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Datum

Änderung im Dokument

24.07.2025

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie bei Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern im Bauhauptgewerbe folgende Angaben erfassen:

  • Entschädigung von Wegezeiten

  • Entschädigung für Wegestrecken

2 Hintergrund

Hinweis
Regelung seit 01/2023

Die Allgemeinverbindlichkeit wurde am 01.08.2023 mit Rückwirkung ab Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab 2023 gibt es die Wegezeitenentschädigung in Form von Pauschalen und Verpflegungszuschüssen bei Baustellen mit täglicher Heimfahrt und Übernachtungsbaustellen.

Für Baustellen mit täglicher Heimfahrt gilt ab dem 01.01.2023 folgende Staffelung bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden vom Wohnort des Arbeitnehmers.

Die Höhe ermittelt sich nach der Fahrstrecke zwischen Betrieb und Baustelle.

0 – 50 km

51 – 75 km

Ab 75 km

Ab 01.01.2023

6,00 EUR

7,00 EUR

8,00 EUR

Ab 01.01.2024

7,00 EUR

8,00 EUR

9,00 EUR

Für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt gilt ab dem 01.01.2023 folgende Staffelung bei einer mehrtägigen Abwesenheit des Arbeitnehmers.

Die Höhe ermittelt sich nach der Fahrstrecke zwischen Betrieb und Baustelle.

75 – 200 km

201 – 300 km

301 - 400 km

Mehr als 400 km

Ab 01.01.2023

9,00 EUR

18,00 EUR

27,00 EUR

39,00 EUR

3 Was möchten Sie tun?

Um in LODAS Entschädigung von Wegezeiten/Wegestrecken im Bauhauptgewerbe abrechnen zu können, haben Sie 2 Möglichkeiten:

Hinweis
Wichtiger Hinweis

Beachten Sie, dass das in diesem Dokument erläuterte Vorgehen ein Beispiel zur Umsetzung im Lohnprogramm ist. Für Ihren Fall treffen ggf. abweichende Regelungen aufgrund von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder arbeitsrechtlichen Aspekten zu. Prüfen Sie auf jeden Fall die Abrechnung und sprechen Sie ggf. mit dem Arbeitgeber oder der zuständigen Behörde.

3.1 Wegezeitenentschädigung erfassen

3.1.1 Wegezeitenentschädigung als Verpflegungsmehraufwand abrechnen

Baustellen mit täglicher Heimfahrt

Für Baustellen mit täglicher Heimfahrt wird die Wegezeitenentschädigung als Verpflegungszuschuss gewährt (§ 7 Nr. 3.2 BRTV/RTV). Die Wegezeitenentschädigung ist als Verpflegungsmehraufwand zu berücksichtigen. Die Wegezeitenentschädigung gehört steuerlich zu den Reisekosten und kann steuerfrei und beitragsfrei gewährt werden. In diesem Fall ist die Entschädigung nicht beitragspflichtig in der Sozialkasse, nicht für die Urlaubsvergütung zu berücksichtigen und nach Entgeltbescheinigungsverordnung im Netto auszuweisen.

PersNr

Wert

BS

LA

<PersNr>

<Wert>

3

9979

Der Verpflegungsmehraufwand kann steuerfrei längstens für 3 Monate an derselben Tätigkeitsstätte gewährt werden.

3.1.2 Wegezeitenentschädigung steuerpflichtig abrechnen

Steuerpflichtige Wegezeitenentschädigung mit täglicher Heimfahrt mit einer Lohnart anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf das Symbol Lohnart neu klicken und eine eigene Lohnart zur StLa 200 anlegen.

3

Lohnartentext auf Wegezeitenentschädigung ändern.

4

Registerkarte Durchschnitte wählen.

5

Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen.

6

Registerkarte Baulohn wählen.

7

In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen.

8

In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen.

9

Registerkarte Kug wählen.

10

Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren.

Den Gesamtbetrag unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:

PersNr

Wert

BS

LA

<PersNr>

<Wert>

2

LA zur St.-LA 200

Steuerpflichtige Wegezeitenentschädigung mit täglicher Heimfahrt mit mehreren Lohnarten anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf das Symbol Lohnart neu klicken und eine eigene Lohnart zur StLa 290 anlegen.

3

Lohnartentext beispielsweise auf Wegezeit. bis 50km ändern.

4

In der Liste Zuschlag zum Beispiel 6,00 EUR erfassen.

5

Registerkarte Durchschnitte wählen.

6

Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen.

7

Registerkarte Baulohn wählen.

8

In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen.

9

In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen.

10

Registerkarte Kug wählen.

11

Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren

Die Tage unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:

PersNr

Wert

BS

LA

<PersNr>

<Wert>

10

Eig. LA zur StLA 290

<PersNr>

<Wert>

10

Weitere LA zur StLA 290

<PersNr>

<Wert>

10

Weitere LA zur StLA 290

3.1.3 Wegezeitenentschädigung ohne tägliche Heimfahrt abrechnen

Baustellen ohne tägliche Heimfahrt

Für Baustellen ohne tägliche Heimfahrt stellt die Wegezeitenentschädigung (§ 7 BRTV/RTV) keine Entschädigung für einen Verpflegungsmehraufwand dar und sind dem steuerpflichtigen und beitragspflichtigen Entgelt zuzurechnen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. & § 14 Abs. 1 SGB IV). In diesem Fall ist die Entschädigung beitragspflichtig in der Sozialkasse und für die Urlaubsvergütung zu berücksichtigen.

Wegezeitenentschädigung ohne tägliche Heimfahrt mit einer Lohnart anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf das Symbol Lohnart neu klicken und eine eigene Lohnart zur StLa 202 anlegen.

3

Lohnartentext auf Wegezeitenentschädigung ändern.

4

Registerkarte Durchschnitte wählen.

5

Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen.

6

Registerkarte Baulohn wählen.

7

In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen.

8

In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen.

9

Registerkarte Kug wählen.

10

Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren.

Den Gesamtbetrag unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:

PersNr

Wert

BS

LA

<PersNr>

<Wert>

2

Eig. LA zur StLA 202

Wegezeitenentschädigung als Tageslohnarten erfassen

Zusätzlich zur Erfassung der Wegezeitenentschädigung in einem Betrag kann auch eine Erfassung auf Basis von Tagen über die mehrfache Anlage der StLA 290 Tage * Zuschlag erfolgen.

Wegezeitenentschädigung ohne tägliche Heimfahrt mit mehreren Lohnarten anlegen
Vorgehen:
1

Mandantendaten | Lohnarten wählen.

2

Auf das Symbol Lohnart neu klicken und eine eigene Lohnart zur StLa 290 anlegen.

3

Lohnartentext beispielsweise Wegezeit. bis 200km ändern.

4

In der Liste Zuschlag zum Beispiel 9,00 EUR erfassen.

5

Registerkarte Durchschnitte wählen.

6

Bei Durchschnittsberechnungen den Eintrag Speicherung soll Betrag umfassen wählen.

7

Registerkarte Baulohn wählen.

8

In der Liste Heranziehen der Stunden und Beträge den Eintrag Betrag verwenden für Urlaubsentgelt, ZVK und Berufsg wählen.

9

In der Liste Berechnung von Wintergeld/Saison-KUG den Eintrag Keine Berechnung Wintergeld/Betrag für Sollentgelt wählen.

10

Registerkarte Kug wählen.

11

Schaltknopf Soll-Entgelt (nur Betrag) aktivieren

Die Tage unter Bewegungsdaten | Erfassungstabelle, Registerkarte Standard erfassen:

PersNr

Wert

BS

LA

<PersNr>

<Wert>

10

Eig. LA zur StLA 290

<PersNr>

<Wert>

10

Weitere LA zur StLA 290

<PersNr>

<Wert>

10

Weitere LA zur StLA 290

Wegezeiten mit mehreren Tageslohnarten anlegen und abrechnen in LODAS.pdf (pdf) (Stand 22.07.2023)

Eine detaillierte Beschreibung zur Erfassung der Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen finden Sie im Dokument:

Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten abrechnen - Beispiele für LODAS (Dok.-Nr. 5303223)

3.2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)

Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV eine individuelle Kurzberatung/-einrichtung an.

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