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1 Vorausgesetzte DATEV-Programme, technische Voraussetzungen

Die nachstehenden Programme sind Voraussetzung für die Nutzung des Zusatzmoduls Verkauf, Version 14.2.

Die Leistungsbeschreibungen dieser Programme sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Ggf. fällt für diese Programme eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller DATEV-Preisliste an.

In den folgenden Dokumenten sind die technischen Voraussetzungen für die Programmnutzung detailliert beschrieben:

Weitere Voraussetzungen

  • Internetzugang

Für Kunden der DATEV eG bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV eG. Für Kunden der DATEV.at GmbH bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV.at GmbH. Wenn im weiteren Text der Begriff „DATEV eG“ verwendet wird, meint dies ausschließlich DATEV eG.

2 Leistungsumfang

Diese Leistungsbeschreibung für das Zusatzmodul Verkauf ab Version 14.2 gilt bis zur Ersetzung durch eine neue Leistungsbeschreibung.

2.1 Programmziel

Das Zusatzmodul erweitert den Funktionsumfang der Komponente DATEV Auftragswesen innerhalb der oben genannten Grundprogramme. Folgende Funktion sind zusätzlich möglich:

  • Belege in Fremdsprache und Fremdwährung erstellen

  • Individuelle Belegarten, Vorgangsstufen und Belegarten-Beziehungen anlegen

  • Wiederkehrende Belege anlegen und abrufen

  • Begleitdokumente für Verkaufsbelege hinterlegen

2.2 Programminhalt

Das Zusatzmodul integriert sich nach der Installation in die Komponente DATEV Auftragswesen im jeweiligen Grundprogramm. Zusätzlich zu den Funktionen der Komponente DATEV Auftragswesen bietet das Zusatzmodul folgende Funktionen:

Leistung

Beschreibung

Fremdsprache/Fremdwährung

Sprachen

Verwaltung (Anlegen, Ändern, Löschen) von Sprachen mit folgenden weiteren Funktionen:

  • Hinterlegung von Textbausteinen zu vorhandenen Sprachen

  • Einsteuern der Textbausteine in Belege je nach Auswahl der Sprache

Währungen

Verwaltung (Anlegen, Ändern, Löschen) von Währungen mit folgenden weiteren Funktionen:

  • Aktivierung/Deaktivierung von Währungen

  • Auswahl der aktiven Währungen in Belegen

Kurse

Verwaltung (Anlegen, Ändern, Löschen) von Kursen mit folgenden weiteren Funktionen:

  • Zeitraumbezogene Zuordnung eines Kurses zu einer Währung

  • Holen von Euro-Referenzkursen von der EZB (Europäische Zentralbank) über das Internet

  • Erstellung von Belegen in der Fremdwährung mit Einbeziehung des aktuellen Kurses

Belegarten und Vorgangsstufen

Individuelle Belegarten

Verwaltung (Anlegen, Ändern, Löschen) von individuellen Belegarten zusätzlich zu den Standard-Belegarten (Angebot, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung, Rechnungskorrektur / Gutschrift, Zahlungserinnerung) mit folgenden weiteren Funktionen:

  • Kopieren einer bestehenden Belegart in eine neue Belegart

  • Erfassung der Vorbelegungen (z. B. zu Belegdruck, E-Mail, Anhänge, Texte, Vorbesetzungen) für die Übernahme in neue Belege dieser Belegart

Individuelle Vorgangsstufen

Verwaltung (Anlegen, Ändern, Löschen) von individuellen Vorgangsstufen:

  • Kopieren einer bestehenden Vorgangsstufe in eine neue Vorgangsstufe

  • Erfassung der Daten (z. B. Einsortierung in die vorhandenen Belegarten, Nächste Belegnummer) zur Verknüpfung von Belegarten in Vorgängen

Belegarten-Beziehung

Verwaltung (Anlegen, Ändern, Löschen) von Belegarten-Beziehungen:

  • Festlegung, ob und wie Belege einer Belegart in eine andere Belegart weitergeführt werden.

