Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS
Aktuelle Änderungen |
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23.04.2025 |
Kapitel 3.1.2: Informationen zur Stornierung übermittelter KUG-Anträge ergänzt. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Informationen, wie Sie Mandantendaten, Personaldaten und Bewegungsdaten für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld (Kug) in LODAS erfassen.
2 Hintergrund
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Kurzarbeit: Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.
Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde erleichtert und die Leistungen bei Kurzarbeit erweitert. Weitere Informationen zu den Details und zum aktuellen Stand: Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick (Dok.-Nr. 1021894). Das Dokument wird laufend aktualisiert.
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Transferkurzarbeit: Transferkurzarbeit ist eine eigenständige Form von Kurzarbeit. Die Transferkurzarbeit nutzt Beschäftigungs- oder Transfergesellschaften. Zweck dieser Gesellschaften ist das Auffangen von Beschäftigten im Falle einer Änderung der Betriebseigenschaften. Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten aufzufangen, zu qualifizieren und möglichst bald in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.
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Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung: Wenn bei einem Arbeitnehmer trotz Kürzung der Arbeitszeit das Ist-Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung liegt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
BBG AV 2024 monatlich: 7.550 Euro alte Bundesländer / 7.450 Euro neue Bundesländer
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Übersicht über Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen: Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung (Dok.-Nr. 1035159)
Hinweis Die Änderungen der Vorsorgepauschale und des Programmablaufplans treten unterjährig in Kraft. Aus diesem Grund sind 2023 keine Anpassungen an den Kug-Tabellen erforderlich. |
3 Vorgehen
Um das Kurzarbeitergeld (Kug) in LODAS abzurechnen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Vorgehen gemäß folgender Anleitungen:
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Mandantendaten für die Abrechnung des Kurzarbeitergelds erfassen
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Personaldaten für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld erfassen und
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Bewegungsdaten zu Kurzarbeitergeld erfassen
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Bei diesem Thema unterstützt Sie auch ein Hilfe-Bot. Der Hilfe-Bot führt Sie mit Fragen und Antworten zur Lösung. |
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Um zu erfahren, wie Sie Kurzarbeitergeld (Kug) in LODAS abrechnen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden. Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung. |
3.1 Mandantendaten für die Abrechnung des Kurzarbeitergelds erfassen
3.1.1 Kug-Nummer und Arbeitsausfallnummer für Leistungsanträge (Papierformat) erfassen ab LODAS 12.72
Kug-Nummern für den Antrag auf Kurzarbeitergeld erfassen | |||
Voraussetzung:
Um getrennte Leistungsanträge für Kug pro Kug-Nummer zu erhalten, müssen für jede Kug-Nummer folgende Eingaben erfasst werden. |
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Vorgehen: | |||
1 |
Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen. |
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2 |
Auf Symbol |
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3 |
Im Feld Laufende Nummer z. B. 1 erfassen. |
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4 |
Im Feld Kug-Abrechnungsart Eintrag Kug wählen. |
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Im Feld Kug-Nummer die Kug-Nummer erfassen. Die Kug-Nummer bei Kug muss im folgenden Format erfasst werden: K00000000 Dabei gilt Folgendes: 0 = eine beliebige Ziffer, 0-9 Ziffern. |
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6 |
Im Feld Arbeitsausfallnummer die Arbeitsausfallnummer (wenn bekannt) erfassen. Die Arbeitsausfallnummer bei Kug muss im folgenden Format erfasst werden: AA-0000 Dabei gilt Folgendes: 0 = eine beliebige Ziffer, 4 Ziffern, führende Nullen dürfen nicht angegeben werden. |
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7 |
Im Feld Beschäftigungsbetrieb auf Symbol
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8 |
Auf OK klicken. |
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Im Feld Arbeitsagentur auf Symbol |
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Im Feld Gewährungszeitraum (Beginn/Ende) den Gewährungszeitraum erfassen. |
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Im Feld Kug beantragt für wählen, ob Kug für den ganzen Betrieb oder für eine Betriebsabteilung gilt. |
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12 |
Im Feld Name der Betriebsabteilung den Namen der Betriebsabteilung erfassen, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird. Das Feld ist nur aktiv, wenn im Feld Kug beantragt für der Eintrag Betriebsabteilung gewählt wurde. |
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13 |
Im Feld Gesamtzahl der Beschäftigten die Gesamtzahl der anzurechnenden Arbeitnehmer des Betriebs oder der Betriebsabteilung erfassen.
