Soforterfassung einrichten
Datum |
Änderung im Dokument |
20.05.2025 |
Kapitel 3: Weitere Voraussetzungen hinzugefügt. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie die Soforterfassung in DATEV Anwalt classic einrichten.
2 Hintergrund
Die Soforterfassung unterstützt die durchgängige Erfassung der Zahlungsbewegungen ausschließlich in DATEV Rechnungswesen mit der sofortigen Verarbeitung aktenbezogener Buchungen im Aktenkonto.

Ausnahme von der sofortigen Verarbeitung in DATEV Anwalt classic
|
Vorteile gegenüber der bidirektionalen Schnittstelle sind:
Folgende Arbeitsschritte entfallen:
-
Festschreiben der Vorläufe in (Kanzlei-)Rechnungswesen
-
Übernahme der Buchungen aus (Kanzlei-)Rechnungswesen in Anwalt classic,
-
Stapelverarbeitung der auf Akten verteilten Umsätze.
Weitere Vorteile sind:
-
Abbildung der Buchungen erfolgt im Aktenkonto und gleichzeitig auf dem tatsächlichen Geldkonto,
-
Beim Ausgleich eines aus Anwalt classic stammenden offenen Postens wird das Fenster
-
Zahlungserfassung Anwalt geöffnet und nicht wie bisher der offene Posten nur in (Kanzlei-)Rechnungswesen ausgeglichen.
Hinweise zum Einsatz der Soforterfassung
|
Kriterien zur Auswahl der geeigneten Schnittstelle finden Sie im Dokument:
Empfehlung:
Legen Sie eine Umstellung auf Soforterfassung auf einen Monatswechsel. So können Sie die Salden der Geldkonten besser abstimmen.
3 Vorgehen
Soforterfassung einrichten | |
Voraussetzung:
|
|
Vorgehen: | |
1 |
In den Stammdaten Ihres Kanzleimandanten unter Mandantendaten Rechnungswesen | OPOS im Arbeitsblatt OPOS: Schaltknopf Offene-Posten-Buchführung nutzen aktivieren. ![]() |
2 | |
3 |
In den Buchungskreiseinstellungen in der Kategorie Finanzbuchführung in der Liste Programmverbindung: Eintrag Rechnungswesen (Soforterfassung) wählen: ![]() |
Die Schnittstelle Soforterfassung ist eingerichtet. |