  • Festlegung, welche Informationen des Quellbelegs in den Folgebeleg übernommen werden.

Wiederkehrende Belege

Verwaltung

Verwaltung (Anlegen, Ändern, Löschen) von wiederkehrenden Belegen:

  • Kopieren eines bestehenden wiederkehrenden Belegs in einen neuen wiederkehrenden Beleg

  • Bearbeitung des wiederkehrenden Belegs inklusive Angabe des Fälligkeitsintervalls

Prüfung und Abruf

Optionale automatische Prüfung der fälligen Wiederkehrenden Belege und Anzeige dieser Belege beim Start der Komponente Auftragswesen.

Anhänge

Begleitdokumente für Verkaufsformulare

  • Erstellung einer Vorlage für Anhänge

  • Zuordnung eines Anhangs zu einer Belegart. Mit dieser Belegart erstellte Belege werden mit diesem Anhang vorbelegt.

  • Zuordnung eines Anhangs zu einem Beleg. Ausgabe des Belegs mit diesem Anhang

2.3 Berechnung

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

2.4 Service und Kundensupport

Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

Für Kunden der DATEV eG: DATEV-Preisliste öffnen.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV-Preisliste anfordern unter info@datev.at.

2.5 Pflege und Weiterentwicklung

Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Überlassung neuer Versionen, z. B. bei gesetzlichen Anpassungen oder Leistungserweiterungen.

2.6 Verfügbarkeit

DATEV-Cloud-Lösungen

Soweit DATEV-Cloud-Lösungen im DATEV-Rechenzentrum ausgeführt werden, gilt Nachfolgendes:

Die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums stehen zu den im Dokument Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 0908200) beschriebenen Zeiten zur Verfügung.

Der Einsatz von weiteren Auftragsverarbeitern ist in Ziff. 3.4 genannt. Hierfür können abweichende Verfügbarkeitsregelungen gelten.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV eG ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung weiterer Auftragsverarbeiter der DATEV.at GmbH im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO.

Leistungsübergabepunkt ist für Leistungen des DATEV-Rechenzentrums der Router-Ausgang des von DATEV genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

Wartungsarbeiten und Störungen

Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen im DATEV-Rechenzentrum finden Sie unter http://www.datev-status.de.

3 Regelungen zur Auftragsverarbeitung der DATEV nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die in dieser Ziffer 3 getroffenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung finden Anwendung für alle Leistungen der DATEV in Bezug auf personenbezogene Daten, die von DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Kunde als direkter Vertragspartner der DATEV, im Folgenden "Kunde" genannt.

Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der zwischen DATEV und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.

3.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.

DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

3.2 Art und Zweck der Verarbeitung

Programmziel und Programminhalt beschreiben Art und Zweck der Verarbeitung.

3.3 Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten sind alle Arten personenbezogener Daten, die DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hiervon umfasst sind auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Im Programm werden personenbezogene Daten, die der Kunde im Programm eigenverantwortlich speichert, verarbeitet. Das Programm ermöglicht die Verarbeitung folgender Arten personenbezogener Daten zu Kategorien betroffener Personen im Rahmen der Auftragsverarbeitung:

Kategorien betroffener Personen

Art personenbezogener Daten

Mandant / direkter Geschäftspartner

  • Das Zusatzmodul Verkauf nutzt die relevanten Daten des Hauptprogramms, zu dem es installiert wird. Details siehe Leistungsbeschreibung des Hauptprogramms.

Anwender / Nutzer des Programms

  • Das Zusatzmodul Verkauf nutzt die relevanten Daten des Hauptprogramms, zu dem es installiert wird. Details siehe Leistungsbeschreibung des Hauptprogramms.

Weitere Personen

  • Das Zusatzmodul Verkauf nutzt die relevanten Daten des Hauptprogramms, zu dem es installiert wird. Details siehe Leistungsbeschreibung des Hauptprogramms.

