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1022611

Letzte Änderungen

Datum

Änderung im Dokument

02.10.2025

Kapitel 2 und 3.2 aktualisiert.

1 Situationsbeschreibung

Sie arbeiten in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm mit der OSS-EU-Auswertung.

Eine der folgenden Programm-Meldungen wird angezeigt:

#REW92816

Der Internetzugriff auf den EZB-Kurs für die Umrechnung von Buchungen in Fremdwährung ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611).

#REW92817

Die EZB-Kurse für die Übermittlung von Buchungen in Fremdwährung liegen in der Zukunft.

Für die Umrechnung wurden die aktuellen Kurse verwendet.

Erst nach dem {0} können die endgültigen Werte ermittelt werden.

#REW92820

Der vorgeschriebene EZB - Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums kann nicht aufgerufen werden.

Beachten Sie, dass die mit Fremdwährung gebuchten Werte nicht zum erforderlichen Kurs umgerechnet wurden.

#REW93152

Im Auswertungszeitraum wurde mindestens eine Fremdwährungsbuchung gefunden, für die kein Umrechnungskurs von der Europäischen Zentralbank zur Verfügung gestellt wird. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs verwendet.

Prüfen Sie die entsprechende(n) Fremdbuchung(en) vor der Kennzeichnung der OSS-EU-Auswertung.

Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611).

2 Ursache

Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen.

Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung.

Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung.

3 Abhilfe

Wählen Sie die passende Abhilfe in Abhängigkeit von der angezeigten Programm-Meldung:

3.1 REW92820 beim „Auswertung als eingereicht kennzeichnen“

#REW92820

Der vorgeschriebene EZB - Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums kann nicht aufgerufen werden.

Beachten Sie, dass die mit Fremdwährung gebuchten Werte nicht zum erforderlichen Kurs umgerechnet wurden.

Die Programm-Meldung #REW92820 ist eine allgemeine Programm-Meldung der OSS-EU-Auswertung bei der Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen.

Die Programm-Meldung #REW92820 wird immer in Verbindung mit einer der anderen Programm-Meldung angezeigt.

#REW92820

Erläuterung

Ursache

Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen.

Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus einem der folgenden Gründe nicht möglich:

  • Die Internetabfrage für EZB-Umrechnungskurse ist nicht möglich.

  • Der letzte Tag des Besteuerungszeitraums ist noch nicht erreicht und damit wurden von der EZB noch keine Kurse festgelegt.

  • Sie haben OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung in einer nicht EU-Währung erfasst.

Ergebnis

Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse durchgeführt.

Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet.

Die zu meldenden Steuerbeträge werden falsch ermittelt.

Abhilfe

Prüfen Sie die Ursache der folgenden Kapitel und führen Sie die passende Abhilfe aus:

3.2 REW92816 beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung oder beim „Auswertung als eingereicht kennzeichnen“

#REW92816

Der Internetzugriff auf den EZB-Kurs für die Umrechnung von Buchungen in Fremdwährung ist nicht möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611).

#REW92816

Erläuterung

Ursache

Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen.

Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung.

Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung.

Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus einem der folgenden Gründe nicht möglich:

  • Die Internetabfrage für EZB-Umrechnungskurse ist nicht möglich.

  • Die aktuelle Version des DATEV-Rechnungswesen-Programms mit den EZB-Umrechnungskursen in den Programmtabellen (Nutzung ohne Internet) ist noch nicht installiert.

Ergebnis

Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse durchgeführt.

Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet.

Die zu meldenden Steuerbeträge werden falsch ermittelt.

Abhilfe

Folgen Sie nacheinander den Abhilfen in diesem Kapitel:

Hinweis
Einrichtung von Proxyservern oder Firewall

Die Nutzung des Kursabrufs von der EZB ist nur bei einer aktiven Internetverbindung möglich.

Proxyserver oder Firewall können die Kommunikation unterbinden.

Die Konfiguration der von Ihnen verwendeten Lösung obliegt Ihrem Verantwortungsbereich.

Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Administrator, DATEV Solution Partner oder den Hersteller der Nicht-DATEV-Anwendungen.

Internetverbindung prüfen und Proxy-Einstellungen prüfen
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung oder beim Klick auf die Schaltfläche Auswertung als eingereicht kennzeichnen wird die Programm-Meldung #REW92816 angezeigt.

Vorgehen:
1

In der Programm-Meldung #REW92816: Auf OK klicken.

