Rechnung mit 16% und 19% USt erstellen
Aktuelle Änderungen |
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30.07.2024 |
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1 Über dieses Dokument
Sie möchten Gebühren für Leistungen mit 16% und 19% Umsatzsteuer in einer Rechnung abrechnen in DATEV Rechnungsschreibung oder DATEV Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle.
2 Hintergrund
Gebühren für Leistungen aus unterschiedlichen Umsatzsteuerzeiträumen können nicht in einer Rechnung abgerechnet werden. Sie müssen getrennte Rechnungen erstellen.
Vorschüsse mit unterschiedlichen Steuersätzen können gemeinsam in einer Rechnung zugeordnet
und gegengerechnet werden
Für eine detaillierte Darstellung der abgezogenen Vorschüsse verwenden Sie das Vorschuss-Formular. Auf dem Vorschuss-Formular werden die Umsatzsteuerbeträge und Umsatzsteuersätze getrennt ausgewiesen. Schlussrechnung erstellen und Vorschüsse abziehen in Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1004628) |
3 Vorgehen
Getrennte Rechnungen erstellen | |
Vorgehen: | |
1 |
DATEV Rechnungsschreibung oder DATEV Rechnungsschreibung und Kostenkontrolle öffnen. |
2 |
In einer Rechnung Gebühren für Leistungen ab 01.01.2021 (19% USt) anlegen oder zuordnen. |
3 |
In einer weiteren Rechnung Gebühren für Leistungen zwischen 01.07.2020 – 31.12.2020 (16% USt) anlegen oder zuordnen. |
4 |
Ggf. weitere Rechnung anlegen und Gebühren für Leistungen bis 30.06.2020 (19% USt) anlegen oder zuordnen. |
4 Weitere Informationen
Gebühr einer anderen Rechnung zuordnen in Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1018776)