Entschädigung von Wegezeiten/Wegestrecken im Bauhauptgewerbe abrechnen
Datum |
Änderung im Dokument |
24.07.2025 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie bei Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe folgende Angaben erfassen:
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Entschädigung von Wegezeiten
-
Entschädigung für Wegestrecken
2 Hintergrund
Regelung seit 01/2023
Die Allgemeinverbindlichkeit wurde am 01.08.2023 mit Rückwirkung ab Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. |
Ab 2023 gibt es die Wegezeitenentschädigung in Form von Pauschalen und Verpflegungszuschüssen bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt und Übernachtungsbaustellen.
Für Baustellen mit täglicher Heimfahrt gilt ab dem 01.01.2023 folgende Staffelung bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden vom Wohnort des Arbeitnehmers.
Die Höhe ermittelt sich nach der Fahrstrecke zwischen Betrieb und Baustelle.
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0 – 50 km |
51 – 75 km |
Ab 75 km |
Ab 01.01.2023 |
6,00 EUR |
7,00 EUR |
8,00 EUR |
Ab 01.01.2024 |
7,00 EUR |
8,00 EUR |
9,00 EUR |

Für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt gilt ab dem 01.01.2023 folgende Staffelung bei einer mehrtägigen Abwesenheit des Arbeitnehmers.
Die Höhe ermittelt sich nach der Fahrstrecke zwischen Betrieb und Baustelle.
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75 – 200 km |
201 – 300 km |
301 - 400 km |
Mehr als 400 km |
Ab 01.01.2023 |
9,00 EUR |
18,00 EUR |
27,00 EUR |
39,00 EUR |

3 Was möchten Sie tun?
Um in LODAS Entschädigung von Wegezeiten/Wegestrecken im Bauhauptgewerbe abrechnen zu können, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde. |
3.1 Wegezeitenentschädigung erfassen
3.1.1 Wegezeitenentschädigung als Verpflegungsmehraufwand abrechnen
Für Baustellen mit täglicher Heimfahrt wird die Wegezeitenentschädigung als Verpflegungszuschuss gewährt (§ 7 Nr. 3.2 BRTV/RTV). Die Wegezeitenentschädigung ist als Verpflegungsmehraufwand zu berücksichtigen. Die Wegezeitenentschädigung gehört steuerlich zu den Reisekosten und kann steuerfrei und beitragsfrei gewährt werden. In diesem Fall ist die Entschädigung nicht beitragspflichtig in der Sozialkasse, nicht für die Urlaubsvergütung zu berücksichtigen und nach Entgeltbescheinigungsverordnung im Netto auszuweisen.
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
<PersNr> |
<Wert> |
3 |
9979 |
Der Verpflegungsmehraufwand kann steuerfrei längstens für 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte gewährt werden.
3.1.2 Wegezeitenentschädigung steuerpflichtig abrechnen
Steuerpflichtige Wegezeitenentschädigung mit täglicher Heimfahrt mit einer Lohnart anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Auf das Symbol |
3 |
Lohnartentext auf Wegezeitenentschädigung ändern. |
4 |
Registerkarte Durchschnitte wählen. |
5 |
Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen. |
6 |
Registerkarte Baulohn wählen. |
7 |
In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen. |
8 |
In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen. |
9 |
Registerkarte Kug wählen. |
10 |
Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren. |
Den Gesamtbetrag unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
<PersNr> |
<Wert> |
2 |
LA zur St.-LA 200 |
Steuerpflichtige Wegezeitenentschädigung mit täglicher Heimfahrt mit mehreren Lohnarten anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Auf das Symbol |
3 |
Lohnartentext beispielsweise auf Wegezeit. bis 50km ändern. |
4 |
In der Liste Zuschlag zum Beispiel 6,00 EUR erfassen. |
5 |
Registerkarte Durchschnitte wählen. |
6 |
Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen. |
7 |
Registerkarte Baulohn wählen. |
8 |
In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen. |
9 |
In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen. |
10 |
Registerkarte Kug wählen. |
11 |
Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren |
Die Tage unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
<PersNr> |
<Wert> |
10 |
Eig. LA zur StLA 290 |
<PersNr> |
<Wert> |
10 |
Weitere LA zur StLA 290 |
<PersNr> |
<Wert> |
10 |
Weitere LA zur StLA 290 |
3.1.3 Wegezeitenentschädigung ohne tägliche Heimfahrt abrechnen
Für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt stellt die Wegezeitenentschädigung (§ 7 BRTV/RTV) keine Entschädigung für einen Verpflegungsmehraufwand dar und sind dem steuerpflichtigen und beitragspflichtigen Entgelt zuzurechnen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. & § 14 Abs. 1 SGB IV). In diesem Fall ist die Entschädigung beitragspflichtig in der Sozialkasse und für die Urlaubsvergütung zu berücksichtigen.
Wegezeitenentschädigung ohne tägliche Heimfahrt mit einer Lohnart anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Auf das Symbol |
3 |
Lohnartentext auf Wegezeitenentschädigung ändern. |
4 |
Registerkarte Durchschnitte wählen. |
5 |
Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen. |
6 |
Registerkarte Baulohn wählen. |
7 |
In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen. |
8 |
In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen. |
9 |
Registerkarte Kug wählen. |
10 |
Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren. |
Den Gesamtbetrag unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
<PersNr> |
<Wert> |
2 |
Eig. LA zur StLA 202 |
Zusätzlich zur Erfassung der Wegezeitenentschädigung in einem Betrag kann auch eine Erfassung auf Basis von Tagen über die mehrfache Anlage der StLA 290 Tage * Zuschlag erfolgen.
Wegezeitenentschädigung ohne tägliche Heimfahrt mit mehreren Lohnarten anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantendaten | Lohnarten wählen. |
2 |
Auf das Symbol |
3 |
Lohnartentext beispielsweise Wegezeit. bis 200km ändern. |
4 |
In der Liste Zuschlag zum Beispiel 9,00 EUR erfassen. |
5 |
Registerkarte Durchschnitte wählen. |
6 |
Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen. |
7 |
Registerkarte Baulohn wählen. |
8 |
In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen. |
9 |
In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen. |
10 |
Registerkarte Kug wählen. |
11 |
Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren |
Die Tage unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:
PersNr |
Wert |
BS |
LA |
<PersNr> |
<Wert> |
10 |
Eig. LA zur StLA 290 |
<PersNr> |
<Wert> |
10 |
Weitere LA zur StLA 290 |
<PersNr> |
<Wert> |
10 |
Weitere LA zur StLA 290 |
Wegezeiten mit mehreren Tageslohnarten anlegen und abrechnen in LODAS.pdf (pdf) (Stand 22.07.2023)
Eine detaillierte Beschreibung zur Erfassung der Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen finden Sie im Dokument:
3.2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung