Fragen und Antworten zu DATEV Steuerkonto online
Aktuelle Änderungen |
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12.03.2024 |
Link in Kapitel 6 auf www.datev-status.de aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Programm DATEV Steuerkonto online.
2 Was ist der Nutzen von "DATEV Steuerkonto online" und wo finde ich weitere Informationen?
Bisher haben Sie zur Abstimmung eines Steuerkontos die zuständige Steuerverwaltung
telefonisch oder schriftlich um Auskunft gebeten.
Mit dem Programm DATEV Steuerkonto online können Sie mithilfe eines Assistenten die Abfrage der offenen Beträge, geleisteten
Zahlungen und Sollstellungen eines oder mehrerer Mandanten durch berechtigte Personen
in der Kanzlei durchführen.
Die Abfrage ist immer möglich und die Steuerkontodaten können sicher und schnell von den Finanzbehörden direkt auf Ihren PC übertragen werden.
Abfragen sind auf Veranlagungssteuern und Einzelsteuern möglich, nicht auf Kraftfahrzeugsteuern; Gewerbesteuer nur in Berlin, Hamburg und Bremen.
Die Checkliste DATEV Steuerkonto online – vier Schritte bis zum Abruf von Steuerkonten finden Sie hier: Steuerkonto online: Vier Schritte bis zum Abruf von Steuerkonten (Dok.-Nr. 1070378).
Die Abfrageergebnisse können Sie mit dem installierten Textverarbeitungsprogramm oder Tabellenkalkulationsprogramm öffnen und bearbeiten. Mithilfe eines Excel-Tools können Sie die "Geleisteten Zahlungen" noch besser weiterbearbeiten. Eine Anleitung dazu finden Sie hier: Abfrageergebnisse der "Geleisteten Zahlungen" mit Excel-Tool bearbeiten (Tipp für Steuerkonto online) (Dok.-Nr. 1036416).
3 Welche technischen und organisatorischen Voraussetzungen müssen zur Teilnahme am Verfahren zur elektronischen Steuerkontoabfrage beachtet werden?
Damit Sie die elektronischen Abfragen mit DATEV Steuerkonto online durchführen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein (siehe auch das Dokument Leistungsbeschreibung Steuerkonto online):
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Die DATEV-Plattform sowie DATEV Basis sind auf dem System installiert.
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Das Programm DATEV Steuerkonto online ist auf dem System installiert.
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Sie benötigen einen beliebigen Internetzugang
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Das Programm DATEV Sicherheitspaket muss in der aktuellen Version installiert sein (Sicherheitspaket installieren oder aktualisieren (Dok.-Nr. 1019613)).
Die lokale und am Server installierte Version des DATEV Sicherheitspakets muss identisch sein.
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Sie benötigen eine DATEV SmartCard zur eindeutigen Authentifizierung der antragstellenden Personen gegenüber der Finanzverwaltung.
Informationen zur Auswahl und Bestellung finden Sie hier: DATEV SmartCard auswählen und im DATEV-Shop bestellen (Dok.-Nr. 1028015).
Identifizierung aller genutzten SmartCards per Formular notwendig
Zur eindeutigen Authentifizierung der Person bzw. deren eingesetzter SmartCard ist eine "Identifizierung" bei DATEV mithilfe des Formulars Identifizierungs-Checkliste erforderlich. Diese Checkliste finden Sie als PDF-Datei unter Identifizierungsformular im Dokument Identifizierung DATEV SmartCard / Kammermitgliedsausweis (Dok.-Nr. 0908573). Schicken Sie das ausgefüllte Formular im Original zusammen mit einer unterschriebenen Kopie Ihres Ausweises an folgende Adresse:
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Beantragung der Berechtigung zum elektronischen Steuerkontoabruf
Als Berufsträger ist die Beantragung der Berechtigung zum Abruf des Steuerkontos Ihrer Mandanten mit der Vollmachtsdatenbank (VDB) möglich.
Mandanten und Berufsträgern, die ihr eigenes Steuerkonto abfragen möchten, steht der Weg über die VDB nicht zur Verfügung. Hier muss die Abrufvollmacht über Mein ELSTER im Portal der Finanzverwaltung gestellt werden.
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4 Welche SmartCard kann ich einsetzen?
Sie können 2 Typen von SmartCards zur Abfrage einsetzen:
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Die DATEV SmartCard / DATEV mIDentity. Diese(r) eignet sich insbesondere zur Abfrage der Steuerkonten durch die Kanzlei-Mitarbeiter.
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Die DATEV SmartCard für Berufsträger und den wie eine DATEV SmartCard für Berufsträger nutzbaren Kammermitgliedsausweis
Eine Übersicht der Kammern, die an dem Verfahren zur Vergabe der DATEV SmartCard für Berufsträger teilnehmen, finden Sie im Dokument DATEV SmartCard für Berufsträger - aktuell teilnehmende Berufskammern.
Wenn Sie von Ihrer Kammer einen Kammermitgliedsausweis erhalten haben und diesen Ausweis wie eine DATEV SmartCard für Berufsträger nutzen möchten, sind 2 Vorgänge erforderlich:
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Identifizieren Sie sich oder den Kammermitgliedsausweis mithilfe des Formulars, das Sie im Dokument Identifizierung DATEV SmartCard / Kammermitgliedsausweis (Dok.-Nr. 0908573) als PDF-Formular finden.
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Veranlassen Sie die Freischaltung des Kammermitgliedsausweises für die DATEV-Programme. Informationen dazu finden Sie hier: Kammermitgliedsausweis zur Nutzung von DATEV-Programmen freischalten (nur für DATEV-Mitglieder möglich) (Dok.-Nr. 1034982). Im diesem Dokument finden Sie auch eine Auflistung der Kammern, die bisher einen Ausweis ausgegeben haben.
Der Betriebsstätten-mIDentity kann nicht eingesetzt werden, da mit dieser Karte keine eindeutige Authentifizierung der antragstellenden Person gegenüber der Finanzverwaltung möglich ist.
5 Wie vergebe ich Untervollmachten auf die SmartCards von bestehenden Mitarbeitern und wie bei neuen Mitarbeitern (zum Beispiel aufgrund Mitarbeiterwechsel)?
Nach der erfolgreichen Registrierung in der Vollmachtsdatenbank können Sie als Vertretungsberechtigter Ihre Mitarbeiter für die Arbeiten in der Vollmachtsdatenbank sowie für den späteren Datenabruf berechtigen.
Eine Anleitung und weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Hilfe zur Vollmachtsdatenbank oder hier: Vollmachtsdatenbank: Untervollmachten vergeben (Dok.-Nr. 1003328).
6 Verfügbarkeit der Steuerkontoregistrierung und/oder -abfrage mit Steuerkonto online in den Bundesländern
Unter www.datev-status.de finden Sie die Statusanzeige des DATEV-Rechenzentrums. Soweit möglich werden hier folgende Störungen kommuniziert:
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Status DATEV-Rechenzentrum
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Zugangswege zum Rechenzentrum
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RZ-Anwendungen
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DATEV-Online-Anwendungen
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DATEVnet
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Geplante Wartungsarbeiten
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Weitere Störungen außerhalb der DATEV