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1003877

Aktuelle Änderungen

04.06.2025

Dokument überarbeitet.

1 Über dieses Dokument

Wurde das Gerät mit der DATEV SmartLogin-App verloren, sollte zeitnah eine Sperrung des Zugangs erfolgen. Danach kann der Zugang nicht mehr genutzt werden. Die Sperrung kann mithilfe des Self-Service-Portal in Auftrag gegeben werden.

2 Vorgehen

Hinweis
Alternativ Gerätewechsel statt Sperrung

Alternativ können Sie den SmartLogin-Zugang auf ein anderes Gerät wechseln. Hierdurch wird der alte Zugang ebenso ungültig. Gehen Sie nach DATEV SmartLogin App gelöscht oder Neues Smartphone / Gerätewechsel (Dok.-Nr. 1003803) vor.

Assistent des Self-Service-Portal durchführen
Voraussetzung:

Es wird der PUK aus dem Registrierungsbrief benötigt.

Vorgehen:
1

Im Browser das Self-Service-Portal go.datev.de/smartlogin-selfservice öffnen.

2

SmartLogin-ID eingeben und Weiter anwählen.

3

Die PUK eingegeben, Weiter anwählen und dem Assistent weiter folgen.

Es wird eine weitere E-Mail mit der Bestätigung über die Sperrung des Zugangs zugesendet.

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