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1008704

Aktuelle Änderungen

23.04.2025

Kapitel 3.1.2: Informationen zur Stornierung übermittelter KUG-Anträge ergänzt.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie Informationen, wie Sie Mandantendaten, Personaldaten und Bewegungsdaten für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld (Kug) in LODAS erfassen.

2 Hintergrund

  • Kurzarbeit: Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (Kug) wird gewährt, wenn in Betrieben oder Betriebsabteilungen die regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit infolge wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses vorübergehend verkürzt wird.

    Der Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde erleichtert und die Leistungen bei Kurzarbeit erweitert. Weitere Informationen zu den Details und zum aktuellen Stand: Kurzarbeitergeld: Aktuelle Änderungen im Überblick (Dok.-Nr. 1021894). Das Dokument wird laufend aktualisiert.

  • Transferkurzarbeit: Transferkurzarbeit ist eine eigenständige Form von Kurzarbeit. Die Transferkurzarbeit nutzt Beschäftigungs- oder Transfergesellschaften. Zweck dieser Gesellschaften ist das Auffangen von Beschäftigten im Falle einer Änderung der Betriebseigenschaften. Sie haben ausschließlich das Ziel, die betreuten Beschäftigten aufzufangen, zu qualifizieren und möglichst bald in neue Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln.

  • Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung: Wenn bei einem Arbeitnehmer trotz Kürzung der Arbeitszeit das Ist-Entgelt über der Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung liegt, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

    BBG AV 2024 monatlich: 7.550 Euro alte Bundesländer / 7.450 Euro neue Bundesländer

  • Übersicht über Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen: Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen in der Sozialversicherung (Dok.-Nr. 1035159)

Hinweis
Hinweis

Die Änderungen der Vorsorgepauschale und des Programmablaufplans treten unterjährig in Kraft. Aus diesem Grund sind 2023 keine Anpassungen an den Kug-Tabellen erforderlich.

3 Vorgehen

Um das Kurzarbeitergeld (Kug) in LODAS abzurechnen, haben Sie 2 Möglichkeiten:

Vorgehen gemäß folgender Anleitungen:

Hilfe-Bot

Bei diesem Thema unterstützt Sie auch ein Hilfe-Bot. Der Hilfe-Bot führt Sie mit Fragen und Antworten zur Lösung.

Hilfe-Bot starten

Klick-Tutorial

Um zu erfahren, wie Sie Kurzarbeitergeld (Kug) in LODAS abrechnen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden.

Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung.

Klick-Tutorial starten

3.1 Mandantendaten für die Abrechnung des Kurzarbeitergelds erfassen

3.1.1 Kug-Nummer und Arbeitsausfallnummer für Leistungsanträge (Papierformat) erfassen ab LODAS 12.72

Kug-Nummern für den Antrag auf Kurzarbeitergeld erfassen
Voraussetzung:

Um getrennte Leistungsanträge für Kug pro Kug-Nummer zu erhalten, müssen für jede Kug-Nummer folgende Eingaben erfasst werden.

Vorgehen:
1

Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen.

2

Auf Symbol (Kug-Nummer neu) klicken. Das Fenster Kug-Nummer anlegen öffnet sich.

3

Im Feld Laufende Nummer z. B. 1 erfassen.

4

Im Feld Kug-Abrechnungsart Eintrag Kug wählen.

5

Im Feld Kug-Nummer die Kug-Nummer erfassen.

Die Kug-Nummer bei Kug muss im folgenden Format erfasst werden: K00000000

Dabei gilt Folgendes: 0 = eine beliebige Ziffer, 0-9 Ziffern.

6

Im Feld Arbeitsausfallnummer die Arbeitsausfallnummer (wenn bekannt) erfassen.

Die Arbeitsausfallnummer bei Kug muss im folgenden Format erfasst werden: AA-0000

Dabei gilt Folgendes: 0 = eine beliebige Ziffer, 4 Ziffern, führende Nullen dürfen nicht angegeben werden.

7

Im Feld Beschäftigungsbetrieb auf Symbol (Beschäftigungsbetrieb auswählen) klicken. Beschäftigungsbetrieb wählen, für den Kurzarbeitergeld abgerechnet wird.

Hinweis
Hinweis

Beachten Sie:

Angaben, wie zum Beispiel der Name der Betriebsabteilung, werden ausschließlich im DÜ-Verfahren KEA berücksichtigt.

Weiter Informationen:

Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen (KEA) - Datensatzbeschreibung (Dok.-Nr. 1028382)

8

Auf OK klicken.

9

Im Feld Arbeitsagentur auf Symbol (Arbeitsagentur auswählen) klicken. Zuständige Agentur für Arbeit wählen.

10

Im Feld Gewährungszeitraum (Beginn/Ende) den Gewährungszeitraum erfassen.

11

Im Feld Kug beantragt für wählen, ob Kug für den ganzen Betrieb oder für eine Betriebsabteilung gilt.

12

Im Feld Name der Betriebsabteilung den Namen der Betriebsabteilung erfassen, für den Kurzarbeitergeld beantragt wird.

Das Feld ist nur aktiv, wenn im Feld Kug beantragt für der Eintrag Betriebsabteilung gewählt wurde.

13

Im Feld Gesamtzahl der Beschäftigten die Gesamtzahl der anzurechnenden Arbeitnehmer des Betriebs oder der Betriebsabteilung erfassen.

Hinweis
Hinweis

Gesamtzahl der Beschäftigten im KUG-Antrag

Die Gesamtzahl der Beschäftigten im Kurzarbeitergeldantrag kann nicht über die Lohnabrechnung ermittelt werden.

Alle im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer müssen gemeldet werden. Arbeitnehmer, die nicht der Beitragspflicht zur Bundesagentur für Arbeit unterliegen. Auch Kranke, Beurlaubte und innerhalb des Zeitraums ausgeschiedene Arbeitnehmer müssen mitgezählt werden.

Nicht gezählt werden folgende Arbeitnehmer:

  • Auszubildende

  • Heimarbeiter

  • Arbeitnehmer, in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen (Vollzeitmaßnahmen) mit Bezug von Unterhaltsgeld oder Übergangsgeld

  • Arbeitnehmer in ruhenden Arbeitsverhältnissen (z. B. Grundwehrdienstleistende oder Zivildienstleistende)

14

Im Feld Personalaktenführende Stelle die Stelle wählen, bei der die gesamten Personalakten der Mitarbeiter aufbewahrt werden.

In der Regel ist die personalaktenführende Stelle der Betrieb selbst oder die Muttergesellschaft.

  • Antragstellender Betrieb: Der Arbeitgeber führt die Personalakten.

  • Steuerkanzlei: Eine Steuerberatungskanzlei führt die Lohnabrechnung durch und verwaltet die Personalakten.

  • Adresse, wie MPD: Die Adresse der personalaktenführenden Stelle ist identisch mit den beim Mandanten erfassten Adressdaten.

  • Abw. Adresse: Ein bevollmächtigter Dritter führt die Personalakten. In diesem Fall in der Gruppe Abweichende Anschrift der personalaktenführenden Stelle Adressdaten erfassen.

Hinweis
Prüfung Adresse

Bei der Teilnahme am KEA-Datenübermittlungsverfahren wird die Adresse auf postalische Korrektheit geprüft. Bei der Hausnummer sind ausschließlich die Sonderzeichen „–„ und „/“ zulässig.

Haupt-Kug-Nummern für Kug zuordnen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Kurzarbeit | Angaben zu Kug wählen.

2

Auf Symbol (Kug-Nummer auswählen) klicken. Haupt-Kug-Nummer des Beschäftigungsbetriebs wählen.

3.1.2 Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA - Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch übermitteln ab LODAS 12.72 erfassen

KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) ist ein Datenaustauschverfahren, um Antragsdaten inkl. Abrechnungslisten elektronisch für Kurzarbeitergeld und Saison-Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu übermitteln. Für Transfer-Kurzarbeitergeld ist kein DÜ-Verfahren möglich.

  • Seit LODAS 12.7 können Eingaben für KEA erfasst und gespeichert werden

  • Ab LODAS 12.72 kann die Datenübermittlung von Leistungsanträgen für Kug und S-Kug aktiviert und die Antragsdaten an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Die Datenübermittlung ist erstmalig ab dem Abrechnungsmonat Januar 2024 für Erstabrechnungen Januar möglich

Hinweis
Korrektur falscher Angaben

Falsche Kug-Nummern, Adressdaten, Arbeitsausfallnummern oder fehlerhafte Zuordnungen in den Personaldaten können nicht korrigiert werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat diese Änderungen nicht als korrekturrelevant definiert.

Eine Korrektur ist ausschließlich über das SV-Meldeportal möglich.

Stornierung übermittelter Anträge

Übermittelte KUG-Anträge können mit LODAS nicht mehr storniert werden.

Auswertungen 198 DÜ-Protokoll KEA für KEA und Kug anlegen
Voraussetzung:

Bevor die Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA aktiviert werden kann, muss die Auswertung 198 DÜ-Protokoll KEA angelegt werden.

Vorgehen:
1

Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen wählen.

2

Auf Symbol (Zeile neu) klicken. Das Fenster Standardauswertung anlegen öffnet sich.

3

Im Feld Nr./Name der Auswertung auf Symbol (Auswertung auswählen) klicken und Eintrag Auswertung 198 DÜ-Protokoll KEA wählen.

Auf Schaltfläche OK klicken.

4

Folgende Felder erfassen:

  • Fach

  • Termin

  • Original

  • Duplikat

  • Datenübermittlung

Auf Schaltfläche OK klicken.

Umstellung vom bisherigen Verfahren (Papierformat) zu DÜ-Verfahren KEA (elektronisch)
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen.

Wenn mehrere Kug-Nummern angelegt sind, in der Liste Lfd. Nr. Kug-Nr. die entsprechende Kug-Nummer auswählen.

2

In der Gruppe Angaben zum DÜ-Verfahren KEA Kontrollkästchen Angaben für das DÜ-Verfahren KEA berücksichtigen und prüfen aktivieren.