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14 |
Im Feld Personalaktenführende Stelle die Stelle wählen, bei der die gesamten Personalakten der Mitarbeiter aufbewahrt werden. In der Regel ist die personalaktenführende Stelle der Betrieb selbst oder die Muttergesellschaft.
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Haupt-Kug-Nummern für Kug zuordnen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Kurzarbeit | Angaben zu Kug wählen. |
2 |
Auf Symbol |
3.1.2 Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch übermitteln ab LODAS 12.72 erfassen
KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) ist ein Datenaustauschverfahren, um Antragsdaten inkl. Abrechnungslisten elektronisch für Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln. Für Transfer-Kurzarbeitergeld ist kein DÜ-Verfahren möglich.
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Seit LODAS 12.7 können Eingaben für KEA erfasst und gespeichert werden
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Ab LODAS 12.72 kann die Datenübermittlung von Leistungsanträgen für Kug und S-Kug aktiviert und die Antragsdaten an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Die Datenübermittlung ist erstmalig ab dem Abrechnungsmonat Januar 2024 für Erstabrechnungen Januar möglich
Korrektur falscher Angaben
Falsche Kug-Nummern, Adressdaten, Arbeitsausfallnummern oder fehlerhafte Zuordnungen in den Personaldaten können nicht korrigiert werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Änderungen nicht als korrekturrelevant definiert. Eine Korrektur ist ausschließlich über das SV-Meldeportal möglich. Stornierung übermittelter Anträge
Übermittelte KUG-Anträge können mit LODAS nicht mehr storniert werden. |
Auswertungen 198 DÜ-Protokoll KEA für KEA und Kug anlegen | |
Voraussetzung:
Bevor die Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA aktiviert werden kann, muss die Auswertung 198 DÜ-Protokoll KEA angelegt werden. |
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Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen wählen. |
2 |
Auf Symbol |
3 |
Im Feld Nr./Name der Auswertung auf Symbol Auf Schaltfläche OK klicken. |
4 |
Folgende Felder erfassen:
Auf Schaltfläche OK klicken. |
Umstellung vom bisherigen Verfahren (Papierformat) zu DÜ-Verfahren KEA (elektronisch) | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen. Wenn mehrere Kug-Nummern angelegt sind, in der Liste Lfd. Nr. Kug-Nr. die entsprechende Kug-Nummer auswählen. |
2 |
In der Gruppe Angaben zum DÜ-Verfahren KEA Kontrollkästchen Angaben für das DÜ-Verfahren KEA berücksichtigen und prüfen aktivieren. Eingaben bei allen verwendeten Kug-Nummern auf Vollständigkeit prüfen wie beschrieben in Dokument Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen (KEA) - Pflichtfelder zur Erfassung für Kug und S-Kug (Dok.-Nr. 1028532). Beachten Sie: Als Voraussetzung für die Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA muss das Kontrollkästchen bei allen verwendeten Kug-Nummern aktiviert sein. Bei der Neuanlage von Kug-Nummern wird das Kontrollkästchen automatisch aktiviert. |
3 |
Wenn alle relevanten Felder für KEA erfasst wurden: Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) (ab 01/2024) aktivieren. Beachten Sie: Wenn Sie das Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) (ab 01/2024) aktivieren, wird geprüft, ob verwendete Kug-Nummern vorhanden sind, die noch nicht die notwendigen Voraussetzungen für das KEA-Verfahren erfüllen. Im Fenster Übersicht über verwendete Kug-Nummern werden Sie auf die Kug-Nummern, bei denen Anpassungsbedarf besteht, hingewiesen. |
Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld wird mit der Erstabrechnung ein Leistungsantrag inkl. Abrechnungsliste erstellt. |
Achtung Wenn Sie in einem Monat Kug/S-Kug abgerechnet (Vorwegabrechnung oder Erstabrechnung) haben, wird das gewählte Verfahren (Datenübermittlung oder papiergebundenes Verfahren) für den Monat festgeschrieben. Ein untermonatlicher Wechsel zwischen KEA und dem bisherigen papiergebundenen Verfahren ist nicht möglich. |
Neuanlage Kug-Nummer und Arbeitsausfallnummer bei Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen. |
2 |
Die Kug-Nummer zur Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA erfassen, wie beschrieben in Kapitel Kug-Nummer erfassen. Beachten Sie: Im Feld Neueinstellungen (ohne Kug/S-Kug) Angaben erfassen, wenn bei neueingestellten Mitarbeitern im Abrechnungsmonat kein Kug oder S-Kug bezogen wird. Beispiel: Folgende Neueinstellungen müssen erfasst werden:
Erfassung in der Tabelle Neueinstellungen (ohne Kug/S-Kug):
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3 |
Mandantendaten | Kurzarbeit | Angaben zu Kug wählen. |
4 |
Auf Symbol Beachten Sie: Im DÜ-Verfahren KEA verwendete Kug-Nummer rückwirkend nicht löschen. Durch die fehlende Zuordnung werden Nachberechnungen ausgelöst. Wenn die Kug-Nummer nicht weiterverwendet wird: Neue Kug-Nummer erfassen und diese Nummer als Haupt-Kug-Nummer den Mitarbeitern zuordnen. |
5 |
Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen und Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) (ab 01/2024) aktivieren. |
Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld wird mit der Erstabrechnung ein Leistungsantrag inkl. Abrechnungsliste erstellt. Gewährungszeitraum und Arbeitsausfallnummer müssen im DÜ-Verfahren KEA wie beim bisherigen Verfahren angepasst werden. |
Zustimmung zur ergänzenden Erklärung | |||
Voraussetzung:
Voraussetzung für die Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA ist die Zustimmung zur ergänzenden Erklärung. Mit der Abgabe der Erklärung wird bestätigt, dass die Anforderungen beachtet wurden für:
Beachten Sie: Eine Zustimmung zur ergänzenden Erklärung ist für jeden Monat einmalig nötig. Die ergänzende Erklärung in der Datenübermittlung löst die Unterschrift auf den bisherigen Papierformularen ab. Die Zustimmung erteilen Sie im Dialog Zustimmung Datenübermittlung KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen unmittelbar vor dem Senden Ihrer Abrechnungsdaten. Weitere Informationen: Zustimmung zur Datenübermittlung KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) erteilen (Dok.-Nr. 1028528) |
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Vorgehen: | |||
1 |
Mandant | Daten senden wählen. |
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In der Gruppe Kommunikation mit dem Rechenzentrum Abrechnungsart wählen und Schaltfläche OK klicken. |
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3 |
Fenster Datenübermittlung KEA – Kurzarbeitergeld Dokumente elektronisch annehmen öffnet sich. |
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4 |
Übersicht der Leistungsanträge prüfen und Schaltfläche Zustimmen klicken. |
Beachten Sie:
Keine DÜ-Teilnahme bei Ablehnung der ergänzenden Erklärung
Wenn Sie der ergänzenden Erklärung nicht zustimmen, können Sie Ihre Abrechnungsdaten an das Rechenzentrum senden. Eine Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA ist in diesem Falle allerdings nicht möglich. Für die im Dialog gelisteten Leistungsanträge werden die Kug-/S-Kug-Auswertungen in Papierform erstellt. Um zum Dialog Zustimmung Datenübermittlung KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen zurückzukehren, klicken Sie in der Meldung auf Nein. Beachten Sie, dass nach dem Senden der Abrechnungsdaten ohne Zustimmung zur ergänzenden Erklärung unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern das Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) automatisch deaktiviert wird. In diesem Abrechnungsmonat ist dann kein Wechsel zum DÜ-Verfahren KEA mehr möglich. Erst im nächsten Abrechnungsmonat kann die Teilnahme erneut aktiviert werden. Aktivieren Sie dazu unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern das Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen). |
Bundesagentur für Arbeit lehnt Leistungsantrag ab | |
Voraussetzung:
Wenn ein übermittelter Leistungsantrag von der Bundesagentur für Arbeit schriftlich abgelehnt wurde, muss das Kontrollkästchen Leistungsantrag von der BA abgelehnt aktiviert werden. |
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Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen. |
2 |
Kontrollkästchen Leistungsantrag von der BA abgelehnt aktivieren. |
3 |
Um die Abrechnung zu korrigieren, unter Bewegungsdaten rückwirkend die zugehörigen Kug-Buchungen entfernen. Ein DÜ-Korrekturantrag wird nicht erstellt. Beachten Sie: Das Kontrollkästchen ist nur für den ausgewählten Bearbeitungsmonat gültig. Das Kontrollkästchen muss für alle Monate aktiviert werden, auf die sich die Ablehnung bezieht. Das Kontrollkästchen kann nur in abgerechneten Monaten aktiviert werden, nicht im aktuellen Bearbeitungsmonat. |
3.1.3 Arbeitszeiten für Kurzarbeitergeld erfassen
Arbeitszeiten erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit wählen. |
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2 |
Im Feld Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit erfassen.
