Vermögensbeteiligung abrechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt
|
Aktuelle Änderungen |
|
|
13.11.2024 |
Dokument komplett überarbeitet. |
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Beschreibungen und Beispiele zu folgenden Sachverhalten:
-
Vermögensbeteiligung innerhalb des Freibetrags übertragen
-
Vermögensbeteiligung bei Übersteigung des Freibetrags übertragen
-
Übertragung einer Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen mit vorläufiger Nicht-Besteuerung erfassen
-
Zunächst nicht besteuerte Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen nachgelagert versteuern als sonstigen Bezug
-
Zunächst nicht besteuerte Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen nachgelagert versteuern als mehrjährigen Bezug
2 Hintergrund
Eine Vermögensbeteiligung oder Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist die vertragliche, i. d. R. dauerhafte Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des arbeitgebenden Unternehmens. Im Gegensatz zu einer Erfolgsbeteiligung trägt der Arbeitnehmer auch das Risiko des Kapitalverlusts, wenn das Kapital keiner Insolvenzsicherung unterliegt.
|
Vermögensbeteiligung |
|
|
Kein Start-up-Unternehmen |
Start-up-Unternehmen |
|
Geldwerter Vorteil = Gemeiner Wert - Zuzahlung |
Zeitpunkt der Übertragung: Geldwerter Vorteil = Gemeiner Wert – Zuzahlung |
|
Steuer
|
Steuer
|
|
Sozialversicherung SV-frei (wenn steuerfrei) bei Vermögensbeteiligung zusätzlich zum Arbeitslohn oder mit Gehaltsumwandlung und Verzicht auf künftigen Arbeitslohn; ansonsten sozialversicherungspflichtig |
Sozialversicherung SV-frei (wenn steuerfrei) bei Vermögensbeteiligung zusätzlich zum Arbeitslohn oder mit Gehaltsumwandlung und Verzicht auf künftigen Arbeitslohn; ansonsten sozialversicherungspflichtig |
|
Bis 12/2023: Übersteigung (> 1.440,00 EUR) Ab 01/2024: Übersteigung (> 2.000,00 EUR) |
|
|
Steuerpflichtig und SV-pflichtig |
Steuer Keine Besteuerung bei Vermögensbeteiligung zusätzlich zum Arbeitslohn auf Antrag des Arbeitnehmers (keine Gehaltsumwandlung); ansonsten steuerpflichtig |
|
|
Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtig |
|
|
Zeitpunkt der Veräußerung: Gemeiner Wert – Zuzahlung – ggf. nicht ausgeschöpfter Freibetrag
|
3 Lohnarten
|
Lohnart |
Steuerrechtliche Behandlung |
SV-rechtliche Behandlung |
Bestandteil Gesamt-Brutto |
Folgelohnart |
Verwendung |
Ausweis des Brutto-Betrags |
|
6000 VermBet Übertrag, st-/sv-frei (Bis 12/2023: Freibetrag bis 1.440,00 EUR; Ab 01/2024: Freibetrag bis 2.000,00 EUR) |
Steuerfrei |
SV-frei |
J |
9011 |
Übertragung einer Vermögensbeteiligung innerhalb des Freibetrags
|
|
|
6010 VermBet Übertrag, st-fr/sv-pfl (Bis 12/2023: Freibetrag bis 1.440,00 EUR, mit GehUmw nicht SV-frei; Ab 01/2024: Freibetrag bis 2.000,00 EUR, mit GehUmw nicht SV-frei) |
Steuerfrei |
Einmalbezug |
J |
9011 |
Übertragung einer Vermögensbeteiligung innerhalb des Freibetrags. Finanzierung durch Gehaltsumwandlung und kein Verzicht auf künftigen Arbeitslohn. |
|
|
6020 VermBet Übertrag, st-/sv-pfl (Übersteigung Freibetrag oder Start-Up ohne AN-Antrag/GehUmw) |
Steuerpflichtig |
Einmalbezug |
J |
9011 |
Übertragung einer Vermögensbeteiligung bei Übersteigung des Freibetrags. Bei einem Start-up-Unternehmen:
|
|
|
6030 VermBet Übertr, vorl. Nichtbest (nachgelagerte Versteuerung Start-Up nach Übersteigung Freibetrag) |
Nachgelagerte Versteuerung |
Einmalbezug |
J |
9011 |
Vorläufige Nicht-Besteuerung bei der Übertragung einer Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen
|
|
|
6040 VermBet Veräußerung, st-son (Verkauf Start-Up < 3 Jahre) |
Sonstiger Bezug |
SV-frei |
N |
- |
Nachgelagerte Versteuerung einer zuvor nicht besteuerten Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen als sonstiger Bezug
|
|
|
6050 VermBet Veräußerung, st-mehrj (Verkauf Start-Up >= 3 Jahre) |
Mehrjähriger Bezug |
SV-frei |
N |
- |
Nachgelagerte Versteuerung einer zuvor nicht besteuerten Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen als mehrjähriger Bezug
|
|
4 Vermögensbeteiligung innerhalb des Freibetrags übertragen
| Vermögensbeteiligung zusätzlich zum Arbeitslohn erfassen | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
| Vermögensbeteiligung mit Gehaltsumwandlung durch Verzicht auf künftigen Arbeitslohn erfassen | |||||||
|
|||||||
| Vorgehen: | |||||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
||||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
| Vermögensbeteiligung mit Gehaltsumwandlung durch Verzicht auf aktuellen Arbeitslohn erfassen | |||||||
|
|||||||
| Vorgehen: | |||||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. |
||||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
5 Vermögensbeteiligung bei Übersteigung des Freibetrags übertragen
| Vermögensbeteiligung mit Gehaltsumwandlung erfassen | |||||||
| Vorgehen: | |||||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Die Vermögensbeteiligung bis zur Höhe des Freibetrags wurde mit entsprechender steuerfreier Lohnart gebucht. |
||||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
| Beteiligung an einem Start-up-Unternehmen ohne Antrag auf nachgelagerte Versteuerung erfassen | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Die Vermögensbeteiligung bis zur Höhe des Freibetrags wurde mit entsprechender steuerfreier Lohnart gebucht. |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
6 Übertragung einer Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen mit vorläufiger Nicht-Besteuerung erfassen
Die Übertragung von Vermögensbeteiligungen an sog. Start-up-Unternehmen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, werden auf Antrag des Arbeitnehmers nicht im Jahr der Übertragung, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt versteuert.
| Übertragung einer Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen mit vorläufiger Nicht-Besteuerung erfassen | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Die Vermögensbeteiligung bis zur Höhe des Freibetrags wurde mit entsprechender steuerfreier Lohnart gebucht. Die Vermögensbeteiligung wird zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt (keine Gehaltsumwandlung zulässig) und der Antrag des Arbeitnehmers auf nachgelagerte Besteuerung liegt vor. |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
Hinweis
Ungeachtet der vorläufigen Nichtbesteuerung unterliegt der geldwerte Vorteil aus der Übertragung der Vermögensbeteiligung der Sozialversicherungspflicht. Der geldwerte Vorteil aus der vorherigen Übertragung einer nicht besteuerten Vermögensbeteiligung an sog. Start-up-Unternehmen wird erst besteuert unter folgenden Voraussetzungen:
Weitere Informationen zur Unwiderruflichen Haftungserklärung bei Vermögensbeteiligungen finden Sie im Kapitel Lohnsteuer-Anmeldung. |
7 Zunächst nicht besteuerte Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen nachgelagert versteuern als sonstigen Bezug
7.1 Zeitpunkt der Veräußerung < 3 Jahre
| Angabe erfassen für: Zeitpunkt der Veräußerung < 3 Jahre | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung an dem Start-Up-Unternehmen wurde zuvor auf Antrag des Arbeitnehmers die vorläufige Nichtbesteuerung gewählt (Übertragung mit Lohnart 6030 bereits abgerechnet). |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
Hinweis
Im Zeitpunkt der Nachversteuerung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da der Vorteil im Hingabezeitpunkt beitragspflichtig ist (bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung). |
7.2 Zeitpunkt der Übertragung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses < 3 Jahre
| Angaben erfassen für: Zeitpunkt der Übertragung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses < 3 Jahre | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung an dem Start-up-Unternehmen wurde zuvor auf Antrag des Arbeitnehmers die vorläufige Nichtbesteuerung gewählt (Übertragung mit Lohnart 6030 bereits abgerechnet). |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
Hinweis
Im Zeitpunkt der Nachversteuerung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da der Vorteil im Hingabezeitpunkt beitragspflichtig ist (bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung). |
8 Zunächst nicht besteuerte Vermögensbeteiligung an einem Start-up-Unternehmen nachgelagert versteuern als mehrjährigen Bezug
8.1 Zeitpunkt der Veräußerung >= 3 Jahre
| Angaben erfassen für: Zeitpunkt der Veräußerung >= 3 Jahre | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung an dem Start-up-Unternehmen wurde zuvor auf Antrag des Arbeitnehmers die vorläufige Nichtbesteuerung gewählt (Übertragung mit Lohnart 6030 bereits abgerechnet). |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
Hinweis
Im Zeitpunkt der Nachversteuerung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da der Vorteil im Hingabezeitpunkt beitragspflichtig ist (bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung). |
8.2 Zeitpunkt der Übertragung >= 15 Jahre
| Angaben erfassen für: Zeitpunkt der Übertragung >= 15 Jahre | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung an dem Start-up-Unternehmen wurde zuvor auf Antrag des Arbeitnehmers die vorläufige Nichtbesteuerung gewählt (Übertragung mit Lohnart 6030 bereits abgerechnet). |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
Hinweis
Im Zeitpunkt der Nachversteuerung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da der Vorteil im Hingabezeitpunkt beitragspflichtig ist (bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung). |
8.3 Zeitpunkt der Übertragung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses >= 3 Jahre
| Angaben erfassen für: Zeitpunkt der Übertragung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses >= 3 Jahre | |||||
| Vorgehen: | |||||
| 1 |
Mitarbeiter in Lohn und Gehalt öffnen. Bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung an dem Start-up-Unternehmen wurde zuvor auf Antrag des Arbeitnehmers die vorläufige Nichtbesteuerung gewählt (Übertragung mit Lohnart 6030 bereits abgerechnet). |
||||
| 2 |
Bewegungsdaten | Monatserfassung wählen. |
||||
| 3 |
Registerkarte des Monats wählen, in dem die Vermögensbeteiligung abgerechnet wird. |
||||
| 4 |
Folgende Angaben erfassen:
|
Hinweis
Im Zeitpunkt der Nachversteuerung fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, da der Vorteil im Hingabezeitpunkt beitragspflichtig ist (bei der Übertragung der Vermögensbeteiligung). |
9 Lohnsteuer-Anmeldung
Wenn bei Vermögensbeteiligungen im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eine Haftungserklärung i. S. d. § 19a Absatz 4a EStG abgegeben wird, aktivieren Sie das Kontrollkästchen Unwiderrufliche Haftungserklärung bei Vermögensbeteiligungen auf Mandantenebene im Menü unter Abrechnung | Monatsabschluss.
Die Kennziffer 21 wird ab 2024 einmalig auf der Lohnsteuer-Anmeldung ausgegeben, die mit diesem Monatsabschluss erstellt wird.
Bei Start-ups finden für die Tatbestände „Ablauf von 15 Jahren“ und „Beendigung des Dienstverhältnisses“ keine Besteuerung statt, wenn der Arbeitgeber freiwillig und unwiderruflich erklärt, dass er die Haftung für die einzubehaltende und abzuführende Lohnsteuer übernimmt. Die Besteuerung wird in diesem Fall erst durch den späteren Tatbestand „Verkauf“ ausgelöst.
Wenn das Betriebsstättenfinanzamt auf den Arbeitnehmer als Steuerschuldner nicht mehr zugreifen (z. B., wenn unbekannt verzogen) kann, wendet sich das Finanzamt unmittelbar an den Arbeitgeber.
10 Aufzeichnungspflichten des Arbeitgebers
Folgende Angaben muss der Arbeitgeber im Lohnkonto des jeweiligen Arbeitnehmers aufzeichnen:
-
Steuerbegünstigte Überlassung von Vermögensbeteiligungen
-
Erforderliche Angaben zur Bewertung der Vermögensbeteiligung
-
Ggf. nicht besteuerten gemeinen Wert bei Gewährung der Vermögensbeteiligung bei einem Start-up-Unternehmen
-
Ggf. weitere steuerlich relevanten Angaben
Die gesonderte Aufbewahrungsfrist für das jeweilige Lohnkonto endet insoweit nicht vor Ablauf von 6 Jahren nach Vornahme der „nachträglichen“ Besteuerung des Arbeitslohns.
Die Überwachung und Aufbewahrungsfrist liegt in der Verantwortung des Lohnsachbearbeiters.