Jahreswechsel mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen
Datum |
Änderung im Dokument |
25.07.2025 |
Kapitel 14 aktualisiert. |
1 Über dieses Dokument
Um Ihnen die Suche nach wichtigen Beiträgen rund um den Jahreswechsel zu erleichtern, haben wir die betreffenden Dokumente für Sie an dieser Stelle zusammengefasst.
Sie finden Informationen zu folgenden Themen:
2 Hilfe-Videos und Klick-Tutorials zur Jahresübernahme
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Neues Wirtschaftsjahr anlegen (Dauer: 03:52, Stand: 19.12.2024) |
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Neues Wirtschaftsjahr mit gleichzeitigem Kontenrahmenwechsel eröffnen (Dauer: 05:10, Stand: 19.12.2024) |
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Um zu erfahren, wie Sie die nachträgliche Jahresübernahme von Wiederkehrenden Buchungen durchführen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden. Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung. |
Einzeldialoge unter
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Bestand | Jahresübernahme | Daten aus dem Vorjahr übernehmen
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Bestand | Jahresübernahme | Daten in das Folgejahr übergeben
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Salden nach der Jahresübernahme ins neue Wirtschaftsjahr übernehmen (Dauer: 03:31, Stand: 07.12.2021) |
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Umsatzsteuerkonten übernehmen oder übergeben (Dauer: 04:09, Stand: 15.01.2024) |
Mehrfachdialog „Salden und Stammdaten“ unter
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Bestand | Jahresübernahme | Daten aus dem Vorjahr übernehmen
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Bestand | Jahresübernahme | Daten in das Folgejahr übergeben
[Neu ab DATEV-Rechnungswesen-Programme 13.3 (Jahreswechsel-Version, Bereitstellung 30.12.2024)]
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Um zu erfahren, wie Sie Salden und Stammdaten nach der Jahresübernahme in das neue Wirtschaftsjahr übernehmen, können Sie auch das Klick-Tutorial verwenden. Das Klick-Tutorial führt Sie Schritt für Schritt mit grafischer Unterstützung zur Lösung. |
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Kapitalkonten Gesellschafter: EB-Werte automatisch vortragen (Dauer: 02:07, Stand: 24.03.2025) |
3 Jahreswechsel-Version installieren
Für die DATEV-Rechnungswesen-Programme werden für den Jahreswechsel nach 2025 folgende Versionen bereitgestellt:
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Vorabversion 13.18 (Bereitstellung 28.11.2024)
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Jahreswechsel-Version 13.3 (Bereitstellung 30.12.2024)
Wenn Sie die Vorabversion 13.18 installieren, ist die zusätzliche Installation der Jahreswechsel-Version 13.3 mit allen gesetzlichen Anpassungen dennoch notwendig.
Wenn Sie mit der Bearbeitung des neuen Buchungsjahrs bis zur Bereitstellung der Jahreswechsel-Version 13.3 warten können, ist die Vorabversion 13.18 nicht erforderlich.
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Jahreswechsel-Version 13.3 |
Vorabversion 13.18 |
Bereitstellung |
Jahreswechsel-Version: Bereitstellung 30.12.2024: DATEV-Rechnungswesen-Programme 13.3 |
Vorabversion: Bereitstellung 28.11.2024: DATEV-Rechnungswesen-Programme 13.18 |
Inhalt |
Standarddaten für 2025 Vollständiger Funktionsumfang Amtliche Formulare für 2025 |
Vorläufige Standarddaten 2025
Eingeschränkter Funktionsumfang
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Geänderte und neue Programmfunktionen (DATEV MyUpdates) |
Neuerungen Kanzlei-Rechnungswesen Neuerungen DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen Neuerungen DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Neuerungen DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact (ITU) |
Neuerungen Kanzlei-Rechnungswesen Neuerungen DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen Neuerungen DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Neuerungen DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact (ITU) |
Wählen Sie ein Vorgehen:
3.1 Installiertes DATEV-Rechnungswesen-Produkt ermitteln
Die Installation der Vorabversion und der Jahreswechsel-Version ist abhängig vom genutzten DATEV-Rechnungswesen-Programm.
Wenn Sie nicht wissen, welches DATEV-Rechnungswesen-Programm installiert ist, haben Sie die Möglichkeit, die Informationen automatisiert anzeigen zu lassen.
Weitere Informationen:
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DATEV SmartDocs – Eine funktionale Erweiterung von Hilfe-Dokumenten (Dok.-Nr. 1023341).
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DATEV Mittelstand: Welches Produkt ist installiert? (Dok.-Nr. 1022576)
Programm ermitteln und Informationen anzeigen | ||||||||||||||||
Vorgehen: | ||||||||||||||||
Auf die Schaltfläche Jetzt analysieren klicken.
Die Systemanalyse wird durchgeführt.
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3.2 Abruf und Installation der Jahreswechsel-Version
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zum Abruf und Installation der Jahreswechsel-Version 13.3 (Bereitstellung 30.12.2024) und der Vorabversion 13.18 (Bereitstellung 28.11.2024) in Abhängigkeit vom installierten DATEV-Rechnungswesen-Programm:
Wenn Sie nicht wissen, welches DATEV-Rechnungswesen-Programm installiert ist, haben Sie die Möglichkeit, die Informationen automatisiert anzeigen zu lassen, siehe Kapitel Installiertes DATEV-Rechnungswesen-Produkt ermitteln.
3.2.1 DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
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Jahreswechsel-Version 13.3 |
Vorabversion 13.18 |
Programm |
Jahreswechsel-Version:
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Vorabversion:
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Installationsvoraussetzung |
Voraussetzungen:
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Voraussetzungen:
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Abruf und Installation |
Anleitungen: |
Anleitungen: |
3.2.2 DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen
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Jahreswechsel-Version 13.3 |
Vorabversion 13.18 |
Programm |
Jahreswechsel-Version:
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Vorabversion:
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Installationsvoraussetzung |
Voraussetzungen:
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Voraussetzungen:
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Abruf und Installation |
Anleitungen: |
Anleitungen: |
3.2.3 DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact (ITU)
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Jahreswechsel-Version 13.3 |
Vorabversion 13.18 |
Programm |
Jahreswechsel-Version:
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Vorabversion:
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Installationsvoraussetzung |
Voraussetzungen:
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Voraussetzungen:
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Abruf und Installation |
Anleitungen: |
Anleitungen: |
3.2.4 DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact (Freischaltcode Version)
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Jahreswechsel-Version 13.3 |
Vorabversion 13.18 |
Programm |
Jahreswechsel-Version:
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Vorabversion:
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Installationsvoraussetzung |
Voraussetzungen:
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Voraussetzungen:
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Abruf und Installation |
Anleitungen: |
Anleitungen: |
Registrierung |
Registrierung mit Freischaltcode 2025 durchführen:
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4 Aktualisierung der Standarddaten
Die Jahreswechsel-Versionen der DATEV-Rechnungswesen-Programme enthalten aktuelle Standarddaten für 2025 (z. B. Kontenrahmen, Programmtabellen, amtliche Formulare – z. B. Formular UStVA 2025).
Kontenrahmen und Programmtabellen, die Sie im Jahr 2024 genutzt haben, werden für das Jahr 2025 bei der Installation automatisch importiert.
Sie können sofort die Jahresübernahme nach 2025 durchführen und mit der Buchführung beginnen.
Weitere Informationen:
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DATEV-Kontenrahmen SKR03 / SKR04: Optimierung und Bereinigung 2024 bis 2027 (Dok.-Nr. 1029365)
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SKR03 / SKR04: Konten, Kontenzwecke, Kontenfunktionen und Steuerschlüssel (Dok.-Nr. 1038737).
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SKR03 / SKR04: Steuerschlüssel-Tabelle 2025 (Dok.-Nr. 0907054)
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SKR03 / SKR04: Kontenfunktions-Tabelle 2025 (Dok.-Nr. 1038693).
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Aktualisierung der Standarddaten manuell durchführen: Standarddaten zum Rechnungswesen aktualisieren (Dok.-Nr. 9211348).
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Zusätzliche Standarddaten einspielen: Standarddaten zum Rechnungswesen einspielen (Dok.-Nr. 9211342).
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Standarddaten verwalten: Standarddaten zum Rechnungswesen mit Bestands-Manager-Funktionen bearbeiten (Dok.-Nr. 9211345).
5 Jahresübernahme durchführen
Um das Wirtschaftsjahr 2025 bearbeiten zu können, ist es erforderlich, im DATEV-Rechnungswesen-Programm eine Jahresübernahme durchzuführen.
Die Jahresübernahme kann über folgende Wege durchgeführt werden:
Thema |
Erläuterung |
Voraussetzung: Jahreswechsel-Version ist installiert. |
Einen Überblick, über die für die Jahresübernahme notwendigen Versionen finden Sie im Kapitel: |
Voraussetzung: Standarddaten 2025 sind eingespielt. |
Siehe Kapitel: |
Jahresübernahme 2025 im DATEV-Rechnungswesen-Programm im geöffneten Mandantenbestand 2024 durchführen. |
Sie können die Jahresübernahme nach 2025 im geöffneten Mandantenbestand 2024 über das Menü: Bestand | Jahresübernahme | Neues Wirtschaftsjahr anlegen durchführen. Siehe Dokumente: Jahresübernahme mit Wirtschaftsjahresbeginn ab 2023:
Jahresübernahme mit Wirtschaftsjahresbeginn 2022 oder früher: |
Jahresübernahme nach 2025 im DATEV Arbeitsplatz durchführen. |
Bei der Jahresübernahme über den DATEV Arbeitsplatz ist das Vorgehen abhängig, ob Sie ein Programm für Kanzleien oder eine Lösung für Unternehmen nutzen: Lösungen für Kanzleien:
Lösungen für Unternehmen:
Siehe Dokumente: Jahresübernahme mit Wirtschaftsjahresbeginn ab 2023:
Jahresübernahme mit Wirtschaftsjahresbeginn 2022 oder früher: |
Checklisten zum Jahreswechsel 2024/2025 |
Alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung des Jahreswechsels 2024/2025 sind in folgenden Checklisten für Sie zusammengefasst: Für DATEV Kanzlei-Rechnungswesen: Für DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen-Lösungen: |
Komponente Auftragswesen in DATEV Mittelstand
Wenn Sie in DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen-Programmen die Komponente Auftragswesen nutzen, können Sie Belege, die in 2025 erstellt werden, erst nach der Jahresübernahme in der Komponente Rechnungswesen zum Buchen bereitstellen. |
DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact
Im Programm DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact können Sie folgende Programmfunktionen nutzen, aber nicht einrichten:
Die Einrichtung der genannten Programmfunktionen kann nur durch Ihren steuerlichen Berater in seinem Programm DATEV Kanzlei-Rechnungswesen erfolgen. Vorgehen, gemäß Dokument: Individuelle Programmfunktionen für Rechnungswesen compact einrichten (Dok.-Nr. 1024357). |
Leistungsänderung: Rechnungslegung nach IFRS ab 01.01.2024 nicht mehr möglich
Zum 31.12.2022 hat DATEV die Rechnungslegung nach IFRS eingestellt. Die Erstellung eines IFRS-Abschlusses ist letztmalig für das Wirtschaftsjahr 2023 möglich. Wenn Sie im Wirtschaftsjahr 2023 den Bereich IFRS angelegt haben, erhalten Sie bei der Jahresübernahme nach 2024 die Programm-Meldung #REW92900. Der Bereich IFRS wird mit der Jahresübernahme 2024 nicht übernommen und steht in 2024 automatisch nicht mehr zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie im Dokument: |
#REW93018: Automatischer Rechtsformwechsel bei Verein, Stiftung und gemeinnütziger
Kapitalgesellschaft bei der Jahresübernahme auf 2024
Bei der Jahresübernahme von 2023 auf 2024 wird unter folgenden Voraussetzungen automatisch die Rechtsform in den Grunddaten Rechnungswesen angepasst:
Im Rahmen der Jahresübernahme werden Sie mit der Programm-Meldung #REW93018 darauf hingewiesen. DATEV bietet nur mit dem SKR42 gemeinnützige Kontenzwecke und einen gemeinnützigkeitsrechtlichen Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken für die oben genannten Rechtsformen an. Ein SKR-Wechsel auf SKR42 ist optional. Wenn der bisherige SKR beibehalten wird, muss ab 2024 eine andere Rechtsform genutzt werden. Dies hat Auswirkungen auf die Kontenzweckprüfung beim Buchen und die Gliederung im Jahresabschluss. Weitere Informationen: |
6 Datenaustausch Kanzlei - Unternehmen
Der Datenaustausch zwischen Kanzlei und selbstbuchendem Unternehmer kann z. B. über den Austausch von Bestandssicherungen oder über das DATEV-Rechenzentrum erfolgen.
Was Sie dabei im Einzelnen beachten müssen, erfahren Sie in den Dokumenten:
7 Datenübermittlung der UStVA und USt 1/11
Wenn Sie für die Datenübermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder der USt-Sondervorauszahlungen das DATEV-Rechenzentrum nutzen, müssen Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen.
Beachten Sie aber, dass die Datenübermittlung des USt 1/11 nicht automatisch erfolgt. Sie müssen die Datenübermittlung aktivieren.
Weiterführende Informationen finden Sie in den Dokumenten:
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Antrag auf Dauerfristverlängerung und USt 1/11 stellen (Dok.-Nr. 1036051).
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Datenübermittlungstermine: Umsatzsteuer-Voranmeldung / Zusammenfassende Meldung (Dok.-Nr. 1035742).
8 Abweichendes Wirtschaftsjahr
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wird standardmäßig der Kontenrahmen des Jahres als Buchungsgrundlage herangezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr beginnt.
Sie können in den Stammdaten hinterlegen, dass das Programm den Kontenrahmen des höheren Wirtschaftsjahrs verwendet.
Die Funktion Kontenrahmen des Folgejahres nutzen für 2025 ist erst mit den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 13.3 möglich.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dokument:
Bei abweichendem Wirtschaftsjahr wurde die USt-Sondervorauszahlung (USt 1/11) in der Regel im vorangegangenen Wirtschaftsjahr geleistet. Deshalb muss der Wert vom vorangegangenen Wirtschaftsjahr in das aktuelle Wirtschaftsjahr umgebucht werden. Hierfür ist die Verwendung eines Zwischenkontos erforderlich.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dokument:
9 Kontenrahmenwechsel
Mit diesen Programmen können Sie einen Kontenrahmenwechsel am PC im Rahmen der Jahresübernahme durchführen:
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DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
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DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dokument:
10 Verlegen von Sammelfunktionen
Beachten Sie, dass ein Verlegen von Hauptsammelfunktionen nur zum Wirtschaftsjahresbeginn möglich ist. Informationen dazu finden Sie in den Dokumenten:
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Kontenfunktionen: Hauptsammelfunktion für Debitoren / Kreditoren verlegen (Dok.-Nr. 1036058).
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Kontenfunktionen: Untersammelfunktionen für Debitoren / Kreditoren einrichten (Dok.-Nr. 1001579).
11 Wechsel der Besteuerungsart (z. B. von Soll-Versteuerung auf Ist-Versteuerung und umgekehrt)
Die Besteuerungsart kann nicht rückwirkend geändert werden.
Die Änderung der Besteuerungsart unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen ist nur zulässig, wenn alle Buchungssätze festgeschrieben sind.
In folgenden Dokumenten erfahren Sie die Vorgehensweise bei einer notwendigen Änderung der Besteuerungsart:
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Umstellung von Ist-Versteuerung auf Soll-Versteuerung (Dok.-Nr. 1030738).
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Umstellung von Soll-Versteuerung auf Ist-Versteuerung (Dok.-Nr. 1034841).
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REW05081 bei Änderung der Besteuerungsart (Dok.-Nr. 1045585).
12 Wechsel des Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraums
Legt das Finanzamt einen neuen Voranmeldungszeitraum fest, ändern Sie den Zeitraum für die Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldung in den DATEV-Rechnungswesen-Programmen unter Stammdaten | Mandantendaten | Grunddaten Rechnungswesen und nicht in den Eigenschaften der UStVA.
In Abhängigkeit vom Stand der Buchführung sind unterschiedliche Vorgehen notwendig. Folgen Sie dem Vorgehen im Dokument:
13 Einrichten / Beenden einer Offene-Posten-Buchführung
Sie können zu Beginn des neuen Wirtschaftsjahres oder unterjährig eine Offene-Posten-Buchführung einrichten.
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Im Menü: Stammdaten | Mandantendaten | OPOS öffnen und Schaltknopf Offene-Posten-Buchführung nutzen aktivieren.
Sie können die Offene-Posten-Buchführung während des laufenden Jahres nicht beenden, sondern dies nur im Rahmen der Jahresübernahme ändern.
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Im Fenster Neues Wirtschaftsjahr anlegen in der Kategorie Finanzbuchführung den Schaltknopf Keine Übernahme (OPOS nicht weiterführen) aktivieren. Die Offene-Posten-Buchführung wird für das neue Wirtschaftsjahr nicht angelegt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Dokument:
14 Salden und Stammdaten übernehmen / übergeben
Salden und Stammdaten können während der Jahresübernahme, nachträglich nach der Jahresübernahme oder manuell im neuen Jahr vorgetragen werden.
Salden, z. B.:
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Fibu-Salden (Bestandskonten)
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OPOS-Salden
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Umsatzsteuerkonten
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Gesellschafterkonten
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Vortrag Jahresergebnis [Neu ab DATEV Kanzlei-Rechnungswesen 14.2 (Vollversion, DATEV-Programme 19.0, Bereitstellung 07.08.2025)]
Stammdaten, z. B.:
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Individuelle Kontenbeschriftungen
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Individuelle Kontenzwecke
Weitere Informationen:
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Jahresübernahme Salden und Stammdaten - Überblick (Dok.-Nr. 1007053).
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Salden von OPOS-Konten in das Folgejahr übergeben (Dok.-Nr. 9211757).
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Salden und Stammdaten im Rechnungswesen nachträglich übernehmen oder übergeben (Dok.-Nr. 1037706).
15 Wiederkehrende Buchungen nachträglich übergeben
Wiederkehrende Buchungen werden mit der letzten Fälligkeit bei der Jahresübernahme automatisch in das neue Wirtschaftsjahr übernommen.
Wiederkehrende Buchungen, die nach der Jahresübernahme im Vorjahr angelegt oder geändert wurden, können nachträglich in das Folgejahr übergeben werden:
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Im Menü: Erfassen | Wiederkehrende Buchungen | Erfassen wählen.
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Im Fenster Wiederkehrende Buchungen erfassen: Eine oder mehrere nach der Jahresübernahme geänderte oder neu erfasste wiederkehrende Buchungen markieren.
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Mit der rechten Maustaste auf die Markierung klicken.
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Buchungen in das Folgejahr übergeben wählen.
Weitere Informationen: