Abrechnung einer Wiedereingliederung nach längerer Krankheit
Aktuelle Änderungen |
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27.08.2024 |
Kapitel 2.1.2: Verlinkung erweitert. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in LODAS eine Wiedereingliederung nach längerer Unterbrechung eines Arbeitnehmers erfassen und abrechnen. Während der Wiedereingliederung arbeitet der Arbeitnehmer beispielsweise in Teilzeit und erhält ein reduziertes Entgelt.
2 Was möchten Sie tun?
Um in LODAS eine Wiedereingliederung nach längerer Krankheit abrechnen zu können, haben Sie 2 Möglichkeiten:
-Oder-
2.1 Abrechnen einer Wiedereingliederung
Klären Sie zunächst die rechtlichen Grundlagen für Ihren Einzelfall mit der zuständigen Krankenkasse ab. Rechtliche Grundlagen sind zum Beispiel notwendige DEÜV-Meldungen oder die Sozialversicherungspflicht des vom Arbeitgeber gezahlten Entgelts während der Wiedereingliederung.
Grundsätzlich ist eine gleichzeitige Abrechnung von laufendem sozialversicherungspflichtigem Entgelt und einer Unterbrechung in LODAS nicht möglich.
Wenn der Arbeitgeber während der Wiedereingliederung sozialversicherungspflichtiges Entgelt an den Arbeitnehmer auszahlt, haben Sie in LODAS folgende Möglichkeiten:
2.1.1 Möglichkeit 1:
Über aktuelle Personalnummer abrechnen | |
Voraussetzung:
Um das Entgelt während der Wiedereingliederung über die bisherige Personalnummer abzurechnen, wird die erfasste Fehlzeit beendet. |
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Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten wählen. |
2 |
In der Spalte Ende Ende der Fehlzeit erfassen. |
3 |
Ggf. unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge das Entgelt für den Zeitraum der Wiedereingliederung erfassen und unter Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers anpassen. |
Durch das Beenden der Fehlzeit laufen die SV-Tage wieder weiter. Das Entgelt des Mitarbeiters kann ordnungsgemäß verbeitragt werden. Die nächste DEÜV-Meldung, z. B. die folgende Jahresmeldung, umfasst den Zeitraum ab dem Tag nach Ende der Unterbrechung. |
2.1.2 Möglichkeit 2:
Über weitere Personalnummer abrechnen | |
Voraussetzung:
Die erfasste Fehlzeit soll nicht beendet werden. In diesem Fall ist die Abrechnung von sozialversicherungspflichtigem Entgelt über eine 2. Personalnummer mit Eintritt zum Beginn der Wiedereingliederung möglich. |
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Vorgehen: | |
Bestehende Personalnummer kopieren und anschließend anpassen. Anleitung: Mitarbeiter kopieren (Dok.-Nr. 9219332). |
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Das Eintrittsdatum löst für die 2. Personalnummer eine DEÜV-Anmeldung mit Grund 10 aus. In diesem Fall müssen am Jahresende beide Personalnummern für die UV-Jahresmeldung zusammengefasst werden. Weitere Informationen zum Thema Vorbeschäftigungswerte UV für Arbeitnehmer mit mehreren Personalnummern erfassen: Meldeverfahren zur Unfallversicherung: Stammdaten erfassen (Dok.-Nr. 1032526). |
2.2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung
3 Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema: Fehlzeiten in LODAS erfassen (Dok.-Nr. 1003993).