DEÜV-Meldepflichten - Abrechnungssystem wechseln
Aktuelle Änderungen |
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31.01.2025 |
Kapitel 2.1.1: Hinweis Rückwirkende Löschung des Abrechnungsbeginns oder Abrechnungsende über DATEV aktualisiert. |
23.01.2025 |
Kapitel 2.1.1: Schritt 4 konkretisiert. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie bei Wechsel des Entgeltabrechnungssystems DEÜV-Meldung erstellen. Sie erfahren, wie Sie bei DEÜV-Anmeldungen oder DEÜV-Abmeldungen für die Sozialversicherung in LODAS vorgehen.
2 Was möchten Sie tun?
Um bei einem Wechsel des Entgeltabrechnungssystems DEÜV-Anmeldungen oder DEÜV-Abmeldungen für die Sozialversicherung mit LODAS zu erstellen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
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DEÜV-Abmeldung wegen Systemwechsel von LODAS zu einem anderen Abrechnungssystem
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DEÜV-Anmeldung wegen Systemwechsel von einem anderen Abrechnungssystem zu LODAS
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Überblick: Wann ist eine Systemwechselmeldung notwendig?
- Oder -
2.1 Wechsel des Abrechnungssystems
Wenn Mandanten unterjährig oder zum Jahreswechsel auf ein neues Abrechnungssystem umstellen, können folgende Meldegründe mit einer Abrechnung ausgelöst werden:
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36 = Systemwechsel - Abmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems
-
13 = Systemwechsel - Anmeldung wegen sonstiger Gründe, u. a. Wechsel des Entgeltabrechnungssystems
Jeweils der Monatserste oder Monatsletzte muss erfasst werden.
Wenn nicht gleichzeitig ein Krankenkassenwechsel oder ein Wechsel des Beitragsgruppenschlüssels vorliegt: Die Eingabe löst den jeweiligen Meldegrund aus.
Rückwirkende Eingabe des Systemwechsels
Die rückwirkende Eingabe des Systemwechsels löst keine automatische Nachberechnung aus. In diesem Fall muss für jede Personalnummer die Nachberechnung mit Wert 1 und BS 96 angestoßen werden. Diese Möglichkeit besteht nur für eine rückwirkende Anmeldung aufgrund Systemwechsel. Eine rückwirkende Abmeldung aufgrund Systemwechsel mit einer Nachberechnung ist nicht möglich. |
2.1.1 DEÜV-Abmeldung wegen Systemwechsel von LODAS zu einem anderen Abrechnungssystem
Beispiel: Wechsel des Abrechnungssystems findet zum 31.12.JJJJ statt. Die Abmeldung mit Grund der Abgabe 36 wird mit der Dezember-Abrechnung erstellt. Eine Jahresmeldung mit Grund der Abgabe 50 und die Januar-Abrechnung sind nicht mehr notwendig. |
Mandantendaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Bearbeitungsmonat 12/JJJJ öffnen. |
2 |
Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV wählen. |
3 |
In der Gruppe Angaben zu DEÜV-Meldungen und Versorgungsbezügen (Zahlstellen-Meldeverfahren) bei Systemwechsel: Das Feld Abrechnung über DATEV (TT.MM.JJJJ) erfassen. Im Feld Ende das entsprechende Datum erfassen, z. B. 31.12.JJJJ. |
4 |
Mandant | Daten senden wählen. Stammdaten zusammen mit der Erstabrechnung 12/JJJJ senden. - Oder - Wenn der Dezember abgerechnet wurde, Wiederabrechnung komplett 12/JJJJ senden. |
Die Abmeldung mit Grund der Abgabe 36 wird mit der Dezember-Abrechnung erstellt. |
Wichtige Hinweise
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2.1.2 DEÜV-Anmeldung wegen Systemwechsel von einem anderen Abrechnungssystem zu LODAS
Beispiel: Wechsel des Abrechnungssystems findet zum 01.04.JJJJ statt. Die Abmeldung mit Grund der Abgabe 36 wurde über die Fremdsoftware zum 31.03.JJJJ erstellt. Mit der April-Abrechnung wird aufgrund Systemwechsel zum 01.04.JJJJ mit LODAS angemeldet. |
Mandantendaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Bearbeitungsmonat 04/JJJJ öffnen. |
2 |
Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV wählen. |
3 |
In der Gruppe Angaben zu DEÜV-Meldungen und Versorgungsbezügen (Zahlstellen-Meldeverfahren) bei Systemwechsel: Bei Abrechnung über DATEV (TT.MM.JJJJ) im Feld Beginn das entsprechende Datum mit 01.04.JJJJ erfassen. |
Personaldaten erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Bearbeitungsmonat 04/JJJJ öffnen. |
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2 |
Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume wählen. |
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3 |
In der Tabelle Angaben zu Beschäftigungszeiträumen das ursprüngliche Eintrittsdatum erfassen.
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Die Anmeldung mit Grund der Abgabe 13 wird mit der April-Abrechnung erstellt. |
2.2 Überblick: Wann ist eine Systemwechselmeldung notwendig?
Wenn das Abrechnungssystem gewechselt wird, muss ggf. eine Systemwechselmeldung erstellt werden. Eine Systemwechselmeldung ist in folgenden Konstellationen notwendig:
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Beim Wechsel von oder zu bestimmten Abrechnungssystemen
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Wenn Versorgungsbezüge abgerechnet werden
-
Zur Einhaltung des Meldeverlaufs bei zuvor durchgeführter Systemwechselabmeldung
Daneben muss der Zeitpunkt des Systemwechsels beachtet werden.
In den folgenden Tabellen wird veranschaulicht, ob eine Systemwechselmeldung notwendig ist.
Beachten Sie, ob der Wechsel des Abrechnungssystems zum Jahreswechsel oder unterjährig stattfindet.
Wechsel zum Jahreswechsel: |
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Wechsel von: |
Wechsel zu: |
Systemwechselmeldung erforderlich? |
LODAS |
LODAS |
Nein, eine Systemwechselmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. |
LODAS |
Lohn und Gehalt |
Wenn in LODAS die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) abweichend im Dezember erstellt wurde: Eine Systemwechselmeldung ist nicht notwendig. Wenn in LODAS die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) nicht erstellt wurde: Die Systemwechselmeldung ersetzt Jahresmeldung. Wenn Versorgungsbezüge abgerechnet werden: Die Systemwechselmeldung muss erstellt werden. |
LODAS |
Fremdsystem (nicht DATEV) |
Ja, eine Systemwechselmeldung muss erstellt werden. Die Systemwechselmeldung ersetzt die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) |
Lohn und Gehalt |
LODAS |
Wenn in Lohn und Gehalt die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) abweichend im Dezember erstellt wurde: Eine Systemwechselmeldung ist nicht notwendig. Wenn in Lohn und Gehalt die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) nicht erstellt wurde: Die Systemwechselmeldung ersetzt Jahresmeldung. Wenn Versorgungsbezüge abgerechnet werden: Die Systemwechselmeldung muss erstellt werden. |
Fremdsystem (nicht DATEV) |
LODAS |
Wenn im Fremdsystem eine Systemwechselabmeldung (GdA 36) erstellt wurde: In LODAS muss eine Systemwechselanmeldung (GdA 13) erstellt werden. Wenn im Fremdsystem die DEÜV-Jahresmeldung (GdA 50) abweichend im Dezember erstellt wurde: Eine Systemwechselmeldung ist nicht notwendig.
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Wechsel unterjährig (nicht von Dezember auf Januar): |
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Wechsel von: |
Wechsel zu: |
Systemwechselmeldung erforderlich? |
LODAS |
LODAS |
Nein, eine Systemwechselmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich. |
LODAS |
Lohn und Gehalt |
Optional, eine Systemwechselmeldung kann erstellt werden. Wenn in LODAS eine Systemwechselabmeldung (GdA 36) erstellt wurde: In Lohn und Gehalt muss eine Systemwechselanmeldung (GdA 13) erstellt werden. Wenn Versorgungsbezüge abgerechnet werden: Die Systemwechselmeldung muss erstellt werden. |
LODAS |
Fremdsystem (nicht DATEV) |
Ja, eine Systemwechselmeldung muss erstellt werden. |
Lohn und Gehalt |
LODAS |
Optional, eine Systemwechselmeldung kann erstellt werden. Wenn in Lohn und Gehalt eine Systemwechselabmeldung (GdA 36) erstellt wurde: In LODAS muss eine Systemwechselanmeldung (GdA 13) erstellt werden. Wenn Versorgungsbezüge abgerechnet werden: Die Systemwechselmeldung muss erstellt werden. |
Fremdsystem (nicht DATEV) |
LODAS |
Ja, eine Systemwechselmeldung muss erstellt werden. |
2.3 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung
3 Weitere Informationen
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