Elektronischer Einspruch: Löschen von personenbezogenen Daten – Umsetzung der DS-GVO
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie im DATEV Arbeitsplatz | Digitale Kommunikation mit Institutionen | Elektronische Einsprüche einen elektronischen Einspruch löschen können.
2 Vorgehen
Löschen eines elektronischen Einspruchs | |
Vorgehen: | |
1 |
In DATEV Arbeitsplatz im Navigationsbereich: Auf die Schaltfläche Digitale Kommunikation mit Institutionen klicken. |
2 |
Im Strukturbaum: Auf Elektronische Einsprüche doppelklicken. |
3 |
Zu löschenden Einspruch markieren. |
4 |
Entweder mit rechter Maus klicken und Einsprüche löschen wählen oder über Kontextbezogene Links | Funktion ausführen | Einspruch löschen wählen. |
5 |
Abfrage Sollen die selektierten Datensätze wirklich gelöscht werden? mit Ja bestätigen. |
Der elektronische Einspruch ist aus der Übersicht Elektronische Einsprüche unter Digitale Kommunikation mit Institutionen gelöscht. |
Elektronische Einsprüche im DATEV-Rechenzentrum löschen | |
Vorgehen: | |
Die elektronischen Einsprüche werden im DATEV-Rechenzentrum gespeichert und nach 6 Jahren automatisch gelöscht. Wenn Sie elektronische Einsprüche im DATEV-Rechenzentrum früher löschen lassen möchten: An den Programmservice von dem entsprechenden Steuerprogramm wenden (Kontakt zu DATEV (Dok.-Nr. 0908003)). |