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Datum

Änderung im Dokument

03.06.2025

Kapitel 3.2.2 aktualisiert.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm Erhaltungsaufwendungen mit der Lösung DATEV Vermietung und Verpachtung buchen.

2 Hintergrund

Für Erhaltungsaufwendungen gibt es, abhängig vom Sachverhalt, mehrere Möglichkeiten zur Darstellung in der Anlage V der Einkommensteuererklärung:

Erhaltungsaufwendungen

Direkte oder verhältnismäßige Zuordnung

Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen

Die Erhaltungsaufwendungen werden im aktuellen Wirtschaftsjahr geltend gemacht.

Direkte Zuordnung auf das Vermietungsobjekt, d. h. der gesamte Rechnungsbetrag ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen.

Verhältnismäßige Zuordnung, d. h. nur ein Teil der Rechnung ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen, der übrige Anteil ist privat bzw. anderen Einkunftsarten zuzuordnen.

Zu verteilende Erhaltungsaufwendungen

Nach § 82b EStDV, § 11a EStG bzw. § 11b EStG können Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.

Direkte Zuordnung auf das Vermietungsobjekt, d. h. der gesamte Rechnungsbetrag ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen.

Verhältnismäßige Zuordnung, d. h. nur ein Teil der Rechnung ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen, der übrige Anteil ist privat bzw. anderen Einkunftsarten zuzuordnen.

3 Vorgehen

Um Erhaltungsaufwendungen korrekt zu buchen, sind folgende Schritte notwendig:

Schritt 1: Erfassung in der laufenden Buchführung

  • Erfassen Sie Erhaltungsaufwendungen, unabhängig davon, ob die Erhaltungsaufwendungen voll abzuziehen oder auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sind, in der laufenden Buchführung auf dem Konto 4803 00 (SKR03) / 6452 00 (SKR04) „Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen“.

Erhaltungsaufwendungen in der laufenden Buchführung

Buchungssatz / Vorgehen

Alle Erhaltungsaufwendungen unabhängig davon ob die Erhaltungsaufwendungen voll abzuziehen oder auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sind

Buchung:

  • Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen an Geldkonto

Vorgehen, gemäß Kapitel:

Schritt 2: Umbuchungen im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung

  • Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung treffen Sie Ihre Entscheidung, ob die Erhaltungsaufwendungen voll abzuziehen oder nach § 82b EStDV, § 11a EStG bzw. § 11b EStG auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sind.

  • Je nach Sachverhalt treffen Sie Ihre Entscheidung, ob die Erhaltungsaufwendungen dem Vermietungsobjekt direkt zugeordnet oder verhältnismäßig zugeordnet sind.

  • Vorgehen, gemäß Kapitel: Schritt 2: Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung umbuchen

    Folgende Vorgehen für Schritt 2 werden erläutert:

Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung

Buchungssatz / Vorgehen

Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen einem Vermietungsobjekt direkt zuordnen

(Gesamter Rechnungsbetrag ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen)

Buchung:

  • Die Erhaltungsaufwendungen können auf dem Konto Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen bleiben oder auf das Konto Erhaltungsaufwend. voll abzugsf. gebucht werden.

  • Erhaltungsaufwend. voll abzugsf an Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

Vorgehen, gemäß Kapitel:

Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen verhältnismäßig zuordnen

(Nur ein Teil der Rechnung ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen, der übrige Anteil ist privat bzw. anderen Einkunftsarten zuzuordnen)

Buchung:

  • Erhaltungsaufw. abzugsfähiger Teil an Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

    Konto mit Faktor 2-Funktion. Der Faktor 2 ist mit 100% nicht abzugsfähig vorbelegt und muss vor der ersten Buchung angepasst werden. Faktor 2 = nicht der Vermietung zuzurechnender Anteil

  • Erhaltungsaufw. nicht abzugsfähig an Erhaltungsaufwend. abzugsfähiger Teil

    Automatische Buchung aufgrund der Faktor 2-Funktion

Vorgehen, gemäß Kapitel:

Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilen und einem Vermietungsobjekt direkt zuordnen

(Gesamter Rechnungsbetrag ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen)

Buchung:

  • Buchung 1: Z.vert.Erhalt.aufw.2025 (§82b EStDV) an Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

  • Buchung 2: Erhaltungsaufwend. 2025 voll abzugsf. an Z.vert.Erhalt.aufw.2025 (§82b EStDV)

Vorgehen, gemäß Kapitel:

Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahre verteilen, verhältnismäßig zuordnen

(Nur ein Teil der Rechnung ist dem Vermietungsobjekt zuzuordnen, der übrige Anteil ist privat bzw. anderen Einkunftsarten zuzuordnen)

Buchung:

  • Buchung 1: Z.vert.Erhalt.aufw.2025 (§82b EStDV) an Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

  • Buchung 2: Erhaltungsaufwend. 2025 abzugsf. Teil an RAP Erhaltungsaufw. 2025 (§82b EStDV)

    Konto mit Faktor 2-Funktion. Der Faktor 2 ist mit 100% nicht abzugsfähig vorbelegt und muss vor der ersten Buchung angepasst werden. Faktor 2 = nicht der Vermietung zuzurechnender Anteil

  • Erhaltungsaufwend. 2025 nicht abzugsfähig an Erhaltungsaufwend. 2025 abzugsf. Teil

    Automatische Buchung aufgrund der Faktor 2-Funktion

Vorgehen, gemäß Kapitel:

3.1 Schritt 1: Erhaltungsaufwendungen während der laufenden Buchführung erfassen

Erfassen Sie Erhaltungsaufwendungen, unabhängig davon ob die Erhaltungsaufwendungen voll abzuziehen oder auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sind, in der laufenden Buchführung auf dem Konto „Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen“.

Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung treffen Sie die Entscheidung, ob die Erhaltungsaufwendungen voll abzuziehen oder nach § 82b EStDV, § 11a EStG bzw. § 11b EStG auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sind, siehe Kapitel: Schritt 2: Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung umbuchen.

Erhaltungsaufwendungen während der laufenden Buchführung erfassen
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Belege buchen ist geöffnet.

Vorgehen:

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Gesamtbetrag der Erhaltungsaufwendungen erfassen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

4803 00 (SKR03) / 6452 00 (SKR04)

Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

an

1200 00 (SKR03) / 1800 00 (SKR04)

Geldkonto

Besteht für die Erhaltungsaufwendungen ein Vorsteuerabzug, erfassen Sie zusätzlich einen passenden Steuerschlüssel (z. B. 9 für 19% VSt).

Die Erhaltungsaufwendungen können auf dem Konto 4803 00 (SKR03) / 6452 00 (SKR04) „Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen“ bleiben oder bei Erstellung der Einkommensteuererklärung auf das Konto 4801 00 (SKR03) / 6450 00 (SKR04) „Erhaltungsaufw. voll abzugsf.“ umgebucht werden.

In der Anlage V der Einkommensteuererklärung erfolgt der Ausweis der Erhaltungsaufwendungen in beiden Fällen als sofort abzugsfähig (direkt geordnet), wenn keine Umbuchung auf zu verteilende Erhaltungsaufwendungen erfolgt.

Mit dem nächsten Schritt fortfahren: Schritt 2: Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung umbuchen.

3.2 Schritt 2: Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung umbuchen

Bei Erstellung der Einkommensteuererklärung legen Sie fest, ob die Erhaltungsaufwendungen voll abzuziehen oder auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sind.

Sie haben folgende Möglichkeiten:

3.2.1 Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen erfassen (direkt oder verhältnismäßig zuordenbar)

Im Kontenplan gibt es folgende Konten für voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen (direkt und verhältnismäßig zugeordnet)

Konten im Kontenplan 2023

Voll abziehbare Erhaltungsaufwendungen – direkt zugeordnet

Sofort und vollständig abziehbare Werbungskosten.

