Neuerungen/Änderungen in den Schemata und Kontenzwecken zum Jahreswechsel 2022/2023
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Aktuelle Änderungen |
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30.08.2024 |
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1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument erhalten Sie Informationen zur Anpassung der Schemata an gesetzliche Anforderungen. Die Änderungen und Neuerungen in den Kontenzwecken werden ebenfalls aufgeführt.
Nicht alle Neuerungen werden im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen umgesetzt.
2 Hintergrund
Gesetzliche Anforderungen und die Umsetzung einiger Wünsche führen zu:
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Neuerungen in den Kontenzwecken
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Änderungen in den Kontenzwecken
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Umgliederungen in den Schemata
Einige neue Kontenzwecke und Änderungen in den Schemata gelten auch für den Jahresabschluss des Buchungsjahrs 2022.
In den Standardkontenrahmen SKR03 / SKR04 ist kein ausreichender Platz vorhanden. Dafür werden neue Kontenzwecke eingeführt. Sie können diesen Kontenzwecken ein anderweitig nicht benötigtes Konto zuordnen. Weitere Informationen im Kapitel 3.3: Konto anlegen oder ändern (Kontenbeschriftung, Kontenfunktion, Kontenzweck) (Dok.-Nr. 1037312)
3 Neuerungen / Änderungen in den Schemata und Kontenzwecken 2022 und 2023
Der Ausweis in den Jahresabschlussauswertungen ist abhängig von der Gliederungstiefe und der Taxonomie (Handelsbilanz, E-Bilanz). Der Ausweis wird deshalb nicht mehr exakt genannt.
Für den konkreten Sachverhalt ist der Posten in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen in den eingestellten Stammdaten ersichtlich. Im Menü: Stammdaten | Informationen zu Auswertungen und Kontenzwecken wählen.
3.1 Änderungen für Genossenschaft
Neuer Davon-Vermerk für genossenschaftliche Rückvergütungen bei den sonstigen Verbindlichkeiten:
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Postenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
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Sonstige Verbindlichkeiten |
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davon aus genossenschaftlicher Rückvergütung |
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Sonstige Verbindlichkeiten aus genossenschaftlicher Rückvergütung |
1758 |
3635 |
Die Ausweismöglichkeiten sind wie folgt ausgestaltet:
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davon-Ausweis innerhalb der Bilanz (Standard) oder
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Kein Ausweis
Die Ausweismöglichkeiten können Sie in Kanzlei-Rechnungswesen wie folgt ändern:
| Ausweiswahlrechte verwalten aufrufen | |
| Vorgehen: | |
| 1 |
In Kanzlei-Rechnungswesen den Bestand im Bearbeitungsjahr öffnen. |
| 2 |
Im Menü: Stammdaten | Mandantendaten wählen. |
| 3 |
In der Übersicht: Im Arbeitsbereich auf den Eintrag Jahresabschluss doppelklicken. |
| 4 |
Im Bereich Übergreifende Stammdaten: Ausweiswahlrechte verwalten wählen. |
Zukünftiger Ausweis Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder:
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Eigener Posten
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Auf gleicher Ebene wie Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bisherige Darstellung
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Postenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
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Betriebsergebnis |
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Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder |
4984 |
6854 |
Neue Darstellung (mit neuem Posten)
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Postenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
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Betriebsergebnis |
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Sonstige betriebliche Aufwendungen |
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Genossenschaftliche Rückvergütung |
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Genossenschaftliche Rückvergütung an Mitglieder |
4984 |
6854 |
3.2 Saldierung Zuführung latenter Steuern im davon-Vermerk
Die Erträge und Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung latenter Steuern werden künftig saldiert in einem Davon-Vermerk ausgewiesen. Nach der Saldierung ergeben sich entweder Erträge oder Aufwendungen. Der Ausweis wird in einem entsprechenden Davon-Vermerk dargestellt.
Bisherige Darstellung
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Postenbezeichnung |
SK03 |
SKR04 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
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Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2250 |
7645 |
und
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Postenbezeichnung |
SK03 |
SKR04 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
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Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2255 |
7649 |
Neue Darstellung
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Postenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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|
|
davon Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
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|
Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2250 |
7645 |
|
Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2255 |
7649 |
oder
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Postenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
|
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
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davon Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
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Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2250 |
7645 |
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Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2255 |
7649 |
3.3 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“ und „Zinsen und ähnlichen Erträge“ - neuer Davon-Vermerk
Ein neuer Davon-Vermerk wird jeweils in folgenden Posten eingeführt:
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Zinsen und ähnliche Aufwendungen
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Zinsen und ähnliche Erträge
Die Aufwendungen oder Erträge nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB werden saldiert. Der Ausweis ist abhängig vom Endsaldo.
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Postenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
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Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
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davon Aufwendungen aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB |
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Der Gruppensaldo der folgenden Konten ist in Summe im Soll: |
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Aufw. Abzins. Pensions-/ähnl. RS,Verr |
2146 |
7364 |
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Aufwendungen VG zur Verrg § 246 (2) HGB |
2147 |
7365 |
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Ertr. Abzins. Pensions-/ähnl. RS, Verr |
2686 |
7144 |
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Erträge VG zur Verrechnung § 246 (2) HGB |
2687 |
7145 |
oder
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Postenbezeichnung |
SKR03 |
SKR04 |
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Zinsen und ähnliche Erträge |
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davon Erträge aus der Saldierung nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB |
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Der Gruppensaldo der folgenden Konten ist in Summe im Haben: |
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Aufw. Abzins. Pensions-/ähnl. RS,Verr |
2146 |
7364 |
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Aufwendungen VG zur Verrg § 246 (2) HGB |
2147 |
7365 |
|
Ertr. Abzins. Pensions-/ähnl. RS, Verr |
2686 |
7144 |
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Erträge VG zur Verrechnung § 246 (2) HGB |
2687 |
7145 |
3.4 Partiarische Darlehen
Ab Wirtschaftsjahr 2022 sind folgende Kontenzwecke bei Beständen mit der Abschlussart Einnahmenüberschussrechnung auswählbar:
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SKR03 |
SKR04 |
Kontenzweckbeschriftung |
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0780 |
3540 |
Partiarische Darlehen |
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0781 |
3541 |
Partiarische Darlehen – Restlaufzeit bis 1 Jahr |
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0784 |
3544 |
Partiarische Darlehen – Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre |
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0787 |
3547 |
Partiarische Darlehen – Restlaufzeit größer 5 Jahre |
Der Ausweis ist innerhalb der Sonstigen Konten am Ende der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG.
3.5 Wahlrechte in Sonderbilanz und Ergänzungsbilanz
Folgende Ausweiswahlrechte werden bei der Sonderbilanz und der Ergänzungsbilanz gelöscht:
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Vergütung für Genussrechtskapital
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Ertrag aus der Herabsetzung des Genussrechtskapitals
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Ausweiswahlrecht: Eingeforderte Nachschüsse
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Ausweis der Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bei Kleinstgesellschaften
3.6 EÜR: Ergebnisverwendungskonten und Anteilsteuerungskonten unter Sonstige Konten
Die Ergebnisverwendungskonten und Anteilsteuerungskonten der Gesellschafter werden zukünftig unter den sonstigen Konten zugeordnet.
Die Änderung sind nur im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken ab dem Jahr 2022. Die Änderungen werden nicht in den Zuordnungstabellen umgesetzt.
3.7 Unterjährige Abgrenzung pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA
Pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA wurden im Jahresabschluss auf Basis von Zuordnungstabellen unter Sonstige Passiva ausgewiesen
Im Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken steht der Ausweis unter dem Auffangposten der GuV sonstiger Ertrag. Der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag wird verändert.
Ab 2023 wird folgendes Konto wieder als Sonstige Aktiva / Sonstige Passiva ausgewiesen:
0992 (SKR03) / 3950 (SKR04) Abschreibung unterjährig pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA
3.8 Steuerlicher Ausgleichsposten: Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage
Ab Taxonomie 6.6: Beim steuerlichen Ausgleichsposten ist der neue Unterposten Kapitaländerung durch Übertragung einer § 6 b EStG – Rücklage ein Muss-Feld. Dafür gibt es für Einzelunternehmen und Personengesellschaften 2 neue Kontenzwecke:
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Kontenzweckbeschriftung |
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Steuerlicher Ausgleichsposten - Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage VH (Personengesellschaften, Einzelunternehmen) |
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Steuerlicher Ausgleichsposten - Übertragung einer § 6b EStG-Rücklage TH (Personengesellschaften) |
3.9 Neue Konten und Kontenzwecke für 6. vorangegangenes Wirtschaftsjahr für Investitionsabzugsbetrag
In der E-Bilanz mit Taxonomie 6.6 muss das 6. vorangegangene Wirtschaftsjahr abgebildet werden.
Innerhalb der Sonstigen Konten bei den außerbilanziellen Hinzurechnungen werden dafür ab Wirtschaftsjahr 2022 neue Posten eingefügt.
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SKR03 |
SKR04 |
Kontenzweckbeschriftung |
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9966 |
9966 |
Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG aus dem 6. vorangegangenen Wirtschaftsjahr, außerbilanziell (Haben) |
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9967 |
9967 |
Rückgängigmachung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 3 und 4 EStG im 6. vorangegangenen Wirtschaftsjahr |
3.10 Personengesellschaft: Rücklagen
Bei Personengesellschaften wird bisher nur folgendes Konto in der Kapitalkontenentwicklung ausgewiesen:
0989 (SKR03) / 2959 (SKR04) Gesamthänderisch geb. Rücklagen (KKE)
Gleichzeitig sind weitere Rücklagenkonten bei Personengesellschaften zulässig. Dies führt zu Differenzen zwischen Bilanz und Kapitalkontenentwicklung.
Folgende neue Kontenzwecke werden eingeführt:
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Kontenzweckbeschriftung |
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Satzungsmäßige Rücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Vollhafter |
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Satzungsmäßige Rücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) – Teilhafter |
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Satzungsmäßige Rücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Vollhafter |
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Satzungsmäßige Rücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Teilhafter |
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Satzungsmäßige Rücklagen - Umbuchungen - Vollhafter |
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Satzungsmäßige Rücklagen - Umbuchungen - Teilhafter |
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Veränderung der satzungsmäßigen Rücklagen (Einlagen/Entnahmen) - Vollhafter |
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Veränderung der satzungsmäßigen Rücklagen (Einlagen/Entnahmen) – Teilhafter |
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Andere Gewinnrücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Vollhafter |
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Andere Gewinnrücklagen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter |
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Andere Gewinnrücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Vollhafter |
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Andere Gewinnrücklagen - andere Kapitalkontenanpassungen - Teilhafter |
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Andere Gewinnrücklagen - Umbuchungen - Vollhafter |
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Andere Gewinnrücklagen - Umbuchungen - Teilhafter |
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Veränderung der anderen Gewinnrücklagen (Einlagen/Entnahmen) - Vollhafter |
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Veränderung der anderen Gewinnrücklagen (Einlagen/Entnahmen) - Teilhafter |
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Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Vollhafter |
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Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (mit Aufteilung für Kapitalkontenentwicklung) - Teilhafter |
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Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - andere Kapitalkontenanpassungen - Vollhafter |
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Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - andere Kapitalkontenanpassungen - Teilhafter |
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Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - Umbuchungen - Vollhafter |
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Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen - Umbuchungen - Teilhafter |
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Veränderung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Einlagen/Entnahmen) - Vollhafter |
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Veränderung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen (Einlagen/Entnahmen) - Teilhafter |
Eine dieser Rücklagen wird gebucht. Ordnen Sie dem Konto den Kontenzweck für Personengesellschaften zu.
In der Kapitalkontenentwicklung wird für Vollhafter und Teilhafter ein neuer Posten Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen aufgenommen.
3.11 Kapitalkonto III in der Taxonomie 6.6 für Personengesellschaften nicht mehr zulässig
Die Bezeichnung „Gesellschafterdarlehen“ (mit Ausweis im Eigenkapitalbereich) wurde bis 2011 auch bei DATEV verwendet. Der Posten heißt jetzt Kapitalkonto III.
Die Konten des Postens Kapitalkonto III werden zukünftig in der E-Bilanz ab 2023 im Posten Variables Kapital ausgewiesen.
In der Bilanz und Kapitalkontenentwicklung nach HGB gibt es den Posten Kapitalkonto III weiterhin.
Bisher gibt es in Abhängigkeit von der Taxonomieversion 2 Postengliederungen für die Bilanz.
Für 2022 ist das auch für die Kapitalkontenentwicklung der Fall.
Taxonomie 6.5: Mit Posten Gesellschafterdarlehen Eigenkapital
Taxonomie 6.6: Ohne Posten Gesellschafterdarlehen Eigenkapital
3.12 Ausweiswahlrecht für Verwahrentgelte
Für die Darstellung der Verwahrentgelte steht ab 2022 folgendes Konto zur Verfügung:
4971 (SKR03) / 6879 (SKR04) Verwahrentgelt
Die folgenden 3 Ausweismöglichkeiten sind nach IDW möglich und stehen zur Verfügung:
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Ausweis unter Sonstige betriebliche Aufwendungen (Standard)
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Ausweis innerhalb des Finanzergebnisses – separater Posten
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Ausweis unter Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge – offen abgesetzt
Die Ausweismöglichkeiten können Sie in Kanzlei-Rechnungswesen wie folgt ändern:
| Ausweiswahlrechte verwalten aufrufen | |
| Vorgehen: | |
| 1 |
Im Menü: Stammdaten | Mandantendaten wählen. |
| 2 |
In der Übersicht: Im Arbeitsbereich auf den Eintrag Jahresabschluss doppelklicken. |
| 3 |
Im Bereich Übergreifende Stammdaten: Ausweiswahlrechte verwalten wählen. |