Berufliches Tätigkeitsverbot abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Beschreibungen und Beispiele zu folgenden Sachverhalten:
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Fehlzeiten (Ausfallschlüssel) für die Abrechnung des beruflichen Tätigkeitsverbots
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Berufliches Tätigkeitsverbot für Gehaltsempfänger abrechnen
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Berufliches Tätigkeitsverbot für Stundenlohnempfänger abrechnen
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Gesetzlich versicherten Arbeitnehmer über BBG abrechnen
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Arbeitnehmer im Versorgungswerk abrechnen
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Arbeitnehmer mit befreiender Lebensversicherung abrechnen
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Abrechnung von beruflichem Tätigkeitsverbot während bestehender Kurzarbeit
Die Informationen in diesem Dokument sind für Lohn und Gehalt ab Version 12.1 (DATEV-Programme 16.0) relevant.
Verdienstausfallentschädigung für nicht geimpfte Arbeitnehmer
Seit dem 01.11.2021 gibt es für einige nicht geimpfte Personen für den Verdienstausfall wegen des angeordneten beruflichen Tätigkeitsverbots keine Entschädigungszahlung nach § 56 Absatz 1 IfSG. Weitere Informationen zu den Details finden Sie im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 11.10.2021. Informieren Sie sich ggf. rechtzeitig beim zuständigen Gesundheitsamt. Wenn kein Anspruch auf Erstattung nach dem IfSG besteht, prüfen Sie, ob der Arbeitnehmer weiter Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat oder eine andere Fehlzeit erfasst werden muss. |
2 Ausfallschlüssel bei beruflichem Tätigkeitsverbot - Übersicht
Die in der Tabelle genannten Beispiele sind mögliche Szenarien für die Verwendung der Ausfallschlüssel. Prüfen Sie, welcher Ausfallschlüssel für Ihren betroffenen Arbeitnehmer rechtlich zutrifft.
Ausfallschlüssel |
Bezeichnung |
Beispiele |
QT |
Berufliches Tätigkeitsverbot |
Das Gesundheitsamt z. B. ordnet ein berufliches Tätigkeitsverbot angeordnet. Der Arbeitgeber leistet die Entschädigungszahlung nach dem IfSG für 6 Wochen. Diese Leistung bekommt der Arbeitgeber auf Antrag von der Behörde erstattet. |
QD |
Freiwillige Einstellung der beruflichen Tätigkeit (bezahlte Freistellung) |
Ein Mitarbeiter stellt seine berufliche Tätigkeit auf Wunsch des Arbeitgebers vorsorglich ein. Der Arbeitgeber zahlt das Entgelt weiter. Der Arbeitgeber erhält keine Erstattung nach Infektionsschutzgesetz. |
QC |
Freiwillige Einstellung der beruflichen Tätigkeit (unbezahlte Freistellung) |
Ein Mitarbeiter stellt seine berufliche Tätigkeit vorsorglich freiwillig ein. Der Arbeitgeber stellt für die Zeit der freiwilligen Einstellung der beruflichen Tätigkeit die Entgeltzahlung ein. |
3 Lohnarten
Um die Entschädigungszahlung für den Verdienstausfall bei einem beruflichen Tätigkeitsverbot in Lohn und Gehalt abzurechnen, benötigen Sie die Lohnarten:
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3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz
- Und -
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5600 Fiktivlohn lfSG, lfd. SV nur AG
Wenn Ihnen die Lohnarten im Mandanten noch nicht zur Verfügung stehen, können Sie die Lohnarten in den Mandanten einfügen unter Mandantendaten | Anpassung Lohnarten | Assistent Lohnarten. Detaillierte Anleitung: Lohnarten für die Lohnabrechnung mit Lohn und Gehalt anlegen (Dok.-Nr. 1071690)
Kontieren Sie die Lohnarten unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten.
4 Konten für den Buchungsbeleg erfassen
Wenn Sie einen Buchungsbeleg vom Programm erstellen lassen, müssen Kontierungen für die Erstattung der Entschädigungszahlung und der Sozialversicherungsbeiträge erfasst werden.
Hinweis
Die nachfolgenden Kontierungen sind Kontierungsvorschläge. Die Hinterlegung der Kontierungen muss zwingend mit der Finanzbuchführung abgestimmt werden. |
Konten für den Buchungsbeleg erfassen | |||||||||||||||||||
Voraussetzung:
Die FIBU-Konten sind auf Mandantenebene unter Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontenverwaltung angelegt. |
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Vorgehen: | |||||||||||||||||||
1 |
Mandantendaten | Finanzbuchführung | Sonstige Konten, Registerkarte Kug wählen und die entsprechenden Konten erfassen. In der Gruppe SV-Erstattung Kug / Quarantäne / Kinderbetreuung nach IfSG:
In der Gruppe Erstattung Kug / Quarantäne / Kinderbetreuung nach IfSG:
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2 |
Mandantendaten | Finanzbuchführung | Kontierung Lohnarten wählen.
