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Aktuelle Änderungen

06.08.2025

Titel geändert

1 Über dieses Dokument

Wie Sie bei einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, KG oder OHG handelsrechtlich eine Bilanz und steuerlich eine Überschussermittlung erstellen. Beschrieben wird eine Umgehungsmöglichkeit bis einschließlich dem Jahr 2024.

2 Hintergrund

Eine Vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG ist kraft Rechtsform buchführungspflichtig. Somit muss eine Bilanz erstellt und der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offengelegt werden. Steuerlich hat die vermögensverwaltende GmbH & Co. KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.

In Kanzlei-Rechnungswesen ist die Gewinnermittlungsart „Überschusseinkünfte“ nicht möglich. Darunter fallen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Als Umgehungsmöglichkeit kann eine Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden. Die Auswertung kann in Word angepasst werden.

Hinweis
Ab dem Wirtschaftsjahr 2025

Für vermögensverwaltende Personengesellschaften können ab dem Wirtschaftsjahr 2025

Überschusseinkünfte aus Vermietung und Verpachtung erstellt werden.

Weitere Informationen: DATEV Vermietung und Verpachtung für vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG ab 2025 (Dok.-Nr. 1037109)

Hinweis
Anpassung der Buchführung

Mit der Änderung der Gewinnermittlungsart sind in Kanzlei-Rechnungswesen keine Anpassungen der Buchführung verbunden. Somit müssen Sie in der Bilanz erfasste und noch nicht zugeflossene Forderungen in der Gewinnermittlung stornieren. Ebenso müssen Sie die Verbindlichkeiten, die noch nicht bezahlt wurden in der Gewinnermittlung anpassen.

3 Vorgehen

Klick-Tutorial

Um zu erfahren, wie Sie die notwendigen Einstellungen in den Stammdaten für eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG, KG oder OHG vornehmen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden.

Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung.

Klick-Tutorial starten

Stammdaten für vermögensverwaltende GmbH & Co. KG anlegen
Voraussetzung:

Der Bestand ist auf den Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken umgestellt. Der Jahresabschluss ist eröffnet.

Die folgenden Einstellungen sind in den Stammdaten eingestellt:

  • Stammdaten | Mandantendaten | Unternehmen/Vereinigung

    • Unternehmensform: GmbH & Co. KG, KG oder OHG

  • Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen

    • Beginn: 01.01.2020 oder höher

    • DATEV-Standardkontenrahmen: kein SKR14

    • Rechtsform: GmbH & Co. KG, KG oder OHG

    • Gewinnermittlungsart: Bilanz

    • Bereiche: Handelsrecht und Steuerrecht

  • Stammdaten | Mandantendaten | Jahresabschluss

    • Einkunftsart: sonstige Fälle

Vorgehen:
1

Mandantenbestand im Jahresabschluss in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen öffnen.

2

Im Menü: Stammdaten | Mandantendaten wählen.

3

In der Übersicht in der Gruppe Mandantendaten Rechnungswesen: Auf den Eintrag Jahresabschluss doppelklicken.

4

Im rechten Arbeitsbereich: Auf den Link erweiterte Einstellungen klicken.

5

Im Bereich Abweichende Gewinnermittlung im Bereich: Kontrollkästchen Bereichsabweichende Gewinnermittlung aktivieren aktivieren.

Wenn das Kontrollkästchen Bereichsabweichende Gewinnermittlung aktivieren inaktiv ist, Voraussetzungen prüfen.

6

Im Hauptbereich Steuerrecht in der Liste Gewinnermittlungsart: Eintrag Einnahmenüberschussrechnung wählen.

7

Auf Schließen klicken.

8

Kontrollkästchen bei E-Bilanz deaktivieren.

9

Im Bereich Steuerrecht in der Liste Abschlussart/Bilanzart: Eintrag EÜR wählen.

10

Im Menü: Datei | Speichern & schließen wählen.

Im Handelsrecht können bilanzielle Auswertungen ausgegeben werden, im Steuerrecht eine Einnahmenüberschussrechnung.

Hinweis
Bereichslogik beachten
  • Stapel mit Bereichszuordnung alle Bereiche:
    Erfassen Sie Buchungen, die sowohl die Bilanz als auch die EÜR betreffen.

  • Stapel mit Bereichszuordnung nur Handelsrecht:
    Erfassen Sie nur Buchungen, die die Handelsbilanz betreffen.

  • Stapel mit Bereichszuordnung nur Steuerrecht:
    Erfassen Sie Korrekturbuchungen für die EÜR (Überschussermittlung).

Hinweis
Tipp

Im Arbeitsblatt Jahresabschluss entwickeln und Jahresabschluss ausgeben ist es nicht möglich zwischen Handelsrecht und Steuerrecht zu wechseln.

Wechseln Sie den Bereich in der Symbolleiste und rufen Sie das Arbeitsblatt erneut auf.

Prüfen Sie, ob Korrekturbuchungen für die abweichende Gewinnermittlungsart notwendig sind. Gegebenenfalls müssen Sie über statistische Buchungen Forderungen und Verbindlichkeiten neutralisieren. Betroffen sind in der Bilanz erfasste noch nicht bezahlt Forderungen und Verbindlichkeiten.

4 Weitere Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für die verschiedenen Bereiche unterschiedliche Gewinnermittlungsarten einstellen:

  1. Vermögensverwaltende Gesellschaften mit Rechtsform GmbH & Co. KG, OHG oder KG

    Weitere Informationen finden Sie im geöffneten Dokument.

  2. Land- und forstwirtschaftlichen Betrieben mit SKR14 für den BMEL-Jahresabschluss

    Weitere Informationen: SKR14: REW91457 Es konnten keine passenden Auswertungsstrukturdaten (ASD) gefunden werden (Dok.-Nr. 1025248)

  3. Einnahmenüberschussrechner mit Rechtsform Einzelunternehmen oder Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

    Weitere Informationen: EÜR: Abweichende Gewinnermittlungsart Bilanz aktivieren und Auswertungen ausgeben (Dok.-Nr. 1024331)
    Tipp: Die Bereiche Handelsrecht und Steuerrecht sind vorhanden. Ändern Sie den Bereich Handelsrecht auf freien Bereich und wählen Sie dann als weiteren Rechnungslegungszweck Steuerrecht. Der erste Bereich ist der Bereich Steuerrecht.

Die erweiterten Einstellungen in den Stammdaten werden in dem nachfolgenden Dokument beschrieben: Erweiterte Einstellungen für den Jahresabschluss vornehmen (Dok.-Nr. 9273110)

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