PayPal: Rückwirkend Umsätze übernehmen
1 Über dieses Dokument
Sie nutzen im DATEV-Rechnungswesen-Programm den DATEV Zahlungsdatenservice für PayPal und bekommen aktuelle Umsätze bereitgestellt. Rückwirkend sollen frühere Umsätze (z. B. ab Jahresanfang) bereitgestellt werden.
Beispiel: Nachträgliche Übernahme Sie haben zum 01.07. des aktuellen Jahres den DATEV Zahlungsdatenservice für PayPal angelegt und ab diesem Zeitpunkt Umsätze abgerufen. Die Umsätze sind ggf. schon gebucht. Nachträglich sollen Umsätze ab 01.01. übernommen werden, um auch diese über den DATEV Zahlungsdatenservice für PayPal zu buchen. |
2 Vorgehen
Neuanlage
Wenn das PayPal-Konto unter Stammdaten | Zahlungsdienstleister noch nicht angelegt ist, kann direkt bei der Erstanlage das Datum zurückgesetzt werden. Anleitung: PayPal: Einrichtung im DATEV-Rechnungswesen-Programm (Dok.-Nr. 1001077) |
Um PayPal-Umsätze rückwirkend in das DATEV-Rechnungswesen-Programm zu übernehmen, muss das PayPal-Konto gelöscht und neu angelegt werden.
Die Berechtigung für DATEV eG muss durch den Kontoinhaber erneut erteilt werden. Umsätze können maximal für die letzten 3 Jahre bereitgestellt werden. Wenn Umsätze für Vorjahre geholt werden sollen, führen Sie die Abhilfe im Vorjahr durch. Im aktuellen Wirtschaftsjahr muss das PayPal-Konto anschließend unter Stammdaten | Zahlungsdienstleister mit Klick auf Synchronisieren mit RZ aktualisiert werden.
Berechnung
Durch die rückwirkende Abholung fallen ggf. einmalig höhere Kosten an. Die Preise entnehmen Sie der aktuell gültigen DATEV-Preisliste.
PayPal-Konto löschen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
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Stammdaten | Zahlungsdienstleister wählen. |
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3 |
Mit der rechten Maustaste auf das zu löschende PayPal-Konto klicken und Löschen wählen.
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4 |
Meldung #REW92105 mit Ja bestätigen. |
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Das PayPal-Konto wurde gelöscht. |
PayPal-Konto in den Stammdaten neu anlegen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mandantenbestand im DATEV-Rechnungswesen-Programm öffnen. |
2 |
Stammdaten | Zahlungsdienstleister wählen. |
3 |
Folgende Informationen werden benötigt:
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4 |
Im Feld Umsätze übernehmen ab eintragen, ab wann die Umsätze von PayPal abgeholt werden sollen (Abholung bis zu 3 Jahre in die Vergangenheit möglich). |
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Nach dem Akzeptieren der Geschäftsbedingungen und Klick auf Kostenpflichtig anlegen wird das PayPal-Konto im DATEV-Rechenzentrum angelegt. |
6 |
FIBU-Konto verknüpfen. |
Berechtigung erteilen | |
Vorgehen: | |
Damit DATEV eG die Kontoumsätze täglich automatisiert abrufen kann, muss vom Kontoinhaber einmalig eine Berechtigung im PayPal-Account erteilt werden. Anleitung: Berechtigung zum Abruf von PayPal-Umsätzen erteilen (Dok.-Nr. 1001221) Nach Erteilung der Berechtigung ruft DATEV die PayPal-Umsätze direkt ab. |