2

Folgende Sachverhalte prüfen und ggf. bereinigen:

Wenn die Internetverbindung aktiv ist und der letzte Tag des Besteuerungszeitraums (Quartal der OSS-EU-Auswertung) erreicht ist, werden OSS-relevante Buchungssätze in Fremdwährung in der OSS-EU-Auswertung mit dem passenden EZB-Umrechnungskurs umgerechnet.

Wird weiterhin die Programm-Meldung #REW92816 angezeigt, mit folgendem Schritt fortfahren: Aktuelle Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme installieren (EZB-Kurse über Programmtabellen ohne Internet nutzen).

Benötigen Sie die EZB-Umrechnungskurse vor Bereitstellung / Installation der aktuellen Programmversion, mit folgendem Schritt fortfahren: REW92816 trotz aktiver Internetverbindung - Servicekontakt an DATEV senden.

Aktuelle Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme installieren (EZB-Kurse über Programmtabellen ohne Internet nutzen)
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Vorgehen:

Installierte Programmversion ermitteln.

  • In der Titelleiste des Programmfensters: Ziffern neben dem Programmnamen prüfen.

    oder

  • Im Menü: Hilfe | Info wählen und Ziffern neben dem Programmnamen prüfen.

Passende Programmversion gemäß folgender Tabelle installieren.

EZB-Umrechnungskurse bis:

Kurse in Programmtabellen:

EZB-Umrechnungskurse bis einschließlich 1. Quartal 2025

  • Letzter Tag Besteuerungszeitraum oder nächster Werktag: 31.03.2025

  • Einreichungstermin OSS-Steuererklärung: 30.04.2025

Ab Version:

DATEV-Rechnungswesen-Programme 13.38

Bereitstellung: 17.04.2025

EZB-Umrechnungskurse bis einschließlich 2. Quartal 2025

  • Letzter Tag Besteuerungszeitraum oder nächster Werktag: 30.06.2025

  • Einreichungstermin OSS-Steuererklärung: 31.07.2025

Ab Version:

DATEV-Rechnungswesen-Programme 13.45

Bereitstellung: 10.07.2025

EZB-Umrechnungskurse bis einschließlich 3. Quartal 2025

  • Letzter Tag Besteuerungszeitraum oder nächster Werktag: 30.09.2025

  • Einreichungstermin OSS-Steuererklärung: 31.10.2025

Noch nicht bekannt

EZB-Umrechnungskurse bis einschließlich 4. Quartal 2025

  • Letzter Tag Besteuerungszeitraum oder nächster Werktag: 31.12.2025

  • Einreichungstermin OSS-Steuererklärung: 31.01.2026

Noch nicht bekannt

Die OSS-relevanten Buchungen in Fremdwährung werden mit den EZB-Umrechnungskursen der Programmtabellen (ohne Internet) umgerechnet.

REW92816 trotz aktiver Internetverbindung - Servicekontakt an DATEV senden
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung oder beim Klick auf die Schaltfläche Auswertung als eingereicht kennzeichnen wird die Programm-Meldung #REW92816 angezeigt.

Die Internetverbindung ist aktiv und wurde gemäß folgendem Kapitel geprüft: Internetverbindung prüfen und Proxy-Einstellungen prüfen.

Vorgehen:

DATEV Servicekontakt aufrufen:

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.

3.3 REW92817 beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung

#REW92817

Die EZB-Kurse für die Übermittlung von Buchungen in Fremdwährung liegen in der Zukunft.

Für die Umrechnung wurden die aktuellen Kurse verwendet.

Erst nach dem {0} können die endgültigen Werte ermittelt werden.

#REW92817

Erläuterung

Ursache

Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen.

Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung.

Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung.

Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus folgendem Grund nicht möglich:

  • Der letzte Tag des Besteuerungszeitraums (oder Kurs des nächsten Werktages) ist noch nicht erreicht.

  • Beispiel: Sie öffnen die OSS-EU-Auswertung mit Buchungen in Fremdwährung für das 1. Quartal 2025 vor dem 31.03.2025 (letzter Tag Besteuerungszeitraum oder nächster Werktag)

Ergebnis

Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse durchgeführt.

Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet.

Die zu meldenden Steuerbeträge werden falsch ermittelt.

Abhilfe

Folgen Sie der Abhilfe in diesem Kapitel:

Letzten Tag des gewählten Besteuerungszeitrums abwarten
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung wird die Programm-Meldung #REW92817 angezeigt.

Vorgehen:
1

In der Programm-Meldung #REW92817: Auf OK klicken.

2

Letzten Tag des gewählten Besteuerungszeitrums gemäß folgender Tabelle abwarten.

OSS-Besteuerungszeitraum

Datum Umrechnungskurs (letzter Tag Besteuerungszeitraum oder nächster Werktag)*

Einreichungstermin OSS-Steuererklärung**

3. Quartal 2024

(01.07.2024 - 30.09.2024)

30.09.2024

31.10.2024

4. Quartal 2024

(01.10.2024 - 31.12.2024)

02.01.2025

31.01.2025

1. Quartal 2025

(01.01.2025 - 31.03.2025)

31.03.2025

30.04.2025

2. Quartal 2025

(01.04.2025 - 30.06.2025)

30.06.2025

31.07.2025

3. Quartal 2025

(01.07.2025 - 30.09.2025)

30.09.2025

31.10.2025

4. Quartal 2025

(01.10.2025 - 31.12.2025)

31.12.2025

31.01.2026

* Wenn für den letzten Tag des Besteuerungszeitraums kein Umrechnungskurs festgelegt wurde (Wochenende, Feiertag), ist der Kurs des nächsten Werktages anzuwenden.

**Wenn der Einreichungstermin auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, verlagert sich das Frist-Ende nicht auf den nächsten Werktag.

3

Wenn der letzte Tag des gewählten Besteuerungszeitrums erreicht ist: OSS-EU-Auswertung final erstellen.

  • Auf die Schaltfläche Auswertung als eingereicht kennzeichnen klicken.

  • Auf die Schaltfläche Datei für BZStOnline bereitstellen klicken.

Wenn die Internetverbindung aktiv ist und der letzte Tag des Besteuerungszeitraums (Quartal der OSS-EU-Auswertung) erreicht ist, werden OSS-relevante Buchungssätze in Fremdwährung in der OSS-EU-Auswertung mit dem passenden EZB-Umrechnungskurs umgerechnet.

3.4 REW93152 beim „Auswertung als eingereicht kennzeichnen“

#REW93152

Im Auswertungszeitraum wurde mindestens eine Fremdwährungsbuchung gefunden, für die kein Umrechnungskurs von der Europäischen Zentralbank zur Verfügung gestellt wird. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs verwendet.

Prüfen Sie die entsprechende(n) Fremdbuchung(en) vor der Kennzeichnung der OSS-EU-Auswertung.

Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611).

#REW93152

Erläuterung

Ursache

[Neu ab DATEV-Rechnungswesen-Programme 14.2 (DATEV-Programme 19.0, Bereitstellung 07.08.2025)]

Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen.

Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung.

Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung.

Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus folgendem Grund nicht möglich:

  • Sie haben OSS-relevante Buchungen in einer Nicht-EU-Währung erfasst.

  • Beispiel: Sie haben Umsätze auf ein Erlöskonto mit OSS-Funktion mit einem nicht EU-Währungskennzeichen, z. B. Tunesische Dinar erfasst.

Ergebnis

Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse oder mit falsch erfassten Umsätzen durchgeführt.

Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet.

Prüfen Sie die zu meldenden Steuerbeträge.

Abhilfe

Folgen Sie der Abhilfe in diesem Kapitel:

Buchungen in Fremdwährung in den OSS-EU-Details prüfen und korrigieren
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Die OSS-EU-Auswertung ist geöffnet.

Beim Klick auf die Schaltfläche Auswertung als eingereicht kennzeichnen wird die Programm-Meldung #REW93152 angezeigt.

Vorgehen:
1

In der Programm-Meldung #REW93152: Auf OK klicken.

2

Im Zusatzbereich OSS-EU - Details:

  • Auf den Link Buchungen mit Fremdwährung klicken.

    Wenn der Zusatzbereich OSS-EU - Details nicht angezeigt wird: Im Menü: Ansicht | Details wählen.

  • In der Liste der Buchungen mit Fremdwährung: Nach rechts scrollen und Spalte WKZ prüfen.

  • Zulässige WKZ für die OSS-EU-Auswertung:

WKZ

Land

BGN

Bulgarien

DKK

Dänemark

HRK

Kroatien (bis 31.12.2022)

PLN

Polen

RON

Rumänien

SEK

Schweden

CZK

Tschechien

HUF

Ungarn

3

Buchungen in nicht EU-Währung prüfen und korrigieren.

Wenn die Internetverbindung aktiv ist und der letzte Tag des Besteuerungszeitraums (Quartal der OSS-EU-Auswertung) erreicht ist, werden OSS-relevante Buchungssätze in Fremdwährung in der OSS-EU-Auswertung mit dem passenden EZB-Umrechnungskurs umgerechnet.

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