Öffentlicher Dienst - Allgemeines, Änderungen und Neuerungen im Überblick
Aktuelle Änderungen |
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26.08.2025 |
Kapitel 11.1 „Beschluss der Bundeskommission 07/2025 vom 06. Juni 2025“: |
14.08.2025 |
Kapitel 4.1„TVöD: Tarifeinigung 2025/2026/2027“: Freigabe Datum und Umsetzung in LODAS ergänzt. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Hintergrundinformationen zu Neuerungen und wichtigen aktuellen Themen im Öffentlichen Dienst – laufend aktualisiert.
Überblick über die von DATEV gepflegten Tarife und übergreifende Themen
Überblick über die von DATEV gepflegten Tarife: Öffentlicher Dienst - Übersicht Tarife und übergreifende Themen (Dok.-Nr. 5304994) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich) |
2 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie z. B. bei einer individuellen Berechnung Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Dienstleistung im DATEV-Auftragsservice:
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Für Steuerberater: Informationen und Buchung
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Für Unternehmer: Informationen und Buchung
Einrichtungen zur Lohnabrechnung öffentlicher Dienst und der flexiblen Tarifunterstützung (FTU) werden vom kostenpflichtigen DATEV Außendienst übernommen.
Senden Sie bei Bedarf einen Servicekontakt mit dem Betreff „Einrichtung im Öffentlichen Dienst“ oder „FTU-Flexible Tarifunterstützung – Außendienstanfrage“:
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DATEV Servicekontakt aufrufen: Am unteren Ende von DATEV Hilfe-Center unter der Registerkarte Kundensupport auf die Schaltfläche Servicekontakt anlegen klicken.
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Anleitung: Servicekontakt anlegen (Dok.-Nr. 1071593)
3 Personalstandstatistik 2025
Mit der Abrechnung Mai 2025 erhalten Sie die Auswertung 350 Personalstandstatistik öffentlicher Dienst vorab als Prüfliste. Evtl. erforderliche Änderungen zur Personalstandstatistik 2025 erfassen Sie im Bearbeitungsmonat Juni 2025.
In DATEV LODAS wird der elektronische Meldedatensatz (Auswertung 387 Datenbereit. Personalstandstatistik ÖD) ab dem Jahr 2025 im csv-Format erstellt. Dadurch ist das Einspielen über das .CORE-Webportal der statistischen Ämter komfortabel möglich.
Das neue Meldefeld für die Satzart (01 = Beschäftigte des öffentlichen Dienstes) ist automatisch im Meldedatensatz enthalten. Hierzu ist keine Eingabe in DATEV LODAS erforderlich.
Die seit dem Jahr 2025 neu eingeführte BerichtseinheitsID erfassen Sie beim Einspielen der Meldedatei direkt im .CORE-Webportal.
Bei Fragen zur Nutzung des .CORE-Webportals kann DATEV keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den dort zuständigen Ansprechpartner.
In der aktuellen Datensatzbeschreibung zum .CORE-Webportal sind folgende Erfassungsfelder (EF) nicht mehr enthalten: EF15, EF22-2, EF24, EF26, EF46.
Evtl. Eingaben in DATEV LODAS sowie Lohnabrechnungswerte, die diese Erfassungsfelder betreffen, fließen nicht in den elektronischen Meldedatensatz ein.
Weitere Informationen zur Personalstandstatistik finden Sie hier:
Öffentlicher Dienst – Personalstandstatistik (Eingaben in DATEV LODAS)
Öffentlicher Dienst – Personalstandstatistik (Hintergrundinformationen)
4 TVöD
4.1 TVöD: Tarifeinigung 2025/2026/2027
Bereitstellung seit 14.08.2025
Die geänderten Entgelttabellen stehen seit 14.08.2025 im DATEV-Rechenzentrum bereit. Die geänderten Entgelttabellen werden in LODAS nicht automatisch angezeigt. Rufen Sie die Entgelttabellen neu ab. Anleitung: Öffentlicher Dienst - Entgelttabellen |
Die geänderten Entgelttabellen werden im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt.
