Als E-Mail senden
1005750

Aktuelle Änderungen

12.11.2024

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Situationsbeschreibung

Sie befinden sich in DATEV Belege online in der Belegübersicht. Sie möchten in der Belegablage unter dem Register Buchführung einen Ordner löschen und erhalten folgende Programm-Meldung, obwohl keine Belege mehr in dem Ordner abgelegt sind:

BEO40026

Der Ordner kann nicht gelöscht werden, da Belege aus diesem Ordner in den Papierkorb verschoben wurden.

Ein Löschen des Ordners ist nicht möglich.

2 Ursache

Ein Ordner kann nur gelöscht werden, wenn in DATEV Belege online keine Belege mehr einen Bezug mit diesem Ablageordner haben.

Das betrifft auch Belege, die aus dem zu löschenden Ordner in den Papierkorb verschoben sind. Diese Belege im Papierkorb haben immer noch den Bezug zum ursprünglichen Ablageordner.

Wenn ein Beleg aus dem Papierkorb wiederhergestellt wird, wird dieser Beleg auch wieder in den gleichen Ordner verschoben.

3 Abhilfe

Belege aus dem Papierkorb löschen
Voraussetzung:

Das Zugangsmedium (DATEV SmartLogin, DATEV mIDentity, DATEV SmartCard) benötigt Belege Sonderrechte.

Vorgehen:
1

Im Menü: Anwendungen | Belege wählen.

2

Auf der Startseite Belege in der Kachel Belege auf Bearbeiten oder Anzeigen klicken. Die Belegübersicht öffnet sich.

3

Im linken Bereich auf Papierkorb klicken.

4

Alle Belege markieren, die aus dem zu löschenden Ordner in den Papierkorb verschoben wurden.

5

Auf (Alle ausgewählten Belege endgültig löschen) klicken und die Meldung mit OK bestätigen.

Sie haben alle Belege die einen Bezug zu dem zu löschenden Ordner haben gelöscht. Sie können den Ordner jetzt löschen.

Hinweis
Keine Wiederherstellung gelöschter Belege möglich

Wenn Belege aus dem Papierkorb gelöscht werden, sind die Belege endgültig gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden.

Service-TAN
Kundensupport
Der Internet Explorer ist veraltet und wird nicht mehr unterstützt!

Für einen uneingeschränkten Funktionsumfang empfiehlt DATEV einen modernen Standard-Browser zu verwenden, wie z.B.: