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08.07.2022

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in DATEV-Rechnungswesen-Programmen Mahnfristen übergreifend für alle Debitoren oder für einzelne Debitoren festlegen und welche Berechnungsmöglichkeiten Sie für die Ermittlung der Mahnfälligkeiten haben.

2 Hintergrund

Mit den Mahnfristen legen Sie fest, nach welcher Anzahl von Kalendertagen ab dem Fälligkeitsdatum einer Rechnung die zugehörige Mahnung (Mahnfrist 1, 2 und 3 für 1., 2. und 3. Mahnung) erstellt wird. Wenn die Mahnfrist am angegebenen Stichtag beim Erstellen des Mahnlaufs erreicht ist, wird die Mahnung vorgeschlagen.

Die Mahnfristen können Sie für alle Debitoren in den Mahnstammdaten oder pro Debitor in den Debitorenstammdaten schlüsseln. Die Einstellung in den Debitorenstammdaten hat Vorrang vor den Mahnfristen in den übergreifenden Mahnstammdaten. Die Mahnfristen müssen aufsteigend erfasst werden.

Sie können die Mahnfälligkeit nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung oder nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung und Datum der letzten Mahnausgabe berechnen. Somit können die Mahnfristen für die nächste Mahnstufe berücksichtigt werden, wenn ein Mahnlauf nicht durchgeführt wurde (z. B. wegen Urlaub).

Mahnfälligkeit nach Fälligkeitsdatum der Rechnung berechnen

Bei der Berechnungsart Mahnfälligkeit nach Fälligkeitsdatum der Rechnung berechnen, wird die Anzahl der Kalendertage für jede Mahnstufe ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung berechnet – unabhängig davon, wann die vorherige Mahnung tatsächlich erstellt wurde. Im unten abgebildeten Beispiel beträgt die Mahnfrist für die 1. Mahnung 10 Tage, für die 2. Mahnung 20 Tage, für die 3. Mahnung 30 Tage. Das Fälligkeitsdatum der Rechnung ist der 01.02. Das bedeutet, die Mahnfälligkeit für die 1. Mahnung ist am 11.02. erreicht, die Mahnfälligkeit für die 2. Mahnung am 21.02. und die Mahnfälligkeit für die 3. Mahnung am 03.03. Dass z. B. die 1. Mahnung erst am 13.02. erstellt wurde, ist bei dieser Berechnungsart nicht relevant. Die Mahnfrist wird für alle drei Mahnungen ab dem Datum der Fälligkeit berechnet.

Mahnfälligkeit nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung und Datum der letzten Mahnausgabe berechnen

Bei der Berechnungsart Mahnfälligkeit nach Fälligkeitsdatum der Rechnung und Datum der letzten Mahnausgabe berechnen werden die Mahnfristen ab der letzten Mahnausgabe neu berechnet. Somit kann sichergestellt werden, dass z. B. bei unregelmäßigen Mahnläufen oder Urlaub der Abstand zwischen den Mahnungen je Mahnlauf eingehalten wird. Bei dieser Berechnungsmöglichkeit werden die Mahnungen erst nach Verstreichen der Frist seit der letzten Mahnung vorgeschlagen. Im Beispiel bedeutet das, dass die zweite Mahnung erst ab dem 23.02. erstellt werden kann, weil die 1. Mahnung erst zwei Tage nach der 1. Mahnfälligkeit erstellt wurde. Die 3. Mahnung kann erst am dem 09.03. erstellt werden.

3 Vorgehen

Definieren Sie zuerst die Berechnung der Mahnfälligkeit und danach die Mahnfristen für einzelne Debitoren oder übergreifend für alle Debitoren.

3.1 Berechnung der Mahnfälligkeit festlegen

Berechnung der Mahnfälligkeit festlegen
Vorgehen:
1

Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen.

2

Im Menü: Stammdaten | Debitoren | Mahnstammdaten wählen.

3

Im Fenster Mahnstammdaten:

  • Links in der Übersicht: Allgemeine Daten wählen.

  • Unter Mahnfälligkeit berechnen nach: Schaltknopf für die Berechnungsart wählen:

    • Fälligkeitsdatum der Rechnung

    • Fälligkeitsdatum der Rechnung und Datum der letzten Mahnung

  • Auf OK klicken.

Die Berechnungsart der Mahnfälligkeit wurde debitorenübergreifend festgelegt.

3.2 Mahnfristen festlegen

3.2.1 Mahnfristen für alle Debitoren festlegen

Mahnfristen für alle Debitoren festlegen
Vorgehen:
1

Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen.

2

Im Menü: Stammdaten | Debitoren | Mahnstammdaten wählen.

3

Im Fenster Mahnstammdaten:

  • Links in der Übersicht: Allgemeine Daten wählen.

  • Unter Mahnfristen in Tagen (ab Fälligkeit): In den nachfolgend genannten Erfassungsfeldern die Mahnfristen in Tagen erfassen:

    • Mahnfrist 1

    • Mahnfrist 2

    • Mahnfrist 3

    • Letzte Frist

    Die Mahnfristen müssen aufsteigend erfasst werden.

Die Mahnfristen wurden debitorenübergreifend festgelegt.

3.2.2 Mahnfristen für einzelne Debitoren festlegen

Mahnfristen für einzelne Debitoren festlegen
Vorgehen:
1

Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen.

2

Im Menü: Stammdaten | Debitoren | Debitorenstammdaten wählen.

3

Im Arbeitsblatt Debitorenstammdaten:

  • Debitor mit Doppelklick öffnen.

4

Im Fenster Geschäftspartner bearbeiten:

  • Im Zusatzbereich Erweitert: Registerkarte Mahnwesen wählen.

5

In der Registerkarte Mahnwesen:

  • Im Erfassungsfeld Fristberechnung: Mahnfrist berechnen wählen.

  • In den nachfolgend genannten Erfassungsfeldern die Mahnfristen in Tagen erfassen:

    • Mahnfrist 1

    • Mahnfrist 2

    • Mahnfrist 3

    • Letzte Frist

    Die Mahnfristen müssen aufsteigend erfasst werden.

Die Mahnfristen wurden für einen Debitor festgelegt. Die Mahnfristen des einzelnen Debitors haben höhere Priorität als die debitorenübergreifenden Mahnfristen in den Mahnstammdaten.

4 Weitere Informationen

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