Checkliste – Austritt aller Mitarbeiter und Einstellung der Betriebstätigkeit
Aktuelle Änderungen |
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10.01.2025 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, was in LODAS bei der Einstellung eines Unternehmens / einer Betriebsaufgabe und dem Austritt aller Arbeitnehmer zu beachten ist und welche Meldungen abgegeben werden müssen, z. B.
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Übermittlung der Lohnsteuer-Anmeldung
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Übermittlung der UV-Jahresmeldung und des digitalen Lohnnachweises
2 Vorgehen
Um bei Beendigung des Mandanten und Austritt aller Arbeitnehmer weiter vorzugehen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
-Oder-
2.1 Lohnsteuerbescheinigung, DEÜV und Elektronische Lohnsteuerkarte
Beim Austritt eines Arbeitnehmers wird mit der letzten Lohnabrechnung für den betroffenen Mitarbeiter eine Lohnsteuerbescheinigung, eine DEÜV-Abmeldung und eine Abmeldung zur elektronischen Lohnsteuerkarte erstellt.
Austrittsdatum erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume wählen. |
2 |
Austrittsdatum erfassen. |
2.2 Lohnsteuer-Anmeldung
Bei einem jährlichen/vierteljährlichen Anmeldezeitraum wird die Lohnsteuer-Anmeldung in LODAS nur mit der Dezemberabrechnung/mit der Abrechnung des letzten Monats im Quartal erstellt und übermittelt.
Um die Lohnsteuer-Anmeldung für das aktuelle Quartal zu übermitteln, sind die Monate bis zum Quartalsende jeweils als Erstabrechnung zu senden, auch wenn keine Mitarbeiter mehr beschäftigt sind.
Pro Verarbeitungslauf kann nur eine Abrechnung gesendet werden.
Um die Lohnsteuer-Anmeldung für das aktuelle Kalenderjahr zu übermitteln, ist die Dezember-Abrechnung notwendig.
Senden Sie hierzu für alle Monate bis einschließlich Dezember eine Erstabrechnung, auch wenn keine Mitarbeiter mehr beschäftigt sind. Es ist darauf zu achten, pro Verarbeitungslauf nur eine Abrechnung zu senden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Mandanten ohne Arbeitnehmer abrechnen in LODAS (z. B. bei vorrübergehenden Betriebsstilllegung / Saisonbetrieben).
2.3 Digitaler Lohnnachweis
Um das Berechnungsende des Mandanten an die Unfallversicherung zu melden, ist die Mitgliedschaft mit einem Sondertatbestand zu beenden. Bei der unterjährigen Beendigung einer Mitgliedschaft wird ein sog. Teillohnnachweis erstellt.
Mitgliedschaft zur Unfallversicherung beenden | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften wählen. |
2 |
Zu beendende Mitgliedschaft wählen. |
3 |
Bearbeitungsmonat wählen, der zuletzt abgerechnet wird. |
4 |
Mitgliedschaft beenden wählen. |
5 |
Den Sondertatbestand Beschäftigungsende aller Mitarbeiter wählen und das Datum erfassen zu dem die Mitgliedschaft endet. |
6 |
Mit OK bestätigen. |
Der digitale Lohnnachweis wird mit der letzten Lohnabrechnung erstellt und an die Unfallversicherung übermittelt. Wenn der Monat abgerechnet ist, kann der Lohnnachweis mit einer Wiederabrechnung komplett erzeugt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Mitgliedschaften zur Unfallversicherung beenden oder löschen.
2.4 UV-Jahresmeldung
Wenn die Mitgliedschaft mit dem Sondertatbestand „Beschäftigungsende aller Mitarbeiter“ beendet ist, löst dies automatisch die Erstellung der UV-Jahresmeldung für alle Mitarbeiter aus.
2.5 Beitragsnachweise im Schätzverfahren
Im Schätzverfahren wird mit der letzten Lohnabrechnung ein geschätzter Beitragsnachweis für den Folgemonat erstellt. Damit in diesem geschätzten Beitragsnachweis nur die Differenzen aus den Vormonaten ausgeglichen und keine Abrechnungswerte mehr berücksichtigt werden, sind die Austritte der Mitarbeiter zu berücksichtigen.
2.5.1 Austritte im Schätzverfahren berücksichtigen
Austritte berücksichtigen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV wählen. |
2 |
Bearbeitungsmonat wählen, der zuletzt abgerechnet wird. |
3 |
Kontrollkästchen Austritte von Arbeitnehmern im Schätzverfahren berücksichtigen aktivieren. |
Wenn die Schätzung für den Folgemonat bereits erstellt worden ist, können Sie den geschätzten Beitragsnachweis durch eine Wiederabrechnung des zuletzt abgerechneten Monats korrigieren.
2.5.2 Teilnahme am Schätzverfahren beenden
Teilnahme beenden | |||||
Vorgehen: | |||||
1 |
Aktuellen Abrechnungsmonat als Bearbeitungsmonat wählen. |
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2 |
Im Menü: Erfassen | Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV wählen. |
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3 |
In der Gruppe Angaben zum Schätzverfahren das Kontrollkästchen Teilnahme am Schätzverfahren deaktivieren. |
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4 |
Geänderte Stammdaten in das Rechenzentrum senden.
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Die Auswertung 35 – DÜ-Protokoll Beitragsnachweis wird für den Folgemonat mit dem Zusatz „STORNO“ neu erstellt. |
2.6 Betriebsdatenpflege
Seit 01.12.2010 sind Arbeitgeber verpflichtet, Änderungen von Betriebsdaten elektronisch an den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken zu melden (§ 5 Absatz 5 DEÜV).
Meldung zur Betriebsdatenpflege erstellen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Adresse, Registerkarte Unternehmensdaten wählen. - oder - Mandantendaten | Sozialversicherung | Beschäftigungsbetriebe, Registerkarte Ansprechpartner wählen. |
2 |
Bearbeitungsmonat wählen, der zuletzt abgerechnet wird. |
3 |
Kontrollkästchen Einstellung der Betriebstätigkeit aktivieren. |
Die Meldung zur Betriebsdatenpflege wird mit der letzten Lohnabrechnung erstellt. |
Weitere Informationen finden Sie im Dokument Datenübermittlung Betriebsdatenpflege.
2.7 Automatische Abrechnung beenden
Um für zukünftige Monate keine Abrechnung bei Nutzung der automatischen Abrechnung mehr zu erstellen, ist diese automatischen Abrechnung bei Austritt aller Arbeitnehmer zu beenden.
Automatische Abrechnung beenden | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | automatische Abrechnung wählen. |
2 |
Kontrollkästchen Teilnahme an der automatischen Abrechnung deaktivieren. |
3 |
Unter Mandant | Daten senden nur die Stammdaten zur Verarbeitung in das Rechenzentrum senden. |
2.8 Arbeitnehmer online
Bei Austritt des Arbeitnehmers müssen Sie den Arbeitnehmer deaktivieren. Weitere Informationen zur Deaktivierung eines Arbeitnehmers in Arbeitnehmer online: Administration in DATEV Arbeitnehmer online Cockpit.
2.9 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung