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1005837

Aktuelle Änderungen

24.10.2024

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erhalten Sie Informationen, wann und wie eine manuelle nachträgliche Umstellung auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken möglich ist. Also nach Eröffnen des Jahresabschlusses auf Basis von Zuordnungstabellen.

2 Hintergrund

Die Wertaufbereitung des Jahresabschlusses auf Basis von Zuordnungstabellen wird abgelöst durch den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken. Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument: Der Kontenzweck – Grundlage für Ihre Auswertungen (Dok.-Nr. 1000007) und Umstellungskriterien für den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken (Dok.-Nr. 1005107)

Aktuell sind Bestände mit bestimmten Umstellungskriterien noch von der Umstellung ausgeschlossen.

3 Vorgehen

Nachträglich auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umstellen
Voraussetzung:

In Kanzlei-Rechnungswesen haben Sie den Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen eröffnet. Eine nachträgliche Umstellung vom Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen auf den Jahresabschluss Basis von Kontenzwecken ist nur möglich, wenn:

  • kein Ausschlusskriterium im Bestand vorliegt (ausgenommen davon ist das Ausschlusskriterium Dokument Bilanzbericht/ Abschlussprüfung aktuelles Jahr, alle Ausschlusskriterien finden Sie im Kapitel 4 im Dokument: Umstellungskriterien für den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken (Dok.-Nr. 1005107)) und

  • keine Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen an Steuern übergeben wurden (bei der Programmverbindung Umsatzsteuer, wenn keine Werte auf Basis von Kontenwerten übergeben wurden) und

  • keine elektronischen Übermittlungen (E-Bilanz, Offenlegung oder Digitaler Finanzbericht) durchgeführt wurden und

  • keine Speicherung im E-Bilanz-Assistent oder Offenlegungsassistent durchgeführt wurde und

  • keine Daten aus Kanzlei-Rechnungswesen an das Tool Latente Steuern übergeben wurden und

  • keine Gegenstandswerte Anlagenbuchführung oder Jahresabschluss übergeben wurden und

  • der Bestand keine Gesamthandsbilanz, Sonderbilanz oder Ergänzungsbilanz ist.

Vorgehen:
1

Mandantenbestand im Jahresabschluss in Kanzlei-Rechnungswesen öffnen.

2

In der Übersicht: Auf den Eintrag Einstieg doppelklicken. Weitere Informationen: Einstieg Jahresabschluss aufrufen und der Übersicht hinzufügen (Dok.-Nr. 1022297)

3

Auf die Schaltfläche auf Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umstellen klicken.

Wenn Schaltfläche nicht erscheint: Nachträgliche Umstellung nicht möglich

Wenn die Schaltfläche auf Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umstellen nicht erscheint, ist eine nachträgliche Umstellung nicht möglich. Der Bestand kann nicht auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt werden, auch nicht vom Service der DATEV. Es erscheint dann die nachfolgende Meldung im Umstellungsstatus und die Gründe werden angezeigt:

Der Umstellungsstatus zeigt:

Dieser Bestand ist auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt.

Die Funktion Jahresabschluss entwickeln öffnet sich.

4 Weitere Informationen

Häufige Fragen zum Jahresabschluss (Dok.-Nr. 1005809)

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