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13.08.2024

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in Lohn und Gehalt den Arbeitgeber-Pflichtzuschuss für die betriebliche Altersvorsorge mit der Variante "In Hundert“ mit individuellem Prozentsatz anlegen und wie sich der Arbeitgeber-Pflichtzuschuss errechnet.

2 Vorgehen

Beispiel:

Der Arbeitgeber zahlt abweichend von der gesetzlichen Regelung, einen AG-Pflichtzuschuss in Höhe von 8 %. Der Mitarbeiter hat eine betriebliche Altersvorsorge mit einer Gehaltsumwandlung in Höhe von 480,00 EUR abgeschlossen.

Dem Arbeitgeber liegt ein Neuvertrag oder eine neue Entgeltumwandlungsvereinbarung mit Gehaltsumwandlung ab 01.01.2019 vor. Durch die Gehaltsumwandlung spart sich der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge ein. Zusätzlich liegt z. B. ein Tarifvertrag mit der Regelung eines abweichenden AG-Pflichtzuschusses vor.

AG-Pflichtzuschuss "In Hundert“ mit individuellem Prozentsatz anlegen und abrechnen
Vorgehen:
1

Mandant in Lohn und Gehalt öffnen.

2

Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV wählen.

3

Nr. der Variante mit Bezeichnung anlegen.

4

„Individuell" wählen, den Prozentsatz erfassen und Berechnungsart „In Hundert (z. B. 86,96 EUR + 15 %)“ wählen.

Die allgemeine Formel für diese Berechnungsart lautet:

Gehaltsverzicht + %-Satz AG-Pflichtzuschuss = BAV-Gesamtbetrag

5

Bei bestehenden Verträgen mit neuer Entgeltumwandlungsvereinbarung, die angelegte Variante dem Mitarbeiter zuordnen, über die Schaltfläche Mitarbeiter zuordnen.

6

Im Mitarbeiter prüfen, ob im betroffenen Vertrag die Variante AG-Pflichtzuschuss mit dem Gültig-ab-Datum hinterlegt ist, unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge.

7

Gehaltsverzicht erfassen.

8

Probeabrechnung oder Lohnabrechnung durchführen.

Berechnung anhand des Beispiels:

  • 480,00 EUR Gehaltsverzicht

  • 480,00 EUR / (8 + 100) * 100 = 444,44 EUR anteiliger Gehaltsverzicht

  • 480,00 EUR * 8 / (100 + 8) = 35,56 EUR anteiliger AG-Pflichtzuschuss

  • 444,44 EUR Gehaltsverzicht + 35,56 EUR AG-Pflichtzuschuss = 480,00 EUR BAV-Gesamtbetrag

Der Mitarbeiter zahlt 444,44 EUR und der Arbeitgeber 35,56 EUR in die bAV ein. Als Gesamtbetrag werden in diesem Fall 480,00 EUR überwiesen.

3 Weitere Informationen

Betriebsrentenstärkungsgesetz (Dok.-Nr. 1000710)

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