Nach der Bereitstellung wird mit der nächsten Abrechnung eine automatische Nachberechnung angestoßen.
Die automatische Nachberechnung wird für alle beschäftigten Mitarbeitenden angestoßen.
Ausgeschiedene Mitarbeitende werden nicht automatisch nachberechnet. Für ausgeschiedene Mitarbeiter kann eine Nachberechnung 1/96 angestoßen werden.
Anleitung für die Nachberechnung: Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr
Weitere Informationen zur Tarifänderung finden Sie demnächst hier:
Öffentlicher Dienst – TVöD (Bund/VKA, TV-V) – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304965) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
Keine automatische Abrechnung von Zulagen
Die automatische Abrechnung von Zulagen wird programmseitig nicht unterstützt! Hierfür steht Ihnen die flexible Tarifunterstützung (FTU) zur Verfügung. Im FTU können Zulagen unter Mandantendaten | Entgeltkomponenten | Zulagen übergreifend für alle Arbeitnehmer angelegt und verwaltet werden. Die angelegten Zulagen können den einzelnen Personalnummern unter Personaldaten | Entgeltkomponenten | Zulagen zugeordnet werden. Eine Änderung der Zulagen erfolgt übergreifen auf Mandantenebene und spart somit viel Zeit. Alternativ können Sie die Zulagen nach wie vor unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge in der Gruppe Brutto-Bezüge mit einer eigenen Lohnart je Mitarbeiter hinterlegen. Informationen zum FTU finden Sie in folgenden Dokumenten: |
Am 06.04.2025 haben Arbeitgeber und Gewerkschaften eine Einigung im TVöD von Bund und Kommunen erzielt.
Die Einigung umfasst unter anderem eine lineare Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent. Die Entgelterhöhung wird in zwei Schritten durchgeführt. Weitere Verbesserungen werden in den Bereichen Arbeitszeit und Sonderzahlungen umgesetzt. Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 27 Monate ab dem 1. Januar 2025 bis mindestens zum 31. März 2027.
Die vereinbarte Erklärungsfrist endet mit Ablauf des 14. Mai 2025. Hinweise zur Zahlbarmachung der erhöhten Entgelte werden nicht vor Ablauf der Erklärungsfrist bekanntgegeben.
Nach Abschluss der Redaktionsverhandlungen wird zu den erarbeiteten Änderungstarifverträgen ein Einführungsrundschreiben erstellt. Zudem werden einzelne Regelungen über gesonderte Rundschreiben bekanntgegeben.
Informationen zur vorläufigen Tarifeinigung:
Das Redaktionsverfahren für die Tarifbeschäftigten des Bundes wurde am 14. Juli 2025 abgeschlossen.
Informationen zur Umsetzung der Tarifeinigung finden Sie vorbehaltlich des Unterschriftsverfahrens hier:
Rundschreiben des BMI vom 15.07.2025
Der Abschluss gilt nur für die Tarifbeschäftigten des Bundes nicht für den VKA. Die Redaktionsverhandlungen für den TVöD VKA laufen noch.
Der Termin für die Programmanpassung zu den geänderten Tariftabellen im Rechenzentrum ist deshalb noch offen.
Die Redaktionsverhandlungen für die Beschäftigten im TVöD VKA sind abgeschlossen.
Wir werden die Tarifänderungen unverzüglich im DATEV-Rechenzentrum freigeben.
Wenn ein Termin für die Übergabe im DATEV-Rechenzentrum festgelegt ist, informieren wir an dieser Stelle.
Die geänderten Entgelttabellen stehen voraussichtlich ab 14.08.2025 im DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung.
Wenn sich etwas an diesem Termin ändert, informieren wir an dieser Stelle.
4.2 TVöD: Tarifeinigung 2023/2024 inkl. TV-Inflationsausgleich
Am 22.04.2023 wurden die Tarifverhandlungen beendet. Es wurden folgende Änderungen beschlossen:
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Erhöhung der Tabellenentgelte
-
Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich, Anlage 2)
Umsetzung in LODAS :
Weitere Informationen zur Umsetzung der Tarifeinigung und der Inflationsausgleichszahlungen finden Sie hier: Öffentlicher Dienst – TvöD (Bund/VKA, TV-V) – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304965) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
5 Dezember-Abrechnung bei SV-freien Arbeitnehmern fehlerhaft
Im Zeitraum vom 28.11.2024 bis 29.11.2024, 11:30 Uhr gab es einen Fehler bei der Abrechnung der Dezember-Abrechnung 2024.
Für SV-freie Arbeitnehmer wurde in diesem Zeitraum die Lohnsteuer zu niedrig berechnet.
Prüfen Sie die Abrechnung Dezember 2024.
Weitere Informationen:
6 Tarifsparte Sozial- und Erziehungsdienst: Verkürzung Stufenlaufzeiten und Entgelterhöhung Gruppe S9 ab 10/2024
In der Tarifsparte Sozial-/Erziehungsdienst wird bei folgenden Tarifen die Stufenlaufzeit ab 10/2024 reduziert:
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TVöD
-
DRK-RTV
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AVR Caritas
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TV-L
Zudem erhöht sich das Bruttoentgelt von Beschäftigten in der Entgeltgruppe S 9 je nach Erfahrungsstufe. Das betrifft zum Beispiel Erzieher und Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger und Heilerziehungspflegerinnen mit fachlich koordinierenden Aufgaben sowie Heilpädagogen und Heilpädagoginnen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.
Die Änderung tritt zum 01.10.2024 in Kraft.
Die Entgelttabellen werden bzw. sind im Rechenzentrum angepasst. Die Anleitung zum Abruf der Entgelttabellen in LODAS finden Sie im Dokument Öffentlicher Dienst - Entgelttabellen (Dok.-Nr. 9272971).
Zur geänderten Stufenlaufzeit muss im Bearbeitungsmonat 10/2024 die Stufe und das Gültig-ab-Datum für die Mitarbeiter neu erfasst werden.
Anleitung: Öffentlicher Dienst – Sozial-/Erziehungsdienst: Verkürzung der Stufenlaufzeiten ab 10/2024
7 TV-H: Änderungen 2024/2025
7.1 Tarifabschluss 2025
Mit dem Tarifabschluss vom 15. März 2025 für die Beschäftigten des Landes Hessen haben sich die Tarifvertragsparteien auf Entgelterhöhungen in zwei Schritten verständigt.
Im Einzelnen legten sich die Tarifvertragsparteien auf Folgendes fest:
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Zum 01. Februar 2025 steigen die Entgeltwerte der allgemeinen Tabelle um 200 EUR.
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Zum 01. August 2025 steigen die Entgelte um weitere 5,5 %.
-
Die Jahressonderzahlung wird 2025 auf 60 % (EG 9a bis 16) und 90 % (EG 1 bis 8) angehoben.
Die Entgelte der Praktikanten und Auszubildenden steigen zum 1. Februar 2025 um 100 EUR und zum 1. August 2025 um weitere 50 EUR.
Weitere Informationen zum TV-H finden Sie hier: Öffentlicher Dienst – TV-H – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304975) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
7.2 TV Inflationsausgleich 2024
In der dritten Verhandlungsrunde am 15. März 2024 konnten die Gewerkschaften und das Land Hessen eine Tarifeinigung erzielen. Diese beinhaltet unter anderem den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich).
Informationen zur Umsetzung der Inflationsausgleichzahlungen finden Sie hier: Öffentlicher Dienst – TV-H – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr.: 5304975) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
8 Beamte: Änderungen 2023/2024/2025
Mit dem Gesetz zur Anpassung der Bezüge 2024/2025 wurden in einigen Bundesländern die ersten Gesetzentwürfe vorgelegt.
