Unterhaltspfändung bei Zahlung von Weihnachtsgeld abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt
Aktuelle Änderungen |
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11.06.2025 |
Kapitel 2.3: Berechnungsbeispiel aktualisiert wegen Erhöhung Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2025. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie bei Zahlung von Weihnachtsgeld eine Unterhaltspfändung mit Lohn und Gehalt erfassen.
2 Vorgehen
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde. |
Beispiel: Für einen Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber ein Pfändungsbeschluss am 05.07.JJJJ zugestellt, weitere Pfändungsbeschlüsse liegen nicht vor. Der Arbeitnehmer erhält im November Weihnachtsgeld in Höhe von 1.000,00 EUR. Das Vollstreckungsgericht hat im Pfändungsbeschluss festgelegt, dass als Selbstbehalt ein unpfändbarer Betrag von 950,00 EUR zu berücksichtigen ist. Ein unpfändbarer Prozentsatz aus dem den Selbstbehalt übersteigenden Netto-Einkommen muss nicht berücksichtigt werden. Die laufende, monatlich gleichbleibende Unterhaltspfändung beträgt 400,00 EUR. Folgende Daten liegen zu Grunde:
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2.1 Mandantendaten prüfen und erfassen
Lohnartenkerne der verwendeten Lohnarten unter Kanzlei | DATEV-Standardlohnarten anzeigen…, Registerkarte Gesetzliche Behandlung, Feld Pfändung prüfen:
Lohnarten für |
Feld Pfändung |
Gehalt |
Normal pfändbar |
Weihnachtsgeld |
Weihnachtsgeld |
Lohn und Gehalt zieht eine Unterhaltspfändung automatisch mit der Lohnart 9811 als Netto-Abzug ab.
Mit dem Berechnungsschema Pfändung kann die Berechnung nachvollzogen werden vom pfändbaren Netto-Einkommen zum tatsächlichen Pfändungsabzug auf der Brutto/Netto-Abrechnung.
Die Anlage Berechnung des pfändbaren Netto-Einkommens zeigt detailliert auf, welche Lohnarten in welcher Höhe in das pfändbare Netto einfließen. Das pfändbare Netto ist die Grundlage der Pfändungsberechnung.
Das Berechnungsschema Pfändung mit Anlage wird für jede Pfändung nach der Lohnabrechnung erstellt. Das Berechnungsschema wird nicht mit der Probeabrechnung erstellt.
Berechnungsschema mit Anlage erstellen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Auswertungen | Berechnungsschemata wählen. Das Fenster Berechnungsschemata öffnet sich. |
2 |
In der Gruppe Datum aus der Liste Monat den gewünschten Abrechnungsmonat wählen. |
3 |
In der Gruppe Berechnungsschema – Pfändung Kontrollkästchen Pfändung aktivieren. |
4 |
Auswertung mit den Schaltflächen Anzeigen oder Drucken ausgeben. |
2.2 Personaldaten erfassen
Personaldaten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Auf Mitarbeiterebene Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung, Registerkarte Allgemeine Daten wählen. |
2 |
Symbol |
3 |
Im Feld Erstmalige Abrechnung den Abrechnungsmonat (07JJJJ) erfassen, in dem der Pfändungsbeschluss zum 1. Mal bei der Abrechnung berücksichtigt wird. |
4 |
Im Feld Zustelldatum das Datum (0507JJJJ) erfassen, an dem der Pfändungsbeschluss dem Arbeitgeber (Drittschuldner) zugeht und damit wirksam wird. |
5 |
Auf OK klicken. |
6 |
Eine neue laufende Nummer für den Pfändungsbeschluss wird in der Liste Pfändungsbeschluss-Nr. angelegt. Das Datum für die erstmalige Abrechnung und das Zustelldatum werden aus dem Fenster Pfändung anlegen übernommen. Die Entwicklung der Pfändung ist in der Liste Gültig ab zu sehen. |
7 |
Registerkarte Unterhaltspfändung wählen. |
8 |
Wenn eine laufende und monatlich gleichbleibende Unterhaltspfändung vorliegt, Kontrollkästchen Unterhaltspfändung aktivieren. Beachten Sie: Wenn das Kontrollkästchen nicht aktiviert ist, rechnet das Programm eine gewöhnliche Pfändung ab. |
9 |
Im Feld Laufende Unterhaltsforderung den monatlich wiederkehrenden Pfändungsbetrag in Höhe von 400,00 EUR erfassen, gemäß Pfändungsbeschluss. Der Gläubiger muss unterhaltsberechtigt sein. |
10 |
Im Feld Rang (Unterhaltspfändung) den Rang der Forderung mit 1 erfassen. |
11 |
Im Feld Anzahl Unterhaltsberechtigte den Wert 2,00 erfassen. Beachten Sie: Bei einer Unterhaltspfändung zählt auch die pfändende Person als unterhaltsberechtigte Person. |
12 |
Das Vollstreckungsgericht gibt einen absolut unpfändbaren Betrag vor. In der Registerkarte Allgemeine Daten in der Gruppe Individuelle Festlegungen im Feld Absolut unpfändbar den Betrag 950,00 EUR erfassen. |
Bankverbindung des Gläubigers der Pfändung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung, Registerkarte Bankverbindung wählen. |
2 |
Im Feld Zahlungsempfänger den Namen des Gläubigers erfassen. |
3 |
In den Feldern IBAN und BIC/Bankbezeichnung die IBAN und BIC des Gläubigers erfassen. |
4 |
Im Feld Verwendungszweck einen Verwendungszweck erfassen, der auf den Zahlungsträger gedruckt wird. Z. B. kann die Pfändungsbeschlussnummer oder der Name des Mitarbeiters / Schuldners erfasst werden. |
2.3 November/JJJJ abrechnen
Für November JJJJ ergibt sich folgende Fiktivberechnung für die Lohnabrechnung:
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Betrag |
Gehalt |
3.550,00 |
Weihnachtsgeld |
1.000,00 |
Abzüglich des nicht pfändbaren Teils des Weihnachtsgelds (780,00 : 2) |
390,00 |
Gesamt-Brutto für die Fiktivberechnung |
4.160,00 |
Abzüge aus fiktivem Brutto: |
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Steuer |
289,44 |
Sozialversicherung |
878,86 |
Maßgebendes fiktives Netto |
2.991,70 |
Abzüglich Selbstbehalt / Auszahlungsbetrag |
950,00 |
Differenz = Maximal möglicher Betrag für Unterhaltspfändung* |
2.041,70 |
Die Pfändung wird im Zuge der Netto-Methode abgezogen. Als Basis dient der fiktiv ermittelte maßgebende Netto-Verdienst.
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Betrag (EUR) |
Gehalt |
3.550,00 |
Weihnachtsgeld |
1.000,00 |
Gesamt-Brutto |
4.550,00 |
Abzüge aus tatsächlichem Brutto: |
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Steuer |
367,20 |
Sozialversicherung |
957,78 |
Netto-Verdienst |
3.225,02 |
Pfändungsabzug lt. Fiktivberechnung* |
400,00 |
Auszahlungsbetrag |
2.825,02 |
* Die monatliche Unterhaltsforderung von 400,00 EUR kann getilgt werden. Der übersteigende Betrag von (2.056,70 EUR – 400,00 EUR=) 1.641,70 EUR kann dem Arbeitnehmer ausgezahlt werden.
Die Basis für die Pfändungsermittlung bildet der maßgebende fiktive Netto-Verdienst, nicht der Netto-Verdienst oder Auszahlungsbetrag gemäß der Brutto/Netto-Abrechnung.
Nachberechenbarkeit
In einem nachberechneten Monat wird auch die Pfändung komplett neu berechnet. |
3 Weitere Informationen
-
Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung (Dok.-Nr. 9219389)
-
Gewöhnliche Pfändung abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 5303320)
-
Unterhaltspfändung abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008508)
-
Gewöhnliche Pfändung und VWL abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008509)
-
Pfändung bei Verbraucherinsolvenz abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008510)
-
Pfändung in Verbindung mit Sachbezügen abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008514)
-
Mehrere Pfändungen abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008516)
Informationen zum rechtlichen Hintergrund: Lohnpfändung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300368) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)