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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie im DATEV Arbeitsplatz | Digitale Kommunikation mit Institutionen | Elektronische Einsprüche einen elektronischen Einspruch löschen können.

2 Vorgehen

Löschen eines elektronischen Einspruchs
Vorgehen:
1

In DATEV Arbeitsplatz im Navigationsbereich: Auf die Schaltfläche Digitale Kommunikation mit Institutionen klicken.

2

Im Strukturbaum: Auf Elektronische Einsprüche doppelklicken.

3

Zu löschenden Einspruch markieren.

4

Entweder mit rechter Maus klicken und Einsprüche löschen wählen oder über Kontextbezogene Links | Funktion ausführen | Einspruch löschen wählen.

5

Abfrage Sollen die selektierten Datensätze wirklich gelöscht werden? mit Ja bestätigen.

Der elektronische Einspruch ist aus der Übersicht Elektronische Einsprüche unter Digitale Kommunikation mit Institutionen gelöscht.

Elektronische Einsprüche im DATEV-Rechenzentrum löschen
Vorgehen:

Die elektronischen Einsprüche werden im DATEV-Rechenzentrum gespeichert und nach 6 Jahren automatisch gelöscht.

Wenn Sie elektronische Einsprüche im DATEV-Rechenzentrum früher löschen lassen möchten: An den Programmservice von dem entsprechenden Steuerprogramm wenden (Kontakt zu DATEV (Dok.-Nr. 0908003)).

Hinweis
Mandanten programmübergreifend oder in den Zentralen Stammdaten löschen

Mandant löschen in den Zentralen Stammdaten - Dok.-Nr. 1002542

Mandanten programmübergreifend löschen – Dok.-Nr. 1002499

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