Beispiel: In einem Vermietungsobjekt werden Reparaturen / Renovierungen vorgenommen.

Konten:

  • 4801 00 (SKR03) / 6450 00 (SKR04) Erhaltungsaufw. voll abzugsfähig

Voll abziehbare Erhaltungsaufwendungen – verhältnismäßig zugeordnet

Sofort abziehbare Werbungskosten, die teilweise abzugsfähig sind.

Beispiel: Gemeinschaftlich genutzte Bereiche (z. B. Treppenhaus, Fassade) werden repariert / renoviert. Im gesamten Objekt liegt eine „private“ Eigennutzung in Prozent vor.

Konten:

3.2.1.1 Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen buchen (direkt oder verhältnismäßig zuordenbar)
Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen buchen (direkt oder verhältnismäßig zuordenbar)
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Belege buchen ist geöffnet.

Vorgehen:
1

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen einem Vermietungsobjekt direkt zuordnen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

4801 00 (SKR03) / 6450 00 (SKR04)

Erhaltungsaufw. voll abzugsfähig

an

4803 00 (SKR03) / 6452 00 (SKR04)

Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

2

oder

3

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Voll abzuziehende Erhaltungsaufwendungen verhältnismäßig zuordnen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

Beachten Sie:

4801 20 (SKR03) / 6450 20 (SKR04)

Erhaltungsaufw. abzugsfähiger Teil

an

4803 00 (SKR03) / 6452 00 (SKR04)

Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

Die Faktor 2-Funktion auf dem Konto 4801 20 (SKR03) / 6450 20 (SKR04) „Erhaltungsaufw. abzugsfähiger Teil“ erzeugt eine automatische abgeleitete Buchung in Höhe des von Ihnen hinterlegten Aufteilungsprozentsatzes:

4801 30 (SKR03) / 6450 30 (SKR04)

Erhaltungsaufw. nicht abzugsfähig

an

4801 20 (SKR03) / 6450 20 (SKR04)

Erhaltungsaufw. abzugsfähiger Teil

3.2.2 Auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen erfassen

Hinweis
Programmunterstützung durch die Anlagenbuchführung möglich

Zu verteilende Erhaltungsaufwendungen können im Programm Anlagenbuchführung erfasst und verwaltet werden.

Zu verteilende Erhaltungsaufwendungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung umbuchen

Um den zu verteilenden Gesamtaufwand der Erhaltungsaufwendungen auf bis zu 5 Jahre zu verteilen sind folgende Schritte notwendig:

Im Kontenplan gibt es folgende Konten für auf bis zu 5 Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (direkt und verhältnismäßig zugeordnet)

Für Erhaltungsaufwendungen werden je Veranlagungszeitraum die relevanten Konten mit Jahresbezeichnung angeboten.

Dabei wird im Rahmen der Jahresnummernlogik die letzte Ziffer für das entsprechende Jahr in der Kontonummer herangezogen (z. B. die Endziffer „4“ für das Jahr 2024).

Konten für zu verteilende Erhaltungsaufwendungen, direkt zugeordnet (Beispiel: Kontenplan 2025)

Davon 2025 abzuziehen

4803 15 (SKR03) / 6452 15 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2025 voll abzugsf.

Zu berücksichtigender Anteil aus 2021

4803 11 (SKR03) / 6452 11 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2021 voll abzugsf.

Zu berücksichtigender Anteil aus 2022

4803 12 (SKR03) / 6452 12 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2022 voll abzugsf.

Zu berücksichtigender Anteil aus 2023

4803 13 (SKR03) / 6452 13 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2023 voll abzugsf.

Zu berücksichtigender Anteil aus 2024

4803 14 (SKR03) / 6452 14 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2024 voll abzugsf.

Konten für zu verteilende Erhaltungsaufwendungen, verhältnismäßig zugeordnet (Beispiel: Kontenplan 2025)

Davon 2025 abzuziehen

Konten:

  • 4803 25 (SKR03) / 6452 25 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2025 abzugsf. Teil

    Konto mit Faktor 2-Funktion. Der Faktor 2 ist mit 100% nicht abzugsfähig vorbelegt und muss vor der ersten Buchung angepasst werden. Faktor 2 = nicht der Vermietung zuzurechnender Anteil

  • 4803 35 (SKR03) / 6452 35 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2025 nicht abzugsf.

    Automatische Buchung aufgrund der Faktor 2-Funktion

Zu berücksichtigender Anteil aus 2021

Konten:

  • 4803 21 (SKR03) / 6452 21 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2021 abzugsf. Teil

    Konto mit Faktor 2-Funktion. Der Faktor 2 ist mit 100% nicht abzugsfähig vorbelegt und muss vor der ersten Buchung angepasst werden. Faktor 2 = nicht der Vermietung zuzurechnender Anteil

  • 4803 31 (SKR03) / 6452 31 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2021 nicht abzugsf.

    Automatische Buchung aufgrund der Faktor 2-Funktion

Zu berücksichtigender Anteil aus 2022

Konten:

  • 4803 22 (SKR03) / 6452 22 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2022 abzugsf. Teil

    Konto mit Faktor 2-Funktion. Der Faktor 2 ist mit 100% nicht abzugsfähig vorbelegt und muss vor der ersten Buchung angepasst werden. Faktor 2 = nicht der Vermietung zuzurechnender Anteil

  • 4803 32 (SKR03) / 6452 32 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2022 nicht abzugsf.

    Automatische Buchung aufgrund der Faktor 2-Funktion

Zu berücksichtigender Anteil aus 2023

Konten:

  • 4803 23 (SKR03) / 6452 23 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2023 abzugsf. Teil

    Konto mit Faktor 2-Funktion. Der Faktor 2 ist mit 100% nicht abzugsfähig vorbelegt und muss vor der ersten Buchung angepasst werden. Faktor 2 = nicht der Vermietung zuzurechnender Anteil

  • 4803 33 (SKR03) / 6452 33 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2023 nicht abzugsf.

Automatische Buchung aufgrund der Faktor 2-Funktion

Zu berücksichtigender Anteil aus 2024

Konten:

  • 4803 24 (SKR03) / 6452 24 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2024 abzugsf. Teil

    Konto mit Faktor 2-Funktion. Der Faktor 2 ist mit 100% nicht abzugsfähig vorbelegt und muss vor der ersten Buchung angepasst werden. Faktor 2 = nicht der Vermietung zuzurechnender Anteil

  • 4803 34 (SKR03) / 6452 34 (SKR04) Erhaltungsaufwend. 2024 nicht abzugsf.

Automatische Buchung aufgrund der Faktor 2-Funktion

Um die auf bis zu 5 Jahre zu verteilenden Erhaltungsaufwendungen zu verwalten, nutzen Sie folgende Konten (Beispiel: Kontenplan 2025):

Bezeichnung

Konto

Z.vert.Erhalt.aufw.2021 (§ 82b EStDV)

980 11 (SKR03) / 1900 11 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2022 (§ 82b EStDV)

980 12 (SKR03) / 1900 12 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2023 (§ 82b EStDV)

980 13 (SKR03) / 1900 13 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2024 (§ 82b EStDV)

980 14 (SKR03) / 1900 14 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2025 (§ 82b EStDV)

980 15 (SKR03 / 1900 15 (SKR04)

Zu verteilenden Gesamtaufwand auf Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) Erhaltungsaufwand umbuchen
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Belege buchen öffnen.

Vorgehen:
1

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Rechnungsabgrenzung (z. B. aktueller Veranlagungszeitrum ist das Kalenderjahr 2025) erfassen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

980 15 (SKR03) / 1900 15 (SKR04) - Z.vert.Erhalt.aufw.2025 (§ 82b EStDV)

an

4803 00 (SKR03) / 6452 00 (SKR04)

Erhaltungsaufw. Gesamtaufw. zu verteilen

2

Mit dem nächsten Schritt fortfahren: Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand des aktuellen Veranlagungszeitraums von RAP auf abzugsfähigen Erhaltungsaufwand umbuchen (direkt oder verhältnismäßig zuordenbar).

Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand des aktuellen Veranlagungszeitraums von RAP auf abzugsfähigen Erhaltungsaufwand umbuchen (direkt oder verhältnismäßig zuordenbar)
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Belege buchen ist geöffnet.

Vorgehen:
1

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand direkt zuordenbar (z. B. aktueller Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr 2025) erfassen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

4803 15 (SKR03) / 6452 15 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2025 voll abzugsf.

an

980 15 (SKR03) / 1900 15 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2025 (§ 82b EStDV)

2

oder

3

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand als verhältnismäßig zuordenbar erfassen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

Beachten Sie:

4803 25 (SKR03) / 6452 25 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2025 abzugsf. Teil

an

980 15 (SKR03) / 1900 15 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2025 (§ 82b EStDV)

Die Faktor 2-Funktion auf dem Konto 4803 25 (SKR03) / 6452 25 (SKR04) „Erhaltungsaufwend. 2025 abzugsf. Teil“ erzeugt eine automatische abgeleitete Buchung in Höhe des von Ihnen hinterlegten Aufteilungsprozentsatzes:

4803 35 (SKR03) / 6452 35 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2025 nicht abzugsf.

an

4803 25 (SKR03) / 6452 25 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2025 abzugsf. Teil

4

Mit dem nächsten Schritt fortfahren: Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand aus Vorjahren von RAP auf abzugsfähigen Erhaltungsaufwand umbuchen (direkt oder verhältnismäßig zuordenbar).

Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand aus Vorjahren von RAP auf abzugsfähigen Erhaltungsaufwand umbuchen (direkt oder verhältnismäßig zuordenbar)
Voraussetzung:

Der Mandantenbestand ist im DATEV-Rechnungswesen-Programm geöffnet.

Belege buchen ist geöffnet.

Vorgehen:
1

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Die aus vorangegangenen Veranlagungszeiträumen entstandenen Erhaltungsaufwendungen direkt zuordenbar (z. B. aus Veranlagungszeitraum 2022) erfassen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

980 12 (SKR03) / 1900 12 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2022 (§ 82b EStDV)

an

9000 00 (SKR03) / 9000 00 (SKR04)

Saldenvortrag Sachkonten

2

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand direkt zuordenbar erfassen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

4803 12 (SKR03) / 6452 12 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2022 voll abzugsf.

an

980 12 (SKR03) / 1900 12 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2022 (§ 82b EStDV)

3

oder

4

Im Arbeitsblatt Belege buchen:

  • Zu berücksichtigenden Erhaltungsaufwand als verhältnismäßig zuordenbar (anteilige Vermietung) erfassen (Beispiel in folgender Tabelle).

  • Um die erfassten Angaben in der Buchungszeile zu übernehmen: Auf das Symbol Übernehmen klicken.

Beachten Sie:

4803 22 (SKR03) / 6452 22 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2022 abzugsf. Teil

an

980 12 (SKR03) / 1900 12 (SKR04)

Z.vert.Erhalt.aufw.2022 (§ 82b EStDV)

Die Faktor 2-Funktion auf dem Konto 4803 22 (SKR03) / 6452 22 (SKR04) „Erhaltungsaufwend. 2022 abzugsf. Teil“ erzeugt eine automatische abgeleitete Buchung in Höhe des von Ihnen hinterlegten Aufteilungsprozentsatzes:

4803 32 (SKR03) / 6452 32 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2022 nicht abzugsf.

an

4803 22 (SKR03) / 6452 22 (SKR04)

Erhaltungsaufwend. 2022 abzugsf. Teil

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