Gerät mit DATEV SmartLogin-App verloren
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Aktuelle Änderungen |
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04.06.2025 |
Dokument überarbeitet. |
1 Über dieses Dokument
Wurde das Gerät mit der DATEV SmartLogin-App verloren, sollte zeitnah eine Sperrung des Zugangs erfolgen. Danach kann der Zugang nicht mehr genutzt werden. Die Sperrung kann mithilfe des Self-Service-Portal in Auftrag gegeben werden.
2 Vorgehen
Alternativ Gerätewechsel statt Sperrung
Alternativ können Sie den SmartLogin-Zugang auf ein anderes Gerät wechseln. Hierdurch wird der alte Zugang ebenso ungültig. Gehen Sie nach DATEV SmartLogin App gelöscht oder Neues Smartphone / Gerätewechsel (Dok.-Nr. 1003803) vor. |
| Assistent des Self-Service-Portal durchführen | |
| Voraussetzung:
Es wird der PUK aus dem Registrierungsbrief benötigt. |
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| Vorgehen: | |
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Im Browser das Self-Service-Portal go.datev.de/smartlogin-selfservice öffnen. |
| 2 |
SmartLogin-ID eingeben und Weiter anwählen. |
| 3 |
Die PUK eingegeben, Weiter anwählen und dem Assistent weiter folgen. |
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Es wird eine weitere E-Mail mit der Bestätigung über die Sperrung des Zugangs zugesendet. |