Weiterführende Informationen zum Thema Finanzbuchführung: Finanzbuchführung einrichten (Dok.-Nr. 1070226) |
5 Berufliches Tätigkeitsverbot mit Entschädigungszahlung abrechnen
Für einen Arbeitnehmer wurde berufliches Tätigkeitsverbot behördlich angeordnet. Der Arbeitgeber rechnet für diese Zeit die Entschädigungszahlung nach § 56 IfSG ab.
Vorgehen mit Gesundheitsbehörde vorab klären
Gesundheitsbehörden können für die Berechnung der Entschädigungszahlung auch abweichend von nachfolgenden Beispielen vorgehen. Klären Sie daher vorab mit der zuständigen Behörde, wie die Berechnung des Verdienstausfalls vorzunehmen ist. Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde. DATEV kann in diesem Fall keine Empfehlung geben. |
Das Brutto-Entgelt und Netto-Entgelt, das wegen eines beruflichen Tätigkeitsverbots ausgefallen ist, muss aktuell manuell ermittelt werden. Die Beträge müssen anschließend mit den 2 Lohnarten 5600 Fiktivlohn IfSG, lfd. SV nur AG (Bruttoausfall) und 3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz (Nettoausfall) erfasst werden.
LVO-Tabelle
Brutto Soll-Entgelt und Brutto Ist-Entgelt werden mithilfe eines pauschalierten Umrechnungsverfahrens in die jeweiligen Netto-Werte umgewandelt. Hierfür werden die Werte zunächst auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet. Beispiel:
Beachten Sie, dass es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt und Gesundheitsbehörden abweichende Berechnungen vornehmen. Sprechen Sie ggf. vorab mit der zuständigen Gesundheitsbehörde. |
Bei einem beruflichen Tätigkeitsverbot müssen eine Abmeldung und Anmeldung in der DEÜV erstattet werden.
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Wenn der Wechsel zum Monatsersten stattfindet, muss die Änderung in den Stammdaten erfasst werden. Alles Weitere geschieht automatisch durch Lohn und Gehalt.
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Bei einem Wechsel während eines Monats („taggenauer Wechsel“) ist eine Abrechnung mit unterschiedlichen Berechnungsparametern in Lohn und Gehalt nicht möglich.
Für diesen Fall wird eine 2., weiterführende Personalnummer hinterlegt. Diese Personalnummer wird mit der Kopiervariante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG erstellt.
Wenn der Mitarbeiter steuerpflichtig ist, muss eine einheitliche Steuerberechnung durchgeführt werden.
Im Wechselmonat wird für die bisherige Personalnummer in der DEÜV eine Abmeldung mit dem Meldegrund 32 erstattet. Die weiterführende Personalnummer wird mit Grund der Abgabe 12 angemeldet.
In der weiterführenden Personalnummer darf nur berufliches Tätigkeitsverbot geschlüsselt werden. Der Arbeitnehmer ist während des beruflichen Tätigkeitsverbots nur RV-pflichtig. Für KV, PV und AV muss daher 0 geschlüsselt werden.
Wenn das berufliche Tätigkeitsverbot endet, muss der Beitragsgruppenschlüssel wieder gewechselt werden.
5.1 Berufliches Tätigkeitsverbot für Gehaltsempfänger erfassen
Berechnungsmethode über Gesundheitsbehörde klären
Beachten Sie, dass DATEV bei der Auswahl der Berechnungsvariante zur Entschädigungszahlung keine Empfehlung geben kann. |
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Der Bruttoverdienstausfall wird nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ermittelt.
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Der Verdienstausfall aus der Nettodifferenz wird aus dem pauschalierten Netto-Entgelt analog § 106 SGB III berechnet.
Für die Abrechnung in Lohn und Gehalt haben Sie 2 Möglichkeiten:
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Möglichkeit 1: Ermittlung des pauschalierten Netto-Entgelts anhand der LVO-Abzugstabellen
Die LVO-Abzugstabellen werden nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden. Sie enthalten auch pauschalierte Netto-Beträge für Brutto-Entgelte bis zu einem monatlichen Entgelt in Höhe von 60.000,00 Euro.
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Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung
Hinweis
Die Kug-Abrechnung lässt sich nur bis zu einem Entgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung simulieren. |
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor
Das Vorgehen nach „Möglichkeit 1 für die Abrechnung (mit Hilfe der offiziellen LVO-Abzugstabellen)“ ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor nicht durchführbar. Für diesen Sachverhalt muss nach Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung vorgegangen werden. |
Hinweis
Beachten Sie, dass das nachfolgend beschriebene Vorgehen ein Beispiel ist. Gesundheitsbehörden können für die Berechnung der Entschädigungszahlung auch abweichend von diesem Beispiel vorgehen. Klären Sie daher vorab mit der zuständigen Behörde, wie der Verdienstausfall berechnet werden muss. Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde. DATEV kann in diesem Fall keine Empfehlung geben. Um die für Sie zuständige Behörde zu finden, nutzen Sie die Datenbank des Robert-Koch-Instituts. |
5.1.1 Möglichkeit 1: Pauschaliertes Netto-Entgelt anhand der LVO-Abzugstabellen ermitteln
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor
Das Vorgehen nach „Möglichkeit 1 für die Abrechnung (mit Hilfe der offiziellen LVO-Abzugstabellen)“ ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor nicht durchführbar. Für diesen Sachverhalt muss nach Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung vorgegangen werden. |
Berechnungsbeispiele mit LVO-Tabelle 2021
Beachten Sie, dass die nachfolgenden Beispiele mit der LVO-Tabelle aus dem Jahr 2021 berechnet wurden. Das Vorgehen ist den aktuellen LVO-Tabellen identisch.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 3.000,00 EUR und hat Steuerklasse I. Der Mitarbeiter erhält vom 07.06. bis 18.06. eine Entschädigung wegen eines beruflichen Tätigkeitsverbots. Seine reguläre Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag. |
Berufliches Tätigkeitsverbot für Gehaltsempfänger abrechnen
Um den Sachverhalt des beruflichen Tätigkeitsverbots in Lohn und Gehalt abzurechnen, wird der betroffene Mitarbeiter 2 Mal kopiert. In diesem Beispiel werden hierfür die Personalnummern 1 (ursprüngliche Personalnummer), Personalnummer 2 (1. Kopie) und Personalnummer 3 (2. Kopie) verwendet.
Angaben für Personalnummer 1 erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
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2 |
Brutto-Arbeitsentgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes mittels einer Probeabrechnung ermitteln (ohne Fehlzeit berufliches Tätigkeitsverbot). |
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3 |
Gesamt-Brutto (1) notieren: 3.000,00 EUR |
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4 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und den Ausfallschlüssel QA erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
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5 |
2. Probeabrechnung durchführen. |
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6 |
Gesamt-Brutto (2) notieren: 2.000,00 EUR |
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7 |
Differenz zwischen den notierten Werten für das Gesamt-Brutto aus der 1. und 2. Probeabrechnung ermitteln.
3.000,00 EUR – 2.000,00 EUR = 1.000,00 EUR (Brutto-Verdienstausfall) |
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8 |
LVO-Abzugstabelle des Bundesministeriums für Gesundheit im Internet öffnen. |
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9 |
Pauschaliertes Netto für Gesamt-Brutto (1) und Gesamt-Brutto (2) für die entsprechende Steuerklasse notieren.
Im Beispiel Gesamt-Brutto (1) = 3.000,00 EUR Im Beispiel Gesamt-Brutto (2) = 2.000,00 EUR ![]() |
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10 |
Differenz des pauschalierten Netto-Entgelts 1 und 2 ermitteln: 2.004,67 EUR – 1.435,25 EUR = 569,42 EUR (Netto-Ausfallentgelt) |
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11 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschlüssel QA wieder entfernen. |
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12 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
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13 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 06.06. |
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14 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
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15 |
Auf Kopieren klicken. |
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16 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
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17 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
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18 |
Auf OK klicken. |
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19 |
Lohnabrechnung durchführen. Die DEÜV-Abmeldung GdA 32 wird erstellt. |
Angaben für Personalnummer 2 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
3 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 18.06. |
4 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
5 |
Beitragsschlüssel 0100 mit dem entsprechenden Gültig-ab-Datum erfassen. |
6 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Den ermittelten Brutto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 1.000,00 EUR) für die Berechnung der Sozialversicherung mit der Lohnart 5600 Fiktivlohn IfSG, lfd. SV nur AG und den Netto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 569,42 EUR) mit der Lohnart 3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz erfassen. |
7 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschüssel QT erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werdeb, inkl. Wochenende und Feiertage. |
8 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
9 |
Auf Kopieren klicken. |
10 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
11 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGs aufgrund des IfSG wählen. |
12 |
Auf OK klicken. |
13 |
Lohnabrechnung durchführen. Sie erhalten die Auswertung Beitragsberechnung für Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG sowie die DEÜV-Meldungen GdA 12 und 32. |
Angaben für Personalnummer 3 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
3 |
Ursprünglichen Beitragsgruppenschlüssel wieder hinterlegen (Historie mit BGS 0100 löschen). Mit der nächsten Lohnabrechnung wird eine DEÜV-Meldung GdA 12 erstellt. |
5.1.2 Möglichkeit 2: Netto-Entgelt mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung ermitteln
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor
Das Vorgehen nach „Möglichkeit 1 für die Abrechnung (mit Hilfe der offiziellen LVO-Abzugstabellen)“ ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor nicht durchführbar. Für diesen Sachverhalt muss nach Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung vorgegangen werden. |
Angaben für Personalnummer 1 erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
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2 |
Brutto-Arbeitsentgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes mittels einer Probeabrechnung ermitteln (ohne Fehlzeit berufliches Tätigkeitsverbot). |
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3 |
Gesamt-Brutto (1) notieren: 3.000,00 EUR |
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4 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und den Ausfallschlüssel QA erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
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5 |
2. Probeabrechnung durchführen. |
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6 |
Gesamt-Brutto (2) notieren: 2.000,00 EUR |
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7 |
Differenz zwischen den notierten Werten für das Gesamt-Brutto aus der 1. und 2. Probeabrechnung ermitteln.
3.000,00 EUR – 2.000,00 EUR = 1.000,00 EUR (Brutto-Verdienstausfall) |
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8 |
Simulation der Kug-Abrechnung: statt den Ausfallschlüssel QA den Ausfallschlüssel KU (Kurzarbeit) im Kalender erfassen. Da die Kürzungsformeln für Kug (Stundenkürzungsformel) und Quarantäne (Tageskürzungsformel) beim Ausfallschlüssel QA unterschiedlich sind, ergibt sich bei der Kug-Berechnung in der Regel ein abweichender gekürzter Betrag. |
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9 |
Aus diesem Grund unter Monatsstammdaten, Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung im Feld Istentgelt das lfd. Brutto erfassen, das sich in der Probeabrechnung mit dem Ausfallschlüsseln QA ergeben hat. |
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10 |
Damit die Auswertung Anlage LA Kug erstellt wird (die Auswertung wird bei einer Probeabrechnung nicht erstellt), Lohnabrechnung durchführen. |
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11 |
Auswertung Anlage LA Kug im Mandanten öffnen und aus der Spalte 10 das errechnete Kurzarbeitergeld für diesen Mitarbeiter entnehmen. Achtung: Dies ist noch nicht das ausgefallene Entgelt, da sich dieser Betrag auf Basis eines Leistungssatzes für diesen Mitarbeiter ergibt. Der Leistungssatz steht in Spalte 6 (im rechten Teil neben der Steuerklasse). Dabei gilt Folgendes: 7 = 67% 8 = 60% 9 = 77% 10 = 70% 11 = 87% 12 = 80% Das tatsächlich ausgefallene Entgelt für die ersten 6 Wochen des beruflichen Tätigkeitsverbots mit der folgenden Formel berechnen. Dabei ist das fiktive Kug das errechnete Kug aus Spalte 10 der Auswertung Anlage LA Kug.
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12 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
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13 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 06.06. |
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14 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
||
15 |
Auf Kopieren klicken. |
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16 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
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17 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
||
18 |
Auf OK klicken. |
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19 |
Lohnabrechnung durchführen. Die DEÜV-Abmeldung GdA 32 wird erstellt. |
Angaben für Personalnummer 2 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
3 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 18.06. |
4 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
5 |
Beitragsschlüssel 0100 mit dem entsprechenden Gültig-ab-Datum erfassen. |
6 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Den ermittelten Brutto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 1.000,00 EUR) für die Berechnung der Sozialversicherung mit der Lohnart 5600 Fiktivlohn IfSG, lfd. SV nur AG und den Netto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 569,42 EUR) mit der Lohnart 3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz erfassen. |
7 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschüssel QT erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
8 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
9 |
Auf Kopieren klicken. |
10 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
11 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
12 |
Auf OK klicken. |
13 |
Lohnabrechnung durchführen. Sie erhalten die Auswertung Beitragsberechnung für Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG sowie die DEÜV-Meldungen GdA 12 und 32. |
Angaben für Personalnummer 3 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
3 |
Ursprünglichen Beitragsgruppenschlüssel wieder hinterlegen (Historie mit BGS 0100 löschen). Mit der nächsten Lohnabrechnung wird eine DEÜV-Meldung GdA 12 erstellt. |
5.2 Berufliches Tätigkeitsverbot für Stundenlohnempfänger erfassen
Berechnungsmethode über Gesundheitsbehörde klären
Beachten Sie, dass DATEV bei der Auswahl der Berechnungsvariante zur Entschädigungszahlung keine Empfehlung geben kann. |
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Der Bruttoverdienstausfall wird nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz ermittelt.
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Der Verdienstausfall aus der Nettodifferenz wird aus dem pauschalierten Netto-Entgelt analog § 106 SGB III berechnet.
Für die Abrechnung in Lohn und Gehalt haben Sie 2 Möglichkeiten:
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Möglichkeit 1: Ermittlung des pauschalierten Netto-Entgelts anhand der LVO-Abzugstabellen
Die LVO-Abzugstabellen werden nach den Rechtskreisen West und Ost unterschieden. Sie enthalten auch pauschalierte Netto-Beträge für Brutto-Entgelte bis zu einem monatlichen Entgelt in Höhe von 60.000,- Euro.
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Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung
Hinweis
Die Kug-Abrechnung lässt sich nur bis zu einem Entgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung simulieren. |
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor
Das Vorgehen nach „Möglichkeit 1 für die Abrechnung (mit Hilfe der offiziellen LVO-Abzugstabellen)“ ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor nicht durchführbar. Für diesen Sachverhalt muss nach Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung vorgegangen werden. |
Hinweis
Beachten Sie, dass das nachfolgend beschriebene Vorgehen ein Beispiel ist. Gesundheitsbehörden können für die Berechnung der Entschädigungszahlung auch abweichend von diesem Beispiel vorgehen. Klären Sie daher vorab mit der zuständigen Behörde, wie der Verdienstausfall berechnet werden muss. Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde. DATEV kann in diesem Fall keine Empfehlung geben. Um die für Sie zuständige Behörde zu finden, nutzen Sie die Datenbank des Robert-Koch-Instituts. |
5.2.1 Möglichkeit 1: Pauschaliertes Netto-Entgelt anhand der LVO-Abzugstabellen ermitteln
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor
Das Vorgehen nach „Möglichkeit 1 für die Abrechnung (mit Hilfe der offiziellen LVO-Abzugstabellen)“ ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor nicht durchführbar. Für diesen Sachverhalt muss nach Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung vorgegangen werden. |
Berechnungsbeispiele mit LVO-Tabelle 2021
Beachten Sie, dass die nachfolgenden Beispiele mit der LVO-Tabelle aus dem Jahr 2021 berechnet wurden. Das Vorgehen ist den aktuellen LVO-Tabellen identisch.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer erhält ein Brutto-Arbeitsentgelt in Höhe von 3.000,00 EUR und hat Steuerklasse I. Der Mitarbeiter erhält vom 07.06. bis 18.06. eine Entschädigung wegen eines beruflichen Tätigkeitsverbots. Seine reguläre Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag. |
Berufliches Tätigkeitsverbot für Stundenlohnempfänger abrechnen
Um den Sachverhalt des beruflichen Tätigkeitsverbots in Lohn und Gehalt abzurechnen, wird der betroffene Mitarbeiter 2 Mal kopiert. In diesem Beispiel werden hierfür die Personalnummern 1 (ursprüngliche Personalnummer), Personalnummer 2 (1. Kopie) und Personalnummer 3 (2. Kopie) verwendet.
Angaben für Personalnummer 1 erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
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2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Mit der Lohnart 1000 Stundenlohn die Stunden erfassen, die der Arbeitnehmer ohne beruflichem Tätigkeitsverbot gearbeitet hätte (z. B. 176 Stunden). |
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3 |
Brutto-Arbeitsentgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes mittels einer Probeabrechnung ermitteln (ohne Fehlzeit berufliches Tätigkeitsverbot). |
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4 |
Gesamt-Brutto (1) notieren: 3.000,00 EUR |
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5 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und den Ausfallschlüssel QA erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
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6 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Anzahl der erfassten Stunden wieder auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden ändern. |
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7 |
2. Probeabrechnung durchführen. |
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8 |
Gesamt-Brutto (2) notieren: 2.000,00 EUR |
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9 |
Differenz zwischen den notierten Werten für das Gesamt-Brutto aus der 1. und 2. Probeabrechnung ermitteln.
3.000,00 EUR – 2.000,00 EUR = 1.000,00 EUR (Brutto-Verdienstausfall) |
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10 |
LVO-Abzugstabelle des Bundesministeriums für Gesundheit im Internet öffnen. |
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11 |
Pauschaliertes Netto für Gesamt-Brutto (1) und Gesamt-Brutto (2) für die entsprechende Steuerklasse notieren. Hinweis Das Netto-Entgelt aus der LVO-Abzugstabelle entspricht einem Prozentsatz von 100. Da die Differenz des pauschalierten Netto-Entgelts für die ersten 6 Wochen des beruflichen Tätigkeitsverbots für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 100 Prozent beträgt, kann der Wert aus der LVO-Abzugstabelle abgelesen werden. Ab der 7. Woche wird der Arbeitnehmer mit der DEÜV-Meldung GdA 30 abgemeldet. Beiträge für die Erstattung werden nicht mehr von Lohn und Gehalt berechnet. Im Beispiel Gesamt-Brutto (1) = 3.000,00 EUR ![]() Im Beispiel Gesamt-Brutto (2) = 2.000,00 EUR ![]() |
||
12 |
Differenz des pauschalierten Netto-Entgelts 1 und 2 ermitteln: 2.004,67 EUR – 1.435,25 EUR = 569,42 EUR (Netto-Ausfallentgelt) |
||
13 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
||
14 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 06.06. |
||
15 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
||
16 |
Auf Kopieren klicken. |
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17 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
||
18 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
||
19 |
Auf OK klicken. |
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20 |
Lohnabrechnung durchführen. Die DEÜV-Abmeldung GdA 32 wird erstellt. |
Angaben für Personalnummer 2 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
3 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 18.06. |
4 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
5 |
Beitragsschlüssel 0100 mit dem entsprechenden Gültig-ab-Datum erfassen. |
6 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Den ermittelten Brutto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 1.000,00 EUR) für die Berechnung der Sozialversicherung mit der Lohnart 5600 Fiktivlohn IfSG, lfd. SV nur AG und den Netto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 569,42 EUR) mit der Lohnart 3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz erfassen. |
7 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschüssel QT erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
8 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
9 |
Auf Kopieren klicken. |
10 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
11 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
12 |
Auf OK klicken. |
13 |
Lohnabrechnung durchführen. Sie erhalten die Auswertung Beitragsberechnung für Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG sowie die DEÜV-Meldungen GdA 12 und 32. |
Angaben für Personalnummer 3 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
3 |
Ursprünglichen Beitragsgruppenschlüssel wieder hinterlegen (Historie mit BGS 0100 löschen). Mit der nächsten Lohnabrechnung wird eine DEÜV-Meldung GdA 12 erstellt. |
5.2.2 Möglichkeit 2: Netto-Entgelt mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung ermitteln
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor
Das Vorgehen nach „Möglichkeit 1 für die Abrechnung (mit Hilfe der offiziellen LVO-Abzugstabellen)“ ist für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Steuerklasse IV mit Faktor nicht durchführbar. Für diesen Sachverhalt muss nach Möglichkeit 2: Ermittlung des Netto-Entgelts mit Hilfe einer simulierten Kug-Abrechnung vorgegangen werden. |
Berufliches Tätigkeitsverbot für Stundenlohnempfänger abrechnen
Angaben für Personalnummer 1 erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
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2 |
Brutto-Arbeitsentgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes mittels einer Probeabrechnung ermitteln (ohne Fehlzeit berufliches Tätigkeitsverbot). |
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3 |
Gesamt-Brutto (1) notieren: 3.000,00 EUR |
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4 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschlüssel QA erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
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5 |
2. Probeabrechnung durchführen. |
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6 |
Gesamt-Brutto (2) notieren: 2.000,00 EUR |
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7 |
Differenz zwischen den notierten Werten für das Gesamt-Brutto aus der 1. und 2. Probeabrechnung ermitteln.
3.000,00 EUR – 2.000,00 EUR = 1.000,00 EUR (Brutto-Verdienstausfall) |
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8 |
Simulation der Kug-Abrechnung: statt den Ausfallschlüssel QA den Ausfallschlüssel KU (Kurzarbeit) im Kalender erfassen. Da die Kürzungsformeln für Kug (Stundenkürzungsformel) und Quarantäne (Tageskürzungsformel) beim Ausfallschlüssel QA unterschiedlich sind, ergibt sich bei der Kug-Berechnung in der Regel ein abweichender gekürzter Betrag. |
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9 |
Aus diesem Grund unter Monatsstammdaten, Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung im Feld Istentgelt das lfd. Brutto erfassen, das sich in der Probeabrechnung mit dem Ausfallschlüsseln QA ergeben hat. |
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10 |
Damit die Auswertung Anlage LA Kug erstellt wird (die Auswertung wird bei einer Probeabrechnung nicht erstellt), Lohnabrechnung durchführen. |
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11 |
Auswertung Anlage LA Kug im Mandanten öffnen und aus der Spalte 10 das errechnete Kurzarbeitergeld für diesen Mitarbeiter entnehmen. Achtung: Dies ist noch nicht das ausgefallene Entgelt, da sich dieser Betrag auf Basis eines Leistungssatzes für diesen Mitarbeiter ergibt. Der Leistungssatz steht in Spalte 6 (im rechten Teil neben der Steuerklasse). Dabei gilt Folgendes: 7 = 67% 8 = 60% 9 = 77% 10 = 70% 11 = 87% 12 = 80% Das tatsächlich ausgefallene Entgelt für die ersten 6 Wochen des beruflichen Tätigkeitsverbots mit der folgenden Formel berechnen. Dabei ist das fiktive Kug das errechnete Kug aus Spalte 10 der Auswertung Anlage LA Kug.
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12 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
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13 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 06.06. |
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14 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
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15 |
Auf Kopieren klicken. |
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16 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
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17 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
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18 |
Auf OK klicken. |
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19 |
Lohnabrechnung durchführen. Die DEÜV-Abmeldung GdA 32 wird erstellt. |
Angaben für Personalnummer 2 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
3 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 18.06. |
4 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
5 |
Beitragsschlüssel 0100 mit dem entsprechenden Gültig-ab-Datum erfassen. |
6 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Den ermittelten Brutto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 1.000,00 EUR) für die Berechnung der Sozialversicherung mit der Lohnart 5600 Fiktivlohn IfSG, lfd. SV nur AG und den Netto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 569,42 EUR) mit der Lohnart 3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz erfassen. |
7 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschüssel QT erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
8 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
9 |
Auf Kopieren klicken. |
10 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
11 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
12 |
Auf OK klicken. |
13 |
Lohnabrechnung durchführen. Sie erhalten die Auswertung Beitragsberechnung für Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG sowie die DEÜV-Meldungen GdA 12 und 32. |
Angaben für Personalnummer 3 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
3 |
Ursprünglichen Beitragsgruppenschlüssel wieder hinterlegen (Historie mit BGS 0100 löschen). Mit der nächsten Lohnabrechnung wird eine DEÜV-Meldung GdA 12 erstellt. |
5.3 Arbeitnehmer über KV/PV BBG abrechnen
Wenn der Arbeitnehmer gesetzlich versichert ist, aber ein Entgelt über der KV/PV Beitragsbemessungsgrenze erhält, gilt folgende Besonderheit: Das tatsächliche Entgelt und das Ausfallentgelt werden in Relation auf die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt.
5.4 Arbeitnehmer im Versorgungswerk abrechnen
Arbeitnehmer im Versorgungswerk bekommen für die Zeit des beruflichen Tätigkeitsverbots keinen AG-Zuschuss für die Versorgungswerk-Beiträge. Dabei ist unerheblich, ob die Beiträge im Selbstzahler-Verfahren oder im Firmenzahler-Verfahren abgeführt werden.
Wenn der Arbeitnehmer normalerweise Selbstzahler ist, zahlt er weiterhin seine Beiträge selbstständig an das Versorgungswerk. Für die Zeit des beruflichen Tätigkeitsverbots muss der Arbeitnehmer die Erstattung für den AG-Zuschuss und den eigenen AN-Anteil selbst bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn der Arbeitnehmer normalerweise Firmenzahler ist, zahlt der Arbeitgeber nur für den Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer gearbeitet hat, weiterhin die Beiträge an das Versorgungswerk. Für den Zeitraum des beruflichen Tätigkeitsverbots muss der Arbeitnehmer die Beiträge (AN-Anteil und AG-Zuschuss), die während des beruflichen Tätigkeitsverbots angefallen sind, selbstständig an das Versorgungswerk zahlen. Der Arbeitnehmer kann sich diese Beiträge von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Arbeitnehmer im Versorgungswerk abrechnen
Um den Sachverhalt des beruflichen Tätigkeitsverbots in Lohn und Gehalt abzurechnen, wird der betroffene Mitarbeiter 2 Mal kopiert. In diesem Beispiel werden hierfür die Personalnummern 1 (ursprüngliche Personalnummer), Personalnummer 2 (1. Kopie) und Personalnummer 3 (2. Kopie) verwendet.
Angaben für Personalnummer 1 erfassen | |||
Vorgehen: | |||
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
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2 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Versorgungswerk wählen. |
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3 |
Kontrollkästchen Auszahlung des Arbeitgeber-Zuschusses an den Arbeitnehmer für den Monat mit beruflichem Tätigkeitsverbot deaktivieren. |
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4 |
Brutto-Arbeitsentgelt im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes mittels einer Probeabrechnung ermitteln (ohne Fehlzeit berufliches Tätigkeitsverbot). |
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5 |
Gesamt-Brutto (1) notieren: 3.000,00 EUR |
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6 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschlüssel QA erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
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7 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Anzahl der erfassten Stunden wieder auf die tatsächlich gearbeiteten Stunden ändern. |
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8 |
2. Probeabrechnung durchführen. |
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9 |
Gesamt-Brutto (2) notieren: 2.000,00 EUR |
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10 |
Differenz zwischen den notierten Werten für das Gesamt-Brutto aus der 1. und 2. Probeabrechnung ermitteln.
3.000,00 EUR – 2.000,00 EUR = 1.000,00 EUR (Brutto-Verdienstausfall) |
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11 |
LVO-Abzugstabelle des Bundesministeriums für Gesundheit im Internet öffnen. |
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12 |
Pauschaliertes Netto für Gesamt-Brutto (1) und Gesamt-Brutto (2) für die entsprechende Steuerklasse notieren. Hinweis Das Netto-Entgelt aus der LVO-Abzugstabelle entspricht einem Prozentsatz von 100. Da die Differenz des pauschalierten Netto-Entgelts für die ersten 6 Wochen des beruflichen Tätigkeitsverbots für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 100 Prozent beträgt, kann der Wert aus der LVO-Abzugstabelle abgelesen werden.
Ab der 7. Woche wird der Arbeitnehmer mit der DEÜV-Meldung GdA 30 abgemeldet. Beiträge für die Erstattung werden nicht mehr von Lohn und Gehalt berechnet. Im Beispiel Gesamt-Brutto (1) = 3.000,00 EUR ![]() Im Beispiel Gesamt-Brutto (2) = 2.000,00 EUR ![]() |
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13 |
Differenz des pauschalierten Netto-Entgelts 1 und 2 ermitteln: 2.004,67 EUR – 1.435,25 EUR = 569,42 EUR (Netto-Ausfallentgelt) |
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14 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
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15 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 06.06. |
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16 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
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17 |
Auf Kopieren klicken. |
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18 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
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19 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
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20 |
Auf OK klicken. |
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21 |
Lohnabrechnung durchführen. Die DEÜV-Abmeldung GdA 30 wird erstellt. |
Angaben für Personalnummer 2 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum wählen. |
3 |
Im Feld Austrittsdatum den letzten Tag vor Beginn des beruflichen Tätigkeitsverbots erfassen. In diesem Beispiel: 18.06. |
4 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
5 |
Beitragsschlüssel 0000 mit dem entsprechenden Gültig-ab-Datum erfassen. |
6 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Status wählen. |
7 |
Personengruppenschlüssel 900 mit dem entsprechenden Gültig-ab-Datum erfassen. |
8 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Unfallversicherung wählen. |
9 |
Kontrollkästchen Unfallversicherungspflichtig deaktivieren. |
10 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. Den ermittelten Brutto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 1.000,00 EUR) für die Berechnung der Sozialversicherung mit der Lohnart 5600 Fiktivlohn IfSG, lfd. SV nur AG und den Netto-Verdienstausfall (in diesem Beispiel 569,42 EUR) mit der Lohnart 3600 Bez. n. Infektionsschutzgesetz erfassen. |
11 |
Bewegungsdaten | Kalender wählen und Ausfallschüssel QT erfassen. In diesem Beispiel für 12 Tage den Ausfallschlüssel erfassen. Der Ausfallschlüssel muss für alle Tage erfasst werden, inkl. Wochenende und Feiertage. |
12 |
Mitarbeiterübersicht auf Mandantenebene öffnen und betroffenen Mitarbeiter markieren. |
13 |
Auf Kopieren klicken. |
14 |
Im Feld Ziel eine neue (freie) Personalnummer erfassen. |
15 |
Auf Erweitert >> klicken und im Feld Art der Kopie die Variante Wechsel des BGS aufgrund des IfSG wählen. |
16 |
Auf OK klicken. |
17 |
Lohnabrechnung durchführen. Sie erhalten die Auswertung Beitragsberechnung für Entschädigungszahlung nach § 56 Abs. 1 Satz 1 IfSG. |
Angaben für Personalnummer 3 erfassen | |
Vorgehen: | |
1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
2 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Berechnungsgrundlagen wählen. |
3 |
Ursprünglichen Beitragsgruppenschlüssel wieder hinterlegen (Historie mit BGS 0000 löschen). |
4 |
Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit, Registerkarte Status wählen. |
5 |
Ursprünglichen Personengruppenschlüssel wieder hinterlegen (Historie mit PGS 900 löschen). |
6 |
Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten, Registerkarte Unfallversicherung wählen. |
7 |
Kontrollkästchen Unfallversicherungspflichtig aktivieren. Mit der nächsten Lohnabrechnung wird eine DEÜV-Meldung GdA 10 erstellt. |
Im Anschluss: Arbeitnehmer muss selbst mit dem berufsständischen Versorgungswerk klären, welche Beiträge er sich erstatten lassen kann.
5.5 Arbeitnehmer mit befreiender Lebensversicherung abrechnen
Arbeitnehmer mit befreiender Lebensversicherung müssen analog zu dem Versorgungswerk abgerechnet werden. Den Gesamtbeitrag errechnen Sie jeweils aus dem doppelten AG-Beitrag.
5.6 Berufliches Tätigkeitsverbot und Kug abrechnen
Berufliches Tätigkeitsverbot und Kurzarbeit können nicht gleichzeitig abgerechnet werden.
6 Sonderfälle
Hinweis
Beachten Sie, dass das nachfolgend beschriebene Vorgehen ein Beispiel ist. Gesundheitsbehörden können für die Berechnung der Entschädigungszahlung auch abweichend von diesem Beispiel vorgehen. Klären Sie daher vorab mit der zuständigen Behörde, welche Ausfalltage erstattet werden und wie die Berechnung des Verdienstausfalls erfolgen soll. Wenn die Gesundheitsbehörde nach der Abrechnung einen abweichenden Betrag erstattet, klären Sie das weitere Vorgehen direkt mit der Behörde. DATEV kann in diesem Fall keine Empfehlung geben. Um die für Sie zuständigen Behörde zu finden, nutzen Sie die Datenbank des Robert-Koch-Instituts. |
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Der Arbeitnehmer erkrankt während des beruflichen Tätigkeitsverbots
Informationen finden Sie im Dokument Berufliches Tätigkeitsverbot – Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Dok.-Nr. 1023843). Wenden Sie sich ggf. zur Klärung an einen Spezialisten im Bereich Arbeitsrecht oder an die zuständige Behörde.
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Im Monat mit beruflichem Tätigkeitsverbot muss ein Einmalbezug berücksichtigt werden
Wenn es einen Einmalbezug in dem Monat gibt, in dem der Arbeitnehmer im beruflichen Tätigkeitsverbot ist, muss geprüft werden, ob dieser Einmalbezug bei der Berechnung des ausgefallenen Netto-Entgelts (Entschädigung wegen eines beruflichen Tätigkeitsverbots) berücksichtigt werden muss. Wenn die Entschädigung wegen des beruflichen Tätigkeitsverbots ohne Einmalbezüge berechnet wird, setzen Sie die Entschädigung zunächst auf 0,00 EUR und gehen Sie die entsprechende Anleitung bis zum vorletzten Punkt durch, z. B. Berufliches Tätigkeitsverbot für Gehaltsempfänger erfassen.