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0904224

1 Vorausgesetzte DATEV-Programme, technische Voraussetzungen

Die nachstehenden Programme sind Voraussetzung für die Nutzung des Programms DATEV Lohn Vorerfassung.

Die Leistungsbeschreibungen dieser Programme sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Ggf. fällt für diese Programme eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller DATEV-Preisliste an.

In den folgenden Dokumenten sind die technischen Voraussetzungen für die Programmnutzung detailliert beschrieben:

Weitere Software-Voraussetzungen

Wichtiger Hinweis

Aufgrund der technischen Abhängigkeiten zu Microsoft Excel kann ein reibungsloser Einsatz in jeder existierenden IT-Infrastruktur seitens DATEV nicht gewährleistet werden.

Beachten Sie die empfohlenen Sicherheitseinstellungen für Microsoft Excel im Dokument Sicherheitseinstellungen in Microsoft Excel für Programme der Personalwirtschaft anpassen (Dok.-Nr. 1070401).

Weitere Voraussetzungen

  • Internetzugang

Für Kunden der DATEV eG bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV eG. Für Kunden der DATEV.at GmbH bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV.at GmbH. Wenn im weiteren Text der Begriff „DATEV eG“ verwendet wird, meint dies ausschließlich DATEV eG.

2 Leistungsumfang

Diese Leistungsbeschreibung gilt für das Programm DATEV Lohn Vorerfassung ab Version 7.1 bis zur Ersetzung durch eine neue Leistungsbeschreibung.

2.1 Programmziel

Das Programm dient dazu, Bewegungsdaten - basierend auf Microsoft Excel - vorzuerfassen und im Lohnabrechnungsprogramm DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt zu importieren.

Die Erstellung und Weitergabe der individuellen Microsoft-Excel-Arbeitsmappe, der sogenannten Erfassungstabelle, erfolgt durch die abrechnende Stelle. Die Erfassungstabelle beinhaltet bereits Mitarbeiter- und Lohnarteninformationen aus dem Lohnabrechnungsprogramm.

Der Mandant erfasst in der Erfassungstabelle die monatlichen Bewegungsdaten und erstellt im Anschluss eine Exportdatei. Diese Datei wird bei der abrechnenden Stelle über die Importschnittstelle in DATEV LODAS oder DATEV Lohn und Gehalt übernommen.

Wichtig: Verwenden Sie für den Datenaustausch mit dem Mandanten einen gesicherten Kommunikationsweg!

2.2 Programminhalt

Das Programm bietet folgende Funktionen:

Leistung

Beschreibung

Grundsätzliches

  • Erstellung der Erfassungstabellen inkl. der im Mandantenprofil ausgewählten Mitarbeiter und Lohnarten

  • Mit der aktuellen Version können Werte für die Abrechnungsmonate von Oktober des Vorjahrs bis Februar des Folgejahrs erfasst werden

  • Pro Abrechnungsmonat können max. 3 Nachberechnungsmonate angelegt werden

  • Prüfungen auf formale Korrektheit der Bewegungsdaten

  • Erfassung von Netto-Bezüge/-Abzüge

  • Erfassung von Statistikwerte (nur für DATEV LODAS)

  • Die Erfassungstabelle kann mit Passwort geschützt werden

Hinweis: Zugriffsrechte auf das Programmverzeichnis einrichten

Die Mandantenprofile/Erfassungstabellen werden lokal gespeichert. Ein Zugriffsschutz für die Benutzer kann über den Windows-Explorer eingerichtet werden. Die Anleitung finden Sie im Dokument Zugriffsrechte einschränken für DATEV Lohn Vorerfassung (Dok.-Nr. 1004395).

Hinweis: Datenaustausch mit Mandanten

Verwenden Sie zum Datenaustausch mit dem Mandanten bzw. der vorerfassenden Stelle einen gesicherten Kommunikationsweg!

Erstellung von Mandantenprofilen

  • Assistentengeführte Erstellung mit folgenden Funktionen:

    • Mandantenauswahl

    • Mitarbeiterauswahl: Die Übersicht kann nach Personalnummer oder Name sortiert werden. Zusätzliche Filtermöglichkeit nach Stundenlohn, Gehaltsempfänger; alle Mitarbeiter, nur Beschäftigte, nur ehemalige oder mit Austritt vor.

    • Lohnartenauswahl: Filterung der Übersicht nach allen Lohnartentypen, nur Stammlohnarten, nur Brutto/Netto Be-/Abzüge.

  • Automatisches Hinzufügen neuer Mitarbeiter bei der Neuerstellung der Erfassungstabelle aus einem bestehenden Mandantenprofil

  • Nachträgliche Bearbeitung oder Löschung des Mandantenprofils

Erfassungstabelle bearbeiten

Zur Bearbeitung steht die DATEV-Symbolleiste mit folgenden Funktionen zur Verfügung:

  • Anzeige von Mandanteninformationen

  • Navigation zwischen Abrechnungs- und Nachberechnungsmonate

  • Hinzufügen und löschen von Abrechnungsmonaten

  • Hinzufügen und löschen von Nachberechnungsmonaten

  • Hinzufügen, kopieren oder löschen von Mitarbeitern

  • Sortierung der Mitarbeiter (nach Personalnummer, Nachname oder Kostenstelle)

  • Ein-/Ausblenden von Kostenstellen

  • Hinzufügen oder löschen von Lohnarten

  • Änderung der Lohnartenreihenfolge

Ausgabeformate

  • Datei-Export in .txt-Datei (ASCII)

  • E-Mail inkl. ASCII-Datei: Die E-Mail kann mit einer DATEV-Standardvorlage oder mit einer eigenen Vorlage erstellt werden. Eigene Vorlagen werden gespeichert.

  • Druck der erfassten Bewegungsdaten (pro Seite werden die Werte pro Lohnart und Personalnummer aufsummiert). Optional können folgende Mitarbeiterinformationen mit ausgedruckt werden: Personalnummer, Familienname, Vorname, Kostenstelle

Schnittstellen

  • DATEV Lohn und Gehalt classic / comfort

  • DATEV LODAS classic / comfort

Technische Normen und Standards

Das hier beschriebene Programm unterstützt bei der Eingabe, Anzeige, Verarbeitung und Speicherung von Texten und Zeichen den Standard DIN 66003. Dies gilt ebenso für die Datenannahme und -weitergabe über die angebotenen Programmschnittstellen.

2.3 Berechnung

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

2.4 Service und Kundensupport

Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

Für Kunden der DATEV eG: DATEV-Preisliste öffnen.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV-Preisliste anfordern unter info@datev.at.

2.5 Pflege und Weiterentwicklung

Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Überlassung neuer Versionen, z. B. bei gesetzlichen Anpassungen oder Leistungserweiterungen.

2.6 Verfügbarkeit

DATEV-Cloud-Lösungen

Soweit DATEV-Cloud-Lösungen im DATEV-Rechenzentrum ausgeführt werden, gilt Nachfolgendes:

Die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums stehen zu den im Dokument Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 0908200) beschriebenen Zeiten zur Verfügung.

Der Einsatz von weiteren Auftragsverarbeitern ist in Ziff. 3.4 genannt. Hierfür können abweichende Verfügbarkeitsregelungen gelten.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV eG ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung weiterer Auftragsverarbeiter der DATEV.at GmbH im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO.

Leistungsübergabepunkt ist für Leistungen des DATEV-Rechenzentrums der Router-Ausgang des von DATEV genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

Wartungsarbeiten und Störungen

Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen im DATEV-Rechenzentrum finden Sie unter http://www.datev-status.de.

3 Regelungen zur Auftragsverarbeitung der DATEV nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die in dieser Ziffer 3 getroffenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung finden Anwendung für alle Leistungen der DATEV in Bezug auf personenbezogene Daten, die von DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Kunde als direkter Vertragspartner der DATEV, im Folgenden "Kunde" genannt.

Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der zwischen DATEV und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.

3.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.

DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

3.2 Art und Zweck der Verarbeitung

Programmziel und Programminhalt beschreiben Art und Zweck der Verarbeitung.

3.3 Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten sind alle Arten personenbezogener Daten, die DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hiervon umfasst sind auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Im Programm werden personenbezogene Daten, die der Kunde im Programm eigenverantwortlich speichert, verarbeitet. Das Programm ermöglicht die Verarbeitung folgender Arten personenbezogener Daten zu Kategorien betroffener Personen im Rahmen der Auftragsverarbeitung:

Programm DATEV Lohn Vorerfassung

Kategorien betroffener Personen

Art personenbezogener Daten

Mandanten / Direkte Geschäftspartner

Stamm- und Bewegungsdaten:

  • Identifikationsdaten (pseudonymisierte Nutzer-ID)

  • Benutzereinstellungen

  • Konfigurationsinformationen

  • Programmnutzung

  • Beraternummer

  • Stammdaten für die Abrechnung:

    • Identifikations- und Adressdaten

Anwender / Nutzer des Programms

Stamm- und Bewegungsdaten:

  • Identifikationsdaten (pseudonymisierte Nutzer-ID)

  • Benutzereinstellungen

  • Konfigurationsinformationen

  • Programmnutzung

  • Beraternummer

Weitere Personen

  • Beschäftigte

  • Beschäftigte, Familienangehörige und Geschäftspartner des Geschäftspartners / Mandanten

  • Beschäftigte des Geschäftspartners des Geschäftspartners / Mandanten

Stamm- und Bewegungsdaten des Lohnempfängers für die Abrechnung:

  • Identifikationsdaten

  • Bewegungsdaten

Das Programm bietet weitere nicht spezifizierte Erfassungsfelder an, in denen potenziell weitere personenbezogene Daten jeglicher Art enthalten sein können.

3.4 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.

DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

Bei der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung handelt es sich um eine On-Premises-Programm ohne Datenverarbeitung im DATEV-Rechenzentrum. Das bedeutet, dass DATEV nur bei gesondert vereinbarten Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet.

3.5 Weitere Auftragsverarbeiter

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung weitere Auftragsverarbeiter im Sinne der Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO eingesetzt werden, sind diese in der Übersicht der eingesetzten weiteren Auftragsverarbeiter zu finden.

3.6 Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland

Wenn im Rahmen der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung personenbezogene Daten an ein Drittland übermittelt werden, sind

  • das Drittland,

  • der Empfänger in dem Drittland

  • und die Information, für welche Zwecke dieser Empfänger die Daten erhält,

in der Übersicht Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland zu finden.

3.7 Datenlöschung

Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht DATEV nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach (für Kunden der DATEV eG) deutschem bzw. (für Kunden der DATEV.at GmbH) österreichischem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

DATEV ist berechtigt, den Kunden auf die im Programm vorhandenen Löschmöglichkeiten zur Löschung der personenbezogenen Daten zu verweisen. Weist der Kunde DATEV an, die Daten zu löschen, obwohl der Kunde die personenbezogenen Daten auch selbst löschen kann, so ist DATEV berechtigt, für diese Leistung eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.

Im Übrigen löscht DATEV personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung auf Weisung der Kunden.

3.8 Anonymisierungsvereinbarung

DATEV hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann DATEV alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke, wie statistische Auswertungen, Branchenvergleiche, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke, verarbeiten und nutzen.

Der ursprüngliche Datenbestand ist von der Anonymisierung nicht betroffen.

Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die vorstehende vertragliche Regelung in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen DATEV und dem Kunden gestrichen hat.

3.9 Vereinbarung weiterer Vertragszwecke

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Fehlerbehebung in dem DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind, zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung für das DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind bzw. einer neueren Version des DATEV-Produkts zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zum Zweck der Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender DATEV-Produkte in einer angemessen gesicherten Umgebung zu verarbeiten. DATEV berücksichtigt auch in diesem Verarbeitungsprozess, dass vom Kunden gelöschte oder zur Löschung angewiesene Daten nicht mehr verarbeitet werden.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten,

  • soweit sie dies für die Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit unbedingt notwendig und verhältnismäßig erachtet,

  • soweit dadurch die Fähigkeit eines Netzes oder Informationssystems gewährleistet wird, mit dem vereinbarten Grad der Zuverlässigkeit Störungen oder widerrechtliche oder mutwillige Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit zusammenhängender Dienste, die über diese Netze oder Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen.

Dies umfasst insbesondere auch, den Zugang Unbefugter zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die Verbreitung schädlicher Programmcodes zu verhindern sowie Angriffe in Form der gezielten Überlastung von Servern ("Denial of service"-Angriffe) und Schädigungen von Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.

3.10 Auftragsverarbeitung hinsichtlich gesondert vereinbarter Service- und Supportleistungen

Im Falle von Anfragen an den Kundensupport wird auf die im DATEV-Systemumfeld gehosteten Kundendaten zweck- und weisungsgebunden zugegriffen, sofern dies zur Lösungsfindung zwingend erforderlich ist.

Der Zugriff umfasst:

  • Einsicht auf Kundendaten zur Analyse und Lösungssuche bei konkreten Supportanfragen

  • Beheben von technischen Störungen oder Fehlerfällen (z. B. „Konfigurations-Fehler“ korrigieren)

  • Prüfen relevanter Daten zur Supporterbringung, wie etwa die relevanten Produktparameter und Arbeitsschritte die im Produkt/Programm gesetzt sind.

Weitere Informationen zur Fernbetreuung siehe Ziffer 1 dieser Leistungsbeschreibung.

Die dazu notwendige Autorisierung erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Anfrage an den Kundensupport.

Für die Neuanlage, Löschung, Einrichtung oder Bearbeitung/Administration von Daten als Serviceleistung (z. B. Lohn-Dienstleistung) ist darüber hinaus eine gesonderte Beauftragung des Kundensupports notwendig.

3.11 Datenschutzrechtliche Informationen der Steuerverwaltung

Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: