Ordner und / oder Prozesse fehlen in der Übersicht Prozesse
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Aktuelle Änderungen |
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20.09.2024 |
Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben. |
1 Situationsbeschreibung
Sie arbeiten mit DATEV ProCheck. In der Übersicht Prozesse werden nicht alle vorhandenen Prozesse angezeigt.
2 Ursachen und zugehörige Abhilfe
2.1 Ordner und / oder Prozesse sind in der Übersicht Prozesse ausgeblendet
Vorgehen:
| Ordner und/oder Prozesse einblenden | |
| Voraussetzung:
Berechtigung für den Menüpunkt Prozesse/Ordner ausblenden (kanzleiweit). |
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| Vorgehen: | |
| 1 |
In DATEV Arbeitsplatz: Über die Programmsuche ProCheck öffnen. |
| 2 |
Im Navigationsbereich auf Prozesse klicken. |
| 3 |
Im Kontextmenü (rechte Maustaste) Einträge ein- und ausblenden… wählen. |
| 4 |
Im Fenster Einträge ein- und ausblenden das Kontrollkästchen des gewünschten Ordners bzw. Prozesses aktivieren. |
| 5 |
Auf OK klicken. |
2.2 Ordner und / oder Prozesse sind in der Rechteverwaltung gesperrt
Prozesse, die für den Benutzer angezeigt werden sollen, müssen in der Rechteverwaltung freigegeben werden.
Vorgehen:
| Recht vergeben für Ordner bzw. Prozesse | |
| Voraussetzung:
Administratorrechte für die Verwaltung der Rechteverwaltung |
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| Vorgehen: | |
| 1 |
In DATEV Arbeitsplatz: Über die Programmsuche Rechteverwaltung öffnen. |
| 2 |
Doppelklick auf den Mitarbeiter/Individuelle Rechte oder auf die DATEV-Gruppe, für die das Recht freigegeben werden soll. |
| 3 |
Eigenorganisation | DATEV ProCheck wählen. |
| 4 |
Über Anzeige Prozesse/Checklisten auswählen den Ordner bzw. den Prozess wählen, der angezeigt werden soll. |
| 5 |
Über Kontextmenü (rechte Maustaste auf den entsprechenden Ordner bzw. Prozess) Freigeben wählen. |
| 6 |
Programm Rechteverwaltung schließen. |
| 7 |
Neuanmeldung des betroffenen Benutzers am System. |

Hinweis:
Das Recht zur Anzeige eines Prozesses schließt nicht das Recht zur Bearbeitung dieses Prozesses ein. In diesem Fall müssen dem Benutzer beide Rechte (Anzeige und Bearbeitung) erteilt werden. |