Das Programm bietet weitere nicht spezifizierte Erfassungsfelder an, in denen potenziell weitere personenbezogene Daten jeglicher Art enthalten sein können.

3.4 Weitere Auftragsverarbeiter

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung weitere Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO eingesetzt werden, sind diese in der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter zu finden.

3.5 Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, sind

  • das Drittland,

  • der Empfänger in dem Drittland

  • und die Information, für welche Zwecke dieser Empfänger die Daten erhält,

in der Übersicht Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland zu finden.

3.6 Datenlöschung

Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht DATEV nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach (für Kunden der DATEV eG) deutschem bzw. (für Kunden der DATEV.at GmbH) österreichischem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

DATEV ist berechtigt, den Kunden auf die im Programm vorhandenen Löschmöglichkeiten zur Löschung der personenbezogenen Daten zu verweisen. Weist der Kunde DATEV an, die Daten zu löschen, obwohl der Kunde die personenbezogenen Daten auch selbst löschen kann, so ist DATEV berechtigt, für diese Leistung eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.

Im Übrigen löscht DATEV personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung auf Weisung der Kunden.

3.7 Anonymisierungsvereinbarung

DATEV hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann DATEV alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke, wie statistische Auswertungen, Branchenvergleiche, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke, verarbeiten und nutzen.

Der ursprüngliche Datenbestand ist von der Anonymisierung nicht betroffen.

Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die vorstehende vertragliche Regelung in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen DATEV und dem Kunden gestrichen hat.

3.8 Vereinbarung weiterer Vertragszwecke

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Fehlerbehebung in dem DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind, zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung für das DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind bzw. einer neueren Version des DATEV-Produkts zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zum Zweck der Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender DATEV-Produkte in einer angemessen gesicherten Umgebung zu verarbeiten. DATEV berücksichtigt auch in diesem Verarbeitungsprozess, dass vom Kunden gelöschte oder zur Löschung angewiesene Daten nicht mehr verarbeitet werden.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten,

  • soweit sie dies für die Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit unbedingt notwendig und verhältnismäßig erachtet,

  • soweit dadurch die Fähigkeit eines Netzes oder Informationssystems gewährleistet wird, mit dem vereinbarten Grad der Zuverlässigkeit Störungen oder widerrechtliche oder mutwillige Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit zusammenhängender Dienste, die über diese Netze oder Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen.

Dies umfasst insbesondere auch, den Zugang Unbefugter zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die Verbreitung schädlicher Programmcodes zu verhindern sowie Angriffe in Form der gezielten Überlastung von Servern ("Denial of service"-Angriffe) und Schädigungen von Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.

3.9 Auftragsverarbeitung hinsichtlich gesondert vereinbarter Service- und Supportleistungen

Im Falle von Anfragen an den Kundensupport wird auf die im DATEV-Systemumfeld gehosteten Kundendaten zweck- und weisungsgebunden zugegriffen, sofern dies zur Lösungsfindung zwingend erforderlich ist.

Der Zugriff umfasst:

  • Einsicht auf Kundendaten zur Analyse und Lösungssuche bei konkreten Supportanfragen

  • Beheben von technischen Störungen oder Fehlerfällen (z. B. „Konfigurations-Fehler“ korrigieren)

  • Prüfen relevanter Daten zur Supporterbringung, wie etwa die relevanten Produktparameter und Arbeitsschritte die im Produkt/Programm gesetzt sind.

Weitere Informationen zur Fernbetreuung siehe Ziffer 1 dieser Leistungsbeschreibung.

Die dazu notwendige Autorisierung erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Anfrage an den Kundensupport.

Für die Neuanlage, Löschung, Einrichtung oder Bearbeitung/Administration von Daten als Serviceleistung (z. B. Lohn-Dienstleistung) ist darüber hinaus eine gesonderte Beauftragung des Kundensupports notwendig.

3.10 Datenschutzrechtliche Informationen der Steuerverwaltung

Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: