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Aktuelle Änderungen

02.10.2024

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Situationsbeschreibung

Mit der Abrechnung haben Sie die Auswertung 420 – Einzelaufstellung Unfallversicherung erhalten.

Bei einem oder mehreren Arbeitnehmern liegen abgeschlossene Beschäftigungszeiträume (BZR) vor. Diese Arbeitnehmer werden mit einem Stern (*) gekennzeichnet.

Wenn zusätzlich auf der Auswertung 420 auf Höhe Ihrer Gefahrtarifstellen der Vermerk „GTS ist ungültig, da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten“ ausgegeben wird, besteht für Sie Handlungsbedarf. Wenn Sie nicht handeln, wird kein digitaler Lohnnachweis übermittelt. Sie erhalten mit der Abrechnung Dezember die Auswertung 421 – Protokoll Lohnnachweis Unfallversicherung.

Eine Datenübermittlung des Lohnnachweises (Auswertung 422) ist aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht zulässig, wenn einem Arbeitnehmer ungültige Gefahrtarifstellen zugeordnet sind. Dies gilt auch für abgeschlossene Beschäftigungszeiträume.

Das für die mit Stern (*) gekennzeichneten Arbeitnehmer ausgewiesene Arbeitsentgelt beinhaltet nicht die Gesamtsumme des UV-pflichtigen Arbeitsentgelts, wie z. B. auf der Auswertung 50 – Lohnkonto.

Die UV-Jahresmeldung (Grund der Abgabe 92) wird/wurde mit der Dezemberabrechnung/Januarabrechnung nicht oder mit fehlerhafter Höhe des UV-pflichtigen Entgelts erstellt.

2 Ursache

Im Laufe eines Meldejahrs werden von der Berufsgenossenschaft rückwirkend neue Gefahrtarifstellen gemeldet. Für Arbeitnehmer mit abgeschlossenen Beschäftigungszeiträumen und einem Wiedereintritt unter der gleichen Personalnummer können die neuen Gefahrtarife nicht automatisch korrigiert werden.

Beispiel:

Die in den Mandantendaten erfasste Haupt-Gefahrtarifstelle „0815“ wird in den Monatsabrechnungen Januar bis einschließlich August verwendet. Diese Gefahrtarifstelle ist in einer erneuten Rückmeldung der DGUV nicht mehr enthalten. Bei den neu zurückgemeldeten Gefahrtarifstellen muss die Zuordnung zur Haupt-Gefahrtarifstelle ab 01/JJJJ neu vorgenommen werden.

Der Arbeitnehmer Fritz Muster war vom 15.01. – 31.03. und vom 01.07. – 31.10.JJJJ unter derselben Personalnummer abgerechnet.

Ergebnis: Durch die rückwirkende Zuordnung ab 01/JJJJ der Gefahrtarifstellen wird der vorherige Beschäftigungszeitraum vom 15.01.-31.03. nicht automatisch korrigiert, da abgeschlossene Beschäftigungszeiträume nicht nachberechnet werden.

3 Abhilfe

3.1 Manuelle Korrektur via SV-Meldeportal

Digitalen Lohnnachweis via SV-Meldeportal übermitteln
Voraussetzung:

Der Monat 12/JJJJ ist abgerechnet.

Vorgehen:
1

Auswertung 420 - Einzelaufstellung Unfallversicherung öffnen.

2

Gefahrtarifstelle mit dem Zusatz „GTS ist ungültig, da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten“ ermitteln.

3

Summe der Gefahrtarifstellen mit dem Zusatz „GTS ist ungültig, da nicht in der Rückmeldung der BG enthalten“ mit den neu gültigen Gefahrtarifstellen für die betroffenen Arbeitnehmer zusammenrechnen.

4

Gesamtsumme über SV-Meldeportal übertragen.

Hinweis
UV-Stammdatenabruf muss in LODAS storniert werden

Wenn die Stammdaten über LODAS abgerufen werden, muss der Stammdaten-Abruf auch in LODAS storniert werden.

UV-Jahresmeldung via SV-Meldeportal übermitteln
Vorgehen:
1

UV-pflichtiges Entgelt des betroffenen Arbeitnehmers dem Lohnkonto entnehmen.

Beachten Sie:

Wenn auf dem Lohnkonto im Abschnitt Unfallversicherung kein UV-pflichtiges Entgelt für die abgeschlossenen Beschäftigungszeiträume ausgewiesen ist: Das Entgelt muss manuell ermittelt werden, z. B. mit Hilfe der Brutto/Netto-Abrechnung.

2

UV-Jahresmeldung (Grund der Abgabe 92) manuell über SV-Meldeportal an die zuständige Krankenkasse übertragen.

Hinweis
Nachberechnung mit Änderung der gemeldeten Werte auf Lohnnachweis

Bei Nachberechnungen, die eine Änderung der gemeldeten Werte auf dem Lohnnachweis oder der UV-Jahresmeldung auslösen, muss ein korrigierter Lohnnachweis/eine korrigierte UV-Jahresmeldung erneut manuell via SV-Meldeportal übermittelt werden.

3.2 Maschinelle Korrektur: Korrektur der Beschäftigungszeiträume

Um den digitalen Lohnnachweis und die UV-Jahresmeldung mit LODAS zu erstellen, müssen die abgeschlossenen Beschäftigungszeiträume der betroffenen Arbeitnehmer korrigiert werden. Wie Sie diese Korrektur durchführen: Beschäftigungszeitraum in DATEV LODAS korrigieren (Dok.-Nr. 1002280)

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