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Aktuelle Änderungen

19.03.2025

Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument finden Sie Besonderheiten der frühen SV-Fälligkeit bei Datenübernahmen oder Geschäftsaufgabe bei Mandanten im Schätzverfahren in Lohn und Gehalt.

2 Hintergrund

Bei der Datenübernahme von Mandanten, die am Schätzverfahren teilnehmen, muss Folgendes beachtet werden: Damit Lohn und Gehalt im Umstellungsmonat die Differenzen zwischen der Schätzung und der tatsächlichen Abrechnung korrekt ermitteln kann, ist ein Vortrag der geschätzten oder der zu schätzenden Werte in den Mandantendaten notwendig. Noch offene Differenzen zwischen der Schätzung und der tatsächlichen Abrechnung Vormonat können in Lohn und Gehalt vorgetragen und übermittelt werden.

3 Datenübernahme per Erstbestückung aus dem DATEV-Rechenzentrum - LODAS

Mit der Erstbestückung werden alle relevanten Daten für die Schätzung aus dem DATEV-Rechenzentrum übernommen.

Beachten Sie:

Damit die Differenzen zwischen der Schätzung und der tatsächlichen Abrechnung korrekt ermittelt und auch gemeldet werden können, muss in Lohn und Gehalt eine Schätzung erstellt werden.

Die Schätzung eines Monats muss vor dem zugehörigen Monatsabschluss in Lohn und Gehalt gesendet werden. Wenn der Monat abgeschlossen ist, für den die Werte der Schätzung abgegeben werden sollen, ist eine Übermittlung nur über das SV-Meldeportal möglich.

Schätzung in Lohn und Gehalt erstellen
Vorgehen:
1

Auf Mandantenebene im Menü: Abrechnung | Beitragsnachweis-Schätzung wählen.

Im Fenster Beitragsnachweis-Schätzung werden die vom DATEV-Rechenzentrum übernommene Daten angezeigt.

2

Schaltfläche Weitergeben klicken. Das Fenster Daten senden öffnet sich.

3

Auf OK klicken.

Die Daten werden an das DATEV-Rechenzentrum gesendet.

Hinweis
Schätzungen in das DATEV-Rechenzentrum senden ohne Übermittlung an Sozialversicherungsträger

Wenn die Schätzungen nicht erneut an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden sollen: Vor dem Senden auf Mandantenebene im Menü: Extras | Einstellungen, Registerkarte Mandant in der Gruppe Verarbeitung im Rechenzentrum das Kontrollkästchen Testmandant aktivieren. Das Kontrollkästchen deaktivieren, nachdem die Schätzungen in das DATEV-Rechenzentrum gesendet wurden.

3.1 Einstellungen für die Schätzung, die bei der Erstbestückung übernommen werden

Lohn und Gehalt berücksichtigt bei der Erstbestückung die in LODAS hinterlegten Einstellungen zum Thema Schätzung. Folgende Kontrollkästchen unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten, Registerkarte Beitragsnachweis/DEÜV in der Gruppe Zusätzliche Optionen für das Schätzverfahren werden analog der Einstellungen im DATEV-Rechenzentrum automatisch aktiviert:

  • Automatische Schätzung der Beitragsnachweise für den Folgemonat mit dem Monatsabschluss durchführen

  • Dialog zur Bearbeitung der Schätzwerte beim Monatsabschluss anzeigen

  • Austritte von Arbeitnehmern berücksichtigen

3.2 Werte, die für die Schätzung übernommen werden

Damit Lohn und Gehalt eine korrekte Schätzung entsprechen der Schätzung aus LODAS erstellen kann, werden bei der Erstbestückung die benötigten Werte pro Krankenkasse unter Mandantendaten | Vortragswerte Schätzung in folgende Ordner übernommen:

  • SV-Beiträge Vormonat

    Die abgerechneten SV-Werte des Vormonats sind die Basis für die Schätzung des aktuellen Abrechnungsmonats. Diese SV-Werte werden bei der Erstbestückung in dem Ordner SV-Beiträge Vormonat übernommen.

  • Differenzen SV-Beiträge aus Vormonat

    Hier finden Sie die Differenzen, die sich zwischen der Schätzung und der tatsächlichen Abrechnung aus dem Vormonat im DATEV-Rechenzentrum ergeben haben.

    Die hier erfassten Differenzen werden bei der Schätzung in Lohn und Gehalt automatisch berücksichtigt und gemeldet.

Hinweis
Hinweis

Differenzen aus dem Vormonat können nur auf diesem Weg berücksichtigt werden. Wie im Kapitel Datenübernahme per Erstbestückung aus dem Rechenzentrum beschrieben eine Schätzung für den aktuellen Abrechnungsmonat erstellen.

3.3 Parallelabrechnung mit LODAS

Trotz der Datenübermittlungspflicht besteht die Möglichkeit, Abrechnungen für eine Übergangszeit parallel mit Lohn und Gehalt und LODAS durchzuführen. Damit Daten nicht aus beiden Systemen an die jeweiligen Institutionen weitergeleitet werden, besteht in Lohn und Gehalt die Möglichkeit, einen Mandanten als Testmandanten zu führen.

Mit LODAS parallel abrechnen
Vorgehen:
1

Auf Mandantenebene im Menü: Extras | Einstellungen, Registerkarte Mandant wählen.

2

In der Gruppe Verarbeitung im Rechenzentrum Kontrollkästchen Testmandant aktivieren.

Damit wird ein normaler Abrechnungsbetrieb simuliert. Die Daten werden zwar in das DATEV-Rechenzentrum gesendet, werden dort allerdings nicht an die Institutionen weitergeleitet.

Parallelabrechnung beenden
Vorgehen:

Wenn Mandanten nur noch mit Lohn und Gehalt abgerechnet werden, das Kontrollkästchen Testmandant deaktivieren.

Die Datensätze, die an das DATEV-Rechenzentrum übermittelt werden, werden an die jeweiligen Institutionen gesendet.

4 Datenübernahme per Sicherung von Lohn und Gehalt zu Lohn und Gehalt

Bei der Sicherung werden alle Daten für die Schätzung übernommen. Prüfen Sie, ob der Vorberater bereits eine Schätzung durchgeführt hat, z. B. über die Auswertungen. Eine Schätzung über Abrechnung | Beitragsnachweisschätzung durchführen und an das DATEV-Rechenzentrum senden.

Beachten Sie:

Die Schätzung eines Monats muss vor dem zugehörigen Monatsabschluss gesendet werden. Wenn der Monat abgeschlossen ist, für den die Werte der Schätzung abgegeben werden sollen, ist eine Übermittlung nur über das SV-Meldeportal möglich.

5 Systemwechsel / Datenübernahme von einem Fremdsystem

Damit Lohn und Gehalt im Umstellungsmonat die korrekten Differenzen zwischen der Schätzung des Fremdsystems und dem abgerechneten Monat ermitteln kann, müssen die vom Vorprogramm ermittelten Werte für jede Krankenkasse erfasst werden. Im Menü: Mandantendaten | Vortragswerte Schätzung wählen. Über das Symbol (Krankenkasse neu) werden alle Krankenkassen angezeigt, die unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Gesetzliche Krankenkasse erfasst wurden.

Ablauf
1. SV-Beiträge Vormonat vortragen

Die abgerechneten Sozialversicherungswerte aus dem letzten abgerechneten Monat werden erfasst. Diese Werte bilden die Basis für die Schätzung des aktuellen Abrechnungsmonats.

Beiträge, die auf Einmalbezüge oder für ausgetretene Mitarbeiter angefallen sind, können in den jeweiligen Spalten je Beitragsgruppe erfasst werden. Diese Werte werden von den Abrechnungswerten abgezogen, der Basiswert wird entsprechend gekürzt.

2. Differenzen SV-Beiträge aus Vormonat vortragen

Die Differenzen je Krankenkasse, die sich zwischen der letzten Schätzung und der tatsächlichen Abrechnung ergeben haben und noch an die Krankenkasse zu melden sind, erfassen.

Die erfassten Differenzen werden bei der nächsten Schätzung automatisch berücksichtigt und in der Auswertung Beitragsn.- Erläuterung unter Restbeitragsberechnung (Vormonat) in der Spalte Restbetrag ausgewiesen.

Auswertung zu erreichen über Auswertungen | Mandantenauswertungen, in der Liste Art der Auswertung: Beitragsn. – Erläuterung wählen.

Beachten Sie:

Die Differenzen aus dem Vormonat werden nur auf diesem Weg berücksichtigt.

3. Schätzung erstellen

Für die korrekte Bearbeitung der Schätzung muss in Lohn und Gehalt eine Schätzung erstellt werden. Der Vortrag der Werte alleine reicht nicht.

Beachten Sie:

Die Schätzung eines Monats muss vor dem zugehörigen Monatsabschluss gesendet werden. Wenn der Monat abgeschlossen ist, für den die Werte der Schätzung abgegeben werden müssen, ist eine Übermittlung nur über das SV-Meldeportal möglich.

Schätzung erstellen
Vorgehen:
1

Auf Mandantenebene im Menü: Abrechnung | Beitragsnachweis-Schätzung wählen.

Im Fenster Beitragsnachweis-Schätzung werden die vom DATEV-Rechenzentrum übernommenen Daten angezeigt.

Wenn im Fenster Beitragsnachweis-Schätzung trotz erfasster Werte unter SV-Beiträge Vormonat bei der Schätzung nur 0-EUR-Beträge ausgewiesen werden: Schaltfläche Löschen klicken und anschließend auf Erstellen. Dadurch wird eine neue Schätzung mit den vorgetragenen Werten erstellt.

2

Schaltfläche Weitergeben klicken.

Das Fenster Daten senden öffnet sich.

3

Auf OK klicken.

Die Daten werden an das DATEV-Rechenzentrum gesendet.

Hinweis
Schätzungen in das DATEV-Rechenzentrum senden ohne Übermittlung an Sozialversicherungsträger

Wenn die Schätzungen nicht erneut an die Sozialversicherungsträger übermittelt werden sollen: Vor dem Senden auf Mandantenebene im Menü: Extras | Einstellungen, Registerkarte Mandant in der Gruppe Verarbeitung im Rechenzentrum das Kontrollkästchen Testmandant aktivieren. Das Kontrollkästchen deaktivieren, nachdem die Schätzungen in das DATEV-Rechenzentrum gesendet wurden.

6 Betriebstätigkeit einstellen

Ein Mandant beendet den Betrieb z. B. zum 31. Mai. Um die Differenzen zwischen der Schätzung und der tatsächlichen Abrechnung Mai an die Krankenkassen zu übermitteln, ist eine Schätzung für den Monat Juni erforderlich.

Differenzen an die Krankenkasse weitergeben
Vorgehen:
1

Auf Mandantenebene im Menü: Abrechnung | Beitragsnachweis-Schätzung wählen und Schaltfläche Krankenkassenübergreifende Änderung klicken.

2

Änderungsgrund erfassen und unter Prozentsatz den Wert -100 % hinterlegen. Auf OK klicken.

3

Auf Weitergeben klicken. Über die Schaltfläche Daten senden Beitragsnachweise an das DATEV-Rechenzentrum senden.

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