Arbeitslohnspende abrechnen in Lohn und Gehalt
Aktuelle Änderungen |
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10.01.2025 |
Dokument aktualisiert. |
13.12.2024 |
Kapitel 2: Hintergrund aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie einen teilweisen Gehaltsverzicht oder Verzicht auf Einmalbezug abrechnen, den der Arbeitnehmer im Zuge des Ukraine-Kriegs einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung über den Arbeitgeber zukommen lässt.
2 Hintergrund
Mitarbeiter können im Zuge des Kriegs in der Ukraine im Zeitraum vom 24. Februar 2022 bis 31. Dezember 2025 steuergünstig auf Teile des Arbeitslohns zugunsten einer Spende an eine spendenempfangsberechtigte Einrichtung verzichten.
Diese Möglichkeit geht aus folgenden BMF-Schreiben hervor:
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Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten:
BMF-Schreiben vom 04.12.2024: Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :013 -, vom 7. Juni 2022 - IV C 4 - S 2223/19/10003 :017 - und vom 13. März 2023 - III C 2 - S 7500/22/10005: 005
BMF Schreiben vom 24.10.2023: Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom 13. März 2023 (III C 2 – S 7500/22/10005: 005).
BMF Schreiben vom 17.11.2022: Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) und vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) (IV C 4 - S 2223/19/10003 :018; DOK 2022/1135980)
BMF Schreiben vom 07.06.2022: Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017, DOK 2022/0568899)
BMF Schreiben vom 17.03.2022: „Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten“ (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013, DOK 2022/0226401)
Ein Mitarbeiter entscheidet auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zu verzichten. Der Mitarbeiter verzichtet auf die Auszahlung zugunsten einer Zahlung des Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung.
In diesem Fall bleiben diese Lohnteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Verwendungsauflage erfüllt und dies dokumentiert. Der außer Ansatz bleibende Arbeitslohn muss im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Auf die Aufzeichnung kann verzichtet werden, wenn der Beschäftigte seinen Verzicht schriftlich erklärt und wenn diese Erklärung zum Lohnkonto genommen wird.
Der außer Ansatz bleibende Arbeitslohn ist nicht in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben.
Die steuerfrei belassenen Lohnteile dürfen in der Einkommensteuererklärung nicht nochmals als Spenden berücksichtigt werden.
Sozialversicherungsrechtlich bleiben Arbeitslohnspenden des Arbeitnehmers grundsätzlich beitragspflichtig trotz einer bestehenden Steuerfreiheit.
Die Beitragsfreiheit ist auf Naturkatastrophen im Inland beschränkt, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 11 SvEV.
3 Vorgehen
Um eine Einmalzahlung oder Teile des laufenden Entgelts zugunsten einer Spende zu reduzieren, stehen folgende Lohnarten zur Verfügung:
Lohnartennummer |
Lohnartenname |
5630 |
Arbeitslohnspende,lfd. |
5640 |
Arbeitslohnspende,jhrl. |
9100 |
Abzug Arbeitslohnspende |
Gültigkeit der Lohnarten
Ab Lohn und Gehalt 14.55 (Service-Release vom 23.01.2025) sind die Lohnarten bis 12/2025 gültig. |
Lohnarten übernehmen und kontieren
Um die Lohnarten verwenden zu können, die Lohnarten über den Lohnarten-Assistenten übernehmen und kontieren unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten. |
Die Umwandlung von Wertguthaben ist in Lohn und Gehalt nicht möglich.
Die Spende von Entgeltbestandteilen ist für den Mitarbeiter steuerfrei und SV-pflichtig.
Das Gesamt-Brutto wird nicht verringert. Der außer Ansatz bleibende Betrag fließt nicht in die Lohnsteuerbescheinigung ein. Der Wert in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 3 wird um die Spende reduziert.
Unterlagen zum Lohnkonto nehmen
Eine automatische Aufzeichnung im Lohnkonto durch Lohn und Gehalt erfolgt nicht. Führen Sie die entsprechenden Unterlagen zur Aufzeichnung der Spende dem Lohnkonto zu. |
Die Lohnarten 5630 und 5640 sind als Gehaltsverzicht (Bruttoabzug) zu verstehen. Die Schlüsselung der Lohnarten ist deshalb steuerpflichtig und SV-frei.
Die Spende ist steuerfrei und SV-pflichtig. Da aber mit Abzug gearbeitet wird, müssen die Lohnarten steuerpflichtig und SV-frei geschlüsselt werden.
Der negativ zu erfassende Gehaltsverzicht reduziert somit das Steuer-Brutto. Der Gehaltsverzicht reduziert nicht das SV- und das Gesamt-Brutto.
Beide Lohnarten ziehen automatisch den Netto-Abzug 9100 Abzug Arbeitslohnspende nach sich.
Ein Netto-Abzug ist erforderlich, weil die Lohnarten 5630 und 5640 das Gesamt-Brutto nicht reduzieren.
Die Lohnarten können über die Bewegungsdaten oder die Festbezüge erfasst werden.
3.1 Verzicht auf monatlichen Arbeitslohn
Ein Mitarbeiter entscheidet, von Mai bis Dezember auf monatlich 50,00 EUR Gehalt zugunsten einer Spende zu verzichten.
Der Arbeitgeber gibt diese Beträge gesammelt für alle Mitarbeiter weiter an eine spendenempfangsberechtigte Einrichtung.
Arbeitslohnspende im Mitarbeiter erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter | Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge wählen. Auf die Schaltfläche Neuen Be-/Abzug anlegen klicken. |
2 |
Lohnart 5630, Betrag - 50,00 EUR und gültig ab 05/JJJJ erfassen. |
3 |
Auf die Schaltfläche Zeile neu klicken. Eine neue Historie erfassen mit Betrag 0,00 EUR und gültig ab 01/JJJJ. |
Auf der Abrechnung wird unter Brutto-Bezüge der Gehaltsverzicht von - 50,00 EUR ausgegeben. Die Lohnart zieht automatisch den Netto-Abzug 9100 Abzug Arbeitslohnspende von - 50,00 EUR nach sich. Ein Netto-Abzug ist erforderlich, weil die Lohnart 5630 das Gesamt-Brutto nicht reduziert. |
3.2 Verzicht auf Einmalbezug
Ein Mitarbeiter entscheidet sich im Juni dazu auf 200,00 EUR seines Urlaubsgelds zugunsten einer Spende zu verzichten.
Der Arbeitgeber gibt diese Beträge gesammelt für alle Mitarbeiter an eine spendenempfangsberechtigte Einrichtung weiter.
Arbeitslohnspende im Mitarbeiter erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter | Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Auf das Symbol |
2 |
LA 5640, Wert - 200,00 EUR und Zuordnungsmonat 06/JJJJ erfassen. |
Auf der Abrechnung wird unter Brutto-Bezüge der Gehaltsverzicht von - 200,00 EUR ausgegeben. Die Lohnart zieht automatisch den Netto-Abzug 9100 Abzug Arbeitslohnspende von - 200,00 EUR nach sich. Ein Netto-Abzug ist erforderlich, weil die Lohnart 5640 das Gesamt-Brutto nicht reduziert. |
4 Weitere Informationen
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten (Dok.-Nr. 7013091) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
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Unterstützungen - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300510) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)