Sobald die Gesetzentwürfe offiziell verabschiedet sind, erhalten Sie weitere Informationen zur Programmumsetzung in LODAS: Öffentlicher Dienst – Beamte – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304962) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
Aktueller Stand der Besoldungsanpassung in den einzelnen Bundesländern:
Bundesland |
Gesetzestext |
Programmfreigabe |
Bundesbeamte |
Gesetz wurde verabschiedet. |
Am 08.02.2024. |
Sachsen |
Gesetz veröffentlicht am 02.05.2024. |
Am 06.06.2024. |
Bayern |
Gesetz veröffentlicht am 15.07.2024. |
Am 18.07.2024. |
Mecklenburg-Vorpommern |
Gesetz veröffentlicht am 16.07.2024. |
Am 25.07.2024. |
Brandenburg |
Gesetz veröffentlicht am 21.06.2024. |
Am 04.07.2024. |
Rheinland-Pfalz |
Gesetz veröffentlicht am 03.05.2024. |
Am 13.06.2024. |
Saarland |
Gesetz veröffentlicht am 24.04.2024. |
Am 25.07.2024. |
Sachsen-Anhalt |
Gesetz veröffentlicht am 15.10.2024. |
Am 21.11.2024. |
Schleswig-Holstein |
Gesetz veröffentlicht am 19.07.2024. |
Am 22.08.2024. |
Thüringen |
Gesetz veröffentlicht am 18.07.2024. |
Am 15.08.2024. |
Baden-Württemberg |
Gesetz veröffentlicht am 23.10.2024. |
Am 29.10.2024. |
Berlin |
Gesetz veröffentlicht am 20.12.2024. |
Am 18.02.2025. |
Bremen |
Gesetz veröffentlicht am 10.10.2024. |
Am 29.10.2024. |
Hamburg |
Gesetz veröffentlicht am 16.10.2024.
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Am 07.11.2024. |
Hessen |
Gesetz wurde verabschiedet am 24.06.2024. Der Hessische Landtag hat mit dem Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 vom 6. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 17) die Anpassung der Besoldung und Versorgung zum 1. August 2025 auf den 1. Dezember 2025 verschoben – unter Beibehaltung des am 24. Juni 2024 beschlossenen Erhöhungssatzes von 5,5 %. |
Am 18.07.2024 und Am 17.07.2025 |
Niedersachsen |
Gesetz beschlossen am 25.09.2024.
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Am 29.10.2024 |
Nordrhein-Westfalen |
Gesetz verabschiedet am 10.10.2024. |
Am 31.10.2024. |
Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise werden Beamten, Richtern und Soldaten in einigen Bundesländern eine einmalige Sonderzahlung und monatliche Sonderzahlungen gewährt.
Anleitung zum Erfassen der Sonderzahlungen: Öffentlicher Dienst – Beamte: Inflationsausgleichszahlungen – Beispiele für LODAS
Die geänderten Besoldungstabellen stehen Ihnen ab den oben genannten Terminen für den Abruf in LODAS aus dem DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung. Rufen Sie die aktuellen Besoldungstabellen bei geschlossenem Mandanten über den Menüpunkt Mandant | Daten holen | Besoldungstabellen ab.
Erfassen Sie mit dem aktuellen Abrechnungsmonat für die abgerechneten Monate eine manuelle Nachberechnung.
Die Nachberechnung erfassen Sie für betroffene Mitarbeiter in den Bewegungsdaten | Erfassungstabellen, Registerkarte Nachberechnung Standard (Pers.-Nr., Wert 1 und BS 96).
Wenn der Familienzuschlag manuell erfasst wurde, ändern Sie den erfassten Betrag entsprechend den Besoldungsanpassungen.
Eine Anleitung zum Familienzuschlag finden Sie für das jeweilige Bundesland hier:
Öffentlicher Dienst – Beamte – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304962) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
8.1 Bundesbeamte 2023/2024
Im Zuge des Gesetzes zum BBVAnpÄndG 2023/2024 werden ab 01. März 2024 die Bezüge der Bundesbeamten um 200,00 Euro und sodann um 5,3 % erhöht.
Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird Beamten, Richtern und Soldaten außerdem für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 Euro und für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine monatliche Sonderzahlung in Höhe von je 220,00 Euro gewährt.
