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Aktuelle Änderungen

30.07.2024

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1 Über dieses Dokument

Sie möchten Gebühren für Leistungen mit 16% und 19% Umsatzsteuer in einer Rechnung abrechnen in DATEV Rechnungsschreibung oder DATEV Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle.

2 Hintergrund

Gebühren für Leistungen aus unterschiedlichen Umsatzsteuerzeiträumen können nicht in einer Rechnung abgerechnet werden. Sie müssen getrennte Rechnungen erstellen.

Hinweis
Vorschüsse mit unterschiedlichen Steuersätzen können gemeinsam in einer Rechnung zugeordnet und gegengerechnet werden

Für eine detaillierte Darstellung der abgezogenen Vorschüsse verwenden Sie das Vorschuss-Formular. Auf dem Vorschuss-Formular werden die Umsatzsteuerbeträge und Umsatzsteuersätze getrennt ausgewiesen.

Schlussrechnung erstellen und Vorschüsse abziehen in Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1004628)

3 Vorgehen

Getrennte Rechnungen erstellen
Vorgehen:
1

DATEV Rechnungsschreibung oder DATEV Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle öffnen.

2

In einer Rechnung Gebühren für Leistungen ab 01.01.2021 (19% USt) anlegen oder zuordnen.

3

In einer weiteren Rechnung Gebühren für Leistungen zwischen 01.07.2020 – 31.12.2020 (16% USt) anlegen oder zuordnen.

4

Ggf. weitere Rechnung anlegen und Gebühren für Leistungen bis 30.06.2020 (19% USt) anlegen oder zuordnen.

4 Weitere Informationen

Gebühr einer anderen Rechnung zuordnen in Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1018776)

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