Eingaben bei allen verwendeten Kug-Nummern auf Vollständigkeit prüfen wie beschrieben in Dokument Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen (KEA) - Pflichtfelder zur Erfassung für Kug und S-Kug (Dok.-Nr. 1028532).

Beachten Sie:

Als Voraussetzung für die Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA muss das Kontrollkästchen bei allen verwendeten Kug-Nummern aktiviert sein. Bei der Neuanlage von Kug-Nummern wird das Kontrollkästchen automatisch aktiviert.

3

Wenn alle relevanten Felder für KEA erfasst wurden: Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) (ab 01/2024) aktivieren.

Beachten Sie:

Wenn Sie das Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) (ab 01/2024) aktivieren, wird geprüft, ob verwendete Kug-Nummern vorhanden sind, die noch nicht die notwendigen Voraussetzungen für das KEA-Verfahren erfüllen.

Im Fenster Übersicht über verwendete Kug-Nummern werden Sie auf die Kug-Nummern, bei denen Anpassungsbedarf besteht, hingewiesen.

Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld wird mit der Erstabrechnung ein Leistungsantrag inkl. Abrechnungsliste erstellt.

Achtung
Achtung

Wenn Sie in einem Monat Kug/S-Kug abgerechnet (Vorwegabrechnung oder Erstabrechnung) haben, wird das gewählte Verfahren (Datenübermittlung oder papiergebundenes Verfahren) für den Monat festgeschrieben. Ein untermonatlicher Wechsel zwischen KEA und dem bisherigen papiergebundenen Verfahren ist nicht möglich.

Neuanlage Kug-Nummer und Arbeitsausfallnummer bei Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA erfassen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen.

2

Die Kug-Nummer zur Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA erfassen, wie beschrieben in Kapitel Kug-Nummer erfassen.

Beachten Sie: Im Feld Neueinstellungen (ohne Kug/S-Kug) Angaben erfassen, wenn bei neueingestellten Mitarbeitern im Abrechnungsmonat kein Kug oder S-Kug bezogen wird.

Beispiel:

Folgende Neueinstellungen müssen erfasst werden:

  • Fahrdienstleiter/in (51522): 1 Arbeitnehmer

  • Fahrer/innen (Baufahrzeuge) (51522): 3 Arbeitnehmer

Erfassung in der Tabelle Neueinstellungen (ohne Kug/S-Kug):

  • Spalte Ausgeübte Tätigkeit: Tätigkeitsschlüssel 51522 erfassen.

  • Spalte Anzahl Neueinstellungen: Anzahl 4 erfassen

3

Mandantendaten | Kurzarbeit | Angaben zu Kug wählen.

4

Auf Symbol (Kug-Nummer auswählen) klicken. Haupt-Kug-Nummer des Beschäftigungsbetriebs wählen.

Beachten Sie: Im DÜ-Verfahren KEA verwendete Kug-Nummer rückwirkend nicht löschen. Durch die fehlende Zuordnung werden Nachberechnungen ausgelöst. Wenn die Kug-Nummer nicht weiterverwendet wird: Neue Kug-Nummer erfassen und diese Nummer als Haupt-Kug-Nummer den Mitarbeitern zuordnen.

5

Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen und Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) (ab 01/2024) aktivieren.

Bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld, Saison-Kurzarbeitergeld, Mehraufwands-Wintergeld und Zuschuss-Wintergeld wird mit der Erstabrechnung ein Leistungsantrag inkl. Abrechnungsliste erstellt.

Gewährungszeitraum und Arbeitsausfallnummer müssen im DÜ-Verfahren KEA wie beim bisherigen Verfahren angepasst werden.

Zustimmung zur ergänzenden Erklärung
Voraussetzung:

Voraussetzung für die Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA ist die Zustimmung zur ergänzenden Erklärung.

Mit der Abgabe der Erklärung wird bestätigt, dass die Anforderungen beachtet wurden für:

  • Abrechnung von Kurzarbeitergeld

  • Abrechnung Saison-Kurzarbeitergeld

  • Auszahlungsbedingungen und Erstattungsbedingungen

Beachten Sie:

Eine Zustimmung zur ergänzenden Erklärung ist für jeden Monat einmalig nötig. Die ergänzende Erklärung in der Datenübermittlung löst die Unterschrift auf den bisherigen Papierformularen ab.

Die Zustimmung erteilen Sie im Dialog Zustimmung Datenübermittlung KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen unmittelbar vor dem Senden Ihrer Abrechnungsdaten.

Weitere Informationen: Zustimmung zur Datenübermittlung KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) erteilen (Dok.-Nr. 1028528)

Hinweis
Hinweis

Die Daten der Kurzarbeitergeldanträge werden frühestens am 1. des Folgemonats übermittelt, für den Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld abgerechnet wird.

Beispiel:

Die Abrechnung März wird am 21.03.<Jahr> verarbeitet. Die Daten werden durch das DATEV-Rechenzentrum zum 01.04.<Jahr> (oder folgender Werktag).

Wird der März am 05.04.<Jahr> abgerechnet, werden die Daten durch das DATEV-Rechenzentrum an diesem Tag übermittelt.

Vorgehen:
1

Mandant | Daten senden wählen.