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3 |
Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit wählen. |
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4 |
In der Gruppe Tarifliche Arbeitszeit die tariflich oder betrieblich vereinbarte monatliche Arbeitszeit erfassen, die ohne Kurzarbeit gearbeitet worden wäre. Die monatliche tarifliche oder betriebliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt. Beachten Sie, dass die monatliche Arbeitszeit rechnerisch zu der wöchentlichen Arbeitszeit passen muss. Beispiel: Arbeitnehmer arbeitet 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer hat eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden: 40 Stunden * 13 / 3 = 173,33 Stunden Wenn Sie die monatliche Arbeitszeit abweichend erfassen, werden bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds falsche Kug-Stunden in der Abrechnung ausgewiesen. |
Themengebiet Monatslohn einblenden
Wenn Sie das Thema Monatslohn in Ihrem Übersichtsbaum nicht finden, wurde das Thema ausgeblendet. Um das Thema einzublenden, Fenster | Alles schließen wählen. Extras | Einstellungen Mandant | Themengebiete ausblenden wählen. Das Kontrollkästchen Monatslohn deaktivieren. Auf Übernehmen und OK klicken. |
3.1.4 Auswertungen für Kurzarbeitergeld anlegen
Auswertungen anlegen | |||||||||||
Vorgehen: | |||||||||||
1 |
Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen wählen. |
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2 |
Auf das Symbol
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3.1.5 Stammlohnarten für Kug erfassen
Unter Mandantendaten | Lohnarten folgende Stammlohnarten erfassen und nicht verändern:
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StLA 410 Kurzarbeitergeld
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StLA 411 Korrektur Soll-Entgelt
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StLA 412 Korrektur Ist-Entgelt
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StLA 413 Krankengeld/Kug
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StLA 414 Feiertagsentg. i. H. Kug
Stunden der StLA 414 Feiertagsentg. i.H. Kug bei der Meldung an SOKA-BAU berücksichtigen
Die Stunden für das Feiertagsentgelt i. H. Kug müssen auch als lohnzahlungspflichtige Stunden an SOKA-BAU gemeldet werden. Wählen Sie bei dieser Lohnart in der Registerkarte Allgemein, in der Gruppe Bearbeitungsvorschriften in der Liste Stundenstatistik für Lohnkonto und B/N den Eintrag bezahlte Stunden und Freistellungs-/Feiertagsstd. |
Für den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
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StLA 406 KugZusch. st/sv-fr (Kein Überschreiten des maximal SV-freien Brutto; im Zeitraum 03/2020 bis 06/2022)
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StLA 407 KugZusch. netto st/-sv-pf (Bei Überschreiten des maximal SV-freien Brutto; ohne zeitliche Begrenzung)
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StLA 408 KugZusch. netto st-pfl (Kein Überschreiten des maximal SV-freien Brutto; für Abrechnungen ab 07/2022)
3.1.6 Lohnarten für die Berechnung des Kurzarbeitergelds steuern
Alle Lohnarten, die bei den Mitarbeitern abgerechnet werden und sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug behandelt werden, müssen im Soll-Entgelt berücksichtigt werden. Die Lohnarten müssen für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend erfasst werden.
Lohnarten für das Soll-Entgelt erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Kug wählen. |
2 |
In der Gruppe Berechnung des Soll-Entgelts eine der folgenden Berechnungen wählen:
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3 |
Kontrollkästchen Kürzung der Festbezüge bei Kug bei den Lohnarten aktivieren, die bei Kurzarbeit gekürzt werden (z. B. Gehalt). Nur Festbezüge werden gekürzt, die in den Stammdaten fest gespeichert sind. Wenn der Festbezug über Bewegungsdaten erfasst wird, ist keine Kürzung durch das Programm möglich. |
3.1.7 Bankverbindung für den Antrag auf Kurzarbeitergeld erfassen
Bankverbindung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Zuordnungen wählen. |
2 |
Auf das Symbol |
3 |
In der Liste Zahlungs-/Erstattungsart den Eintrag Kug wählen. |
4 |
Auf das Symbol |
3.1.8 Konten für den Buchungsbeleg des Kurzarbeitergelds anlegen
Wenn Sie eine Buchungsliste vom Programm erstellen lassen, müssen Kontierungen für die Erstattung des Kurzarbeitergelds, die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld und das Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds erfasst werden.
Die Konten erfassen Sie in den
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Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung, Registerkarte Kug
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Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung, Registerkarte Lohnarten
Kontierungsvorschlag für den SKR03 und 04: Kurzarbeitergeld – Buchungsbeispiele (Dok.-Nr. 5305750) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
3.1.9 Pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge
Die pauschalierte SV-Erstattung wird im DATEV-Rechenzentrum automatisch zum jeweils gültigen Abrechnungsmonat durchgeführt.
Ab dem 01.04.2022 werden die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt allein tragen muss, nicht weiter von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen, werden ab 01.04.2022 bis 31.07.2023 zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Hinweis
Im Weiterbildungsgesetz ist eine Verlängerung der pauschalierten Erstattung der SV-Beiträge bis zum 31.07.2024 vorgesehen. Es handelt sich bisher um einen Gesetzesentwurf und das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Weitere Informationen: Weiterbildungsgesetz |
Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 werden die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt allein tragen muss, von der Bundesagentur für Arbeit zu 50 Prozent erstattet.
Arbeitgeber werden weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. Weitere Informationen im Kapitel Abweichende Eingaben zur Berechnung von Kurzarbeitergeld erfassen.
Die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt allein tragen muss, werden von der Bundesagentur für Arbeit bis 31.12.2021 erstattet. Die SV-Erstattung ist hier pauschaliert.
Mit der "Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" wurde festgelegt, dass ab Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kein Anspruch auf Erstattung der SV-Beiträge besteht, die später in einem Insolvenzverfahren angefochten werden können.
Wählen Sie in diesem Fall in den Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern im Feld SV-Erstattung berechnen den Eintrag nein.
3.2 Personaldaten für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld erfassen
3.2.1 Allgemeine Stammdaten zu Kug erfassen
Entlohnungsform prüfen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit wählen. |
2 |
In der Gruppe Angaben zur Beschäftigung die gewählte Entlohnungsform prüfen. |
3.2.2 Abweichende Arbeitszeiten erfassen
Hinweis
Abweichende Eingaben zu den Arbeitszeiten müssen nur bei Teilzeitarbeitnehmern vorgenommen werden. |
Abweichende Arbeitszeiten erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit wählen. |
2 |
In der Gruppe Wöchentliche Arbeitszeit im Feld Individuelle Arbeitszeit die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bei Teilzeitarbeitnehmern erfassen. |
3 |
Personaldaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit wählen. |
4 |
Die tariflich oder betrieblich vereinbarte monatliche Arbeitszeit erfassen, die ohne Kurzarbeit gearbeitet worden wäre. Die monatliche tarifliche oder betriebliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt. |
3.2.3 Abweichende Eingaben zur Berechnung von Kurzarbeitergeld erfassen
Unter Personaldaten | Kurzarbeit sind in der Regel keine Eingaben erforderlich. Eingaben müssen nur bei Abweichungen vorgenommen werden.
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Arbeitnehmer nimmt im Zeitraum 01.01.2022 – 31.03.2022 an einer betrieblichen Weiterbildung während Kug teil: Feld 50% SV-Erstattung aufgrund Weiterbildung (gem. § 106a SGB III) während Kug aktivieren. In den Feldern Beginn (TT.MM.JJJJ) und Ende (TT.MM.JJJJ) die entsprechenden Daten erfassen.
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Im Feld Abweichende Kug-Nr. mit Arbeitsausfallnr. nur einen Wert erfassen, wenn z. B. für einen weiteren Beschäftigungsbetrieb oder für eine Betriebsabteilung Kug beantragt wurde.
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Im Feld Stundenlohn für Kug nur einen Wert erfassen, wenn nicht mit dem normalen Stundenlohn 1 gerechnet wird.
Beachten Sie: Wenn eine Stunden-Netto-Lohnart genutzt wird, kann diese Lohnart für die Abrechnung eines Vollausfalls über Kurzarbeitergeld nicht für die Berechnung der Entgeltwerte herangezogen werden. Hierfür muss abweichend der Brutto-Stundenlohn erfasst werden.
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Im Feld Gleichbleibendes monatliches Soll-Entgelt nur einen Wert erfassen, wenn das Soll-Entgelt nicht automatisch vom Programm ermittelt werden kann (z. B. Leistungslohn).
Beispiel: In Ausnahmefällen kann das Soll-Entgelt nicht bestimmt werden: Z. B. bei Personen, deren Höhe des Arbeitsentgelts ausschließlich von dem Arbeitsergebnis und nicht von der Arbeitszeit abhängt. In diesem Fall ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das in den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn des Arbeitsausfalls - vermindert um Mehrarbeit - durchschnittlich erzielt wurde. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt wird ermittelt, indem das gesamte, in den 3 Monaten erzielte Arbeitsentgelt durch 3 dividiert wird. Das ermittelte Soll-Entgelt wird dann für die gesamte Dauer der Kurzarbeit zugrunde gelegt.
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In der Liste Steuerklasse für Kug nur eine Steuerklasse wählen, wenn keine Steuerklasse unter Personaldaten | Steuer| Steuerkarte erfasst ist.
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In der Liste Abweichender Leistungssatz nur einen Leistungssatz wählen, wenn der Leistungssatz nicht nach der Kinderzahl unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte im Feld Anzahl der Kinderfreibeträge gebildet werden kann (z. B. bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse 5 oder 6 oder bei Arbeitnehmern, deren Kinder ihren Wohnsitz im Ausland haben).
Bescheinigung bei der Bundesagentur für Arbeit anfordern
Wenn bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld die Kinderzahl abweicht, können Sie oder der Arbeitnehmer eine Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Beachten Sie hierzu die Ausführungen im Merkblatt 8b Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit. |
3.2.4 Personalveränderungen erfassen
Seit 07/2021 erhalten Sie die seitens der Bundesagentur für Arbeit erneuerten Formulare für das Kurzarbeitergeld. Diese Formulare beinhalten den Druck von Personalveränderungen.
Sie erfassen die Personalveränderungen wie z. B. das Datum der Neueinstellung oder Kündigung unter Personaldaten | Kurzarbeit in der Registerkarte Angaben zum Kug-Formular.
Hinweis
Wenn dieselbe Auswahl im Abrechnungsmonat mehrmals zutrifft (z. B. Quarantäne), müssen Sie die Angabe in den weiteren Feldern zur Personalveränderung nicht wiederholen. Nur der 1. Tag muss angegeben werden. Die Angabe wird nur für den aktuellen Bearbeitungsmonat gespeichert und wird im aktuellen Monat auf der Kug-Abrechnungsliste gedruckt. Wenn die Quarantäne bis in den nächsten Abrechnungsmonat hinein andauert, wiederholen Sie die Angabe zur Personalveränderung im nächsten Bearbeitungsmonat mit dem ursprünglichen Datum des 1. Tags. |
3.2.5 Beitragsherabsetzung bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern
Wenn während der Kurzarbeit die Beitragsherabsetzung für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer bewilligt wurde, folgende Daten erfassen:
Beitragsherabsetzung erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Personaldaten | Sozialversicherung | Freiwillige Versicherung wählen. |
2 |
In der Gruppe Beitragsherabsetzung im Feld Beginn bei Bezug Kug den Beginn für die bewilligte Beitragsherabsetzung erfassen. |
3 |
Im Feld Ende bei Bezug Kug das Ende für die bewilligte Beitragsherabsetzung erfassen. |
3.3 Bewegungsdaten zu Kurzarbeitergeld erfassen
3.3.1 Kug-Ausfallstunden erfassen
Kug-Ausfallstunden erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Standard wählen.
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2 |
Kug-Ausfallstunden mit dem Bearbeitungsschlüssel BS 1 und der Stammlohnart 410 erfassen. Beachten Sie: Die ausgefallenen Kug-Stunden und die Krankheitsstunden während Kug werden in einer Summe erfasst.
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Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet mit der Stammlohnart 410 Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und wird auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.
3.3.2 Krankengeldstunden in Höhe des Kurzarbeitergelds erfassen
Arbeitnehmer, die vor Beginn des Gewährungszeitraums für Kurzarbeitergeld aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds.
Die ausgefallenen Krankengeldstunden Kug unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Standard in einer Summe im Soll mit Bearbeitungsschlüssel 1 und der eigenen Lohnart zur Stammlohnart 413 erfassen.
Ausnahme: U1-Verfahren – Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kurzarbeit
Wenn bei einem Arbeitnehmer in einem Monat Kurzarbeitergeld und gleichzeitig Lohnfortzahlung abgerechnet werden muss, dann müssen alle Ausfallstunden des Monats wegen Kurzarbeit (auch die Kug-Stunden, die vor dem Beginn oder nach dem Ende der Lohnfortzahlung liegen) im Kalendarium unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Kalendarium erfasst werden. In der Erfassungstabelle Standard dürfen dann keine Kug-Ausfallstunden erfasst werden. Die Ausfallstunden mit StLA 413 werden erfasst in der Kalendariumserfassung mit Ausfallschlüssel VK. Die Tage mit Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds zählen nicht als Sozialversicherungstage. Für die Tage mit Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds muss eine Unterbrechung mit dem Grund Kug/S-Kug krank in den Fehlzeiten erfasst werden. Die Fehlzeit Kug/S-Kug krank ist aber nur beim Ausfall von ganzen Kranktagen zu erfassen. |
Hinweis
Bei der Abrechnung von Krankengeldstunden in Höhe des Kurzarbeitergelds mit der StLA 413 wird die Auswertung 101 Krankengeld im Kug-Zeitraum erstellt. Für das Krankengeld in Höhe Kug wird kein AAG-Antrag erstellt und es findet auch keine Meldung an die Krankenkasse statt. Den Antrag auf Erstattung des Krankengelds in Höhe Kug müssen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse selbst stellen. |
3.3.3 Feiertagsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds abrechnen
Wenn die an einem Wochenfeiertag während der Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit mit Entgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds vergütet werden soll, erfassen Sie diese ausgefallenen Stunden kumuliert mit Bearbeitungsschlüssel 1 zur Stammlohnart 414.
Bei der Erfassung im Kalendarium können Sie diese Stunden für Feiertagsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds mit Ausfallschlüssel KU erfassen.
Beachten Sie, dass die zu KU hinterlegte Stammlohnart 410 für diese Erfassung mit Stammlohnart 414 überschrieben werden muss.
3.3.4 Soll-Entgelt und Ist-Entgelt korrigieren
Hinweis Soll-Entgelt und Ist-Entgelt werden automatisch vom Programm ermittelt. Nur in Ausnahmefällen muss über die Lohnarten 411 und 412 korrigiert werden. |
Soll-Entgelt korrigieren:
Korrekturbetrag mit Bearbeitungsschlüssel 2 und eigener Lohnart zu Stammlohnart 411 in der Erfassungstabelle Standard erfassen.
Eine Korrektur verändert im Abrechnungsmonat sowohl den unter Personaldaten | Kurzarbeit, Feld Gleichbleibendes monatliches Soll-Entgelt gespeicherten Betrag als auch das vom Programm automatisch ermittelte Soll-Entgelt.
Eingaben im Soll erhöhen das Soll-Entgelt. Eingaben im Haben vermindern das Soll-Entgelt.
Ist-Entgelt korrigieren:
Korrekturbetrag mit Bearbeitungsschlüssel 2 und eigener Lohnart zu Stammlohnart 412 erfassen.
Eingaben im Soll erhöhen das Ist-Entgelt. Eingaben im Haben vermindern das Ist-Entgelt.
3.3.5 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld
Um die für den Arbeitnehmer finanziell nachteiligen Auswirkungen der Kurzarbeit abzumildern, gewähren manche Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Auch mehrere Tarifverträge sehen die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Kurzarbeitergeld vor. Dieser Zuschuss gehört nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SvEV nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags von Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nicht übersteigt. Das bedeutet, dass die Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld im Normalfall bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Betracht bleiben. Allerdings ist der Zuschuss steuerpflichtig.
Die Netto-Aufstockung des Arbeitgebers ist im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2022 steuer– und SV-frei, wenn das Kug und der Zuschuss zum Kug 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nicht übersteigt.
Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz vom 10.06.2022 wurde der Zeitraum auf den 30.06.2022 verlängert.
Bei Überschreiten dieser Grenze ist der übersteigende Betrag des Kug-Zuschusses steuer- und SV-pflichtig.
Weitere Informationen zur automatischen Ermittlung des Zuschusses und manuelles Berechnungsschema: Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung (netto) mit LODAS abrechnen (Dok.-Nr. 1008921)
3.4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung