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0904412

1 Vorausgesetzte DATEV-Programme, technische Voraussetzungen

Die nachstehenden Programme sind Voraussetzung für die Nutzung des Programms DATEV ISWL Mandantenanalyse, Version 2.2.

Die Leistungsbeschreibungen dieser Programme sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Ggf. fällt für diese Programme eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller DATEV-Preisliste an.

Die Leistungsbeschreibungen dieser Programme sind Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung.

Ggf. fällt für diese Programme eine zusätzliche Vergütung gemäß aktueller DATEV-Preisliste an.

In den folgenden Dokumenten sind die technischen Voraussetzungen für die Programmnutzung detailliert beschrieben:

Weitere Voraussetzungen

  • Internetzugang

Für Kunden der DATEV eG bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV eG. Für Kunden der DATEV.at GmbH bezeichnet der Begriff „DATEV“ die DATEV.at GmbH. Wenn im weiteren Text der Begriff „DATEV eG“ verwendet wird, meint dies ausschließlich DATEV eG.

2 Leistungsumfang

Diese Leistungsbeschreibung für DATEV ISWL Mandantenanalyse ab Version 1.5 gilt bis zur Ersetzung durch eine neue Leistungsbeschreibung.

2.1 Programmziel

Das Programm dient dazu, Kanzleien in der Analyse und Optimierung ihrer Prozesse in den Bereichen Finanzbuchführung, Personalwirtschaft und Eigenorganisation zu unterstützen.

Mit Hilfe dieser DATEV-Cloud-Anwendung kann auf einfache Art und Weise geprüft werden, wie digital und wie effizient die Mandate betreut und bearbeitet werden.

Über die OnPremises-Programmkomponente „DATEV ISWL Mandantenanalyse Datentransfer“ sendet der Kunde Daten von Anwendungen aus den Bereichen Finanzbuchführung, Personalwirtschaft, Steuern und Eigenorganisation in das DATEV-Rechenzentrum.

Auf Basis dieser Werte berechnet die DATEV-Cloud-Anwendung „DATEV ISWL Mandantenanalyse“ Kennzahlen für die Geschäftsfelder Finanzbuchführung, Personalwirtschaft, Steuern, Eigenorganisation sowie deren Kombination. Die Kennzahlen und deren Entwicklung können je Mandant analysiert werden und zeigen auf, wie effizient Mandanten in der Kanzlei bearbeitet werden.

Kunden können so detaillierte Informationen zu ihren Mandanten (z. B. zum Digitalisierungsgrad) einsehen und daraus Potentiale für Verbesserungen erkennen.

Zielgruppe sind Kanzleien, die ihre Mandantenprozesse detaillierter geschäftsfeldübergreifend analysieren und optimieren wollen.

2.2 Programminhalt

Das Programm bietet folgende Funktionen:

(1 = zusätzliche Vergütung gemäß aktueller Preisliste, 2 = DATEV-Cloud-Service)

Leistung

Beschreibung

compact

classic

comfort

DATEV ISWL Mandantenanalyse Datentransfer: Datenerhebung (OnPremise)

Einsatz sicherer Zugangsmedien

Voraussatzung für den Aufruf der Programmkomponente „DATEV ISWL Mandantenanalyse Datentransfer“ ist die Anmeldung via DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin.

Datenerhebung und -transfer an das DATEV-Rechenzentrum

Mit der Programmkomponente „DATEV ISWL Mandantenanalyse Datentransfer“ werden zu den vom Anwender gewählten zentralisierten Mandanten und für den gewählten Zeitraum die für die Berechnung von Kennzahlen zugrundeliegenden Daten ermittelt und an das DATEV-Rechenzentrum gesandt. Die konkreten Daten sind im Folgenden je Kennzahl erläutert.

Der Anwender kann hierbei nur dann Daten ermitteln und senden, wenn dieser eine Benutzerlizenz Einzelanwendung zur Anwendung besitzt.

Zudem werden nur Daten von den Beraternummern ermittelt und gesandt, für die der Anwender in der DATEV Rechteverwaltung online freigeschalt ist.

Obergrenze bezogen auf Anzahl Mandanten bei der Datenerhebung

Es wird geprüft, wie viele Mandanten des Kunden zum jeweiligen Monat bereits online gespeichert sind und wie viele durch das Daten senden neu hinzukommen. Bei Überschreiten der Obergrenze werden keine Daten gesandt.

500 Mandanten

1500 Mandanten

Keine Obergrenze

Daten löschen

Mit der Programmkomponente „DATEV ISWL Mandantenanalyse Datentransfer“ können die im DATEV-Rechenzentrum gespeicherten Daten, für die der Anwender berechtigt ist, gelöscht werden.

DATEV ISWL Mandantenanalyse: Kennzahlenberechnung und Datenanalyse (Online)

Berechnung von Kennzahlen

Auf Basis der mit der Programmkomponente „DATEV ISWL Mandantenanalyse Datentransfer“ in das DATEV-Rechenzentrum gesandten Daten werden Kennzahlenwerte je Mandant und Monat berechnet. Die Kennzahlen und ihre Berechnungsmethode sind im Folgenden je Kennzahl erläutert.

Einsatz sicherer Zugangsmedien

Voraussatzung für den Aufruf der DATEV-Cloud-Anwendung „DATEV ISWL Mandantenanalyse“ ist die Anmeldung via DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin.

Datenanalyse

Der Anwender benötigt eine Benutzerlizenz Einzelanwendung und eine Datenfreigabe für die DATEV ISWL Mandantenanalyse in der DATEV Rechteverwaltung online.

In der DATEV-Cloud-Anwendung „DATEV ISWL Mandantenanalyse“ können die im DATEV-Rechenzentrum je Mandant und Monat berechneten Kennzahlen sowie deren Berechnungsgrundlage in verschiedenen Sichten und Aggregationsstufen analysiert werden.

Hierbei werden nur die Mandanten angezeigt, zu deren Beraternummern eine Freigabe in der DATEV Rechteverwaltung online besteht.

Die konkreten Kennzahlen und ihre Berechnungsmethode sind im Folgenden je Kennzahl erläutert. Je Kennzahl wird eine Bewertung des Wertes in den Farben dunkelgrün („sehr gut“), grün („gut“), grau („mittel“), rot („kritisch“) und dunkelrot („sehr kritisch“) dargestellt.

Dashboard

Einstieg in die Analyse

  • über die Geschäftsbereiche „Finanzbuchführung“, „Personalwirtschaft“ oder „Steuern“ bzw. Geschäftsbereich-übergreifend.

  • über Kennzahlen je Geschäftsbereich „Finanzbuchführung“, „Personalwirtschaft“, „Steuern“, Geschäftsbereich-übergreifend oder direkt in eine Kennzahl.

  • direkt in einen Mandanten.

Anzeige von Indikatoren entsprechend der aggregierten Kennzahlbewertung

Mandanten

Auflistung der Mandanten und Kennzahlen je Geschäftsbereich oder Geschäftsbereich-übergreifend mit den Werten in der aktuellen Periode (= aktuellster Monat, zu dem Daten online vorliegen)

  • Die angezeigten Mandanten können über eine Suche je Beraternummer, Mandantennummer oder Mandantenname eingeschränkt werden. Die Einstellungen werden gespeichert.

  • Wählt man hier einen Mandanten, so werden zu diesem in einer weiteren Sicht die Kennzahlenverläufe je Kennzahl dargestellt (bis zu 12 Monate).

  • Wählt man hier eine Kennzahl zu einem Mandanten, so werden zu diesem Mandanten und zu dieser Kennzahl in einer weiteren Sicht der Verlauf der Kennzahl sowie der Verlauf der Berechnungsgrundlage dargestellt (bis zu 12 Monate).

Kennzahlen

Anzeige mehrerer Kennzahlen je Geschäftsbereich oder Geschäftsbereich-übergreifend mit den Werten in der aktuellen Periode (= aktuellster Monat, zu dem Daten online vorliegen):

  • Anzeige der Kennzahlen mit der Anzahl der Mandanten je Bewertungsbereich.

  • Durch Auswahl der Kennzahl gelangt man zur Sicht der einzelnen Kennzahl. Wurde ein Bewertungsbereich gewählt, so wird dieser als Vorselektion angewandt.

Anzeige einer einzelnen Kennzahl:

  • Anzeige der Mandanten, der Kennzahlenwerte und der Berechnungsgrundlage in der aktuellen Periode (= aktuellster Monat, zu dem Daten online vorliegen), Mandanten können je Bewertungsbereich und/oder je Beraternummer, Mandantennummer oder Mandantenname selektiert werden.

  • Anzeige des Kennzahlenverlaufs und des Verlaufs der Berechnungsgrundlage (bis zu 12 Monate) jeweils im Kanzleidurchschnitt und im Durchschnitt der gewählten Mandanten.

Kennzahlen

Finanzbuchführung

Digitalisierungsquote Primanotabuchungen = Anzahl digitaler Primanotabuchungen / Anzahl Primanotabuchungen gesamt * 100,
Differenzierung der Primanotabuchungen je Herkunftskennzeichen

ja

ja

ja

Finanzbuchführung

Digitalisierungsquote Bank = Anzahl Bankbuchungen mit Beleg oder importierte Bankbuchungen / Anzahl Bankbuchungen gesamt * 100

ja

ja

ja

Finanzbuchführung

Anteil digitale Belege = Anzahl Primanotabuchungen mit digitalen Belegen / Anzahl Primanotabuchungen gesamt * 100

ja

ja

ja

Finanzbuchführung

Buchungssätze pro Stunde = Anzahl Primanotabuchungen gesamt / Zeiten der Buchführungsaufträge,
Differenzierung der Primanotabuchungen je Herkunftskennzeichen

ja

ja

ja

Personalwirtschaft

Digitalisierungsquote Bewegungsdaten = Anzahl digitaler Bewegungsdaten / Anzahl Bewegungsdaten gesamt * 100

ja

ja

ja

Personalwirtschaft

Anteil Arbeitnehmer mit Arbeitnehmer online = Anzahl Abrechnungen mit Arbeitnehmer online / Anzahl Abrechnungen gesamt * 100

ja – bis 08/2022

ja – bis 08/2022

ja – bis 08/2022

Personalwirtschaft

Abrechnungen pro Stunde = Anzahl Lohnabrechnungen gesamt / Zeiten der Lohnaufträge

ja

ja

ja

Steuern

"Ja", wenn zum Mandant in den letzten 12 Monaten Einkommensteuererklärungen mit mindestens einem digitalen Beleg an DATEV übermittelt wurden.

"Nein", wenn zum Mandant in den letzten 12 Monaten Einkommensteuererklärungen ohne digitale Belege an DATEV übermittelt wurden.

ja

ja

ja

Programmverbindungen

Lizenzverwaltung online

Nur Anwender mit zugeordneter Benutzerlizenz Einzelanwendung können die Anwendung nutzen.

Leistung

Beschreibung

Programmverbindungen

Rechteverwaltung online

Freischaltung und Sperrung von Funktionen und Daten (z. B. Mandantenbestände) über das Programm DATEV Rechteverwaltung online. Nicht alle Funktionen können gesperrt werden.

2.3 Berechnung

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

2.4 Service und Kundensupport

Produktsupport- und Serviceleistungen sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.

Die Berechnung erfolgt gemäß aktueller DATEV-Preisliste.

Für Kunden der DATEV eG: DATEV-Preisliste öffnen.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV-Preisliste anfordern unter info@datev.at.

2.5 Pflege und Weiterentwicklung

Im Leistungsumfang enthalten ist auch die Überlassung neuer Versionen, z. B. bei gesetzlichen Anpassungen oder Leistungserweiterungen.

Im Leistungsumfang enthalten sind nach dem Stand der Technik erforderliche Änderungen bzw. Anpassungen zur Instandhaltung der Software. Im Übrigen besteht eine Verpflichtung zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der Software nur bei einer gesonderten Vereinbarung.

2.6 Verfügbarkeit

DATEV-Cloud-Lösungen

Soweit DATEV-Cloud-Lösungen im DATEV-Rechenzentrum ausgeführt werden, gilt Nachfolgendes:

Die Leistungen des DATEV-Rechenzentrums stehen zu den im Dokument Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum (Dok.-Nr. 0908200) beschriebenen Zeiten zur Verfügung.

Der Einsatz von weiteren Auftragsverarbeitern ist in Ziff. 3.4 genannt. Hierfür können abweichende Verfügbarkeitsregelungen gelten.

Für Kunden der DATEV.at GmbH: DATEV eG ist im Rahmen der Auftragsverarbeitung weiterer Auftragsverarbeiter der DATEV.at GmbH im Sinne des Art. 28 Abs. 2 und 4 DS-GVO.

Leistungsübergabepunkt ist für Leistungen des DATEV-Rechenzentrums der Router-Ausgang des von DATEV genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen.

Wartungsarbeiten und Störungen

Informationen zu Wartungsarbeiten und Störungen im DATEV-Rechenzentrum finden Sie unter http://www.datev-status.de.

Produktsupport

Produktsupport insbes. auch bei Störungen erfolgt Montag-Freitag, 8-16 Uhr.

3 Regelungen zur Auftragsverarbeitung der DATEV nach Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die in dieser Ziffer 3 getroffenen Regelungen zur Auftragsverarbeitung finden Anwendung für alle Leistungen der DATEV in Bezug auf personenbezogene Daten, die von DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet werden.

Verantwortlicher nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ist der Kunde als direkter Vertragspartner der DATEV, im Folgenden "Kunde" genannt.

Die Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der zwischen DATEV und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Bei Widersprüchen geht diese Leistungsbeschreibung der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor.

3.1 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung

Gegenstand der Verarbeitung: DATEV ist im Rahmen dieser Leistung als Auftragsverarbeiter tätig.

DATEV stellt dem Kunden die Nutzung der in dieser Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen zur Verfügung und verarbeitet im Rahmen der Leistungserbringung sowie für gesondert vereinbarte Service- und Supportleistungen und bei Fernbetreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden.

Dauer der Verarbeitung: Die Verarbeitung erfolgt zeitlich unbefristet. Die in den Geschäftsbedingungen der DATEV geregelten Kündigungsfristen bleiben unberührt.

3.2 Art und Zweck der Verarbeitung

Programmziel und Programminhalt beschreiben Art und Zweck der Verarbeitung.

3.3 Kategorien betroffener Personen und Art der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten sind alle Arten personenbezogener Daten, die DATEV im Auftrag des Kunden verarbeitet. Hiervon umfasst sind auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Im Programm werden personenbezogene Daten, die der Kunde im Programm eigenverantwortlich speichert, verarbeitet. Das Programm ermöglicht die Verarbeitung folgender Arten personenbezogener Daten zu Kategorien betroffener Personen im Rahmen der Auftragsverarbeitung:

Programm DATEV ISWL Mandantenanalyse

Kategorien betroffener Personen

Art personenbezogener Daten

Mandant / direkter Geschäftspartner

Stamm

  • Identifikations- und Adressdaten

Zudem werden je Mandantenbestand die im Abschnitt „Programminhalt“ | „Kennzahlen“ genannten Werte ermittelt

Anwender / Nutzer des Programms

Aufzeichnung von Interaktionen des Anwenders bei der Nutzung des Programms und damit zusammenhängende personenbezogene Daten des Anwenders

  • Identifikationsdaten

  • Benutzereinstellungen

3.4 Datenlöschung

Nach Abschluss der Erbringung der Verarbeitungsleistungen löscht DATEV nach Wahl des Kunden entweder alle personenbezogenen Daten oder gibt sie dem Kunden zurück, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder nach (für Kunden der DATEV eG) deutschem bzw. (für Kunden der DATEV.at GmbH) österreichischem Recht eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht.

DATEV ist berechtigt, den Kunden auf die im Programm vorhandenen Löschmöglichkeiten zur Löschung der personenbezogenen Daten zu verweisen. Weist der Kunde DATEV an, die Daten zu löschen, obwohl der Kunde die personenbezogenen Daten auch selbst löschen kann, so ist DATEV berechtigt, für diese Leistung eine angemessene Vergütung vom Kunden zu verlangen.

