REW92816 / REW92817 / REW92820 / REW93152 in der OSS-EU-Auswertung
Datum |
Änderung im Dokument |
02.10.2025 |
Kapitel 2 und 3.2 aktualisiert. |
1 Situationsbeschreibung
Sie arbeiten in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm mit der OSS-EU-Auswertung.
Eine der folgenden Programm-Meldungen wird angezeigt:
#REW92816 |
Der Internetzugriff auf den EZB-Kurs für die Umrechnung von Buchungen in Fremdwährung ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611). |
#REW92817 |
Die EZB-Kurse für die Übermittlung von Buchungen in Fremdwährung liegen in der Zukunft. Für die Umrechnung wurden die aktuellen Kurse verwendet. Erst nach dem {0} können die endgültigen Werte ermittelt werden. |
#REW92820 |
Der vorgeschriebene EZB - Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums kann nicht aufgerufen werden. Beachten Sie, dass die mit Fremdwährung gebuchten Werte nicht zum erforderlichen Kurs umgerechnet wurden. |
#REW93152 |
Im Auswertungszeitraum wurde mindestens eine Fremdwährungsbuchung gefunden, für die kein Umrechnungskurs von der Europäischen Zentralbank zur Verfügung gestellt wird. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs verwendet. Prüfen Sie die entsprechende(n) Fremdbuchung(en) vor der Kennzeichnung der OSS-EU-Auswertung. Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611). |
2 Ursache
Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen.
Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung.
Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung.
3 Abhilfe
Wählen Sie die passende Abhilfe in Abhängigkeit von der angezeigten Programm-Meldung:
3.1 REW92820 beim „Auswertung als eingereicht kennzeichnen“
#REW92820 |
Der vorgeschriebene EZB - Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums kann nicht aufgerufen werden. Beachten Sie, dass die mit Fremdwährung gebuchten Werte nicht zum erforderlichen Kurs umgerechnet wurden. |
Die Programm-Meldung #REW92820 ist eine allgemeine Programm-Meldung der OSS-EU-Auswertung bei der Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen.
Die Programm-Meldung #REW92820 wird immer in Verbindung mit einer der anderen Programm-Meldung angezeigt.
#REW92820 |
Erläuterung |
Ursache |
Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen. Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus einem der folgenden Gründe nicht möglich:
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Ergebnis |
Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse durchgeführt. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet. Die zu meldenden Steuerbeträge werden falsch ermittelt. |
Abhilfe |
Prüfen Sie die Ursache der folgenden Kapitel und führen Sie die passende Abhilfe aus: |
3.2 REW92816 beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung oder beim „Auswertung als eingereicht kennzeichnen“
#REW92816 |
Der Internetzugriff auf den EZB-Kurs für die Umrechnung von Buchungen in Fremdwährung ist nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611). |
#REW92816 |
Erläuterung |
Ursache |
Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen. Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung. Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung. Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus einem der folgenden Gründe nicht möglich:
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Ergebnis |
Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse durchgeführt. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet. Die zu meldenden Steuerbeträge werden falsch ermittelt. |
Abhilfe |
Folgen Sie nacheinander den Abhilfen in diesem Kapitel: |
Einrichtung von Proxyservern oder Firewall
Die Nutzung des Kursabrufs von der EZB ist nur bei einer aktiven Internetverbindung möglich. Proxyserver oder Firewall können die Kommunikation unterbinden. Die Konfiguration der von Ihnen verwendeten Lösung obliegt Ihrem Verantwortungsbereich. Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren Administrator, DATEV Solution Partner oder den Hersteller der Nicht-DATEV-Anwendungen. |
Internetverbindung prüfen und Proxy-Einstellungen prüfen | |
Voraussetzung:
Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet. Beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung oder beim Klick auf die Schaltfläche Auswertung als eingereicht kennzeichnen wird die Programm-Meldung #REW92816 angezeigt. |
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Vorgehen: | |
1 |
In der Programm-Meldung #REW92816: Auf OK klicken. |
2 |
Folgende Sachverhalte prüfen und ggf. bereinigen:
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Wenn die Internetverbindung aktiv ist und der letzte Tag des Besteuerungszeitraums (Quartal der OSS-EU-Auswertung) erreicht ist, werden OSS-relevante Buchungssätze in Fremdwährung in der OSS-EU-Auswertung mit dem passenden EZB-Umrechnungskurs umgerechnet. Wird weiterhin die Programm-Meldung #REW92816 angezeigt, mit folgendem Schritt fortfahren: Aktuelle Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme installieren (EZB-Kurse über Programmtabellen ohne Internet nutzen). Benötigen Sie die EZB-Umrechnungskurse vor Bereitstellung / Installation der aktuellen Programmversion, mit folgendem Schritt fortfahren: REW92816 trotz aktiver Internetverbindung - Servicekontakt an DATEV senden. |
Aktuelle Version der DATEV-Rechnungswesen-Programme installieren (EZB-Kurse über Programmtabellen ohne Internet nutzen) | |||||||||||
Voraussetzung:
Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet. |
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Vorgehen: | |||||||||||
Installierte Programmversion ermitteln.
Passende Programmversion gemäß folgender Tabelle installieren.
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Die OSS-relevanten Buchungen in Fremdwährung werden mit den EZB-Umrechnungskursen der Programmtabellen (ohne Internet) umgerechnet. |
REW92816 trotz aktiver Internetverbindung - Servicekontakt an DATEV senden | |
Voraussetzung:
Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet. Beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung oder beim Klick auf die Schaltfläche Auswertung als eingereicht kennzeichnen wird die Programm-Meldung #REW92816 angezeigt. Die Internetverbindung ist aktiv und wurde gemäß folgendem Kapitel geprüft: Internetverbindung prüfen und Proxy-Einstellungen prüfen. |
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Vorgehen: | |
DATEV Servicekontakt aufrufen:
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Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung. |
3.3 REW92817 beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung
#REW92817 |
Die EZB-Kurse für die Übermittlung von Buchungen in Fremdwährung liegen in der Zukunft. Für die Umrechnung wurden die aktuellen Kurse verwendet. Erst nach dem {0} können die endgültigen Werte ermittelt werden. |
#REW92817 |
Erläuterung |
Ursache |
Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen. Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung. Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung. Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus folgendem Grund nicht möglich:
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Ergebnis |
Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse durchgeführt. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet. Die zu meldenden Steuerbeträge werden falsch ermittelt. |
Abhilfe |
Folgen Sie der Abhilfe in diesem Kapitel: |
Letzten Tag des gewählten Besteuerungszeitrums abwarten | |||||||||||||||||||||||||
Voraussetzung:
Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet. Beim Öffnen der OSS-EU-Auswertung wird die Programm-Meldung #REW92817 angezeigt. |
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Vorgehen: | |||||||||||||||||||||||||
1 |
In der Programm-Meldung #REW92817: Auf OK klicken. |
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2 |
Letzten Tag des gewählten Besteuerungszeitrums gemäß folgender Tabelle abwarten.
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3 |
Wenn der letzte Tag des gewählten Besteuerungszeitrums erreicht ist: OSS-EU-Auswertung final erstellen.
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Wenn die Internetverbindung aktiv ist und der letzte Tag des Besteuerungszeitraums (Quartal der OSS-EU-Auswertung) erreicht ist, werden OSS-relevante Buchungssätze in Fremdwährung in der OSS-EU-Auswertung mit dem passenden EZB-Umrechnungskurs umgerechnet. |
3.4 REW93152 beim „Auswertung als eingereicht kennzeichnen“
#REW93152 |
Im Auswertungszeitraum wurde mindestens eine Fremdwährungsbuchung gefunden, für die kein Umrechnungskurs von der Europäischen Zentralbank zur Verfügung gestellt wird. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs verwendet. Prüfen Sie die entsprechende(n) Fremdbuchung(en) vor der Kennzeichnung der OSS-EU-Auswertung. Weitere Informationen finden Sie unter (Dok.-Nr. 1022611). |
#REW93152 |
Erläuterung |
Ursache |
[Neu ab DATEV-Rechnungswesen-Programme 14.2 (DATEV-Programme 19.0, Bereitstellung 07.08.2025)] Wenn OSS-relevante Buchungen in Fremdwährung vorliegen, sind diese unabhängig vom erfassten Kurs für die OSS-Steuererklärung mit dem von der Europäischen Zentralbank festgestellten Umrechnungskurs des letzten Tages des Besteuerungszeitraums umzurechnen. Die Abfrage des EZB-Umrechnungskurses erfolgt über eine aktive Internetverbindung. Alternativ stellt DATEV die EZB-Umrechnungskurse regelmäßig über die Programmtabellen zur Nutzung ohne Internet zur Verfügung. Die Ermittlung dieses EZB-Umrechnungskurses ist aus folgendem Grund nicht möglich:
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Ergebnis |
Wenn Sie die Ursache nicht beheben, wird die Funktion Auswertung als eingereicht kennzeichnen ohne die notwendigen EZB-Umrechnungskurse oder mit falsch erfassten Umsätzen durchgeführt. Für die Umrechnung in Euro wird der Eingabekurs (Eingabewert im Belege buchen) verwendet. Prüfen Sie die zu meldenden Steuerbeträge. |
Abhilfe |
Folgen Sie der Abhilfe in diesem Kapitel: |
Buchungen in Fremdwährung in den OSS-EU-Details prüfen und korrigieren | |||||||||||||||||||
Voraussetzung:
Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet. Die OSS-EU-Auswertung ist geöffnet. Beim Klick auf die Schaltfläche Auswertung als eingereicht kennzeichnen wird die Programm-Meldung #REW93152 angezeigt. |
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Vorgehen: | |||||||||||||||||||
1 |
In der Programm-Meldung #REW93152: Auf OK klicken. |
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2 |
Im Zusatzbereich OSS-EU - Details:
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3 |
Buchungen in nicht EU-Währung prüfen und korrigieren. |
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Wenn die Internetverbindung aktiv ist und der letzte Tag des Besteuerungszeitraums (Quartal der OSS-EU-Auswertung) erreicht ist, werden OSS-relevante Buchungssätze in Fremdwährung in der OSS-EU-Auswertung mit dem passenden EZB-Umrechnungskurs umgerechnet. |