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Aktuelle Änderungen

30.08.2024

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1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erhalten Sie Informationen zur Anpassung der Schemata an gesetzliche Anforderungen. Die Änderungen und Neuerungen in den Kontenzwecken werden ebenfalls aufgeführt.

Nicht alle Neuerungen werden im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen umgesetzt.

2 Hintergrund

Gesetzliche Anforderungen und die Umsetzung einiger Wünsche führen zu:

  • Neuerungen in den Kontenzwecken

  • Änderungen in den Kontenzwecken

  • Umgliederungen in den Schemata

Einige neue Kontenzwecke und Änderungen in den Schemata gelten auch für den Jahresabschluss des Buchungsjahrs 2022.

In den Standardkontenrahmen SKR03 / SKR04 ist kein ausreichender Platz vorhanden. Dafür werden neue Kontenzwecke eingeführt. Sie können diesen Kontenzwecken ein anderweitig nicht benötigtes Konto zuordnen. Weitere Informationen im Kapitel 3.3: Konto anlegen oder ändern (Kontenbeschriftung, Kontenfunktion, Kontenzweck) (Dok.-Nr. 1037312)

3 Neuerungen / Änderungen in den Schemata und Kontenzwecken 2022 und 2023

Der Ausweis in den Jahresabschlussauswertungen ist abhängig von der Gliederungstiefe und der Taxonomie (Handelsbilanz, E-Bilanz). Der Ausweis wird deshalb nicht mehr exakt genannt.

Für den konkreten Sachverhalt ist der Posten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den eingestellten Stammdaten ersichtlich. Im Menü: Stammdaten | Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken wählen.

3.1 Änderungen für Genossenschaft

Änderungen ab 2022 in der Bilanz:

Neuer Davon-Vermerk für genossenschaftliche Rückvergütungen bei den sonstigen Verbindlichkeiten:

Postenbezeichnung

SKR03

SKR04

Sonstige Verbindlichkeiten

davon aus genossenschaftlicher Rückvergütung

Sonstige Verbindlichkeiten aus genossenschaftlicher Rückvergütung

1758

3635

Die Ausweismöglichkeiten sind wie folgt ausgestaltet:

  • davon-Ausweis innerhalb der Bilanz (Standard) oder

  • Kein Ausweis

Die Ausweismöglichkeiten können Sie in Kanzlei-Rechnungswesen wie folgt ändern:

Ausweiswahlrechte verwalten aufrufen
Vorgehen:
1

In Kanzlei-Rechnungswesen den Bestand im Bearbeitungsjahr öffnen.

2

Im Menü: Stammdaten | Mandantendaten wählen.

3

In der Übersicht: Im Arbeitsbereich auf den Eintrag Jahresabschluss doppelklicken.

4

Im Bereich Übergreifende Stammdaten: Ausweiswahlrechte verwalten wählen.

Änderungen ab 2022 in der Gewinn- und Verlustrechnung:

Zukünftiger Ausweis Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder:

  • Eigener Posten

  • Auf gleicher Ebene wie Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bisherige Darstellung

Postenbezeichnung

SKR03

SKR04

Betriebsergebnis

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder

4984

6854

Neue Darstellung (mit neuem Posten)

Postenbezeichnung

SKR03

SKR04

Betriebsergebnis

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Genossenschaftliche Rückvergütung

Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder

4984

6854

3.2 Saldierung Zuführung latenter Steuern im davon-Vermerk

Die Erträge und Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern werden künftig saldiert in einem Davon-Vermerk ausgewiesen. Nach der Saldierung ergeben sich entweder Erträge oder Aufwendungen. Der Ausweis wird in einem entsprechenden Davon-Vermerk dargestellt.

Bisherige Darstellung

Postenbezeichnung

SK03

SKR04

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

2250

7645

und

Postenbezeichnung

SK03

SKR04

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

2255

7649

Neue Darstellung

Postenbezeichnung

SKR03

SKR04

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

2250

7645

Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

2255

7649

oder

Postenbezeichnung

SKR03

SKR04

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

2250

7645

Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern

2255

7649

3.3 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ und „Zinsen und ähnlichen Erträge“ - neuer Davon-Vermerk

Ein neuer Davon-Vermerk wird jeweils in folgenden Posten eingeführt:

  • Zinsen und ähnliche Aufwendungen

  • Zinsen und ähnliche Erträge

Die Aufwendungen oder Erträge nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB werden saldiert. Der Ausweis ist abhängig vom Endsaldo.

Postenbezeichnung

SKR03

SKR04

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

davon Aufwendungen aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB

Der Gruppensaldo der folgenden Konten ist in Summe im Soll:

Aufw. Abzins. Pensions-/ähnl. RS,Verr

2146

7364

Aufwendungen VG zur Verrg § 246 (2) HGB

2147

7365

Ertr. Abzins. Pensions-/ähnl. RS, Verr

2686

7144

Erträge VG zur Verrechnung § 246 (2) HGB

2687

7145

oder

Postenbezeichnung

SKR03

SKR04

Zinsen und ähnliche Erträge

davon Erträge aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB

Der Gruppensaldo der folgenden Konten ist in Summe im Haben:

Aufw. Abzins. Pensions-/ähnl. RS,Verr

2146

7364

Aufwendungen VG zur Verrg § 246 (2) HGB

2147

7365

Ertr. Abzins. Pensions-/ähnl. RS, Verr

2686

7144

Erträge VG zur Verrechnung § 246 (2) HGB

2687

7145

3.4 Partiarische Darlehen

Ab Wirtschaftsjahr 2022 sind folgende Kontenzwecke bei Beständen mit der Abschlussart Einnahmenüberschussrechnung auswählbar:

SKR03

SKR04

Kontenzweckbeschriftung

0780

3540

Partiarische Darlehen

0781

3541

Partiarische Darlehen – Restlaufzeit bis 1 Jahr

0784

3544

Partiarische Darlehen – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

0787

3547

Partiarische Darlehen – Restlaufzeit größer 5 Jahre

Der Ausweis ist innerhalb der Sonstigen Konten am Ende der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.

3.5 Wahlrechte in Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz

Folgende Ausweiswahlrechte werden bei der Sonderbilanz und der Ergänzungsbilanz gelöscht:

  • Vergütung für Genussrechtskapital

  • Ertrag aus der Herabsetzung des Genussrechtskapitals

  • Ausweiswahlrecht: Eingeforderte Nachschüsse

  • Ausweis der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bei Kleinstgesellschaften

3.6 EÜR: Ergebnisverwendungskonten und Anteilsteuerungskonten unter Sonstige Konten

Die Ergebnisverwendungskonten und Anteilsteuerungskonten der Gesellschafter werden zukünftig unter den sonstigen Konten zugeordnet.

Die Änderung sind nur im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken ab dem Jahr 2022. Die Änderungen werden nicht in den Zuordnungstabellen umgesetzt.

3.7 Unterjährige Abgrenzung pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA

Pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA wurden im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen unter Sonstige Passiva ausgewiesen

Im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken steht der Ausweis unter dem Auffangposten der GuV sonstiger Ertrag. Der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag wird verändert.

Ab 2023 wird folgendes Konto wieder als Sonstige Aktiva / Sonstige Passiva ausgewiesen:

0992 (SKR03) / 3950 (SKR04) Abschreibung unterjährig pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA

3.8 Steuerlicher Ausgleichsposten: Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage

Ab Taxonomie 6.6: Beim steuerlichen Ausgleichsposten ist der neue Unterposten Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6 b EStG – Rücklage ein Muss-Feld. Dafür gibt es für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2 neue Kontenzwecke:

Kontenzweckbeschriftung

Steuerlicher Ausgleichsposten - Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage VH (Personengesellschaften, Einzelunternehmen)

Steuerlicher Ausgleichsposten - Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage TH (Personengesellschaften)

3.9 Neue Konten und Kontenzwecke für 6. vorangegangenes Wirtschaftsjahr für Investitionsabzugsbetrag

In der E-Bilanz mit Taxonomie 6.6 muss das 6. vorangegangene Wirtschaftsjahr abgebildet werden.

Innerhalb der Sonstigen Konten bei den außerbilanziellen Hinzurechnungen werden dafür ab Wirtschaftsjahr 2022 neue Posten eingefügt.

SKR03

SKR04

Kontenzweckbeschriftung

9966

9966

Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 6. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben)

9967

9967

Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 6. vorangegangenen Wirtschaftsjahr

3.10 Personengesellschaft: Rücklagen

Bei Personengesellschaften wird bisher nur folgendes Konto in der Kapitalkontenentwicklung ausgewiesen:

0989 (SKR03) / 2959 (SKR04) Gesamthänderisch geb. Rücklagen (KKE)

Gleichzeitig sind weitere Rücklagenkonten bei Personengesellschaften zulässig. Dies führt zu Differenzen zwischen Bilanz und Kapitalkontenentwicklung.

Folgende neue Kontenzwecke werden eingeführt:

Kontenzweckbeschriftung

Satzungsmäßige Rücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Vollhafter

Satzungsmäßige Rücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) – Teilhafter

Satzungsmäßige Rücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Vollhafter

Satzungsmäßige Rücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Teilhafter

Satzungsmäßige Rücklagen - Umbuchungen - Vollhafter

Satzungsmäßige Rücklagen - Umbuchungen - Teilhafter

Veränderung der satzungsmäßigen Rücklagen (Einlagen/Entnahmen) - Vollhafter

Veränderung der satzungsmäßigen Rücklagen (Einlagen/Entnahmen) – Teilhafter

Andere Gewinnrücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Vollhafter

Andere Gewinnrücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter

Andere Gewinnrücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Vollhafter

Andere Gewinnrücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Teilhafter

Andere Gewinnrücklagen - Umbuchungen - Vollhafter

Andere Gewinnrücklagen - Umbuchungen - Teilhafter

Veränderung der anderen Gewinnrücklagen (Einlagen/Entnahmen) - Vollhafter

Veränderung der anderen Gewinnrücklagen (Einlagen/Entnahmen) - Teilhafter

Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Vollhafter

Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter

Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - andere Kapitalkontenanpassungen - Vollhafter

Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - andere Kapitalkontenanpassungen - Teilhafter

Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - Umbuchungen - Vollhafter

Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - Umbuchungen - Teilhafter

Veränderung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Einlagen/Entnahmen) - Vollhafter

Veränderung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Einlagen/Entnahmen) - Teilhafter

Eine dieser Rücklagen wird gebucht. Ordnen Sie dem Konto den Kontenzweck für Personengesellschaften zu.

In der Kapitalkontenentwicklung wird für Vollhafter und Teilhafter ein neuer Posten Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen aufgenommen.

3.11 Kapitalkonto III in der Taxonomie 6.6 für Personengesellschaften nicht mehr zulässig

Die Bezeichnung „Gesellschafterdarlehen“ (mit Ausweis im Eigenkapitalbereich) wurde bis 2011 auch bei DATEV verwendet. Der Posten heißt jetzt Kapitalkonto III.

Die Konten des Postens Kapitalkonto III werden zukünftig in der E-Bilanz ab 2023 im Posten Variables Kapital ausgewiesen.

In der Bilanz und Kapitalkontenentwicklung nach HGB gibt es den Posten Kapitalkonto III weiterhin.

Bisher gibt es in Abhängigkeit von der Taxonomieversion 2 Postengliederungen für die Bilanz.

Für 2022 ist das auch für die Kapitalkontenentwicklung der Fall.

Taxonomie 6.5: Mit Posten Gesellschafterdarlehen Eigenkapital

Taxonomie 6.6: Ohne Posten Gesellschafterdarlehen Eigenkapital

3.12 Ausweiswahlrecht für Verwahrentgelte

Für die Darstellung der Verwahrentgelte steht ab 2022 folgendes Konto zur Verfügung:

4971 (SKR03) / 6879 (SKR04) Verwahrentgelt

Die folgenden 3 Ausweismöglichkeiten sind nach IDW möglich und stehen zur Verfügung:

  • Ausweis unter Sonstige betriebliche Aufwendungen (Standard)

  • Ausweis innerhalb des Finanzergebnisses – separater Posten

  • Ausweis unter Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge – offen abgesetzt

Die Ausweismöglichkeiten können Sie in Kanzlei-Rechnungswesen wie folgt ändern:

Ausweiswahlrechte verwalten aufrufen
Vorgehen:
1

Im Menü: Stammdaten | Mandantendaten wählen.

2

In der Übersicht: Im Arbeitsbereich auf den Eintrag Jahresabschluss doppelklicken.

3

Im Bereich Übergreifende Stammdaten: Ausweiswahlrechte verwalten wählen.

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