Im Übrigen löscht DATEV personenbezogene Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung auf Weisung der Kunden.

3.5 Anonymisierungsvereinbarung

DATEV hat das Recht, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zu anonymisieren und die für die Anonymisierung erforderlichen Verarbeitungsschritte durchzuführen. Unter Wahrung der Anonymität kann DATEV alle so entstandenen Daten für eigene Zwecke, wie statistische Auswertungen, Branchenvergleiche, Benchmarking, Produktverbesserungen, Produktneuentwicklungen und weitere vergleichbare Zwecke, verarbeiten und nutzen.

Der ursprüngliche Datenbestand ist von der Anonymisierung nicht betroffen.

Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die vorstehende vertragliche Regelung in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zwischen DATEV und dem Kunden gestrichen hat.

3.6 Vereinbarung weiterer Vertragszwecke

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Fehlerbehebung in dem DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind, zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zum Zweck der Qualitätssicherung für das DATEV-Produkt, in dem die Daten gespeichert sind bzw. einer neueren Version des DATEV-Produkts zu verarbeiten.

DATEV ist berechtigt, die von dieser Vereinbarung umfassten personenbezogenen Daten zum Zweck der Entwicklung neuer oder Weiterentwicklung bestehender DATEV-Produkte in einer angemessen gesicherten Umgebung zu verarbeiten. DATEV berücksichtigt auch in diesem Verarbeitungsprozess, dass vom Kunden gelöschte oder zur Löschung angewiesene Daten nicht mehr verarbeitet werden.

DATEV ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten,

  • soweit sie dies für die Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit unbedingt notwendig und verhältnismäßig erachtet,

  • soweit dadurch die Fähigkeit eines Netzes oder Informationssystems gewährleistet wird, mit dem vereinbarten Grad der Zuverlässigkeit Störungen oder widerrechtliche oder mutwillige Eingriffe abzuwehren, die die Verfügbarkeit, Authentizität, Vollständigkeit und Vertraulichkeit von gespeicherten oder übermittelten personenbezogenen Daten sowie die Sicherheit damit zusammenhängender Dienste, die über diese Netze oder Informationssysteme angeboten werden bzw. zugänglich sind, beeinträchtigen.

Dies umfasst insbesondere auch, den Zugang Unbefugter zu elektronischen Kommunikationsnetzen und die Verbreitung schädlicher Programmcodes zu verhindern sowie Angriffe in Form der gezielten Überlastung von Servern ("Denial of service"-Angriffe) und Schädigungen von Computer- und elektronischen Kommunikationssystemen abzuwehren.

3.7 Auftragsverarbeitung hinsichtlich gesondert vereinbarter Service- und Supportleistungen

Im Falle von Anfragen an den Kundensupport wird auf die im DATEV-Systemumfeld gehosteten Kundendaten zweck- und weisungsgebunden zugegriffen, sofern dies zur Lösungsfindung zwingend erforderlich ist.

Der Zugriff umfasst:

  • Einsicht auf Kundendaten zur Analyse und Lösungssuche bei konkreten Supportanfragen

  • Beheben von technischen Störungen oder Fehlerfällen (z. B. „Konfigurations-Fehler“ korrigieren)

  • Prüfen relevanter Daten zur Supporterbringung, wie etwa die relevanten Produktparameter und Arbeitsschritte die im Produkt/Programm gesetzt sind.

Weitere Informationen zur Fernbetreuung siehe Ziffer 1 dieser Leistungsbeschreibung.

Die dazu notwendige Autorisierung erfolgt durch den Kunden im Rahmen der Anfrage an den Kundensupport.

Für die Neuanlage, Löschung, Einrichtung oder Bearbeitung/Administration von Daten als Serviceleistung (z. B. Lohn-Dienstleistung) ist darüber hinaus eine gesonderte Beauftragung des Kundensupports notwendig.

3.8 Datenschutzrechtliche Informationen der Steuerverwaltung

Dieser Abschnitt trifft für das vorliegende Produkt nicht zu.

Service-TAN
Kundensupport
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Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: