Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG bis 2024
Aktuelle Änderungen |
|
06.08.2025 |
Titel geändert |
1 Über dieses Dokument
Wie Sie bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, KG oder OHG handelsrechtlich eine Bilanz und steuerlich eine Überschussermittlung erstellen. Beschrieben wird eine Umgehungsmöglichkeit bis einschließlich dem Jahr 2024.
2 Hintergrund
Eine Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG ist kraft Rechtsform buchführungspflichtig. Somit muss eine Bilanz erstellt und der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offengelegt werden. Steuerlich hat die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.
In Kanzlei-Rechnungswesen ist die Gewinnermittlungsart „Überschusseinkünfte“ nicht möglich. Darunter fallen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Als Umgehungsmöglichkeit kann eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden. Die Auswertung kann in Word angepasst werden.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2025
Für vermögensverwaltende Personengesellschaften können ab dem Wirtschaftsjahr 2025 Überschusseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung erstellt werden. Weitere Informationen: DATEV Vermietung und Verpachtung für vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG ab 2025 (Dok.-Nr. 1037109) |
Anpassung der Buchführung
Mit der Änderung der Gewinnermittlungsart sind in Kanzlei-Rechnungswesen keine Anpassungen der Buchführung verbunden. Somit müssen Sie in der Bilanz erfasste und noch nicht zugeflossene Forderungen in der Gewinnermittlung stornieren. Ebenso müssen Sie die Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt wurden in der Gewinnermittlung anpassen. |
3 Vorgehen
|
Um zu erfahren, wie Sie die notwendigen Einstellungen in den Stammdaten für eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG vornehmen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden. Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung. |
Stammdaten für vermögensverwaltende GmbH & Co. KG anlegen | |
Voraussetzung:
Der Bestand ist auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt. Der Jahresabschluss ist eröffnet. Die folgenden Einstellungen sind in den Stammdaten eingestellt:
|
|
Vorgehen: | |
1 |
Mandantenbestand im Jahresabschluss in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen öffnen. |
2 |
Im Menü: Stammdaten | Mandantendaten wählen. |
3 |
In der Übersicht in der Gruppe Mandantendaten Rechnungswesen: Auf den Eintrag Jahresabschluss doppelklicken. |
4 |
Im rechten Arbeitsbereich: Auf den Link erweiterte Einstellungen klicken. |
5 |
Im Bereich Abweichende Gewinnermittlung im Bereich: Kontrollkästchen Bereichsabweichende Gewinnermittlung aktivieren aktivieren. Wenn das Kontrollkästchen Bereichsabweichende Gewinnermittlung aktivieren inaktiv ist, Voraussetzungen prüfen. |
6 |
Im Hauptbereich Steuerrecht in der Liste Gewinnermittlungsart: Eintrag Einnahmenüberschussrechnung wählen. |
7 |
Auf Schließen klicken. |
8 |
Kontrollkästchen bei E-Bilanz deaktivieren. |
9 |
Im Bereich Steuerrecht in der Liste Abschlussart/Bilanzart: Eintrag EÜR wählen. |
10 |
Im Menü: Datei | Speichern & schließen wählen. |
Im Handelsrecht können bilanzielle Auswertungen ausgegeben werden, im Steuerrecht eine Einnahmenüberschussrechnung. |
Bereichslogik beachten
|
Tipp
Im Arbeitsblatt Jahresabschluss entwickeln und Jahresabschluss ausgeben ist es nicht möglich zwischen Handelsrecht und Steuerrecht zu wechseln. Wechseln Sie den Bereich in der Symbolleiste und rufen Sie das Arbeitsblatt erneut auf. |
Prüfen Sie, ob Korrekturbuchungen für die abweichende Gewinnermittlungsart notwendig sind. Gegebenenfalls müssen Sie über statistische Buchungen Forderungen und Verbindlichkeiten neutralisieren. Betroffen sind in der Bilanz erfasste noch nicht bezahlt Forderungen und Verbindlichkeiten.
4 Weitere Informationen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Gewinnermittlungsarten einstellen:
-
Vermögensverwaltende Gesellschaften mit Rechtsform GmbH & Co. KG, OHG oder KG
Weitere Informationen finden Sie im geöffneten Dokument.
-
Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit SKR14 für den BMEL-Jahresabschluss
Weitere Informationen: SKR14: REW91457 Es konnten keine passenden Auswertungsstrukturdaten (ASD) gefunden werden (Dok.-Nr. 1025248)
-
Einnahmenüberschussrechner mit Rechtsform Einzelunternehmen oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Weitere Informationen: EÜR: Abweichende Gewinnermittlungsart Bilanz aktivieren und Auswertungen ausgeben (Dok.-Nr. 1024331)
Tipp: Die Bereiche Handelsrecht und Steuerrecht sind vorhanden. Ändern Sie den Bereich Handelsrecht auf freien Bereich und wählen Sie dann als weiteren Rechnungslegungszweck Steuerrecht. Der erste Bereich ist der Bereich Steuerrecht.
Die erweiterten Einstellungen in den Stammdaten werden in dem nachfolgenden Dokument beschrieben: Erweiterte Einstellungen für den Jahresabschluss vornehmen (Dok.-Nr. 9273110)