Auftragsverarbeiter
Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung weitere Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO eingesetzt werden, sind diese in der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter zu finden.
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Für Kunden der DATEV eG:
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Für Kunden der DATEV.at GmbH:
Die Übersicht weiterer Auftragsverarbeiter kann unter info@datev.at angefragt werden.
3.5 Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland
Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, sind
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das Drittland,
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der Empfänger in dem Drittland
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und die Information, für welche Zwecke dieser Empfänger die Daten erhält,
in der Übersicht Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland zu finden.
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Für Kunden der DATEV eG:
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Für Kunden der DATEV.at GmbH:
Die Übersicht Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland kann unter info@datev.at angefragt werden.
3.6 Datenlöschung
Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht DATEV nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach (für Kunden der DATEV eG) deutschem bzw. (für Kunden der DATEV.at GmbH) österreichischem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.
DATEV ist berechtigt, den Kunden auf die im Programm vorhandenen Löschmöglichkeiten zur Löschung der personenbezogenen Daten zu verweisen. Weist der Kunde DATEV an, die Daten zu löschen, obwohl der Kunde die personenbezogenen Daten auch selbst löschen kann, so ist DATEV berechtigt, für diese Leistung eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.
Im Übrigen löscht DATEV personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung auf Weisung der Kunden.
3.7 Anonymisierungsvereinbarung
DATEV hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann DATEV alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke, wie statistische Auswertungen, Branchenvergleiche, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke, verarbeiten und nutzen.
Der ursprüngliche Datenbestand ist von der Anonymisierung nicht betroffen.
Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die vorstehende vertragliche Regelung in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen DATEV und dem Kunden gestrichen hat.
3.8 Vereinbarung weiterer Vertragszwecke
DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Fehlerbehebung in dem DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind, zu verarbeiten.
DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung für das DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind bzw. einer neueren Version des DATEV-Produkts zu verarbeiten.
DATEV ist berechtigt, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zum Zweck der Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender DATEV-Produkte in einer angemessen gesicherten Umgebung zu verarbeiten. DATEV berücksichtigt auch in diesem Verarbeitungsprozess, dass vom Kunden gelöschte oder zur Löschung angewiesene Daten nicht mehr verarbeitet werden.
DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten,
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soweit sie dies für die Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit unbedingt notwendig und verhältnismäßig erachtet,
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soweit dadurch die Fähigkeit eines Netzes oder Informationssystems gewährleistet wird, mit dem vereinbarten Grad der Zuverlässigkeit Störungen oder widerrechtliche oder mutwillige Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit zusammenhängender Dienste, die über diese Netze oder Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen.
Dies umfasst insbesondere auch, den Zugang Unbefugter zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die Verbreitung schädlicher Programmcodes zu verhindern sowie Angriffe in Form der gezielten Überlastung von Servern ("Denial of service"-Angriffe) und Schädigungen von Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.
3.9 Auftragsverarbeitung hinsichtlich gesondert vereinbarter Service- und Supportleistungen
Im Falle von Anfragen an den Kundensupport wird auf die im DATEV-Systemumfeld gehosteten Kundendaten zweck- und weisungsgebunden zugegriffen, sofern dies zur Lösungsfindung zwingend erforderlich ist.
Der Zugriff umfasst:
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Einsicht auf Kundendaten zur Analyse und Lösungssuche bei konkreten Supportanfragen
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Beheben von technischen Störungen oder Fehlerfällen (z. B. „Konfigurations-Fehler“ korrigieren)
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Prüfen relevanter Daten zur Supporterbringung, wie etwa die relevanten Produktparameter und Arbeitsschritte die im Produkt/Programm gesetzt sind.
Weitere Informationen zur Fernbetreuung siehe Ziffer 1 dieser Leistungsbeschreibung.
Die dazu notwendige Autorisierung erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Anfrage an den Kundensupport.
Für die Neuanlage, Löschung, Einrichtung oder Bearbeitung/Administration von Daten als Serviceleistung (z. B. Lohn-Dienstleistung) ist darüber hinaus eine gesonderte Beauftragung des Kundensupports notwendig.
3.10 Datenschutzrechtliche Informationen der Steuerverwaltung
Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.