Abrechnung von Anzahlungen (Akonto oder Vorschuss) bei unterschiedlichen Steuersätzen
Aktuelle Änderungen |
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01.10.2024 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets Anzahlungen mit unterschiedlichen Steuersätzen abrechnen können.
2 Hintergrund
Am 03.06.2020 hat sich die Bundesregierung auf ein Konjunkturpaket geeinigt bei dem
unter anderem der Umsatzsteuersatz temporär vom 01.07.-31.12.2020 gesenkt wird.
Der normale Umsatzsteuersatz wird von 19% auf 16% und der ermäßigte Steuersatz von
7% auf 5% gesenkt.
3 Vorgehen
Bei der Abrechnung von Vorschüssen bzw. Akontozahlungen prüfen Sie, in welchem Zeitraum die Leistungen (Teil- oder Gesamtleistung) erbracht werden, die auf der Gegenrechnung in Rechnung gestellt werden.
Sie erhalten unterjährig Anzahlungen für die Erstellung einer Gesamtleistung (z.B. Jahresabschlusses). Die Leistung erbringen Sie zu einem fest zuzuordnenden Leistungszeitpunkt.
Verwenden Sie den gewohnten programmseitigen Ablauf zur Gegenrechnung der Anzahlungen.
Sie erhalten unterjährig Anzahlungen für laufende Tätigkeiten (z.B. monatliche Finanzbuchführung). Sie erbringen unterjährige Teilleistungen mit eigenen Leistungszeitpunkten. Der jeweiligen Leistungszeitpunkte sind – je nach Auftragsvereinbarung – bei der Abrechnung der Abschläge bzw. auch in der Gegenrechnung zu berücksichtigen.
Gehen Sie dazu wie folgt vor:
Hinweis Bitte beachten Sie bei den folgenden Schritten die jeweilige Version der Steuerberater Vergütungsverordnung in den betroffenen Aufträgen. Informationen zum Umstieg auf die aktuelle StBVV finden sie im Dokument Auf die aktuelle Version der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) wechseln in Eigenorganisation comfort (Dok.-Nr. 1071276) |
Hinweis Das folgende Vorgehen funktioniert nicht bei Gebühren für Land- und Forstwirtschaft. |
Vorarbeiten: individuelle Gebührenpositionen anlegen | |||
Voraussetzung:
Über Programmsuche im DATEV Arbeitsplatz das Programm Rechnungsstandardpositionen für den Steuerberater öffnen. |
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Vorgehen: | |||
1 |
Gebührenposition der Gegenrechnung im Gebührenplan suchen. |
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2 |
Position mit rechter Maustaste anklicken und Position kopieren wählen.
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3 |
Eindeutige Kennung hinterlegen. |
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4 |
Im Feld USt-Satz fest den Erhöhten Satz (bis 31.12.2020 = 19%, ab 01.01.2021 = 16%) hinterlegen. |
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5 |
Position speichern. |
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6 |
Ergebnis: |
Vorarbeiten: individuelle Kontendefinitionen hinterlegen | |
Voraussetzung:
Im DATEV Arbeitsplatz über Organisation | Kanzleistruktur | Unternehmensstrukturen das Kanzleiunternehmen mit Doppelklick öffnen. |
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Vorgehen: | |
1 |
Die Schaltfläche weitere Angaben mit einem Mausklick öffnen. |
2 |
In der Maskenübersicht die Schnittstelle FIBU/OPOS mit Doppelklick öffnen. |
3 |
Unter Erlöskonten für Gebührenpositionen für die individuell angelegten Positionen die Kontendefinitionen wie folgt anlegen: Im Jahr 2020 ein Konto mit festem, zeitunabhängigen Wert 19% Umsatzsteuer Im Jahr 2021 ein Konto mit festem, zeitunabhängigen Wert 16% Umsatzsteuer |
Anpassung der Gegenrechnungsteilaufträge | |||
Voraussetzung:
Betroffenen Auftrag mit dem Teilauftrag Gegenrechnung öffnen. |
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Vorgehen: | |||
1 |
In die Registerkarte Vergütung wechseln. |
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2 |
Position hinzufügen anklicken. |
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3 |
Individuelle Position mit hinterlegtem Erhöhtem Steuersatz einfügen. (Alternativ können die Positionen auch mittels Bestandspflege massenhaft in den Aufträgen hinzugefügt werden) |
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4 |
Gegenstandswert in individueller und Standardgebühr erfassen. |
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5 |
Über Multiplikator steuern, wie viele erbrachte Teilleistungen mit dem jeweiligen Umsatzsteuersatz erbracht wurden und gegengerechnet werden sollen. |
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6 |
Im Feld Bezeichnung kann die Einheit des Multiplikators festgelegt werden (z.B. Monat, Quartal). |
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7 |
Im Feld Kommentar den Leistungszeitraum manuell hinterlegen. |
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8 |
Ergebnis:
In der Gebühr
Auf den Rechnungen: Anzahlungen 19% Anzahlungen 16%
Gegenrechnung |
4 Weitere Informationen
Korrekte Verbuchung von Anzahlungen in der Gegenrechnung (Dok.-Nr. 1018237)
Steuersatzsenkung: Mit 19% / 7% und 16% / 5% in 2020 richtig buchen (Dok.-Nr. 1018032)