Weitere Informationen zur Besoldungsanpassung: Öffentlicher Dienst – Beamte – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr.: 5304962) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
Anleitung zum Erfassen der Sonderzahlungen: Öffentlicher Dienst – Beamte: Inflationsausgleichszahlungen – Beispiele für LODAS
9 TV-L: Tarifeinigung am 09. Dezember 2023
In der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder vom 09. Dezember 2023 wurden unter anderem folgende Änderungen beschlossen:
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Inflationsausgleichs-Einmalzahlung zum frühestmöglichen Zeitpunkt
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Inflationsausgleichs-Monatszahlung in den Monaten Januar 2024 bis Oktober 2024
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Erhöhung der Tabellenentgelte 2024/2025
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Erhöhung der Zulagen 2024/2025
Ausführliche Informationen: Öffentlicher Dienst - TV-L - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304964) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
10 AVR Diakonie: Änderungen ab 2024/2025
10.1 Diakonie Bayern
Mit der Sechsten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung — 6. PflegeArbbV) wurde die Erhöhung des Pflegemindestlohns in 2024/2025 beschlossen. Diese Verordnung wurde am 04.12.2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Weitere Informationen:
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Öffentlicher Dienst – AVR-Diakonie – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304961) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Bayern hat mit dem Beschluss vom 13. Juli 2023 über die Entgelterhöhungen ab 01.07.2024 und 01.12.2024 und über die Inflationsausgleichszahlung 2024 informiert.
Die geänderten Entgelttabellen mit der Tariferhöhung stehen Ihnen mit der Programmfreigabe ab 14. Dezember 2023 für den Abruf in LODAS im DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung.
Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst – AVR-Diakonie – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304961) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
10.2 AVR Diakonie Deutschland
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland hat mit dem Beschluss vom 12. Dezember 2024 über die Entgelterhöhung ab 01.03.2025 und ab 01.07.2025 informiert.
Die geänderten Entgelttabellen mit der Tariferhöhung stehen Ihnen mit der Programmfreigabe seit 27. Februar 2025 für den Abruf in LODAS im DATEV-Rechenzentrum zur Verfügung.
Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst - AVR-Diakonie - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304961) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
11 AVR Caritas
11.1 Beschluss der Bundeskommission 07/2025 vom 06. Juni 2025
Bereitstellung seit 26.08.2025
Die geänderten Entgelttabellen stehen seit 26.08.2025 im DATEV-Rechenzentrum bereit. Die geänderten Entgelttabellen werden in LODAS nicht automatisch angezeigt. Rufen Sie die Entgelttabellen neu ab. Anleitung: Öffentlicher Dienst - Entgelttabellen (Dok.-Nr. 9272971) |
Mit Beschluss der Bundeskommission vom 06. Juni 2025 wurde unter anderem folgender Beschluss gefasst:
Tarifrunde 2025/2026 Teil I
Alle Regionalkommissionen (RK) haben getagt.
Die RK Ost hat die allgemeine Tarifrunde im Rahmen ihres Eckpunktebeschlusses bestätigt.
Die Erhöhungen werden im RK Ost erst zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt.
Alle anderen Regionen haben die Beschlüsse der Bundeskommission zum 01. Juli 2025 übernommen.
Die geänderten Entgelttabellen werden im DATEV-Rechenzentrum bereitgestellt.
Nach der Bereitstellung wird mit der nächsten Abrechnung eine automatische Nachberechnung angestoßen.
Die automatische Nachberechnung wird für alle beschäftigten Mitarbeitenden angestoßen.
Ausgeschiedene Mitarbeitende werden nicht automatisch nachberechnet. Für ausgeschiedene Mitarbeiter kann eine Nachberechnung 1/96 angestoßen werden.
Anleitung für die Nachberechnung: Nachberechnung laufendes Jahr (NB) – Nachberechnung Vorjahr (Dok.-Nr. 1070821)
Weitere Informationen zur Tarifänderung finden Sie demnächst hier:
Öffentlicher Dienst – AVR Caritas – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304997) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
Keine automatische Abrechnung von Zulagen
Die automatische Abrechnung von Zulagen wird programmseitig nicht unterstützt! Hierfür steht Ihnen die flexible Tarifunterstützung (FTU) zur Verfügung. Im FTU können Zulagen unter Mandantendaten | Entgeltkomponenten | Zulagen übergreifend für alle Arbeitnehmer angelegt und verwaltet werden. Die angelegten Zulagen können den einzelnen Personalnummern unter Personaldaten | Entgeltkomponenten | Zulagen zugeordnet werden. Eine Änderung der Zulagen erfolgt übergreifen auf Mandantenebene und spart somit viel Zeit. Alternativ können Sie die Zulagen nach wie vor unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge in der Gruppe Brutto-Bezüge mit einer eigenen Lohnart je Mitarbeiter hinterlegen. Informationen zum FTU finden Sie in folgenden Dokumenten: |
11.2 Regionalkommission Ost 2024/2025
Am 15. Juni 2023 hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission eine Reihe von Beschlüssen gefasst. Neben den Tarifrunden 2023 Teil II wurde der Inflationsausgleich für die Auszubildenden erhöht.
Die Regionalkommission Ost hat am 29. Juni getagt und folgende Beschlüsse zur Tarifrunde gefasst:
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Inflationsausgleich für Auszubildende im Juni 2023 und Juni 2024 von jeweils 500 Euro
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Inflationsausgleich für Auszubildende im Oktober 2023 bis Februar 2024 jeweils 100 Euro
-
Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 150 Euro zum 1. März 2024
Für die reinen Tarifsteigerungen zum 01. Januar 2024 und zum 01. Januar 2025 in den Anlagen 3, 31, 32 und 33 AVR ist der Eckpunktebeschluss der Regionalkommission Ost vom 19. Dezember 2019 bindend.
Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst - AVR Caritas - Regionalkommission Ost - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304988) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
11.3 Beschluss der Bundeskommission 3/2023 vom 19. Oktober 2023
Mit Beschluss der Bundeskommission vom 19. Oktober 2023 wurde unter anderem folgender Beschluss gefasst:
Tarifrunde 2023 Teil III
Der Beschluss wurde von den Regionalkommissionen Baden-Württemberg, Bayern, Mitte, Nord, Nordrhein-Westfalen und Ost übernommen.
Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst – AVR Caritas – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304997) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
11.4 Beschluss der Bundeskommission 2/2023 vom 15. Juni 2023
Mit Beschluss der Bundeskommission vom 15. Juni 2023 wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
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Tarifrunde 2023 Teil II
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Änderungen in Anlage 1c zu den AVR (Inflationsausgleichprämie)
Die Beschlüsse wurden von den Regionalkommissionen Baden-Württemberg, Bayern, Mitte, Nord und Nordrhein-Westfalen übernommen.
Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst - AVR Caritas - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304997) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
12 ZVK: Änderungen 2024/2025
12.1 ZVK 2025
Die Rechengrößen in der Zusatzversorgung für das Jahr 2025 sind ab sofort im DATEV-Rechenzentrum hinterlegt.
Weitere Informationen:
Öffentlicher Dienst – Rechengrößen in der Zusatzversorgung – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304993) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
Ab 01.01.2025 erhöht sich der Beitragssatz im Abrechnungsverband II wie folgt:
Gesamtbeitrag: 7,00 %
Pflichtbeitrag Arbeitnehmer: 0,40 %
Pflichtbeitrag Arbeitgeber: 6,60 %
Der Pflichtbeitrag Arbeitgeber setzt sich aus dem Pflichtbeitrag Arbeitgeber (6,11 %) und dem Sonderzuschlag Arbeitgeber (0,49 %) zusammen.
Für den Abrechnungsverband I ergeben sich keine Änderungen.
Die genannten Prozentsätze sind seit 19.12.2024 im DATEV-Rechenzentrum hinterlegt.
Ab 01.01.2025 ergeben sich folgende Änderungen:
ZVK-Umlageverfahren (Abrechnungsverband AV I): Erhöhung Zusatzbeitrag AG auf 0,65 %.
ZVK-Beitragsverfahren (Abrechnungsverband AV II):
Gesamtbeitrag: 8,50 %
Pflichtbeitrag Arbeitnehmer: 0,40 %
Pflichtbeitrag Arbeitgeber: 8,10 %
Die genannten Prozentsätze sind seit 21.01.2025 im DATEV-Rechenzentrum hinterlegt.
Beachten Sie:
Abweichend erfasste Prozentsätze in den Mandantendaten oder Personaldaten werden vorrangig für die Abrechnung verwendet. Prüfen Sie ggf. Ihre Angaben. |
Weitere Informationen zur ZVK:
Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgungskasse: Verfahren (Dok.-Nr. 9225985)
Öffentlicher Dienst - Zusatzversorgungskassen und Zahlungsverkehr - Lexikon Lohn und Personal (Dok. 5304973) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
12.2 Sonderzahlung/Zusätzliche Beiträge zur ZVK 2024/2025
Zur Stabilisierung der freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) im Abrechnungsverband III wird von den Mitgliedern des Abrechnungsverbands I und Abrechnungsverbands II in den Jahren 2024 und 2025 ein zusätzlicher Beitrag von 0,24 % erhoben.
Zur Stabilisierung der freiwilligen Versicherung (Tarif 2002) im Abrechnungsverband III wird von den Mitgliedern für die Dauer von 5 Jahren ein zusätzlicher Beitrag von 0,1 % erhoben.
Ausführliche Informationen: Öffentlicher Dienst – Zusatzversorgungskassen und Zahlungsverkehr – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr.: 5304973) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
12.3 Neuausrichtung Abrechnungsverband II ab 2024
Die Zusatzversorgungskassen Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe (Nr. 7) und Zusatzversorgung Rheinische Versorgungskassen (Nr. 10) nehmen ab 2024 eine Neuausrichtung des Abrechnungsverbands II vor.
ZVK |
Werte AV II 2023 |
Werte AV II 2024 |
Kommunale Versorgungskasse Westfalen-Lippe |
Pflichtbeitrag AG: 6,5 % Pflichtbeitrag AN: 0,4 % |
Umlage AG: 2,5 % Pflichtbeitrag AG: 4,0 % Pflichtbeitrag AN: 0,4 % |
Zusatzversorgung Rheinische Versorgungskassen |
Pflichtbeitrag AG: 6,1 % Pflichtbeitrag AN: 0,4 % |
Umlage AG: 5,6 % |
Weitere Informationen: Öffentlicher Dienst – Zusatzversorgungskassen und Zahlungsverkehr – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr.: 5304973) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
12.4 ZVK - Meldedaten bei Altersteilzeit (ATZ)
Allgemeines zur ATZ
Der Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) ist am 31. Dezember 2022 ausgelaufen.
Für neue Altersteilzeitverhältnisse ab 01. Januar 2023 ist dieser nicht mehr zugrunde zu legen. Für Altersteilzeitarbeitsbeschäftigungen, die ab 2023 beginnen, gilt das Altersteilzeitgesetz (AltTZG).
Dies hat Auswirkungen auf die Berechnung und das ZVK-Meldeverfahren.
Ausführliche Informationen finden Sie im Dokument Öffentlicher Dienst – Altersteilzeit (Dok.-Nr. 5304995) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
Jahresmeldung 2024: ATZ ab 2023 mit falschem Versicherungsmerkmal
Die ATZ hat ab 01.01.2023 begonnen (Nach Wegfall des TVFlexAZ zum 31.12.2022). Das ZVK-Entgelt wird nicht um das 1,8fache erhöht. Statt den Versicherungsmerkmalen 22, 23 und 25 sollen die Versicherungsmerkmale 10, 20 (ZVK-Umlage, Zusatzbeitrag) bzw. 15 (ZVK-Beitrag) im ZVK-Meldedatensatz ausgegeben werden.
Wählen Sie rückwirkend ab 01/2024 in den Personaldaten | Altersteilzeit | Registerkarte Tarifbeschäftigte im Feld ZVK-pflichtiges Entgelt die Auswahl keine ZVK-Berechnung.
Wechseln Sie in den Bearbeitungsmonat 01/2025 bzw. 02/2025.
Wählen Sie in den Personaldaten | Steuer | Einmalbezüge/Sonstige Angaben in der gleichnamigen Registerkarte im Feld Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr die Auswahl Entstehungsprinzip.
Wechseln Sie in die Personaldaten | Öffentlicher Dienst | Zusatzversorgung | Registerkarte Jahresmeldung und wählen Sie im Feld Jahresmeldung die Auswahl Nachmeldung bzw. Berichtigung der Jahresmeldung.
Wechseln Sie in den Folgemonat und wählen Sie wieder die Auswahl wie MPD.
Senden Sie für die betroffenen Personalnummern eine Wiederabrechnung einzelne Personalnummern Januar 2025 bzw. Februar 2025.
Beachten Sie:
Die Korrektur ist ausschließlich im Entstehungsprinzip möglich. Wenn bereits in der Abrechnung Januar 2025 eine Nachberechnung Vorjahr im Zuflussprinzip durchgeführt wurde, dann ist im Februar 2025 kein Entstehungsprinzip mehr möglich. Führen Sie ggf. eine Wiederabrechnung Januar 2025 mit Entstehungsprinzip durch. Möchten Sie keine Wiederabrechnung Januar 2025 mit Entstehungsprinzip durchführen oder ist das Entstehungsprinzip ab Februar 2025 nicht mehr möglich, dann ist keine Korrektur über LODAS möglich. In diesen Fällen korrigieren Sie die ZVK-Meldedaten manuell. |
13 Kindergeldzahlungen: Wegfall Sonderzuständigkeit seit 2024
Mit dem Jahressteuergesetz (JStG) 2022 wurde der § 72 EStG aufgehoben.
Im Zuge der Strukturreform wird die Sonderzuständigkeit für die Familienkassen des öffentlichen Diensts der Länder und Kommunen zum 31. Dezember 2023 beendet.
Ab 1. Januar 2024 erfolgt die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten in Deutschland allein durch die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.
Um das Übergabeverfahren auszulösen und einen Übergabetermin zu vereinbaren, setzen Sie sich mit dem Bundeszentralamt für Steuern in Verbindung.
Ausführliche Informationen: Öffentlicher Dienst – Kindergeld/Kindergeldstatistik – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304974) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
14 Deutsches Rotes Kreuz (DRK): Änderungen 2023/2024/2025
14.1 Erhöhung Nachtzuschlag ab 01/2025
Mit dem 51. Änderungstarifvertrag vom 19.Oktober 2024 zum Reformtarifvertrag DRK vom 31.Januar 1984 wurde u. a. eine Erhöhung des Nachtzuschlags von 3,00 EUR auf 5,00 EUR beschlossen.
Die Programmanpassung hat am 16.01.2025 stattgefunden und gilt ab 01/2025.
Hinweis Beachten Sie:
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14.2 Abschluss der Tarifrunde 2023 - 2024
In der Tarifrunde 2023 wurde eine Einigung zum DRK-RTV erzielt. Diese wurde am 22. März 2023 redaktionell im 48. Änderungstarifvertrag und im 12. Änderungstarifvertrag zum TVÜ umgesetzt. Die Laufzeit des DRK-RTV 2023/2024 beginnt zum 01. Januar 2023.
Zusätzlich wurde am 15.05.2023 der 49. Änderungstarif DRK-RTV beschlossen.
Weitere Informationen zur Tarifeinigung und den Erhöhungen: Öffentlicher Dienst – Deutsches Rotes Kreuz-Reformtarifvertrag (DRK-RTV) – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr.: 5304963) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)
14.3 DRK: Inflationsausgleich 2023
In der Tarifrunde 2023 am 22. März 2023 zwischen der Bundestarifgemeinschaft des DRK und ver.di wurde eine Einigung zum DRK-TV Inflationsausgleich erzielt. Diese wurde in der Fassung des 48. Änderungstarifvertrags umgesetzt.
Die Verhandlungspartner einigten sich in den Gesprächen auf die Auszahlung eines steuer- und abgabenfreien Inflationsausgleichsgelds.
Einzelheiten zur Tarifeinigung und zur Umsetzung in LODAS: Öffentlicher Dienst – Deutsches Rotes Kreuz-Reformtarifvertrag (DRK-RTV) – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5304963) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich)