Meldung "Das Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres liegt in der Zukunft ...“
Aktuelle Änderungen |
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04.01.2025 |
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1 Situationsbeschreibung
Im Programm DATEV Einkommensteuer, Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht oder Gesonderte - und einheitliche - Feststellung erhalten Sie in der Liste Fehler und Hinweise folgende Programm-Meldung:
Fehler / x. Landwirtschaftlicher Betrieb |
Das Ende des abweichenden Wirtschaftsjahres liegt in der Zukunft. Die elektronische Datenübermittlung und der Druck des Freizeichnungsdokuments sind nicht möglich. Führen Sie für die elektronische Datenübermittlung die Berechnung nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erneut durch. Nehmen Sie dazu nach Ablauf des Wirtschaftsjahres eine beliebige Änderung im Datenbestand vor, lassen Sie den Datenbestand neu berechnen und machen Sie die Änderung wieder rückgängig. |
2 Ursache
Die Programm-Meldung wird durch das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung verursacht.
Die Meldung wird ausgegeben, wenn bei einer Steuererklärung mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft eine zugehörige Anlage 13a oder eine zugehörige Anlage EÜR elektronisch übermittelt werden soll und das zugrundeliegende Wirtschaftsjahr (z. B. 01.07.2024 - 30.06.2025) kalendarisch noch nicht abgelaufen ist.
Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung lässt die Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) in diesem Fall erst dann zu, wenn anhand des Systemdatums des Rechners der Ablauf des Wirtschaftsjahrs erkannt wird (z. B. nach dem 30.06.2025).
Steuererklärung ohne Anlage EÜR übermittelbar
Wenn die Programm-Meldung durch eine Anlage EÜR verursacht wird, können Sie die Steuererklärung bei Bedarf auch ohne die zugehörige Anlage EÜR übermitteln. Aktivieren Sie dazu in der zugeordneten Anlage EÜR im Kopfbereich bei der Frage Diese Anlage EÜR soll mit Ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden. den Schaltknopf für Nein. Die Übermittlung der Anlage EÜR selbst ist erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres möglich. Die Anlage EÜR kann dann auch isoliert und ohne erneute Übermittlung der Steuererklärung übermittelt werden. Wie Sie dazu vorgehen, lesen Sie im Dokument ELSTER: Elektronische Datenübermittlung der Anlage EÜR ohne zugehörige Steuererklärung (Dok.-Nr. 1070435). |
3 Abhilfe
Damit das ELSTER-Modul den Ablauf des Wirtschaftsjahrs erkennt, müssen die Berechnung und die damit verbundene ELSTER-Prüfung nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs durchgeführt werden. Damit zu diesem Zeitpunkt eine neue Berechnung durchgeführt werden kann, muss zuvor eine Änderung im Datenbestand durchgeführt werden.
Änderung im Datenbestand vornehmen | |
Voraussetzung:
Führen Sie die Abhilfe erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs durch. Bei einem Wirtschaftsjahr vom 01.07.2024 – 30.06.2025 also nach dem 30.06.2025. |
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Vorgehen: | |
Kurzfristige Änderung im Datenbestand vornehmen. Dazu z. B. im Kopfbereich des Erfassungsformulars ESt 1 A (bzw. ESt 1 B, ESt 1 C, ESt 1 D) im Bereich Einreichung von Belegen/Anlagen den gewählten Schaltknopf ändern und anschließend wieder auf die korrekte Einstellung zurückwechseln. |
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Die Programm-Meldung wird anschließend nicht mehr ausgegeben. Das Freizeichnungsdokument kann aufgerufen und gedruckt werden. Die Elektronische Datenübermittlung ist möglich. |