2

In der Gruppe Kommunikation mit dem Rechenzentrum Abrechnungsart wählen und Schaltfläche OK klicken.

3

Fenster Datenübermittlung KEA – Kurzarbeitergeld Dokumente elektronisch annehmen öffnet sich.

4

Übersicht der Leistungsanträge prüfen und Schaltfläche Zustimmen klicken.

Beachten Sie:

Hinweis
Keine DÜ-Teilnahme bei Ablehnung der ergänzenden Erklärung

Wenn Sie der ergänzenden Erklärung nicht zustimmen, können Sie Ihre Abrechnungsdaten an das Rechenzentrum senden. Eine Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA ist in diesem Falle allerdings nicht möglich.

Für die im Dialog gelisteten Leistungsanträge werden die Kug-/S-Kug-Auswertungen in Papierform erstellt.

Um zum Dialog Zustimmung Datenübermittlung KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen zurückzukehren, klicken Sie in der Meldung auf Nein.

Beachten Sie, dass nach dem Senden der Abrechnungsdaten ohne Zustimmung zur ergänzenden Erklärung unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern das Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen) automatisch deaktiviert wird. In diesem Abrechnungsmonat ist dann kein Wechsel zum DÜ-Verfahren KEA mehr möglich.

Erst im nächsten Abrechnungsmonat kann die Teilnahme erneut aktiviert werden. Aktivieren Sie dazu unter Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern das Kontrollkästchen Teilnahme am DÜ-Verfahren KEA (Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen).

Bundesagentur für Arbeit lehnt Leistungsantrag ab
Voraussetzung:

Wenn ein übermittelter Leistungsantrag von der Bundesagentur für Arbeit schriftlich abgelehnt wurde, muss das Kontrollkästchen Leistungsantrag von der BA abgelehnt aktiviert werden.

Vorgehen:
1

Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern wählen.

2

Kontrollkästchen Leistungsantrag von der BA abgelehnt aktivieren.

3

Um die Abrechnung zu korrigieren, unter Bewegungsdaten rückwirkend die zugehörigen Kug-Buchungen entfernen. Ein DÜ-Korrekturantrag wird nicht erstellt.

Beachten Sie: Das Kontrollkästchen ist nur für den ausgewählten Bearbeitungsmonat gültig. Das Kontrollkästchen muss für alle Monate aktiviert werden, auf die sich die Ablehnung bezieht.

Das Kontrollkästchen kann nur in abgerechneten Monaten aktiviert werden, nicht im aktuellen Bearbeitungsmonat.

3.1.3 Arbeitszeiten für Kurzarbeitergeld erfassen

Arbeitszeiten erfassen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeit wählen.

2

Im Feld Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit erfassen.

Hinweis
Hinweis

Bei einem Festbezugsempfänger wird für die Gehaltskürzung die wöchentliche Arbeitszeit herangezogen. Das Gehalt wird über folgende Formel gekürzt: Wöchentliche Arbeitszeit * 13 / 3.

Wenn die Gehaltskürzung mit den monatlichen Soll-Arbeitsstunden vorgenommen wird: Mandantendaten | Monatslohn wählen und im Feld unbezahlte Ausfallzeiten das Kontrollkästchen feste Bestandteile Monatslohn/Soll-Arbeitsstunden aktivieren.

3

Mandantendaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit wählen.

4

In der Gruppe Tarifliche Arbeitszeit die tariflich oder betrieblich vereinbarte monatliche Arbeitszeit erfassen, die ohne Kurzarbeit gearbeitet worden wäre. Die monatliche tarifliche oder betriebliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt.

Beachten Sie, dass die monatliche Arbeitszeit rechnerisch zu der wöchentlichen Arbeitszeit passen muss.

Beispiel:

Arbeitnehmer arbeitet 40 Stunden in der Woche. Der Arbeitnehmer hat eine monatliche Arbeitszeit von 173,33 Stunden: 40 Stunden * 13 / 3 = 173,33 Stunden

Wenn Sie die monatliche Arbeitszeit abweichend erfassen, werden bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds falsche Kug-Stunden in der Abrechnung ausgewiesen.

Hinweis
Themengebiet Monatslohn einblenden

Wenn Sie das Thema Monatslohn in Ihrem Übersichtsbaum nicht finden, wurde das Thema ausgeblendet. Um das Thema einzublenden, Fenster | Alles schließen wählen. Extras | Einstellungen Mandant | Themengebiete ausblenden wählen. Das Kontrollkästchen Monatslohn deaktivieren. Auf Übernehmen und OK klicken.

3.1.4 Auswertungen für Kurzarbeitergeld anlegen

Auswertungen anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen wählen.

2

Auf das Symbol (Zeile neu) klicken und folgende Auswertungen anlegen:

Nr.

Name der Auswertung

100

Antrag auf Gewährung von Kug

101

Krankengeld im Kug-Zeitraum

102

Bruttosoll-/ Ist-Entgelt Kug

Hinweis
Hinweis

Den Antrag auf Kurzarbeitergeld (Langform) müssen Sie ausdrucken und bei der Agentur für Arbeit einreichen. Der Kug-Antrag in Kurzform wird über LODAS nicht erstellt.

3.1.5 Stammlohnarten für Kug erfassen

Unter Mandantendaten | Lohnarten folgende Stammlohnarten erfassen und nicht verändern:

  • StLA 410 Kurzarbeitergeld

  • StLA 411 Korrektur Soll-Entgelt

  • StLA 412 Korrektur Ist-Entgelt

  • StLA 413 Krankengeld/Kug

  • StLA 414 Feiertagsentg. i. H. Kug

Hinweis
Stunden der StLA 414 Feiertagsentg. i.H. Kug bei der Meldung an SOKA-BAU berücksichtigen

Die Stunden für das Feiertagsentgelt i. H. Kug müssen auch als lohnzahlungspflichtige Stunden an SOKA-BAU gemeldet werden.

Wählen Sie bei dieser Lohnart in der Registerkarte Allgemein, in der Gruppe Bearbeitungsvorschriften in der Liste Stundenstatistik für Lohnkonto und B/N den Eintrag bezahlte Stunden und Freistellungs-/Feiertagsstd.

Für den Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

  • StLA 406 KugZusch. st/sv-fr (Kein Überschreiten des maximal SV-freien Brutto; im Zeitraum 03/2020 bis 06/2022)

  • StLA 407 KugZusch. netto st/-sv-pf (Bei Überschreiten des maximal SV-freien Brutto; ohne zeitliche Begrenzung)

  • StLA 408 KugZusch. netto st-pfl (Kein Überschreiten des maximal SV-freien Brutto; für Abrechnungen ab 07/2022)

3.1.6 Lohnarten für die Berechnung des Kurzarbeitergelds steuern

Alle Lohnarten, die bei den Mitarbeitern abgerechnet werden und sozialversicherungsrechtlich als laufender Bezug behandelt werden, müssen im Soll-Entgelt berücksichtigt werden. Die Lohnarten müssen für die Steuerung in das Soll-Entgelt entsprechend erfasst werden.

Lohnarten für das Soll-Entgelt erfassen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten, Registerkarte Kug wählen.

2

In der Gruppe Berechnung des Soll-Entgelts eine der folgenden Berechnungen wählen:

  • Keine Berechnung – z. B. bei Lohnarten für Überstundengrundvergütung / Überstundenzuschläge.

  • Soll-Entgelt (Stunden und Betrag) - Für Lohnarten, die SV-rechtlich als laufender Bezug zu behandeln sind. Stunden und Betrag werden beim Soll-Entgelt berücksichtigt. Z. B. bei den Lohnarten für Stundenlohn, Urlaubsstunden, Feiertagsstunden, Entgeltfortzahlungsstunden usw.

  • Soll-Entgelt (nur Betrag) - Für Lohnarten, die SV-rechtlich als laufender Bezug zu behandeln sind, ohne Berücksichtigung erfasster Stunden. Z. B. bei den Lohnarten Gehalt, VWL-AG-Anteil, Zulagen, Sachbezüge, Pkw-Nutzung usw.

3

Kontrollkästchen Kürzung der Festbezüge bei Kug bei den Lohnarten aktivieren, die bei Kurzarbeit gekürzt werden (z. B. Gehalt).

Nur Festbezüge werden gekürzt, die in den Stammdaten fest gespeichert sind. Wenn der Festbezug über Bewegungsdaten erfasst wird, ist keine Kürzung durch das Programm möglich.

3.1.7 Bankverbindung für den Antrag auf Kurzarbeitergeld erfassen

Bankverbindung erfassen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Bankverbindungen | Allgemeine Daten, Registerkarte Zuordnungen wählen.

2

Auf das Symbol (Zahlungen neu) klicken. Das Fenster Zahlungs-/Erstattungsart anlegen öffnet sich. Im Feld Zahlungsart-/ Erstattungsart den Eintrag Kug wählen.

3

In der Liste Zahlungs-/Erstattungsart den Eintrag Kug wählen.

4

Auf das Symbol (Kreditinstitut auswählen) klicken und die Bankverbindung wählen, die auf der Auswertung 100 Antrag auf Kurzarbeitergeld gedruckt werden soll.

3.1.8 Konten für den Buchungsbeleg des Kurzarbeitergelds anlegen

Wenn Sie eine Buchungsliste vom Programm erstellen lassen, müssen Kontierungen für die Erstattung des Kurzarbeitergelds, die Sozialversicherungsbeiträge aus dem Kurzarbeitergeld und das Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds erfasst werden.

Die Konten erfassen Sie in den

  • Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung, Registerkarte Kug

  • Mandantendaten | Finanzbuchführung | Buchungsbeleg Kontenverwaltung, Registerkarte Lohnarten

Kontierungsvorschlag für den SKR03 und 04: Kurzarbeitergeld – Buchungsbeispiele (Dok.-Nr. 5305750) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)

3.1.9 Pauschalierte Erstattung der SV-Beiträge

Die pauschalierte SV-Erstattung wird im DATEV-Rechenzentrum automatisch zum jeweils gültigen Abrechnungsmonat durchgeführt.

Folgende Regelungen gelten seit dem 01.04.2022:

Ab dem 01.04.2022 werden die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt allein tragen muss, nicht weiter von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Die Sozialversicherungsbeiträge für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen, werden ab 01.04.2022 bis 31.07.2023 zu 50 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit erstattet.

Hinweis
Hinweis

Im Weiterbildungsgesetz ist eine Verlängerung der pauschalierten Erstattung der SV-Beiträge bis zum 31.07.2024 vorgesehen. Es handelt sich bisher um einen Gesetzesentwurf und das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Weitere Informationen: Weiterbildungsgesetz

Folgende Regelungen gelten im Zeitraum 01.01.2022 – 31.03.2022:

Im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022 werden die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt allein tragen muss, von der Bundesagentur für Arbeit zu 50 Prozent erstattet.

Arbeitgeber werden weitere 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn ihre Beschäftigten während der Kurzarbeit an einer geförderten beruflichen Weiterbildung nach § 106a SGB III teilnehmen. Weitere Informationen im Kapitel Abweichende Eingaben zur Berechnung von Kurzarbeitergeld erfassen.

Folgende Regelungen gelten im Zeitraum 01.03.2020 – 31.12.2021:

Die Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber aus dem fiktiven Entgelt allein tragen muss, werden von der Bundesagentur für Arbeit bis 31.12.2021 erstattet. Die SV-Erstattung ist hier pauschaliert.

Arbeitgeber im Insolvenzverfahren

Mit der "Dritten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung" wurde festgelegt, dass ab Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens kein Anspruch auf Erstattung der SV-Beiträge besteht, die später in einem Insolvenzverfahren angefochten werden können.

Wählen Sie in diesem Fall in den Mandantendaten | Kurzarbeit | Kug-Nummern im Feld SV-Erstattung berechnen den Eintrag nein.

3.2 Personaldaten für die Abrechnung von Kurzarbeitergeld erfassen

3.2.1 Allgemeine Stammdaten zu Kug erfassen

Entlohnungsform prüfen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit wählen.

2

In der Gruppe Angaben zur Beschäftigung die gewählte Entlohnungsform prüfen.

3.2.2 Abweichende Arbeitszeiten erfassen

Hinweis
Hinweis

Abweichende Eingaben zu den Arbeitszeiten müssen nur bei Teilzeitarbeitnehmern vorgenommen werden.

Abweichende Arbeitszeiten erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige Arbeitszeit wählen.

2

In der Gruppe Wöchentliche Arbeitszeit im Feld Individuelle Arbeitszeit die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit bei Teilzeitarbeitnehmern erfassen.

3

Personaldaten | Arbeitszeiten | Monatliche Arbeitszeit wählen.

4

Die tariflich oder betrieblich vereinbarte monatliche Arbeitszeit erfassen, die ohne Kurzarbeit gearbeitet worden wäre. Die monatliche tarifliche oder betriebliche Arbeitszeit wird für die Berechnung des Soll-Entgelts benötigt.

3.2.3 Abweichende Eingaben zur Berechnung von Kurzarbeitergeld erfassen

Unter Personaldaten | Kurzarbeit sind in der Regel keine Eingaben erforderlich. Eingaben müssen nur bei Abweichungen vorgenommen werden.

  • Arbeitnehmer nimmt im Zeitraum 01.01.2022 – 31.03.2022 an einer betrieblichen Weiterbildung während Kug teil: Feld 50% SV-Erstattung aufgrund Weiterbildung (gem. § 106a SGB III) während Kug aktivieren. In den Feldern Beginn (TT.MM.JJJJ) und Ende (TT.MM.JJJJ) die entsprechenden Daten erfassen.

  • Im Feld Abweichende Kug-Nr. mit Arbeitsausfallnr. nur einen Wert erfassen, wenn z. B. für einen weiteren Beschäftigungsbetrieb oder für eine Betriebsabteilung Kug beantragt wurde.

  • Im Feld Stundenlohn für Kug nur einen Wert erfassen, wenn nicht mit dem normalen Stundenlohn 1 gerechnet wird.

    Beachten Sie: Wenn eine Stunden-Netto-Lohnart genutzt wird, kann diese Lohnart für die Abrechnung eines Vollausfalls über Kurzarbeitergeld nicht für die Berechnung der Entgeltwerte herangezogen werden. Hierfür muss abweichend der Brutto-Stundenlohn erfasst werden​.

  • Im Feld Gleichbleibendes monatliches Soll-Entgelt nur einen Wert erfassen, wenn das Soll-Entgelt nicht automatisch vom Programm ermittelt werden kann (z. B. Leistungslohn).

    Beispiel: In Ausnahmefällen kann das Soll-Entgelt nicht bestimmt werden: Z. B. bei Personen, deren Höhe des Arbeitsentgelts ausschließlich von dem Arbeitsergebnis und nicht von der Arbeitszeit abhängt. In diesem Fall ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das in den letzten 3 abgerechneten Monaten vor Beginn des Arbeitsausfalls - vermindert um Mehrarbeit - durchschnittlich erzielt wurde. Das durchschnittliche monatliche Arbeitsentgelt wird ermittelt, indem das gesamte, in den 3 Monaten erzielte Arbeitsentgelt durch 3 dividiert wird. Das ermittelte Soll-Entgelt wird dann für die gesamte Dauer der Kurzarbeit zugrunde gelegt.

  • In der Liste Steuerklasse für Kug nur eine Steuerklasse wählen, wenn keine Steuerklasse unter Personaldaten | Steuer| Steuerkarte erfasst ist.

  • In der Liste Abweichender Leistungssatz nur einen Leistungssatz wählen, wenn der Leistungssatz nicht nach der Kinderzahl unter Personaldaten | Steuer | Steuerkarte im Feld Anzahl der Kinderfreibeträge gebildet werden kann (z. B. bei Arbeitnehmern mit Steuerklasse 5 oder 6 oder bei Arbeitnehmern, deren Kinder ihren Wohnsitz im Ausland haben).

Hinweis
Bescheinigung bei der Bundesagentur für Arbeit anfordern

Wenn bei der Abrechnung von Kurzarbeitergeld die Kinderzahl abweicht, können Sie oder der Arbeitnehmer eine Bescheinigung bei der Agentur für Arbeit beantragen. Beachten Sie hierzu die Ausführungen im Merkblatt 8b Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit.

3.2.4 Personalveränderungen erfassen

Seit 07/2021 erhalten Sie die seitens der Bundesagentur für Arbeit erneuerten Formulare für das Kurzarbeitergeld. Diese Formulare beinhalten den Druck von Personalveränderungen.

Sie erfassen die Personalveränderungen wie z. B. das Datum der Neueinstellung oder Kündigung unter Personaldaten | Kurzarbeit in der Registerkarte Angaben zum Kug-Formular.

Hinweis
Hinweis

Wenn dieselbe Auswahl im Abrechnungsmonat mehrmals zutrifft (z. B. Quarantäne), müssen Sie die Angabe in den weiteren Feldern zur Personalveränderung nicht wiederholen. Nur der 1. Tag muss angegeben werden.

Die Angabe wird nur für den aktuellen Bearbeitungsmonat gespeichert und wird im aktuellen Monat auf der Kug-Abrechnungsliste gedruckt.

Wenn die Quarantäne bis in den nächsten Abrechnungsmonat hinein andauert, wiederholen Sie die Angabe zur Personalveränderung im nächsten Bearbeitungsmonat mit dem ursprünglichen Datum des 1. Tags.

3.2.5 Beitragsherabsetzung bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern

Wenn während der Kurzarbeit die Beitragsherabsetzung für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer bewilligt wurde, folgende Daten erfassen:

Beitragsherabsetzung erfassen
Vorgehen:
1

Personaldaten | Sozialversicherung | Freiwillige Versicherung wählen.

2

In der Gruppe Beitragsherabsetzung im Feld Beginn bei Bezug Kug den Beginn für die bewilligte Beitragsherabsetzung erfassen.

3

Im Feld Ende bei Bezug Kug das Ende für die bewilligte Beitragsherabsetzung erfassen.

3.3 Bewegungsdaten zu Kurzarbeitergeld erfassen

3.3.1 Kug-Ausfallstunden erfassen

Kug-Ausfallstunden erfassen
Vorgehen:
1

Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Standard wählen.

Achtung
Achtung
Keine Erfassung über die Schnellerfassung bei KEA möglich

Für die Erfassung der Kug-Stunden ist mit LODAS V 12.72 die Erfassung der Bewegungsdaten nur über die Erfassungstabellen möglich.

2

Kug-Ausfallstunden mit dem Bearbeitungsschlüssel BS 1 und der Stammlohnart 410 erfassen.

Beachten Sie: Die ausgefallenen Kug-Stunden und die Krankheitsstunden während Kug werden in einer Summe erfasst.

Hinweis
Ausnahme: U1-Verfahren – Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kurzarbeit

Wenn bei einem Arbeitnehmer in einem Monat Kurzarbeitergeld und gleichzeitig Lohnfortzahlung abgerechnet werden muss, dann müssen alle Ausfallstunden des Monats wegen Kurzarbeit (auch die KUG-Stunden, die vor dem Beginn oder nach dem Ende der Lohnfortzahlung liegen) im Kalendarium unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Kalendarium erfasst werden. In der Erfassungstabelle Standard dürfen dann keine Kug-Ausfallstunden erfasst werden.

Die Ausfallstunden mit der StLA 410 werden erfasst in der Kalendariumserfassung mit dem Ausfallschlüssel KU und die Krankheitsstunden während Kug mit dem Ausfallschlüssel WK. Bei beiden Ausfallschlüsseln muss die gleiche eigene Lohnart für die StLA 410 erfasst werden.

Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet mit der Stammlohnart 410 Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und wird auf der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen.

3.3.2 Krankengeldstunden in Höhe des Kurzarbeitergelds erfassen

Arbeitnehmer, die vor Beginn des Gewährungszeitraums für Kurzarbeitergeld aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds.

Die ausgefallenen Krankengeldstunden Kug unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Standard in einer Summe im Soll mit Bearbeitungsschlüssel 1 und der eigenen Lohnart zur Stammlohnart 413 erfassen.

Hinweis
Ausnahme: U1-Verfahren – Erstattung der Lohnfortzahlung bei Krankheit und Kurzarbeit

Wenn bei einem Arbeitnehmer in einem Monat Kurzarbeitergeld und gleichzeitig Lohnfortzahlung abgerechnet werden muss, dann müssen alle Ausfallstunden des Monats wegen Kurzarbeit (auch die Kug-Stunden, die vor dem Beginn oder nach dem Ende der Lohnfortzahlung liegen) im Kalendarium unter Bewegungsdaten | Erfassungstabellen | Kalendarium erfasst werden. In der Erfassungstabelle Standard dürfen dann keine Kug-Ausfallstunden erfasst werden.

Die Ausfallstunden mit StLA 413 werden erfasst in der Kalendariumserfassung mit Ausfallschlüssel VK.

Die Tage mit Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds zählen nicht als Sozialversicherungstage. Für die Tage mit Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds muss eine Unterbrechung mit dem Grund Kug/S-Kug krank in den Fehlzeiten erfasst werden. Die Fehlzeit Kug/S-Kug krank ist aber nur beim Ausfall von ganzen Kranktagen zu erfassen.

Hinweis
Hinweis

Bei der Abrechnung von Krankengeldstunden in Höhe des Kurzarbeitergelds mit der StLA 413 wird die Auswertung 101 Krankengeld im Kug-Zeitraum erstellt. Für das Krankengeld in Höhe Kug wird kein AAG-Antrag erstellt und es findet auch keine Meldung an die Krankenkasse statt. Den Antrag auf Erstattung des Krankengelds in Höhe Kug müssen Sie bei der jeweiligen Krankenkasse selbst stellen.

3.3.3 Feiertagsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds abrechnen

Wenn die an einem Wochenfeiertag während der Kurzarbeit ausgefallene Arbeitszeit mit Entgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds vergütet werden soll, erfassen Sie diese ausgefallenen Stunden kumuliert mit Bearbeitungsschlüssel 1 zur Stammlohnart 414.

Bei der Erfassung im Kalendarium können Sie diese Stunden für Feiertagsentgelt in Höhe des Kurzarbeitergelds mit Ausfallschlüssel KU erfassen.

Beachten Sie, dass die zu KU hinterlegte Stammlohnart 410 für diese Erfassung mit Stammlohnart 414 überschrieben werden muss.

3.3.4 Soll-Entgelt und Ist-Entgelt korrigieren

Hinweis
Hinweis

Soll-Entgelt und Ist-Entgelt werden automatisch vom Programm ermittelt. Nur in Ausnahmefällen muss über die Lohnarten 411 und 412 korrigiert werden.

Soll-Entgelt korrigieren:

Korrekturbetrag mit Bearbeitungsschlüssel 2 und eigener Lohnart zu Stammlohnart 411 in der Erfassungstabelle Standard erfassen.

Eine Korrektur verändert im Abrechnungsmonat sowohl den unter Personaldaten | Kurzarbeit, Feld Gleichbleibendes monatliches Soll-Entgelt gespeicherten Betrag als auch das vom Programm automatisch ermittelte Soll-Entgelt.

Eingaben im Soll erhöhen das Soll-Entgelt. Eingaben im Haben vermindern das Soll-Entgelt.

Ist-Entgelt korrigieren:

Korrekturbetrag mit Bearbeitungsschlüssel 2 und eigener Lohnart zu Stammlohnart 412 erfassen.

Eingaben im Soll erhöhen das Ist-Entgelt. Eingaben im Haben vermindern das Ist-Entgelt.

3.3.5 Zuschuss zum Kurzarbeitergeld

Um die für den Arbeitnehmer finanziell nachteiligen Auswirkungen der Kurzarbeit abzumildern, gewähren manche Arbeitgeber einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld. Auch mehrere Tarifverträge sehen die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses zum Kurzarbeitergeld vor. Dieser Zuschuss gehört nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 SvEV nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit er zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % des Unterschiedsbetrags von Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nicht übersteigt. Das bedeutet, dass die Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld im Normalfall bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge außer Betracht bleiben. Allerdings ist der Zuschuss steuerpflichtig. 

Arbeitgeberzuschuss steuerfrei im Zeitraum 01.03.2020 – 30.06.2022

Die Netto-Aufstockung des Arbeitgebers ist im Zeitraum 01.03.2020 bis 30.06.2022 steuer– und SV-frei, wenn das Kug und der Zuschuss zum Kug 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll-Entgelt und Ist-Entgelt nicht übersteigt.

Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz vom 10.06.2022 wurde der Zeitraum auf den 30.06.2022 verlängert.

Bei Überschreiten dieser Grenze ist der übersteigende Betrag des Kug-Zuschusses steuer- und SV-pflichtig.

Weitere Informationen zur automatischen Ermittlung des Zuschusses und manuelles Berechnungsschema: Kug-Arbeitgeberzuschuss / Aufstockung (netto) mit LODAS abrechnen (Dok.-Nr. 1008921)

3.4 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:

Einrichtung Kurzarbeitergeld

4 Weitere Informationen

Service-TAN
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