Branchenpaket Wohnungsunternehmen: Umfang und Einrichtung
Aktuelle Änderungen |
|
14.02.2025 |
Kontenrahmen aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, welchen Umfang das Branchenpaket Wohnungsunternehmen hat. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zum Einrichten des Branchenpakets.
2 Allgemeine Informationen
Ab dem Wirtschaftsjahr 2020 können Sie das Branchenpaket Wohnungsunternehmen für die Rechtsformen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften nutzen.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2021 zusätzlich für die Rechtsform GmbH & Co. KG.
Das Branchenpaket ermöglicht Ihnen den Jahresabschluss nach Formblattverordnung (JAbschlWUV) auszugeben.
Das Branchenpaket Wohnungsunternehmen ist nicht geeignet, um eine Nebenkostenabrechnung für Vermietung und Verpachtung zu erstellen.
Branchenpakete sind kostenpflichtig.
3 Umfang
3.1 Kontenrahmen
Der Branchenkontenrahmen für Wohnungsunternehmen basiert auf dem SKR03 und dem SKR04.
Für branchenrelevante Belange wurde die Länge der Sachkonten auf 6 erweitert. Die gesetzliche und steuerliche Struktur der Basiskontenrahmen bleibt erhalten.
Übersicht der DATEV-Kontenrahmen:
DATEV-Kontenrahmen 2024 (Dok.-Nr. 0907815)
DATEV-Kontenrahmen 2025 (Dok.-Nr. 0907816)
3.2 Betriebswirtschaftliche Auswertungen
Zusätzlich zu den Standard-BWA des Basiskontenrahmens (SKR03/04) ist im Branchenpaket folgende Branchen-BWA enthalten:
-
BWA Nr. 3 Controllingreport-BWA für Wohnungsunternehmen
3.2.1 Neue BWA (Basis Kontenzweck)
Seit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 12.2 wurden die BWA automatisch auf Basis von Kontenzwecken umgestellt.
Wenn keine individuellen BWA und keine BWA-Planwerte genutzt werden, ist die Umstellung ab dem Wirtschaftsjahr 2022.
3.2.2 Bisherige BWA (Basis BWA-Schemata)
Das BWA-Angebot im Branchenpaket ist identisch. Gleich ob die BWA auf Basis von BWA-Schemata oder auf Basis von Kontenzwecken erstellt wird.
Eine Anleitung und Informationen zur Umstellung der BWA-Nutzung finden Sie im Dokument BWA-Umstellung: Besonderheiten beim Ändern der BWA-Nutzung (Dok.-Nr. 1020183).
3.3 Controllingreport
Auf Basis der Controllingreport-BWA für Wohnungsunternehmen können Sie einen Controllingreport erstellen.
3.4 Jahresabschluss
Der Jahresabschluss kann nach Formblattverordnung für Wohnungsunternehmen und nach HGB-Standardgliederung erstellt werden.
Mit der Taxonomieart Wohnungswirtschaft (JAbschlWUV) und der Standard-Taxonomie (keine Branche) können Sie die E-Bilanz und die Offenlegung erstellen.
3.5 Programmverbindungen und Gegenstandswertübergabe
Mit dem Branchenpaket sind folgende Programmverbindungen möglich:
-
Umsatzsteuer (USt)
-
Körperschaftsteuer (KSt)
-
Gewerbesteuer (GewSt)
-
Gesonderte - und einheitliche - Feststellung für Bilanzierende (GuE)
-
Betriebs- und Anteilsbewertung
-
Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle
4 Einrichtungsbeschreibung
Das Branchenpaket richten Sie in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen bei der Neuanlage eines Mandantenbestands oder bei der Jahresübernahme ein. Voraussetzung für die Einrichtung ist eine DFÜ-Anbindung an das DATEV-Rechenzentrum.
Weitere Informationen zur Einrichtung finden Sie im Dokument Branchenpakete in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen (Dok.-Nr. 1010808).
DATEV Rechnungswesen compact
Informationen zur Einrichtung eines Branchenpakets in DATEV Rechnungswesen compact finden Sie im Dokument Branchenpakete in Rechnungswesen compact einrichten (Dok.-Nr. 1070683).
Sachkontennummernlänge
Wenn Sie das Branchenpaket nicht mehr nutzen, bleibt die Sachkontennummernlänge erhalten. Eine Verkleinerung der Sachkontennummernlänge ist nicht möglich.
Eingabeunterstützung
Nutzen Sie die Eingabeunterstützung: Eingabeunterstützung für Personenkonten und lange Sachkonten (Dok.-Nr. 9211384) |
5 Ergänzende Angebote
Kostenrechnung
Mit dem Zusatzmodul Kostenrechnung classic stehen Ihnen Systemlösungen für Wohnungsunternehmen zur Verfügung.
-
Systemlösung und Musterlösung für die Kostenrechnung sind auf Basis der CR-BWA.
Wie Sie eine Systemlösung importieren, lesen Sie im Dokument: Kostenrechnung einrichten (Dok.-Nr. 1035751).
6 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:
-
Für Steuerberater: online buchen
-
Für Unternehmer: online buchen